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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung vom 15.11.2018

( reine Textanzeige )

Niederschrift
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung der Stadt Prenzlau
am Donnerstag, dem 15.11.2018, Sitzungssaal Rathaus, Am Steintor 4 (Raum 203)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 19.42 Uhr

Entschuldigt:
Frau Kaufmann 
Frau Hahlweg 
Herr Roll

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 25.09.2018
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Angelegenheiten der Rechnungsprüfung
7. Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2019 (DS-Nr.: 100/2018)
8. 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Nutzung der Friedhöfe der Stadt Prenzlau (Friedhofssatzung) (DS-Nr.: 110/2018) 
9. 5. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Prenzlau (Friedhofsgebührensatzung) (DS-Nr.: 111/2018)
10. Entgelt- und Nutzungsordnung für kommunale Gebäude und Räume im Stadtgebiet und den Ortsteilen (DS-Nr.: 117/2018)
11. außerplanmäßige Aufwendung für die Zuführung zur Rückstellung für unmittelbare Pensionsverpflichtungen (DS-Nr.: 115/2018)
12. 1. Änderung der Richtlinie zur Förderung im Rahmen des Prenzlauer Profils (DS-Nr.: 112/2018)
13. Beteiligung an den Personalkosten für sozpäd Fachkräfte (DS-Nr.: 119/2018)
14. Mitteilungen des Bürgermeisters
14.1 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (III. Quartal 2018) (DS-Nr.: 106/2018)
14.2 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen II. und III. Quartal 2018 (DS-Nr.: 105/2018)
15. Anfragen der Ausschussmitglieder
15.1 Prüfbericht Straßenbeleuchtung in der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 116/2018)
16. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 8 Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 25.09.2018
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Der Vorsitzende sagt an, dass ein Antrag (DS 119/2018) sowie eine Anfrage (DS 116/2018) eingegangen sind und über die Aufnahme in die Tagesordnung abgestimmt werden muss. Er empfiehlt, den Antrag (DS 119/2018) als Tagesordnungspunkt 13 und die Anfrage (DS 116/2018) unter dem Tagesordnungspunkt 15.1 “Anfragen der Ausschussmitglieder“ zu behandeln.
In diesem Zusammenhang erklärt Frau Karstädt ihre Befangenheit zu dem Antrag DS 119/2018 “Beteiligung an den Personalkosten für sozpäd Fachkräfte“.
Über die Aufnahme der DS 119/2018 wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 7/0/0 einstimmig angenommen
Über die Aufnahme der DS 116/2018 wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig angenommen
Über die geänderte Tagesordnung wir wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Angelegenheiten der Rechnungsprüfung
Der Rechnungsprüfer informiert, dass das „Gesetz zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene“, GVBl. Teil I Nr. 22 vom 15.Oktober 2018 in Kraft getreten ist. Hierbei handelt es sich um ein Artikelgesetz, das mit Artikel 3 auch die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) ändert. Für die Stadt Prenzlau ist von Bedeutung, dass sich die Pflicht zur erstmaligen Erstellung des Gesamtabschlusses von dem Jahr 2013 auf das Jahr 2024 verschiebt. Dies bedeutet sowohl für die Kämmerei als auch für die Rechnungsprüfung eine deutliche Aufgabenentlastung. Die Stadt Prenzlau hat zwar verschiedene Aktivitäten zur Erstellung eines Gesamtabschlusses eingeleitet und durchgeführt, aber aus verschiedenen Gründen noch keinen prüffähigen Gesamtabschluss erstellen können. Im Bericht der Rechnungsprüfung vom 04.12.2017, vorgestellt im Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung am 15.02.2018, wurden diese Probleme eingehend dargestellt. Weiterhin darf die Eröffnungsbilanz jetzt über einen längeren Zeitraum berichtigt werden. Dies wird für die Stadt Prenzlau aber eher weniger von Bedeutung sein. Der Artikel 18 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene soll die Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse beschleunigen. Dies trifft jedoch auf die Stadt Prenzlau nicht zu, da die Prenzlau mit einem geprüften und beschlossenen Jahresabschluss 2016 einen guten Stand erreicht hat.
Der Zweite Beigeordnete informiert über den wesentlichen Zweck des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene. Bedeutsam ist die Einführung der Verbandsgemeinde und der Mitverwaltung. Es sollen durch freiwillige Zusammenschlüsse die Strukturen auf gemeindlicher Ebene vergrößert und entsprechend die Anzahl der hauptamtlichen Verwaltungen verringert werden. Somit sollte die Kreisgebietsreform abschließend der Vergangenheit angehören. Für die Stadt Prenzlau ist eine Mitverwaltung anderer Gemeinden gegenwärtig nicht absehbar.

