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Niederschrift   
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- u. Ortsteilentwicklung der Stadt Prenzlau am Dienstag, dem 13.11.2018

( reine Textanzeige )

Niederschrift
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- u. Ortsteilentwicklung der Stadt Prenzlau
am Dienstag, dem 13.11.2018, Sitzungssaal Rathaus, Am Steintor 4 (Raum 203)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 20.58 Uhr

Entschuldigt: 
Herr Hoppe

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 28.08.2018
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Information über ein System zur Abschaltung der Spitzenbefeuerung von Windkraftanlagen "Dark Sky", Berichterstatter: Hr. Hölper/ Hr. Christen (ENERTRAG)
7. Weitere Vorgehensweise mit der Baracke Birkenhain, Berichterstatter: Zweiter Beigeordneter
8. Bericht Geschäftsstraßenmanagement, Berichterstatterin: Fr. Ramm
9. Abwägungs- und Entwurfsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnungsbau Grabowstraße 4" der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 108/2018)
10. Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2019 (DS-Nr.: 100/2018)
11. 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Nutzung der Friedhöfe der Stadt Prenzlau (Friedhofssatzung) (DS-Nr.: 110/2018)
12. 5. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Prenzlau (Friedhofsgebührensatzung) (DS-Nr.: 111/2018)
13. Erstellung einer Spielplatzsatzung (DS-Nr.: 120/2018)
14. Straßenbeleuchtung der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 121/2018)
15. Mitteilungen des Bürgermeisters
15.1 Sachstand der Umsetzung Drucksache 95/2017 "Konzept und Maßnahmen zur Förderung der E-Mobilität in der Stadt Prenzlau" (DS-Nr.: 114/2018)
16. Stand der Baumaßnahmen
17. Anfragen der Ausschussmitglieder 18. B-Plan Uckerpromenade Arbeitsstand (DS-Nr.: 122/2018)
18.1 Prüfbericht Straßenbeleuchtung in der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 116/2018)
19. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung. 

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 9 Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 28.08.2018
Gegen die oben genannte Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Der Vorsitzende berichtet, dass dem Ausschuss zwei Anträge DS 120/2018 und DS 121/2018 (Tischvorlage) der Fraktion DIE LINKE.Prenzlau vorliegen. Nach Zustimmung der Anträge wird empfohlen diese als TOP 13 und 14 zu behandeln. Alle weiteren Tagesordnungspunkte verschieben sich dementsprechend.
Die Ausschussmitglieder stimmen wie folgt über die Anträge ab:
DS 120/2018 - Erstellung einer Spielplatzsatzung:
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig angenommen
DS 121/2018 - Straßenbeleuchtung der Stadt Prenzlau:
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig angenommen
Des Weiteren liegt eine Anfrage DS 116/2018 vor.
Diese wird unter "Anfragen der Ausschussmitglieder" behandelt.
Herr Richter reicht dem Vorsitzenden einen Antrag DS 122/2018 - B-Plan Uckerpromenade Arbeitsstand ein. Diese wird nach Rücksprache in eine Anfrage umgewandelt und ebenfalls unter "Anfragen der Ausschussmitglieder" besprochen.
Über die geänderte Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Information über ein System zur Abschaltung der Spitzenbefeuerung von Windkraftanlagen "Dark Sky", Berichterstatter: Hr. Hölper/ Hr. Christen (ENERTRAG)
Herr Chmielewski stellt sich vor und geht auf die Kennzeichnung der Windkraftanlagen, die Optimierung der Befeuerung und die Nachtkennzeichnung in Mecklenburg-Vorpommern ein (Anlage 1 zur Niederschrift). Des Weiteren erläutert er das Projekt "DarkSky" Uckermark hinsichtlich der geplanten Standorte, deren rechtliche Voraussetzungen, die Projektleitung und den vorgesehenen Zeitplan an.
Herr Herrholz ergänzt und erläutert die technischen Voraussetzungen für dieses Projekt, z. B. die Funktionsweise des Detektors und deren Strahlung.
Der Zweite Beigeordnete fügt hinzu, dass der Ortsbeirat Dedelow am 22.11.2018 über den Standort (zwischen Steinfurth und Holzendorf) informiert wird. Er erklärt, dass die ENERTRAG AG noch Gespräche mit anderen Investoren führt. Es gibt auch andere Systeme, die die Windkraftanlagen abdunkeln können.
Herr Tank will wissen, wie lange der Detektor braucht, um bei einer Störung oder einem Ausfall des Radars die Befeuerung wieder anzustellen.
Herr Richter fragt, ob bei einem Internetausfall die Befeuerung wieder angeht.
Herr Herrholz antwortet, dass die Befeuerung bei Störungen wie dem Internetausfall in wenigen Sekunden wieder leuchtet. In den Vorgaben spricht man von 3 Sekunden von der Feststellung des Luftfahrzeuges bis hin zur Anschaltung der Befeuerung. Weitere Fragen werden von Herrn Herrholz beantwortet.

