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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.09.2018

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau am Donnerstag, dem 20.09.2018, Christa-und-Peter-Scherpf-Gymnasium Schulteil II, Seeweg 6 (Aula)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 20.11 Uhr

Entschuldigt:
Herr Hoppe

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 28.06.2018
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
5.1 Tagesordnungsantrag (DS-Nr.: 103/2018)
5.2 TOP 16 und TOP 17 der SVV (DS 78/2018 und DS 79/2018) (DS-Nr.: 101/2018)
5.3 ALDI-Verlagerung Kietzstraße / Änderung Flächennutzungsplan (DS-Nr.: 102/2018)
6. Bericht des Fernmeldebataillons 610, Berichterstatter: Oberstleutnant Jahn
7. Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung
7.1 Auflösung Ältestenrat (DS-Nr.: 97/2018)
7.2 Einführung eines digitalen Ratsinformationssystems (DS-Nr.: 94/2018)
8. Berufung eines Wahlleiters der Stadt Prenzlau und seines Stellvertreters für die Kommunalwahl 2019 (DS-Nr.: 91/2018)
9. Benennung von zwei neuen Mitgliedern des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 90/2018)
10. 8. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 93/2018)
11. 2. Änderung der Satzung der Stadt Prenzlau über Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse sowie für Ortsvorsteher und Mitglieder von Ortsbeiräten (2. Entschädigungsänderungssatzung) (DS-Nr.: 68/2018)
12. 6. Änderungssatzung zur 2. Satzung der Stadt Prenzlau über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und zur Auslagenerstattung im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungsgebührensatzung) (DS-Nr.: 85/2018)
13. 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungssatzung) (DS-Nr.: 86/2018)
14. Beschluss der 3. Satzung der Stadt Prenzlau über die Herstellung von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder sowie der Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung). (DS-Nr.: 80/2018)
15. Genehmigung der 3. Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser (AEB-A) der Stadtwerke Prenzlau GmbH (SWP) (DS-Nr.: 70/2018)
16. Beschluss über die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau im Bereich "ALDI-Verlagerung / Kietzstraße" und gleichzeitige Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 78/2018)
17. Aufstellungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan "ALDI-Verlagerung / Kietzstraße" der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 79/2018)
18. Abwägungs- und Feststellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan für das Gemeindegebiet Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 71/2018)
19. Beschluss über 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Prenzlau, Gemeindeteil Wollenthin (DS-Nr.: 73/2018)
20. Abwägungs- und Entwurfsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am Strom" der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 72/2018)
21. Beschluss über die Aufhebung des Bebauungsplanes D VIII "Naturcamp" der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 87/2018)
22. Erschließung des 3. Bauabschnittes Neustädter Feldmark (DS-Nr.: 82/2018)
23. Außerplanmäßige Aufwendungen für Vermögensabgänge im Rahmen der Abgabe des Christa-und-Peter-Scherpf-Gymnasiums an den Landkreis Uckermark (DS-Nr.: 77/2018)
24. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen für Zuführungen zu Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen (DS-Nr.: 81/2018)
25. Kinder- und Jugendbeauftragte/r
25.1 Einrichtung der Stelle eines Kinder- und Jugendbeauftragten (DS-Nr.: 98/2018)
25.2 Einrichtung einer ehrenamtlichen Stelle "Kinder- und Jugendbeauftragte/r" (DS-Nr.: 98-1/2018)
25.3 Freiwerdenden Mittel durch Förderung Städtischer Schulsozialarbeiterstellen (DS-Nr.: 92/2018)
26. Mitteilungen des Bürgermeisters
26.1 Bericht zum Haushalt der Stadt Prenzlau 2018 (1. Halbjahr) (DS-Nr.: 76/2018)
26.2 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (II. Quartal 2018) (DS-Nr.: 74/2018)
26.3 Ausbau Rad-, Wander- und Wirtschaftsweg zwischen Kap und Anstau Magnushof (DS-Nr.: 84/2018)
27. Fragestunde der Stadtverordneten
27.1 Anliegerbeiträge ab 2015 (DS-Nr.: 96/2018)
27.2 Klagen und Gerichtsverfahren (DS-Nr.: 95/2018)
28. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 27 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 28.06.2018
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
Herr Schröder stellt drei Fragen, die auch schriftlich hinterlegt werden. Er bittet um eine schriftliche Beantwortung dieser Fragen. 1. Wann wird durch den Träger der Kindertagesstätten (Stadt Prenzlau) die Versorgung mit Verbrauchsmaterialien in den Kindertagesstätten gewährleistet? 2. Warum werden den Stadtverordneten nicht alle Unterlagen über die Ermittlung der Höchstbeiträge für die Kostenbeitragssatzung der Kitas, also alle Kalkulationen inklusive der Anmerkungen vorgelegt? 3. Wurde beim Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung oder einer anderen dafür berechtigten Person im Jahr 2017 zur Bürgermeisterwahl der Stadt Prenzlau ein Antrag zur Nutzung des Logos der Stadt Prenzlau gestellt. Wenn ja, wann und durch wen? Wenn nein? Ist es üblich, dass sich Mitarbeiter der Stadtverwaltung selber Genehmigungen für sich als Privatperson ausstellen dürfen und dies ohne irgendeiner Art sanktioniert wird? Bietet die Stadt Prenzlau den Mitarbeitern entsprechende Lehrgänge an, bei dem sich die Mitarbeiter der Verwaltung darüber informieren können, welche Rechte und Pflichten sie haben bzw. was sie sich selber genehmigen dürfen?
Der Bürgermeister und der Vorsitzende sagen eine schriftliche Beantwortung zu.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Der Vorsitzende sagt an, dass zwei Anträge (DS 101/2018, DS 102/2018) sowie der Tagesordnungsänderungsantrag DS 103/2018 vorliegen und verliest diese.
Herr Himmel begründet seine Anträge, da die SPD/FDP-Fraktion der Auffassung ist, dass vor einer Einwohnerbefragung/Bürgerbeteiligung hinsichtlich der Meinungsäußerung zum Bebauungsplan "ALDI-Verlagerung / Kietzstraße" kein Beschluss darüber gefasst werden sollte. Er betont, dass die Einwohnerbeteiligung der dortigen Anwohner Vorrang vor dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung hat.
Der Zweite Beigeordnete erklärt das Verfahren des Aufstellungsbeschlusses und betont, dass mit dem vorliegenden Beschluß noch keine Änderung des Flächennutzungsplanes und auch kein Vorhaben- und Entschließungsplan beschlossen wird. Dieser Aufstellungsbeschluss ist lediglich der Startschuss für ein Planverfahren. In der Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag wird deutlich gemacht, dass auf jeden Fall eine Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden wird. Unter anderem wird es am 08.11.2018 im Kleinkunstsaal des Dominikanerklosters eine Veranstaltung zu diesem Bebauungsplan geben und auch im kommenden Amtsblatt wird darüber informiert. Weitere öffentliche Bekanntmachungen in Form von Einladungen und Veröffentlichungen in der Presse und sozialen Netzwerken sind vorgesehen. Im weiteren Verlauf für das Vorhaben "ALDI-Verlagerung / Kietzstraße" wird es weitere Beschlüsse in Form eines Entwurfes und eines Feststellungsbeschlusses für den B-Plan geben, die durch die Stadtverordneten beschlossen werden müssen. Erst durch diese Beschlüsse kann dieses Vorhaben dann bestätigt oder abgelehnt werden.
Herr Himmel bedankt sich für die ausführlichen Erläuterungen und zieht die Anträge daraufhin zurück.
Der Vorsitzende sagt an, dass ihm unmittelbar vor Beginn der Stadtverordnetenversammlung durch Herrn Melters ein Antrag zugegangen ist, der sich auf die Beibehaltung des Ältestenrates bezieht. Dieser hat jedoch keine Auswirkung auf die Tagesordnung. Er wird diesen Antrag unter dem TOP 7 verlesen.
Über die Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 26/0/1 einstimmig angenommen