TOP 7. Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2019 DS-Nr.: 100/2018
Der Erste Beigeordnete stellt anhand einer Präsentation den Haushalt für das Haushaltsjahr 2019 vor und geht detailliert auf die wesentlichen Eckpunkte ein (Anlage 1 zur Niederschrift). Er erläutert u.a. die Schwerpunkte der geplanten Investitionstätigkeiten und benennt die Summe von 7.670.600 € als eine der Höchsten jeher. Des Weiteren geht er auf die zu erwartenden Steuereinnahmen, die Kassenlage, die Schlüsselzuweisung vom Land, die Kreisumlage wie auch auf den Verschuldungsgrad ein. Letzterer hat bei der Stadt Prenzlau im Vergleich zu den Vorjahren weiterhin abgenommen. Im Vergleich zum Land Brandenburg (400,00 € je Einwohner) hat die Stadt Prenzlau mit 62,50 € je Einwohner einen sehr geringen Verschuldungsgrad.
Herr Haffer fragt warum ein so hohes Haushaltsminus geplant wird und ob dies auf eine vorsichtige Planung hindeutet.
Der Erste Beigeordnete antwortet, dass einige unvorhergesehene Änderungen wie eventuell sinkende Steuereinnahmen nicht genau geplant werden können. Aus diesem Grund erscheint es sinnvoll etwas vorsichtiger zu planen.
Herr Haffer merkt weiterhin an, dass bei der guten Prognose hinsichtlich der Steuereinnahmen eine Entlastung für den Bürger sinnvoll erscheint.
Der Erste Beigeordnete dämpft diese Erwartung mit Sicht auf die aktuellen Erhebungen des Landes.
Frau Pieles erkundigt sich über den Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis 2017 von 2,2 Mio. €, welches im vierten Absatz der Drucksache bei der Begründung angegeben ist, näher. Sie bedankt sich für die ausführlichen Erläuterungen zum Haushalt 2019 bei dem Ersten Beigeordneten, betont jedoch, dass es wünschenswert wäre noch eine präzisere Auflistung des Jahresüberschusses zu erhalten.
Der Erste Beigeordnete sichert dies zu und merkt an, dass eine Übersicht dem Protokoll beigefügt wird (Anlage 2 zur Niederschrift).
Herr Richter bezieht sich auf die außerordentlich positive Entwicklung der Verschuldung und spricht seine Zufriedenheit diesbezüglich aus. Des Weiteren erkundigt er sich über die Planzahlen bezüglich des Ratsinformationssystems. Es erschließt sich ihm nicht, warum die Summe im Haushalt von der Summe in der dazugehörigen und beschlossenen Drucksache abweicht.
Der Erste Beigeordnete erläutert, dass die entsprechende Hardware und die Software für das Ratsinformationssystem separat und nicht als eine Summe im Haushalt ausgewiesen sind.
Herr Richter wünscht sich eine konkrete Vorstellung über den Stand der Planung hinsichtlich der Ausschreibung für ein Ratsinformationssystem.
Der Bürgermeister sichert zu, dies im kommenden Hauptausschuss am 26.11.2018 nochmals zu thematisieren und vorzustellen.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2019 mit ihren Anlagen.“
Abstimmung: 6/0/2 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 8. 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Nutzung der Friedhöfe der Stadt Prenzlau (Friedhofssatzung) DS-Nr.: 110/2018
Frau Oyczysk stellt im Auftrag des Bürgermeisters anhand einer Präsentation die Friedhofstatistik vor (Anlage 3 zur Niederschrift). Sie hält es für sinnvoll, die Friedhofssatzung (DS 110/2018) zusammen mit der Friedhofsgebührensatzung (DS 111/2018) zu besprechen. Beschlossen wird über diese Drucksachen separat. Sie thematisiert u.a. den Lageplan des Prenzlauer Friedhofes, die Anzahl der Bestattungen pro Jahr, die bevorzugten Bestattungsarten und erläutert dementsprechend die Kosten.