TOP 7. Weitere Vorgehensweise mit der Baracke Birkenhain, Berichterstatter: Zweiter Beigeordneter
Der Zweite Beigeordnete berichtet über den derzeitigen Sachstand der geplanten Umnutzung der Baracke Birkenhain als Waldkindergarten und deren weitere Perspektive. Er geht insbesondere auf die Historie dieser Baracke, die planungsrechtliche Situation und auf die möglichen Konsequenzen ein (Anlage 2 zur Niederschrift). Das gemeindliche Einvernehmen der Gemeinde Nordwestuckermark wurde mit der Begründung von Brandschutzproblemen nicht erteilt. Die Stadt Prenzlau hat ein Fachgutachten erstellen lassen, welches aussagt, dass die Schutzziele des baulichen Brandschutzes sichergestellt werden können. Die Feuerwehr Prenzlau würde im Ernstfall dorthin fahren können und löschen. Somit ist der Brandschutz hier aus Sicht der Stadt Prenzlau kein Problem mehr. Das gemeindliche Einvernehmen wurde jedoch durch die Gemeinde Nordwestuckermark trotzdem nicht erteilt. Die Stadt Prenzlau soll jedoch dieses Objekt sichern und erhalten, obwohl die Umnutzung erstmal versagt worden ist. Frau Wiehle und Frau Amme kämpfen weiter für ihren Waldkindergarten und die Stadt Prenzlau unterstützt dieses Vorhaben weiterhin.
Herr Tank will wissen, ob man die Gemeinde Nordwestuckermark in Regress nehmen kann, wenn die Stadt Prenzlau in das ungenutzte Objekt investieren muss.
Der Zweite Beigeordnete verneint dies.
Der Bürgermeister findet es fraglich, wie die Gemeinde Nordwestuckermark derzeit den Brandschutz der Wohnobjekte um Birkenhain ausreichend sicherstellen will.
Herr Putz fragt, ob man nicht direkt an der Baracke einen Löschwasserteich bauen könnte. Er ist der Ansicht, dass die Stadt die Möglichkeit hat, rechtswirksam auf das Eigentum (hier die Baracke) zu verzichten.
Der Bürgermeister betont, dass es nicht so einfach möglich ist, auf ein Gebäude, also auf Eigentum, zu verzichten und dies jemand anderem zu übertragen. Es sieht das Hauptproblem der Versagung des Einvernehmens durch die Bürgermeisterin von Nordwestuckermark eher bei den Betriebskostenzuschüssen, die durch den Waldkindergarten dann auf die Gemeinde Nordwestuckermark zukommen würden. Herr Richter fragt, ob eine andere Nutzung des Gebäudes zielführender wäre.
Der Bürgermeister betont, dass der offizielle Grund der Ablehnung aber der Brandschutz wäre und es daher bei jedweder anderen Nutzung des Gebäudes derselbe Grund zum Tragen kommen würde. Die Stadt Prenzlau hat mit den Antragstellerinnen auch andere Standorte angeschaut. Diese scheiden jedoch aus den verschiedensten Gründen aus.
Frau Wiehle weist daraufhin, dass der Bedarf an Kindergartenplätzen vom Jugendamt bestätigt wurde. Viele Waldkindergärten belegen bereits, dass dies eine pädagogisch wertvolle Art ist, Kinder zu betreuen und zu erziehen. Sie sieht den Brandschutz hier auch als unproblematisch an, da man dies durch einen Löschteich oder dergleichen lösen kann.