TOP 5.1 Tagesordnungsantrag DS-Nr.: 103/2018
Wortlaut: Version: 1 "Hiermit beantragen wir die Änderung der Tagesordnung und Aufnahme unseres Antrages 101/2018 und 102/2018 (TOP 16 und TOP 17)."
Abstimmung: zurückgezogen

TOP 5.2 TOP 16 und TOP 17 der SVV (DS 78/2018 und DS 79/2018) Antrag SPD/FDP-Fraktion DS-Nr.: 101/2018
Wortlaut: Version: 1 "Die SPD/FDP-Fraktion beantragt, die Beschlussvorlagen 78/2018 und 79/2018 von der Tagesordnung zu nehmen und zur Entscheidung in die SVV am 06.12.2018 zu schieben."
Abstimmung: zurückgezogen

TOP 5.3 ALDI-Verlagerung Kietzstraße / Änderung Flächennutzungsplan Antrag SPD/FDP-Fraktion DS-Nr.: 102/2018
Wortlaut: Version: 1 "Die SPD/FDP-Fraktion beantragt, dass vor der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "ALDI-Verlagerung / Kietzstraße" die Bürgerinnen und Bürger des Einzugsbereiches um ihre Meinung befragt werden. Etwa in einer Informationsveranstaltung in der Turnhalle der Pestalozzi-Grundschule, zu der per Flyer eingeladen wird. Vorbereitung und Durchführung obliegt der Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit ALDI. Die Teilnahme von SVV-Mitgliedern ist erwünscht."
Abstimmung: zurückgezogen

TOP 6. Bericht des Fernmeldebataillons 610, Berichterstatter: Oberstleutnant Jahn
Der Oberstleutnant Jahn, Kommandeur des Fernmeldebataillons, berichtet anhand einer Präsentation über die Arbeit und die Aufgaben des Fernmeldebataillons 610 sowie über die geplante Erweiterung ab 2019. Die Präsentation wird der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt. Des Weiteren fügt er an, dass am 01. April 2020 eine Parade anlässlich des Geburtstages "60 Jahre Fermeldebataillon" stattfinden wird.
Herr Theil erkundigt sich, wie viele zivile Stellen es bei der Bundeswehr am Standort Prenzlau gibt und gegebenenfalls dazu kommen werden.
Der Oberstleutnant Jahn antwortet, dass ca. 30 Beamte und Angestellte im Bundeswehrdienstleistungszentrum beschäftigt sind. Hier handelt es sich insbesondere um Aufgaben im Bereich Objektmanagement und Liegenschaften wie auch Finanzen. Auch Ausbildungen im Gärtner-, Tischler-, Küchen- und Verwaltungsbereich werden durch die Bundeswehr angeboten und durchgeführt. Ein Zuwachs an zivilen Stellen kann derzeit nicht abgeschätzt werden.

TOP 7. Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung

TOP 7.1 Auflösung Ältestenrat Antrag Fraktion Wir Prenzlauer DS-Nr.: 97/2018
Der Vorsitzende gibt den Inhalt des eingangs erwähnten Antrages (DS 97-1/2018) zum Tagesordnungspunkt 7.1 wieder:
Wortlaut: "1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Fortführen des Ältestenrates in dieser Wahlperiode. Die Einladung soll jedoch nur im Bedarfsfall erfolgen. 2. Über den Bedarf stimmen sich der Bürgermeister und der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung ab. Sollte keine Einigung hergestellt werden können, entscheidet der Vorsitzende des Hauptausschusses. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, nach der nächsten Kommunalwahl der Stadtverordnetenversammlung eine Beschlussvorlage vorzulegen in der die neue Stadtverordnetenversammlung über die Einrichtung des Ältestenrates entscheidet."
Herr Reichel merkt an, dass auch die Möglichkeit der interfraktionellen Zusammenarbeit durchgeführt werden kann und er es für durchaus sinnvoll hält, im Bedarfsfall eine Sitzung des Ältestenrates durchzuführen, wenn wichtige Themen besprochen werden müssen.

Herr Hildebrandt nimmt teil.