Der Bürgermeister fügt hinzu, dass ein Vergleich der Friedhofsgebührensatzung mit den Städten Schwedt, Angermünde und Templin aufgestellt wurde (Anlage 4 zur Niederschrift). Hieraus lässt sich erkennen, dass die Stadt Prenzlau, hingegen aller anderen Städte, eine regelmäßige Kalkulation der Gebühren, die auf der Grundlage des § 64 der Brandenburgischen Kommunalverfassung i.V.m. § 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg beruht, ordnungsgemäß durchführt. Dies geht allerdings nicht in jedem Fall mit einer stetigen Erhöhung der Gebühren einher, sondern präzisiert lediglich die Kalkulation u.a durch die Nachfrage der verschiedenen Bestattungsarten. In diesem Zusammenhang erläutert er, dass die Kosten der Erdbestattungen im Vergleich zwar höher liegen, dies jedoch der auch zukünftig geringen Nachfrage geschuldet ist. Nimmt man nun Bezug auf die Gesamtkosten der Bestattungen, liegt die Stadt Prenzlau nicht wesentlich über dem Durchschnitt. Weiterhin erklärt er, dass die Gebühren zu 75 % vom Nutzer und 25 % der Stadt Prenzlau getragen werden. Ausgenommen hiervon ist die Urnenwand. Die Kosten hierfür werden zu 100 % auf den Nutzer umgelegt.
Frau Pieles erkundigt sich, ob die Friedhofsgebührensatzung regelmäßig angepasst werden muss und ob dies immer eine automatische Erhöhung mit sich bringt.
Der Zweite Beigeordnete antwortet, dass die Gemeinden zu einer regelmäßigen Kalkulation angehalten sind, jedoch eine preisliche Spirale nach oben nicht immer gegeben sein muss. Oft lässt sich allerdings eine Erhöhung der Gebühren nicht vermeiden, da für die Kalkulation u.a. auch tarifliche Steigerungen des Personals und weitere Faktoren eine Rolle spielen.
Frau Oyczysk führt weiterhin im Auftrag des Bürgermeisters aus, dass in der vorliegend erarbeiteten Friedhofssatzung die gesetzlich bestimmten Ruhezeiten angepasst wurden. Die Stadt Prenzlau hat in der bisherigen Friedhofsgebührensatzung eine Ruhezeit von 30 - 40 Jahre festgesetzt, was nicht mehr zeitgemäß erscheint. Aus der Erfahrung der vergangenen Jahre lässt sich feststellen, dass viele Nutzer bereits lange vor Ablauf der Ruhezeit eine Auflösung der Bestattungsfläche aus verschiedenen Gründen beantragen. Des Weiteren führ sie aus, dass die moderne Bestattungsart der Urnenstelen in die Satzung mit aufgenommen wurde.
Frau Reinke merkt an, dass sie die 5. Änderung zur Friedhofsgebührensatzung als eine deutliche Erhöhung der Gebühren wahrnimmt, wenn man die reduzierten Jahreszahlen der Ruhezeiten beachtet. Demzufolge spricht sie sich gegen diese Satzung aus.
Der Zweite Beigeordnete versteht die Rechnung von Frau Reinke bezogen auf die Jahreszahlen, erklärt jedoch, dass die Beantragung der vorzeitigen Beräumung der Bestattungsfelder zusätzliche Kosten für den Nutzer verursacht. Hingegen sind die Kosten für die Beräumung nach dem fristgerechten Ablauf der vereinbarten Ruhezeit bereits in der bezahlten Gebühr enthalten.
Unter den Mitgliedern des Finanzen und Rechnungsprüfungsausschusses entsteht eine Diskussion bezüglich der Ruhezeiten der Bestattungsflächen.
Frau Oyczysk ergänzt im Auftrag des Bürgermeisters, dass eine Verlängerung der Ruhezeiten, wenn von den Hinterbliebenen gewünscht, möglich ist. Ausgenommen davon sind die Reihengrabstellen. Die alten Verträge, die mit längeren Ruhezeiten vereinbart wurden, werden von der neuen Regelung mit kürzeren Ruhezeiten jedoch nicht tangiert.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die "4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Nutzung der Friedhöfe der Stadt Prenzlau (Friedhofssatzung)" gemäß Anlage 1.“
Abstimmung: 5/0/3 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 9. 5. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Prenzlau (Friedhofsgebührensatzung) DS-Nr.: 111/2018
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage beigefügte "5. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Prenzlau (Friedhofsgebührensatzung)" gemäß Anlage.“