TOP 8. Bericht Geschäftsstraßenmanagement, Berichterstatterin: Fr. Ramm
Frau Ramm geht auf die Arbeit des Geschäftsstraßenmanagementes hinsichtlich der Aufgabenschwerpunkte wie dem Veranstaltungsmanagement, der Netzwerkarbeit und der Öffentlichkeitsarbeit ein (Anlage 3 zur Niederschrift).
Herr Wegner lässt sich von Frau Ramm die Beschaffenheit und die Vorteile einer Kunsteisbahn erläutern.
Herr Tank will wissen, wie man sich die Straßenplakate reservieren lassen kann.
Frau Ramm erklärt, dass es hierfür eine Tabellenübersicht gibt und man sich in den freien Kalenderwochen eintragen lassen kann. Sie erläutert ergänzend, dass die Eiermeile und die Turm- und Nudelmeile nächstes Jahr in dieser Art nicht stattfinden werden. Das Seifenkistenrennen wird beim Kinderfest mitgeplant. Die Agenda-Diplom-Übergabe soll dann beim Herbstfest vollzogen werden.

TOP 9. Abwägungs- und Entwurfsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnungsbau Grabowstraße 4" der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 108/2018
Herr Schulz stellt den aktuellen Stand des Bauvorhabens vor (Anlage 4 zur Niederschrift) und geht auf die Meilensteine der Planung ein. Derzeit sind 61 Wohnungen und 62 Stellplätze geplant, wovon größtenteils 2-3-Zimmer Wohnungen angedacht sind.
Herr Wegner will wissen, warum vermehrt auf kleineren Wohnraum gesetzt wird und womit dies begründet wird.
Herr Stüpmann erklärt dies anhand der Erfahrungen der Vermietungsabteilung und deren systematisch erfassten Zahlen durch ein Auswertungs- und Vermietungssystem. Bauchgefühle und subjektive Meinungen werden hierbei nicht berücksichtigt.
Die Nachfrage nach 2-Zimmer Wohnungen steigen, wiederrum bleiben die großen Wohnungen oft leer.
Herr Siegmüller spricht die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes an (Anlage 4 zur Niederschrift). Den Baubeginn sieht er momentan im Jahr 2020 als realistisch an.
Herr Tank erkundigt sich nach dem Schallschutz ausgehend von der Schule und fragt welche Art von Pflanzen auf den grünen Dächern geplant sind. Weiterhin fragt er nach der Regenentwässerung der Tiefgarage.
Herr Schulz und Herr Siegmüller betonen, dass der Schullärm keine Beeinträchtigung darstellt. Man hat hier hauptsächlich den Lärm der Grabowstraße untersuchen müssen. Die Dächer bekommen eine Bepflanzung aus heimischen bienenfreundlichen Kräutern (Wildwiese). Die Regenentwässerung ist noch nicht abschließend geplant.
Herr Schulz erläutert hier zwei mögliche Vorgehensweisen.
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnungsbau Grabowstraße 4", Stand 19.10.2018, werden mit dem in Anlage 1 dargestellten Abwägungsergebnis beschlossen.
2. Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnungsbau Grabowstraße 4", Stand 23.10.2018 (Anlage 2), wird zugestimmt. Die Entwurfsbegründung (Anlage 3) wird gebilligt.
3. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnungsbau Grabowstraße 4", Stand 23.10.2018, bestehend aus Planzeichnung, Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie weiteren Fachgutachten und umweltbezogenen Informationen (Anlagen 2-8), werden zur öffentlichen Auslegung nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer mindestens eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch bestimmt. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Mit dem Entwurf werden die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen mit ausgelegt. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 10. Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2019 DS-Nr.: 100/2018
Der Erste Beigeordnete erläutert anhand einer Präsentation (Anlage 5 zur Niederschrift) einige Haushaltseckpunkte für das Haushaltsjahr 2019 und geht dabei detaillierter auf die für den Ausschuss für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung relevanten Punkte ein. Er spricht insbesondere, die Schwerpunkte des Ergebnishaushaltes, die investiven Schlüsselzuweisungen und Fördermittel im Hinblick auf die für 2019 geplanten Investitionen an. Er bedankt sich bei der Kämmerei für die Arbeit.
Der Vorsitzende schlägt vor, die Drucksache in den HAU-A weiterzuleiten.
Herr Haffer spricht sich gegen eine Weiterleitung aus und präferiert eine Abstimmung. Nach einer kleinen Diskussion einigen sich die Ausschussmitglieder und leiten diese Drucksache an den Hauptausschuss weiter. Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2019 mit ihren Anlagen."
Abstimmung: Weiterleitung an HAU-A