Herr Melters bittet darum, dass der Ältestenrat bis zur nächsten Wahlperiode beibehalten wird und die Einladungen im Bedarfsfall durchgeführt werden.
Der Bürgermeister fügt hinzu, dass sich in den letzten Jahren nach der Schaffung des Ältestenrates die Zusammenarbeit als positiv dargestellt hat und das beabsichtigte Ziel, einen guten Informationsaustausch zwischen der Verwaltung und der Stadtverordnetenversammlung herzustellen, vollumfänglich erreicht worden ist. Er wünscht sich auch weiterhin eine gute Zusammenarbeit und bedankt sich dafür bei den Stadtverordneten. Er sichert zu, die neue Stadtverordnetenversammlung nach den Kommunalwahlen bezüglich eines Ältestenrates erneut zu befragen.
Der Vorsitzende schlägt vor, über den ursprünglichen Antrag (DS 97/2018) abzustimmen. Sollte dieser angenommen werden, wäre der Antrag (DS 97-1/2018) somit hinfällig.
Wortlaut: Version: 1 "Aufgrund unserer Erfahrungen der letzten Jahre hat sich der Bedarf eines Ältestenrates nicht bestätigt. Deshalb ist die Drucksache 44/2010 aufzuheben."
Abstimmung: 16/4/8 mehrheitlich angenommen

TOP 7.2 Einführung eines digitalen Ratsinformationssystems DS-Nr.: 94/2018
Der Bürgermeister gibt an, dass die Arbeitsgruppe, die speziell für die Einführung eines Ratsinformationssystems angelegt wurde, weiterhin zusammenkommen wird, um detaillierte Einzelheiten zu besprechen.
Herr Reichel begrüßt die Einführung eines digitalen Ratsinformationssystems in der modernen und digitalen Welt und fragt, ob die Stadt Prenzlau bereits einen Erfahrungsaustausch hinsichtlich der Nutzung eines digitalen Ratsinformationssystems mit anderen Kommunen vorgenommen hat. Des Weiteren möchte er wissen, ob die Verwaltung eventuell mehrere Konzepte von verschiedenen Anbietern in Betracht zieht oder es hierfür nur einen Anbieter gibt.
Der Bürgermeister antwortet, dass dieses System durch eine Vielzahl von Anbietern auf dem Markt angeboten wird und nun im Rahmen der Arbeitsgruppe endgültig beschlossen werden muss, welche Ausschreibungskriterien erfüllt werden müssen. Ein derartiges System wurde bereits beim Landkreis Uckermark eingeführt, wird bisher jedoch nicht von allen Kreistagsmitgliedern in vollem Umfang genutzt. Er appelliert an alle Stadtverordneten, dieses digitale Ratsinformationssystem dann auch effektiv zu nutzen.
Herr Meyer spricht an, dass nach einer Einführung eines digitalen Ratsinformationsystems dies auch durch eine Fachkraft gepflegt, gewartet und bedient werden muss. Aus der Fraktion heraus besteht nun die Frage, ob hierfür eine eigens dafür eingesetzte Fachkraft eingestellt wird und ob bereits Mittel für diese Fachkraft im Haushalt berücksichtigt werden.
Der Bürgermeister antwortet, dass dieser Arbeitsaufwand aus bisheriger Sicht durch die bereits vorhandenen Stellen im IT-Servicebereich abgedeckt werden kann.
Beschluss: Version: 1 "Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Bürgermeister mit der Anschaffung eines digitalen Ratsinformationssystems, mit dem zukünftig auch die Mandats- und Gremienarbeit digital erfolgen kann. Die Einführung soll zeitnah zum Beginn der 7. Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung erfolgen."
Abstimmung: 28/0/0 einstimmig angenommen

TOP 8. Berufung eines Wahlleiters der Stadt Prenzlau und seines Stellvertreters für die Kommunalwahl 2019 DS-Nr.: 91/2018
Beschluss: Version: 1 "Die Stadtverordnetenversammlung beruft für die Kommunalwahl am 26.05.2019 zur Wahlleiterin der Stadt Prenzlau: Frau Maren Schön und zum stellvertretenden Wahlleiter der Stadt Prenzlau: Herrn Matthias Schmidt."
Abstimmung: 28/0/0 einstimmig angenommen

TOP 9. Benennung von zwei neuen Mitgliedern des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 90/2018
Der Vorsitzende und der Bürgermeister überreichen den neuen Mitgliedern des Kinder- und Jugendbeirates die Urkunden und wünschen Ihnen viel Freude und Erfolg bei der Ausführung ihrer Arbeit im Beirat.
Beschluss: Version: 1 "Die Stadtverordnetenversammlung benennt Hannah Theresia Fiehn und Luis Calvin Steinfadt als Mitglieder für den Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Prenzlau."
Abstimmung: 28/0/0 einstimmig angenommen

TOP 10. 8. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 93/2018
Beschluss: Version: 1 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 8. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau gemäß Anlage."
Abstimmung: 28/0/0 einstimmig angenommen

TOP 11. 2. Änderung der Satzung der Stadt Prenzlau über Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse sowie für Ortsvorsteher und Mitglieder von Ortsbeiräten (2. Entschädigungsänderungssatzung) DS-Nr.: 68/2018
Beschluss: Version: 1 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 2. Änderung der Satzung der Stadt Prenzlau über Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse sowie für Ortsvorsteher und Mitglieder von Ortsbeiräten (2. Entschädigungsänderungssatzung) gemäß Anlage."
Abstimmung: 28/0/0 einstimmig angenommen

TOP 12. 6. Änderungssatzung zur 2. Satzung der Stadt Prenzlau über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und zur Auslagenerstattung im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungsgebührensatzung) DS-Nr.: 85/2018
Beschluss: Version: 1 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 6. Änderungssatzung zur 2. Satzung der Stadt Prenzlau über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und zur Auslagenerstattung im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungsgebührensatzung) vom 18.11.1999 in der derzeit geltenden Fassung gemäß Anlage 1."
Abstimmung: 28/0/0 einstimmig angenommen