Abstimmung: 5/0/3 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 10. Entgelt- und Nutzungsordnung für kommunale Gebäude und Räume im Stadtgebiet und den Ortsteilen DS-Nr.: 117/2018
Der Bürgermeister gibt zur Kenntnis, dass die Richtlinie “Private Entgelte für die Nutzung kommunaler Gebäude und Räume im Stadtgebiet und den Ortsteilen“ auf Anraten des Rechnungsprüfers durch eine von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließende Entgelt- und Nutzungsordnung ersetzt wird. Mit den Ortsbeiräten fand diesbezüglich ein Gespräch statt, indem festgestellt wurde, dass sich diese Richtlinie bewährt hat. Demzufolge wurden die seit Jahren geltenden Bestandteile der Richtlinie 1:1 übernommen.
Frau Pieles erkundigt sich, ob trotz einer Entgelt- und Nutzungsordnung eine flexible Abstimmung, insbesondere im Hinblick auf die Kosten, für unterschiedliche Anlässe gestaltet werden können. Der Bürgermeister bejaht die Flexibilität des dafür zuständigen Amtes für Gebäudemanagement und Liegenschaften diesbezüglich.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Entgelt- und Nutzungsordnung für kommunale Gebäude und Räume im Stadtgebiet und den Ortsteilen gemäß Anlage.“ 
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 11. außerplanmäßige Aufwendung für die Zuführung zur Rückstellung für unmittelbare Pensionsverpflichtungen DS-Nr.: 115/2018
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 eine außerplanmäßige Aufwendung für die Zuführung zur Rückstellung für unmittelbare Pensionsverpflichtungen für den Bereich der aktiven Beamten in Höhe von 69.910,00 €.“
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 12. 1. Änderung der Richtlinie zur Förderung im Rahmen des Prenzlauer Profils DS-Nr.: 112/2018
Der Bürgermeister sagt an, dass bei der 1. Änderung der Richtlinie zur Förderung im Rahmen des Prenzlauer Profils drei Änderungswünsche unterbreitet werden und erläutert diese Vorschläge näher.
Der Erste Beigeordnete gibt zur Kenntnis, dass sich die Summe der Gesamtkosten der finanziellen Auswirkung für das Haushaltsjahr 2019 um 9.000,00 € erhöhen.
In diesem Zusammenhang merkt Herr Brämer an, dass in der Anlage zur Drucksache bei der Festbetragsfinanzierung eine Erhöhung von 70.000,00 € auf lediglich 78.000,00 € notiert ist.
Der Erste Beigeordnete erklärt diesen notierten Festbetrag damit, dass im Vorjahr eine Summe von 1.000,00 € nicht abgerufen wurde. Er sagt zu, eine redaktionelle Änderung der angegeben Summe in der Anlage zu bereinigen und diese geänderte Anlage den Stadtverordneten zukommen zu lassen.
Nach kurzer Diskussion herrscht unter den Ausschussmitgliedern Einigkeit darüber, dass über die nun redaktionell geänderte Drucksache abgestimmt wird.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadverordnetenversammlung beschließt die 1. Änderung der Richtlinie zur Förderung im Rahmen des Prenzlauer Profils gemäß Anlage.“
Abstimmung: 7/0/1 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 13. Beteiligung an den Personalkosten für sozpäd Fachkräfte Antrag Fraktion DIE LINKE.Prenzlau DS-Nr.: 119/2018
Der Bürgermeister informiert, dass der Ausschuss für Bildung, Sport und Soziales einstimmig über diesen Antrag abgestimmt hat. Nach kurzer Diskussion wird sich darauf geeinigt, dass diese Drucksache in den Hauptausschuss weitergeleitet und diesbezüglich noch eine Beschlussvorlage von der Verwaltung mit der Höhe der Kosten etc. gefertigt wird. Wortlaut: Version: 1 „Der Bürgermeister wird beauftragt: Die Stadt Prenzlau übernimmt zusätzlich zu ihrem bisherigen Engagement den Personalkostenzuschuss für die 3. sozialpädagogische Personalstelle bei der IG Frauen und Familien Prenzlau e.V.“
Abstimmung: Weiterleitung an HAU-A