TOP 11. 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Nutzung der Friedhöfe der Stadt Prenzlau (Friedhofssatzung) DS-Nr.: 110/2018
Der Vorsitzende bitte die Tagesordnungspunkte 11 und 12 zusammenfassend zu beraten und anschließend getrennt abzustimmen.
Der Bürgermeister erklärt die Notwendigkeit der Gebührenanpassung hinsichtlich der gesetzlichen Vorschriften (§ 8 KAG und § 64 KomVerf). Die Kommune ist verpflichtet die Abgaben zu überprüfen und regelmäßig neu zu kalkulieren.
Herr Kortstock stellt anhand einer Präsentation (Anlage 6 zur Niederschrift) die Friedhofsstatistik 2018 hinsichtlich der Bestattungsarten dar und gibt eine Prognose für die zukünftigen Jahre. Er fasst zusammen, dass die Erdbestattungen (7%) rückläufig sind. Die Urnenbeisetzungen wurden 2018 jedoch am häufigsten (93%) genutzt.
Der Bürgermeister bedankt sich bei Herrn Kortstock für die Ausführungen und seine bisherige Arbeit auf dem Friedhof. Weiterhin vergleicht er die geplanten Gebühren mit anderen vergleichbaren Kommunen in der Uckermark. Die Gebührensatzungen der anderen Kommunen sind teilweise sehr veraltet und dadurch angreifbar. Die Stadt Prenzlau will sich hier rechtlich absichern und anhand einer aktuellen Kalkulation eine neue Friedhofsgebührensatzung beschließen (Anlage 6 zur Niederschrift). Die Stadtverordnetenversammlung ist aber in ihrer Entscheidung frei bzgl. der einzelnen Kostenpositionen.
Frau Oyczysk fügt im Auftrag des Bürgermeisters hinzu, dass die Nutzungsrechte aller Grabarten auf 20 Jahre angepasst wurden. 30 - 40 Jahre sind für Grabstätten nicht mehr zeitgemäß und verpflichten die Bürger auf zu lange Zeit.
Herr Dr. Daum will wissen, ob eine Verlängerung der Nutzungsrechte möglich ist.
Frau Oyczysk antwortet, dass die Dauer der Wahlgrabstätten selbstverständlich beliebig verlängert werden können. Reihengrabstätten können dagegen nur einmal für 20 Jahre genutzt werden. Sie erläutert weitere Veränderungen wie die Abschaffung von Plastik-Urnen. Bio-Urnen können dann jedoch nicht umgebettet werden. Diese Veränderungen müssen dann in der Beratung mit dem Bürger besprochen werden.
Frau Oyczysk geht auf weitere Änderungen der Friedhofsgebührensatzung ein.
Der Bürgermeister erklärt, dass 25 % der Kosten von der Stadt Prenzlau zu tragen sind und 75 % der Nutzer trägt. Die Entsorgung der bisherigen Urnen kostet sehr viel, daher sieht er die Bio-Urnen auch aus wirtschaftlicher Sicht als sinnvoll an.
Herr Richter will wissen, wieviele Grabstellen nach Nutzungsende von der Stadt beräumt werden mussten.
Herr Kortstock antwortet im Auftrag des Bürgermeisters, dass ca. 1000 Grabstellen in den letzten 5 Jahr beräumt werden mussten. Die Grabstellen dürfen erst nach Ablauf des Nutzungsrechtes und nach Bekanntmachung im Amtsblatt beräumt werden.
Weitere Fragen der Ausschussmitglieder werden durch Herrn Kortstock beantwortet.
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die "4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Nutzung der Friedhöfe der Stadt Prenzlau (Friedhofssatzung)" gemäß Anlage 1." Abstimmung: 5/0/3 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 12. 5. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Prenzlau (Friedhofsgebührensatzung) DS-Nr.: 111/2018
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage beigefügte "5. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Prenzlau (Friedhofsgebührensatzung)" gemäß Anlage."
Abstimmung: 5/0/3 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 13. Erstellung einer Spielplatzsatzung Antrag Fraktion DIE LINKE.Prenzlau DS-Nr.: 120/2018
Herr Dr. Daum bedankt sich für die Stellungnahme und kann dieser Ansicht folgen.
Der Bürgermeister zeigt mögliche Probleme für Investoren und auch zukünftige Mieter auf, die mit einer solchen Satzung entstehen könnten. Er empfiehlt als Alternative die aktuelle Bedarfslage 2019 (auch unter Mitwirkung des KJB´s) zu ermitteln und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.Im Übrigen entsprechen alle Spielplätze in der Stadt selbstverständlich den gesetzlichen Bedingungen. So werden die städtischen Spielplätze wöchentlich geprüft und das Ergebnis protokolliert.
Der Vorsitzende findet den Vorschlag, den KJB in die Ermittlung der Bedarfslage einzubeziehen, sehr gut und kann dem folgen.
Herr Richter und Herr Haffer stehen der Satzung skeptisch gegenüber, da sie den Bedarf an weiteren Spielplätzen nicht sehen. Man sollte hierzu wirklich erst einmal prüfen lassen, inwiefern der Bedarf bereits befriedigt ist.
Wortlaut: Version: 1
 "Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Erstellung einer kommunalen Spielplatzsatzung zu. Diese Satzung stützt sich auf den § 9 Absatz 1 Nummer 5 des BauGB der BRD sowie die §§ 8 Absatz 2 und 87 Absatz 3 der BbgBauO vom 20. Mai 2016. Danach müssen bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen Kinderspielplätze errichtet werden, die auf der Grundlage einer durch die Kommune festgesetzten Bauvorschrift beruhen. Eine derartige örtliche Bauvorschrift, die nach § 87 Abatz 3 BbgBauO u.a. die Größe, Art und Ausstattung, die Anforderungen für den Zugang und die sichere Benutzbarkeit etc. regelt, gibt es derzeit in Prenzlau nicht. Der Kinder- und Jugendbeirat sollte in die Erstellung der Satzung unbedingt mit einbezogen werden.
Abstimmung: 2/4/2 mehrheitlich abgelehnt