TOP 13. 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungssatzung) DS-Nr.: 86/2018
Der Vorsitzende informiert, dass über die Drucksache 86/2018 im Ausschuss für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung nicht abgestimmt wurde. Jedoch gab es nach den Gesprächen in diesem Ausschuss eine Änderung der Anlage 2 zur DS 86/2018. Diese wurde angepasst und musste ausgetauscht werden.
Der Zweite Beigeordnete ergänzt, dass diese Drucksache im Ausschuss für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung aufgenommen wurde, da es hier einige Hinweise des Ortsvorstehers Herrn Putz gab. Diese Hinweise wurden nunmehr berücksichtigt, sodass die Inhalte jetzt der Intention des Ortsteils Dauer entspricht.
Beschluss: Version: 1 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte "5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungssatzung)"."
Abstimmung: 28/0/0 einstimmig angenommen

TOP 14. Beschluss der 3. Satzung der Stadt Prenzlau über die Herstellung von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder sowie der Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung). DS-Nr.: 80/2018
Beschluss: Version: 1 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: 1. Dem Abwägungsvorschlag wird gefolgt (Anlage 1). 2. Der Entwurf der 3. Satzung der Stadt Prenzlau über die Herstellung von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder sowie der Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung) lt. Anlage 2 wird zur Satzung erhoben."
Abstimmung: 20/7/1 mehrheitlich angenommen

TOP 15. Genehmigung der 3. Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser (AEB-A) der Stadtwerke Prenzlau GmbH (SWP) DS-Nr.: 70/2018
Beschluss: Version: 1 "Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt die in der Anlage befindlichen 3. Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser (AEB-A) der Stadtwerke Prenzlau GmbH (SWP)."
Abstimmung: 26/1/1 mehrheitlich angenommen

TOP 16. Beschluss über die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau im Bereich "ALDI-Verlagerung / Kietzstraße" und gleichzeitige Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 78/2018
Der Zweite Beigeordnete berichtet, dass während der Fachausschüsse hinreichend über diese Drucksache diskutiert wurde. Der Vorhabenträger wie auch ein Vertreter der ALDI Einkauf GmbH & Co. oHG sind anwesend und können weitere Fragen beantworten, wenn dies gewünscht ist.
Herr Haffer regt an, die DS 78/2018 und die dazugehörige DS 79/2018 zusammen zu diskutieren und im Anschluss darüber getrennt abzustimmen. Die anwesenden Stadtverordneten sind mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
Herr Melters befürwortet die Zustimmung dieser Drucksache, um einem Investor wie ALDI Einkauf GmbH & Co. oHG auch die Möglichkeit zu geben, ihr Vorhaben nach mehrmals gescheiterten Umzugsmöglichkeiten, umzusetzen.
Frau Karstädt versteht den Beschluss dieser Drucksache nicht als "Startschuss", wie vorab durch die Verwaltung erklärt wurde, sondern als tatsächlichen finalen Beschluss, um dieses Bauvorhaben durchführen zu können.
Der Zweite Beigeordnete stimmt Frau Karstädt nur teilweise zu, verweist jedoch auf die Begründung in der Drucksache. Hier wird deutlich gemacht, dass dies kein abschließender Beschluss ist, um ein Bauvorhaben dieser Art in die Wege zu leiten. Er erläutert, dass es zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau wie auch zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan weitere, dann finale Beschlüsse in der Stadtverordnetenversammlung geben wird.
Der Bürgermeister erklärt Details zum Flächennutzungsplan wie auch den Unterschied zum Bebauungsplan. Er fügt ergänzend hinzu, dass der Flächennutzungsplan lediglich die auszuführende Behörde bindet. Es lässt sich jedoch kein Bebauungsplan ohne den vorab erstellten bzw. geänderten Flächennutzungsplan aufstellen. Hierfür wird u.a. die Bürgerbeteiligung vorab durchgeführt. Das Recht auf Realisierung eines Vorhabenträgers ist erst gegeben, wenn der Bebauungsplan wirksam wird und nicht der Flächennutzungsplan. Es entsteht eine Diskussion über die Formulierung des Beschlusstextes und Fragen diesbezüglich werden beantwortet.
Herr Reichel erkundigt sich, ob bei der Formulierung "Umwandlung Wohngebiet in ein Sondergebiet Handel" der Vorhabenträger so gebunden ist, dass dort auch nur Handel stattfindet, oder ein späteres Integrieren von Wohnen dennoch möglich ist.
Der Zweite Beigeordnete erklärt, dass eine konkrete Definition hinsichtlich der Bebauung in den finalen Beschlüssen festgesetzt wird und die Stadtverordneten somit hierüber befinden.
Beschluss: Version: 1 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Im Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "ALDI-Verlagerung / Kietzstraße" wird der Flächennutzungsplan der Stadt Prenzlau für den in den Anlagen dargestellten Geltungsbereich geändert. Die derzeitige Flächenausweisung "Wohnbaufläche" wird in ein "Sondergebiet Handel" umgewandelt. Gleichzeitig soll das Einzelhandelskonzept der Stadt Prenzlau (DS 82/2016) fortgeschrieben werden."
Abstimmung: 23/1/4 mehrheitlich angenommen

TOP 17. Aufstellungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan "ALDI-Verlagerung /Kietzstraße" der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 79/2018
Beschluss: Version: 1 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: 1. Dem Antrag des Vorhabenträgers, KI Keßler Immobilien GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Ronny Keßler, Lützlower Damm 3a, 17291 Hohengüstow, auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, wird zugestimmt. Der Geltungsbereich sowie die Planungsziele sind im Antrag (Anlage 1) dargestellt. 2. Für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich und die Flurstücke 130/2, 132, 133, 134, 135, 143, 146/1, 146/2, 231 und 234 (teilweise) der Flur 47 der Gemarkung Prenzlau soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan "ALDI-Verlagerung / Kietzstraße" aufgestellt werden."
Abstimmung: 23/1/4 mehrheitlich angenommen