TOP 14. Mitteilungen des Bürgermeisters
Der Bürgermeister informiert:
- Am 28.11.2018 wird das Kreiskrankenhaus Prenzlau einen Zuwendungsbescheid über ca. 8. Mio € erhalten. Für die offizielle Übergabe wird der Bürgermeister vom Ersten Beigeordneten vertreten.
- Die Temperatur der Erdwärme ist weltweit um 1,03 Grad Celsius, in der Bundesrepublik Deutschland sogar um 2,2 Grad Celsius über den normalen Durchschnittswert angestiegen. Er möchte die Anwesenden sensibilisieren, dass damit zu rechnen ist, dass sich hieraus immer mildere Winter ergeben können und es somit schwieriger werden wird einen Winterdienst vorzuhalten bzw. eine Firma hierfür zu binden.
Der Zweite Beigeordnete berichtet anhand einer Präsentation über die Kosten für die Mittagessenversorgung und Frühstück/Vesperversorgung in den Kindergärten und der Horte der Stadt Prenzlau (Anlage 5 zur Niederschrift).

TOP 14.1 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (III. Quartal 2018) DS-Nr.: 106/2018
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 14.2 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen II. und III. Quartal 2018 DS-Nr.: 105/2018
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 15. Anfragen der Ausschussmitglieder
Es werden keine Anfragen gestellt.

TOP 15.1 Prüfbericht Straßenbeleuchtung in der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 116/2018
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage DS-Nr.: 116/2018 zur Kenntnis.

TOP 16. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 19.42 Uhr.

Downloads

Niederschrift FR-A vom 15.11.2019 (öffentlich) (46.7 KB)

Anlage 1 zur Niederschrift FR- A vom 15.11.2018 (4.4 MB)

Anlage 2 zur Niederschrift FR-A vom 15.11.2018 (8.3 KB)

Anlage 3 zur Niederschrift FR-A vom 15.11.2018 (784.5 KB)

Anlage 4 zur Niederschrift FR-A vom 15.11.2018 (653.1 KB)

Anlage 5 zur Niederschrift FR-A vom 15.11.2018 (656.9 KB)

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