TOP 14. Straßenbeleuchtung der Stadt Prenzlau Antrag Fraktion DIE LINKE.Prenzlau DS-Nr.: 121/2018
Der Bürgermeister merkt an, dass der Punkt 1 des Antrages bereits erledigt ist, da alle Übergabebestrebungen der Straßenbeleuchtung an die Stadtwerke Prenzlau bereits seit längerem beendet worden sind. Die Erstellung eines Konzeptes zur Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik wäre bis zum Jahresende 2019 möglich.
Frau Oyczysk ergänzt im Auftrag des Bürgermeisters, dass bisher jährlich Mittel zum Austausch der Betonmasten in den Haushalt eingestellt wurden. Das zeigt sich 2018 mit 54 T € für die Straßenlampen in der Schwedter Straße, 2019 mit 65 T € für die Baustraße und 2020/2021 mit jeweils 45 T € für die Brüssower Allee. Der Austausch der Masten ist vordergründig notwendig, da die Standsicherheit aufgrund des hohen Alters nicht langfristig erhalten bleiben wird.
Herr Tank fragt, ob der Inhalt des Antrages bereits umgesetzt worden ist und somit zurückgezogen werden kann.
Der Bürgermeister betont, dass einige Inhalte umgesetzt sind, jedoch die Umrüstung auf LED-Technik erst Stück für Stück realisierbar ist. Ein Konzept kann den Stadtverordneten natürlich vorgelegt werden. 
Der Vorsitzende fasst zusammen und betont nochmal, dass Punkt 1 des Antrages gestrichen wird.
Wortlaut: Version: 1
"Der Bürgermeister wird beauftragt:
1. Alle Übergabebestrebungen der Straßenbeleuchtung an die Stadtwerke Prenzlau werden eingestellt.
2. Es soll ein Konzept für die schrittweise Umstellung und Modernisierung der Straßen- beleuchtung auf LED-Technik erarbeitet werden (über eine Prioritätenliste in Jahresscheiben) und dieses dann den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
3. Auf Grundlage dieser Prioritätenliste sollen jährlich Mittel für den Austausch von Straßenlaternen und Lampenköpfe in den Haushalt eingestellt werden.
4. Vorhandene Zuwendungsmöglichkeiten, wie im "Prüfbericht Straßenbeleuchtung in der Stadt Prenzlau" in Punkt 9. aufgeführt, sind zu nutzen, um eine schneller Umsetzung voranzutreiben."
Abstimmung: 3/5/0 mehrheitlich abgelehnt