TOP 18. Abwägungs- und Feststellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan für das Gemeindegebiet Stadt Prenzlau DS-Nr.: 71/2018
Der Zweite Beigeordnete erläutert, dass dies das letzte Verfahren nach der Eingemeindung ist, um mehrere Teilflächennutzungspläne zu einem gesamten Flächennutzungsplan zusammenzuschreiben.
Herr Dittberner lobt die Darstellungen zur Erläuterung des Flächennutzungsplanes und der damit zugehörigen Arbeit des Zweiten Beigeordneten und bedankt sich hierfür.
Beschluss: Version: 1 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: 1. Die Ergebnisse der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum 2. Entwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für das Gemeindegebiet Stadt Prenzlau, Stand 11.07.2018, werden mit dem in Anlage 1 dargestellten Abwägungsergebnis beschlossen. 2. Die Feststellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für das Gemeindegebiet Stadt Prenzlau wird beschlossen. Die Entwurfsbegründung (Anlage 3) sowie der Umweltbericht (Anlage 4) werden gebilligt."
Abstimmung: 28/0/0 einstimmig angenommen

TOP 19. Beschluss über 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Prenzlau, Gemeindeteil Wollenthin DS-Nr.: 73/2018
Der Zweite Beigeordnete erklärt, dass durch den Beschluss des Flächennutzungsplanes (DS 71/2018) eine Möglichkeit geschaffen wird, zusätzliche Bauflächen im Nahbereich von Prenzlau auszuweisen. Hierzu müssen dementsprechend Klarstellungs- und Ergänzungssatzungen ergänzt, überarbeitet oder auch neu erstellt werden. Eine Einwohnerversammlung hat in Wollenthin diesbezüglich stattgefunden. Es besteht bereits ein großer Bedarf zum Kauf von bebaubarem Grund und Boden.
Beschluss: Version: 1 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Das Verfahren zur 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Prenzlau, Gemeindeteil Wollenthin soll mit dem dargestellten Geltungsbereich (Anlage 1) eingeleitet werden."
Abstimmung: 28/0/0 einstimmig angenommen

Der Vorsitzende unterbricht die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung für eine kurze Pause.

24 Stadtverordnete sind nach der Pause anwesend.

TOP 20. Abwägungs- und Entwurfsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am Strom" der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 72/2018
Beschluss: Version: 1 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: 1. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Am Strom", Stand Juli 2018, werden mit dem in Anlage 1 dargestellten Abwägungsergebnis beschlossen. 2. Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Am Strom", Stand Juli 2018 (Anlage 2), wird zugestimmt. Die Entwurfsbegründung sowie der Umweltbericht (Anlage 3) werden gebilligt. 3. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Am Strom", Stand Juli 2018, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht sowie weiteren Fachgutachten und umweltbezogenen Informationen (Anlagen 4-6), werden zur öffentlichen Auslegung nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer mindestens eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch bestimmt."
Abstimmung: 24/0/0 einstimmig angenommen

TOP 21. Beschluss über die Aufhebung des Bebauungsplanes D VIII "Naturcamp" der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 87/2018

Herr Kath, Herr Hildebrandt, Herr M. Suhr, Herr Krüger nehmen teil.

Beschluss: Version: 1 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: 1. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan D VIII "Naturcamp" vom 09.12.2010 soll aufgehoben werden. Das Aufhebungsverfahren richtet sich nach § 2 ff Baugesetzbuch. 2. Der Flächennutzungsplan wird in einem separaten Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt geändert."
Abstimmung: 28/0/0 einstimmig angenommen

TOP 22. Erschließung des 3. Bauabschnittes Neustädter Feldmark DS-Nr.: 82/2018
Beschluss: Version: 1 "Die SVV beschließt, dass die Stadt Prenzlau zusammen mit der Stadtwerke Prenzlau GmbH die Erschließung des 3. Bauabschnittes im Bebauungsplangebiet Neustädter Feldmark für die Etablierung von ca. 18 bauträgerfreien Parzellen finanziert und beauftragt. Die vermarktbare Grundstücksfläche beträgt ca. 11.000 m². Die Vermarktung der Parzellen erfolgt durch die Stadt selbst."
Abstimmung: 28/0/0 einstimmig angenommen

TOP 23. Außerplanmäßige Aufwendungen für Vermögensabgänge im Rahmen der Abgabe des Christa-und-Peter-Scherpf-Gymnasiums an den Landkreis Uckermark DS-Nr.: 77/2018
Beschluss: Version: 1 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt außerplanmäßige Aufwendungen für die Ausbuchung von Sachanlagevermögen im Zusammenhang mit der Abgabe des Christa-und-Peter-Scherpf- Gymnasiums an den Landkreis Uckermark in Höhe von 702.895,25 ".
Abstimmung: 28/0/0 einstimmig angenommen

TOP 24. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen für Zuführungen zu Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen DS-Nr.: 81/2018
Beschluss: Version: 1 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt über- und außerplanmäßige Aufwendungen für Zuführungen zu Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von insgesamt 389.100 € gemäß Anlage."
Abstimmung: 28/0/0 einstimmig angenommen

