direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Beschlussvorlage 28/2019
Durchführungs- und Erschließungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnungsbau Grabowstraße 4"

Downloads

Drucksache 28/2019 (105.6 KB)

Anlage zur DS 28/2019 (11.1 MB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 09.05.2019 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch abzuschließende Durchführungs- und Erschließungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnungsbau Grabowstraße 4" der Stadt Prenzlau zwischen der Stadt Prenzlau, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Hendrik Sommer und die Vorhabenträgerin Wohnbau Prenzlau GmbH, Friedrichstraße 41, 17291 Prenzlau vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rene Stüpmann, wird bestätigt.

Anlage:
Durchführungs- und Erschließungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnungsbau Grabowstraße 4"

Die Anlagen werden digital (online) bereitgestellt. Die Ausgabe von gedruckten Exemplaren erfolgt ausschließlich auf Anforderung der/ des Stadtverordneten und sollte aufgrund hoher Kopierkosten auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Auszüge aus den Planungsunterlagen sind jederzeit möglich.

Begründung

Die Gemeinde kann durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben und der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB (Satzungsbeschluss) durch den Abschluss eines Durchführungs- und Erschließungsvertrages verpflichtet.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung

zurück Seitenanfang Seite drucken