TOP 15. Mitteilungen des Bürgermeisters

TOP 15.1 Sachstand der Umsetzung Drucksache 95/2017 "Konzept und Maßnahmen zur Förderung der E-Mobilität in der Stadt Prenzlau" DS-Nr.: 114/2018
Der Bürgermeister geht auf die Drucksache ein und weist darauf hin, dass dies ein Zwischenstand zur Förderung der E-Mobilität ist. Sein Vorschlag wäre es, eine kommunale Förderung von 1.000,00 € je angeschafftem Elektroauto zu realisieren. Derzeit sind 29 Elektroautos im Landkreis Uckermark zugelassen. In Prenzlau wird es bis Ende des Jahres 12 Ladesäulen geben. Die Entwicklung der E-Mobilität muss noch voranschreiten, um dann in ein paar Jahren die Lage neu zu durchdenken.
Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage DS-Nr.: 114/2018 zur Kenntnis.

weitere Mitteilungen:
Der Bürgermeister spricht:
- das Bahnhofsvordach an und berichtet, dass die Bahn unverständlicher Weise noch mehr Zeit für dessen Planung benötigt. - die ehemalige Arbeitslosenquote vom Jahr 2003 von 29,9% an und erklärt, dass diese Quote im September/Oktober 2018 bei 11,3% liegt.
- den Sachstand zum Waldkindergarten an. Es wurde hierzu ein Termin bei der Landrätin vereinbart. Im gleichen Atemzug bittet die Bürgermeisterin der Gemeinde Nordwestuckermark jetzt auch um einen Termin mit den Antragsstellerinnen.
- die Toilettenproblematik am Umsteigebahnhof und bei der Marienkirche an. Ihm liegt ein Angebot einer Start-up-Firma, die Eco-Toiletten bauen, vor. Seine Idee wäre es auch im Stadtpark eine solche Toillette zu errichten.
- die Idee eines Senioren-Lese-Busses an. Dazu wird nochmal in diesem Ausschuss etwas vorgestellt.
- den Fördermittelbescheid (8 Mio. €) zum Umbau des Kreiskrankenhauses an und erklärt, dass der Erste Beigeordnete am 28.11.2018 vor Ort sein wird.
Der Erste Beigeordnete berichtet, dass die Fördermittel für die Fenstersanierung des Klosters zurückgegeben worden sind (keine Firma für Abarbeitung im Jahr 2018 gefunden) und im neuen Jahr neu beantragt werden.