TOP 25. Kinder- und Jugendbeauftragte/r

TOP 25.1 Einrichtung der Stelle eines Kinder- und Jugendbeauftragten DS-Nr.: 98/2018
Der Bürgermeister betont, dass die Stadtverordneten hier eine historische Entscheidung treffen können und die Stadt Prenzlau die erste Kommune in Brandenburg wäre, die eine derartige hauptamtliche Stelle eines Kinder- und Jugendbeauftragten einrichtet. Der Begründung zur Drucksache sind die Schwerpunkte, wie dem Kinder- und Jugendbeirat unterstützend zur Seite zu stehen, Konfliktlösung hinsichtlich der Gewaltprävention und die weiteren aufgeführten Aufgaben zu entnehmen.
Herr Dittberner verliest das Statement der Fraktion DIE LINKE.Prenzlau, aus dem hervorgeht, dass die Fraktion einen hauptamtlichen Kinder- und Jugendbeauftragten ablehnt. Dies wird als Anlage 2 der Niederschrift beigefügt.
Herr Meyer erläutert detailliert die Gründe, die dazu führen, dass die CDU-Fraktion der DS 98/2018 mehrheitlich zustimmen wird. Er spricht sich im Namen seiner Fraktion für die Schaffung einer Stelle aus, da zu befürchten ist, dass es zukünftig mehr Probleme von Mobbing, Ausgrenzung und Gewalt an den Schulen geben wird, die, wenn man nicht rechtzeitig handelt, später nicht mehr händelbar sein werden.
Herr Reichel hält fest, dass Gewalt und Mobbing in der heutigen Zeit durch viele verschiedene Einflussfaktoren auch an den Schulen vermehrt vorhanden sind und er es für den richtigen Weg hält, dem entgegen zu wirken. Er sieht hier allerdings mehrere Institutionen, u.a. Lehrer, Erzieher, das Jugendamt wie auch die Politik in der Pflicht zu handeln und gegebenenfalls Strukturen hinsichtlich von auffälligem Verhalten und Gewaltbereitschaft zu erkennen. Er hält die Aufgaben, die an den hauptamtlichen Kinder- und Jugendbeauftragten gestellt werden aber für sinnvoll und auch für sachlich und fachlich korrekt. Weiterhin regt er an, dass eine Arbeitsgruppe hinsichtlich von Gewaltprävention ins Leben gerufen werden könnte.

Herr S. Suhr verlässt die Sitzung

Der Bürgermeister ergänzt, dass die Aufgaben, welche an den hauptamtlichen Kinderund Jugendbauftragten gestellt werden, durch die Stadt Prenzlau rechtlich geprüft wurden und ob diese einem ehrenamtlichen Kinder- und Jugendbeauftragten entgegen stehen könnten. Es gibt jedoch auf Grund der Selbstverwaltungsgarantie und der Personalhoheit der Verwaltung keine rechtlichen Bedenken diesbezüglich.
Herr Tank findet die Schaffung einer hauptamtlichen Stelle sehr wichtig und begrüßt eine Zustimmung zu dieser Drucksache.
Herr Melters merkt an, dass er sich bereits in den Fachausschüssen gegen die Schaffung dieser Stelle ausgesprochen hat, da aus seiner Sicht bereits jede Menge Unterstützungssysteme bereit stehen. Hier sind die Schulen zuständig und somit in der Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass die Probleme gelöst werden. Eine weitere Institution löst diese Probleme nicht. Sie führt eventuell nur zu Verwirrungen. Er hält es für sinnvoller, die bereits vorhandenen, zuständigen Institutionen mit mehr Kompetenz auszustatten, anstatt noch eine weitere zu schaffen.
Herr Himmel erkundigt sich, wie die Ausgestaltung dieser Stelle hinsichtlich des Arbeitsplatzes und der Erreichbarkeit zu den Kitas und Schulen gegeben sein wird, wenn die Einrichtung dieser Stelle Zustimmung findet. Sollte diese Stelle eingerichtet werden, hält er es für wichtig, dass den Stadtverordneten regelmäßig Informationen bezüglich der Arbeit des Kinder- und Jugendbeauftragten zugeleitet werden.
Der Bürgermeister gibt an, dass zwar ein Büro im Rathaus für den Kinder- und Jugendbeauftragten eingerichtet wird, wenn ein Beschluss zur Einrichtung dieser Stelle gefasst ist. Von hier aus kann die Arbeit gesteuert werden und hilfesuchende Eltern hätten hier auch eine Anlaufstelle. Des Weiteren wäre der Kinder- und Jugendbeauftragte aber vor allem in den Schulen und Horten unterwegs, um vor Ort seine Arbeit zu leisten und somit auch die Schulsozialarbeiterinnen unterstützend zur Seite stehen kann. Ein Quartalsbericht über die Arbeit des Kinder- und Jugendbeauftragen wird regelmäßig in dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales vorgestellt werden.
Herr Zierke befürwortet die Einrichtung dieser Stelle. Er fragt, ob die Ausschreibung einer Stelle, wie in dem Beschlusstext "Kinder- und Jugendbeauftragten" festgehalten, ausschließlich einer männlichen Person zugeordnet wird, oder ob sich hier auch Frauen bewerben können.
Der Bürgermeister antwortet, dass diese Stelle, insbesondere im Hinblick auf die rechtliche Einhaltung des Grundgesetzes und der damit zusammenhängenden Gleichberechtigung geschlechterneutral ausgeschrieben wird.
Der Erste Beigeordnete bittet darum, dass der Vorsitzenden des Kinder- und Jugendbeirates Rederecht eingeräumt wird, da sie gerne die Ansicht und Meinungsbildung des Kinder- Jugendbeirates zu diesem Thema aufgreifen möchte.
Die Stadtverordnetenversammlung ist hiermit einverstanden.
Frau Großgebauer gibt kund, dass der Kinder- und Jugendbeirat die Einrichtung der Stelle eines Kinder- und Jugendbeauftragten sehr begrüßen würde. Ein Schwerpunkt der Arbeit eines Kinder- und Jugendbeaufragten sollte auf eine verstärkte Beteiligung der Kinder und Jugendlichen abzielen. Diese Stelle sollte durch fachlich qualifiziertes Personal besetzt werden, um dann mit dem Kinder- und Jugendbeirat Probleme besser lösen zu können.
Herr Brämer befürchtet, dass die Einrichtung dieser hauptamtlichen Stelle die Probleme nicht lösen wird. Aus seiner Sicht muss die Problemlösung direkt durch die Kitas und Schulen erfolgen.
Herr Haffer ist der Auffassung, dass die Arbeit durch eine ehrenamtliche Stelle nicht in vollem Umfang gewährleistet werden kann. Er spricht sich aus diesem Grund für die Einrichtung einer hauptamtlichen Stelle aus. Es folgen weitere verschiedene Meinungsäußerungen hinsichtlich der Schaffung einer ehrenamtlichen, sowie der hauptamtlichen Stelle.
Der Vorsitzende gibt die weitere Verfahrensweise hinsichtlich der Abstimmung über die DS 98/2018 an. Sollte durch die DS 98/2018 die Einrichtung der Stelle eines Kinder- und Jugendbeauftragten beschlossen werden, ist die Abstimmungen der DS 98-1/2018 somit hinfällig.
Beschluss: Version: 1 "Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Bürgermeister die Stelle eines hauptamtlichen Kinder- und Jugendbeauftragten mit den Schwerpunktaufgaben gemäß dieser Beschlussbegründung einzurichten."
Abstimmung: 14/11/2 mehrheitlich angenommen