TOP 16. Stand der Baumaßnahmen
Frau Oyczysk berichtet im Auftrag des Bürgermeisters über den Stand der Baumaßnahmen:
- das Dach der Pestalozzischule ist zu 2/3 fertiggestellt. Mit der Dacherneuerung werden die Gesimse geprüft und bei Bedarf repariert. Die Förderung wird durch das Programm Stadtumbau realisiert.
- beim Dach des Nebengebäudes GS Diesterweg, Teil 2 wurde die Rüstung zum Aufmaß des Holzgebälks und Sicherung des Notdaches gestellt. Nach der Lieferfrist des Holzes und je nach Witterung werden die Herstellung des Dachstuhles und die Eindeckung vorgenommen. Die Förderzusage nach Kommunalinvestitionsgesetz steht noch aus (vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde gewährt).
- im Dominikanerkloster werden folgende Baumaßnahmen durchgeführt: Sicherheitsbeleuchtung, Brandmeldeanlage, Brandschottungen und Erweiterung Datennetz/WLAN-Points im Spitzboden, DG, Treppenhaus 1 und 2 erledigt
- der Schallschutz der Kita Freundschaft (Früh- und Spätdienstraum) wurde zur Zufriedenheit der Nutzer ausgeführt.
- die Trockenbau/Schallschutzarbeiten und Bodenbelagsarbeiten des Speiseraumes des Hortes der GS A. Becker wurden ausgeschrieben.
- die Westseite des Friedhofportals in Blindow wurde nach Vorgaben des Restaurators erfolgreich verputzt. Der Putz und der Farbanstrich der Ostseite ist nach Bemusterung mit UDSchB in Arbeit. Die Förderung vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur und vom Landkreis Uckermark wurde bewilligt.
- der Geh- und Radweg Kap bis Anstau Magnushof wurde am 22.10.2018 übergeben (Förderung über ELER).
- für den Anstau Magnushof wurde eine Baustraße hergestellt und 200 m Rückbau des Dammes und Erdeinbau realisiert. Bis Weihnachten sollen Rückbau/Erdeinbau für 650 m Damm abgeschlossen sein.
- die Regenentwässerung in Schönwerder (RW Kanal NW 300) wurde verlegt. Der Asphalt wird in die Kanaltrasse in 48 KW eingebracht. Die Kostenbeteiligung ist durch den Landesbetrieb für Straßenwesen bestätigt.
- der 1. Strang der Regenentwässerung des Garagenkomplexes Robert-Schulz-Ring ist verlegt. Zurzeit findet kein Baugeschehen wegen Munitionsberäumung statt. 
- die Reparaturarbeiten des Radweges vom Georg-Dreke-Ring bis ans Bundeswehrgelände und die Sanierung durch Wurzelaufbrüche am Radweg Kleine Heide laufen an.
- zur Bauanlaufberatung für die Maßnahme B 109 Richtung Blindow (Brücken über die Bahn) wird eine Einladung des Landesbetriebes für Straßenwesen am 08.11.2018 wahrgenommen. Ab Anfang Februar 2019 wird eine Umleitung über das Gewerbegebiet Nord eingerichtet. Mitte Februar 2019 wird die Brücke 1 (aus Richtung Stadt) mit Sperrpause Bahnstrecke abgerissen. Im Juni 2020 soll dann die Brücke 2 abgerissen werden, nachdem eine neue Brücke neben der jetzigen hergestellt wurde. Der Verkehr wird dann einspurig mit einer Ampelanlage über die jetzige Brücke verlaufen.
- die Ausschreibung der Maßnahme B 198 / Neubrandenburger Straße durch den Landesbetrieb Straßenwesen soll 2018 erfolgen. Die Bauausführungen sollen 2019/2020 umgesetzt werden: 1. Bauausführung mit 2 Teilabschnitten ( 1. TBA Freyschmidtstraße bis hinter Netto und 2. TBA Netto bis einschließlich Einmündung Klosterstraße), 2. Bauausführung Klosterstraße bis vor Einmündung Friedrichstraße. Die Anliegerversammlung wird für Ende Januar 2019 angestrebt.
- für die Baumaßnahme an der Uckerpromenade erfolgen zurzeit die Planungen. Der Bau wird in 2 Teilabschnitten untergliedert. 1. TBA Kreisverkehr bis hinter Zufahrt Parkplatz Bootshaus, 2. TBA Bootshaus bis Schäfergraben (mit Durchlass) Die Anliegerversammlung wird für Ende Januar 2019 angestrebt.
- zur Straßenbeleuchtung ist zu sagen, dass in der Schwedter Straße die Betonmasten im Dezember ausgetauscht werden und die Verlegung des Erdkabels und der Rückbau des Freileitungskabel Schwarzer Weg im November angesetzt sind.
Der Zweite Beigeordnete spricht den Abriss des Gutshauses Alexanderhof an. Die Stufen und die Fundamente der beiden Säulen sind bestehen geblieben. An allen vier Ecken werden noch Stieleichen gepflanzt. Der Abriss wurde durch Ausgleichsmaßnahmen von Windkraftanlagen finanziert.
Herr Suhr spricht den Bau am Anstau Magnushof an. Die Baufirma hat ohne Absprache mit den Bewirtschaftern der umliegenden Ackerflächen den Bau begonnen. Dies hätte man im Vorfeld besser absprechen können. Der Asphalt im Dorf ist durch die schweren LKW´s beeinträchtigt worden. Er spricht hier eine spezielle Stelle an und fragt wer diese Wege wieder herrichtet. Des Weiteren merkt er an, dass die Obstbäume im Dorf beschnitten werden müssten. Auch auf dem Weg vor der Crossbahn sollten die Hecken in der Kurve beschnitten werden. Er fragt nach der Planung für den Schallschutz im Gemeindehaus.
Frau Oyczysk antwortet im Auftrag des Bürgermeisters, dass der Baukontrolleur Herr Bartholomäus die Straßenschäden im Auge behält. Der alte Zustand wird dann nach Vollendung der Baumaßnahme wieder hergestellt.
Der Bürgermeister sagt zu, dass nächstes Jahr die Planung der Schallschutzmaßnahmen im Gemeindehaus in Seelübbe umgesetzt wird.