TOP 25.2 Einrichtung einer ehrenamtlichen Stelle "Kinder- und Jugendbeauftragte/r" DS-Nr.: 98-1/2018
Wortlaut: Version: 1 "Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Einrichtung einer ehrenamtlichen Stelle "Kinder- und Jugendbeauftragte/r der Stadt Prenzlau" zu. Die Stelle dient insbesondere dazu eine breite Kinder- und Jugendbeteiligung zu gewährleisten. Dabei versteht sich die/der Kinderund Jugendbeauftragte als Bindeglied zwischen den Kindern und Jugendlichen der Stadt Prenzlau und ihrer Ortsteile, der Kommunalpolitik sowie Verwaltung. Die Stelle wird durch öffentliche Ausschreibung für einen Zeitraum von 2 Jahren besetzt und eine geeignete Person von der Stadtverordnetenversammlung bestellt. Die Bestellung kann nach den ersten 2 Jahren auch ohne öffentliche Ausschreibung durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgen, wenn die/der Amtsinhaber/in die Arbeit erfolgreich geleistet hat und weiterführen soll/will. Als angemessene Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit wird ein Betrag von 200,00 €/Monat festgelegt. Der/dem Kinder- und Jugendbeauftragte/n ist Gelegenheit zu geben, zu allen Maßnahmen und Beschlüssen und/oder aktuellen Ereignissen, die Auswirkungen auf Kindern und Jugendlichen in der Stadt Prenzlau und ihrer Ortsteile haben oder mit ihnen im Zusammenhang stehen, gegenüber der Stadtverordnetenversammlung und ihren Ausschüssen und Beiräten mündlich oder schriftlich Stellung zu nehmen. Die/der Kinder- und Jugendbeauftragte kann jederzeit angehört werden.
gez.
J. Dittberner
Fraktion DIE LINKE.Prenzlau"
Abstimmung: über die DS wird nicht abgestimmt

TOP 25.3 Freiwerdenden Mittel durch Förderung Städtischer Schulsozialarbeiterstellen Antrag Fraktion DIE LINKE.Prenzlau DS-Nr.: 92/2018
Der Bürgermeister schlägt der Fraktion DIE LINKE.Prenzlau vor, dass die Verwaltung zusammen mit den Schulsozialarbeiterinnen Vorschläge erarbeitet, welche Schulprojekte im Rahmen ihrer täglichen Arbeit gestaltet und inwieweit diese durch die Verwaltung finanziert werden können. Dies wird dann den Stadtverordneten vorgelegt.
Herr Dittberner ist mit diesem Kompromiss einverstanden, möchte dann aber, dass die Probleme des Kinder- und Jugendbeirates mit aufgenommen und an der Verteilung der Mittel beteiligt werden.
Der Bürgermeister sagt dies zu und gibt an, dass der Kinder- und Jugendbeirat des Weiteren eine Summe von 8.000 € von dem Preisgeld
"Kinderfreundliche Gemeinde" zusteht. Weitere Details werden mit dem Kinder- und Jugendbeirat besprochen werden.
Herr Dittberner fragt, woher genau die Summe für den eben beschlossenen Kinderund Jugendbeauftragten aus dem Haushalt genommen wird.
Der Erste Beigeordnete antwortet, dass derzeit die Förderung der Schulsozialarbeiterstellen durch das Land erarbeitet wird. Die Seitens der Stadt dort bisher eingesetzten Gelder sollen dann für den Kinder- und Jugendbeauftragten verwendet werden. Es wurden diesbezüglich bereits positive Gespräche mit der Landrätin des Landkreises Uckermark geführt. Eine einhundertprozentige Zusage bleibt noch abzuwarten.

Herr Theil und Frau Reinke verlassen die Sitzung.

Der Bürgermeister ergänzt, dass die Ausschreibung der Stelle für einen Kinder- und Jugendbeauftragten erfolgt, wenn Klarheit darüber besteht, wie eine konkrete Zusage hinsichtlich der Finanzierung der Schulsozialarbeiterinnen durch den Landkreis Uckermark gegeben ist.
Wortlaut: Version: 1 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die - durch die Förderung seitens des Landkreises Uckermark der Städtischen Schulsozialarbeiterstellen - freiwerdenden Gelder für - die sach- und fachgerechte Fortbildung der Sozialarbeiter im Bereich der Präventionsarbeit (z.B. Gewalt, Sucht, Gesundheit, etc.) - die Durchführung einer jährlichen Aktionswoche zur Gewaltprävention - und Projekte zur Gewaltprävention eingesetzt werden."
Abstimmung: über die DS wird nicht abgestimmt