TOP 17. Anfragen der Ausschussmitglieder

TOP 17.1 B-Plan Uckerpromenade Arbeitsstand DS-Nr.: 122/2018
Herr Richter erläutert und begründet den Antrag seiner Fraktion. Er möchte einen Bericht über den Arbeitsstand des Kriterienkataloges zwecks Vorbereitung der BPlanung. Im Laufe des Gesprächs ändert er die Art der Drucksache in eine Anfrage um.
Der Zweite Beigeordnete berichtet, dass die Verwaltung drei Stadtplanungsbüros angeschrieben und um ein Angebot für die Erarbeitung eines Bebauungsplanes für den neu definierten Geltungsbereich an der Uckerpromenade gebeten hat. Den Zuschlag erhielt das Büro A & S GmbH Neubrandenburg, nicht nur wegen dem günstigeren Honorarangebot, sondern auch wegen der Erarbeitung einer städtebaulichen Studie. Diese städtebauliche Studie umfasst einen Lageplan mit beispielhafter Bebauung und eine dreidimensionale Fotosimulation von zwei verschiedenen Seiten aus. In der vergangenen Woche erfolgte eine erste inhaltliche Abstimmung zwischen dem Stadtplanungsamt, dem Büro A & S und dem Sanierungsbeauftragten BSG. Das Büro A & S wird ein entsprechendes Legitimationsschreiben erhalten, um dann mit den 3 wesentlichen Grundstückseigentümern in Kontakt treten zu können und diese zu involvieren.

TOP 17.2 Prüfbericht Straßenbeleuchtung in der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 116/2018
Der Vorsitzende fragt, ob mit der schriftlichen Antwort die Frage abschließend beantwortet wurde. Dies wird vom Fragesteller grundsätzlich bestätigt.
Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage DS-Nr.: 116/2018 zur Kenntnis.
weitere Anfragen:
Herr Tank berichtet von Radwegen, die wie eine Art Solar-Anlage angelegt worden sind. Die Wege sind dann beheizt und Schnee würde dann abtauen. Er will wissen, ob dies der Verwaltung schon bekannt ist und was so etwas kosten würde.
Der Zweite Beigeordnete merkt an, dass dies erst einmal nur ein Referenzobjekt ist. Herr Suhr will wissen, wozu das Kabel ist, welches derzeit unter der Straße des neuen Anstaus Magnushof liegt.
Der Bürgermeister erklärt, dass dies ein Elektrokabel der Stadtwerke Prenzlau GmbH ist.

TOP 19. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 20.58 Uhr.

Downloads

Niederschrift WSO-A vom 13.11.2018 (64.4 KB)

Anlage 1 zur Niederschrift WSO-A vom 13.11.2018 (2.2 MB)

Anlage 3 zur Niederschrift WSO-A vom 13.11.2018 (6.8 MB)

Anlage 2 zur Niederschrift WSO-A vom 13.11.2018 (1.1 MB)

Anlage 4 zur Niederschrift WSO-A vom 13.11.2018 (4.6 MB)

Anlage 5 zur Niederschrift WSO-A vom 13.11.2018 (2.3 MB)

Anlage 6 zur Niederschrift WSO-A vom 13.11.2018 (1.2 MB)

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