TOP 26. Mitteilungen des Bürgermeisters

TOP 26.1 Bericht zum Haushalt der Stadt Prenzlau 2018 (1. Halbjahr) DS-Nr.: 76/2018
Der Erste Beigeordnete teilt kurz mit, wie bereits auch in den Ausschüssen schon, dass sich der Haushalt durchaus positiver darstellt als vorerst geplant. Dies kann der Übersicht (Anlage 1 zur DS 76/2018) entnommen werden.
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 26.2 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (II. Quartal 2018) DS-Nr.: 74/2018
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 26.3 Ausbau Rad-, Wander- und Wirtschaftsweg zwischen Kap und Anstau Magnushof DS-Nr.: 84/2018
Der Bürgermeister informiert, dass es nun eine Zusage zur finanziellen Förderung für das Bauvorhaben Anstau Magnushof gab. Der Ausführungstermin für dieses Bauvorhaben wird noch festgesetzt.
Der Zweite Beigeordnete fügt hinzu, dass hingegen eine zusätzliche Förderung des Landesamtes für ländliche Entwicklung , Landwirtschaft und Flurneuordnung für die Mehrkosten (101.097,74 €), die durch die Spezifik der Bauarbeiten und der derzeit guten Auftragslage der Bauindustrie zu begründen ist, nicht bewilligt wurde.
Herr Himmel erkundigt sich nach der Zertifizierung "Uckermärker Landrunde" und möchte eine Angabe zur weiteren Vorgehensweise bezüglich des Wanderweges.
Der Bürgermeister antwortet, dass davon auszugehen ist, dass durch die Einbindung des Wanderweges Seelübber Weg (ab Marktkauf bis nach Seelübbe) und durch die Stellungnahme der Tourismus Marketing Uckermark GmbH (tmu) die Zertifizierung der "Uckermärker Landrunde" bestehen bleiben wird. Es ist nicht vorgesehen, den Seelübber Weg zu einer Straße auszubauen, zumal dieser Weg wie auch die dort vorhandenen Obstbäume unter Naturdenkmalschutz stehen.
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

weitere Mitteilungen:

Der Bürgermeister teilt mit, dass es nach der Klage bezüglich der Volkszählung (Zensus) durch mehrere Kommunen ein Urteil gibt. Die Vorgehensweise bei dieser Methode ist mit dem Grundgesetz vereinbar und war somit verfassungsgemäß. Er erläutert, dass sich die Stadt Prenzlau dieser Musterklage aufgrund der Klagekosten nicht angeschlossen hatte. Aus heutiger Sicht war dieser Schritt richtig, da die Stadt Prenzlau hier nur Kosten, jedoch keinen Erfolg gehabt hätte. Des Weiteren berichtet der Bürgermeister über die "Baracke" in Birkenhain (sogenannte Himmlerbaracke), wo angedacht war, eine Waldkita zu eröffnen. Zur Betreibung dieser gibt es bereits Interessentinnen. Durch den Landkreis Uckermark wurde eine baurechtliche Zustimmung signalisiert, wenn ein Einvernehmen mit der Gemeinde Nordwestuckermark gegeben ist. Eine Ortsbegehung mit der zuständigen Bürgermeisterin Frau Klingbeil hat stattgefunden. Seitens der Stadt Prenzlau wurde ein Brandschutzgutachten vorgelegt. Der Brandschutz in dem Gebäude kann aus Sicht des Gutachters und der Stadt gewährleistet werden, jedoch sieht Frau Klingbeil hinsichtlich des Einsatzes durch die Feuerwehr hier eine Problematik. Somit wurde aus mehreren Aspekten bezüglich des Feuerwehreinsatzes und das Erreichen dieser Örtlichkeit das gemeindliche Einvernehmen durch Frau Klingbeil versagt. Die Stadt Prenzlau ist nun bemüht, für die Interessentinnen, die eine Kindertagesstätte eröffnen wollen, in Prenzlau eine Alternative zu finden. Dies wird im nächsten Ausschuss für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung nochmals thematisiert werden.

TOP 27. Fragestunde der Stadtverordneten

TOP 27.1 Anliegerbeiträge ab 2015 DS-Nr.: 96/2018
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die schriftliche Antwort auf die Anfrage DSNr.: 96/2018 zur Kenntnis.

TOP 27.2 Klagen und Gerichtsverfahren DS-Nr.: 95/2018
Herr Dittberner erkundigt sich, warum diese Anfrage nun im öffentlichen Teil der Stadtverordnetenversammlung, und nicht wie gemäß der Anfrage, im nicht öffentlichen Teil der Stadtverordnetenversammlung, behandelt wird.
Der Bürgermeister antwortet, dass diese Drucksache im öffentlichen Teil der Sitzung aufgenommen wurde, um das Öffentlichkeitsgebot gemäß der Kommunalverfassung zu wahren. Es gab aus dem Inhalt heraus keine Gründe, die eine nicht öffentliche Behandlung rechtfertigen würden.

weitere Anfragen:

Frau Karstädt fragt nach dem Sachstand zur Umsetzung der Projekte des Bürgerbudgets.
Der Bürgermeister informiert, dass laut der Satzung zum Bürgerbudget der Stadt Prenzlau alle Projekte in die Haushaltsplanung für das Jahr 2019 aufgenommen wurden. Mit einigen Projektantragstellern wurden bereits Details zur Vorgehensweise besprochen. Nach dem Beschluss des Haushaltes für das Jahr 2019 können die Projekte dann entsprechend umgesetzt werden.
Herr Meyer fragt, ob es zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung möglich wäre, die Citymanagerin, Frau Ramm, einzuladen, um einen Jahresbericht des Geschäftsstraßenmanagements darzustellen. Des Weiteren erkundigt er sich, ob auch die Ausländerbeauftragte einen Bericht halten könnte.
Der Bürgermeister antwortet, dass der Bericht im nächsten Ausschuss für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung vorgestellt wird. Ein Bericht der Ausländerbeauftragten wird ebenso vorbereitet und im Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales vorgestellt.
Herr Reichel greift nochmals das Thema der Einwohnerfragestunde bezüglich der Verbrauchsmaterialien in den Kitas auf und fragt, wie die Stadt Prenzlau dies in den Einrichtungen handhabt.
Der Bürgermeister verweist hier auf die kommende schriftliche Antwort, die die Stadt Prenzlau zu dieser Einwohnerfrage verfassen wird. Details und Fragen können dann in der nächsten Sitzungsfolge hierzu erläutert und genauer beantwortet werden.

TOP 28. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 20.11 Uhr.

Downloads

Niederschrift SVV vom 20.09.2018 (92.5 KB)

Anlage 1 zur Niederschrift SVV vom 20.09.2018 (5.7 MB)

Anlage 2 zur Niederschrift SVV vom 20.09.2018 (194.9 KB)

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