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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- u. Ortsteilentwicklung der Stadt Prenzlau vom 28.08.2018

( reine Textanzeige )

Niederschrift
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung der Stadt Prenzlau
am Dienstag, dem 28.08.2018, Sitzungssaal Rathaus, Am Steintor 4 (Raum 203)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 19.26 Uhr

Entschuldigt:

Herr Wegner

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 05.06.2018
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Sachstand Campingplatz, Berichterstatter: Geschäftsführerinnen/CP-Manager
7. Erschließung des 3. Bauabschnittes Neustädter Feldmark (DS-Nr.: 82/2018)
8. 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungssatzung) (DS-Nr.: 86/2018)
9. Beschluss der 3. Satzung der Stadt Prenzlau über die Herstellung von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder sowie der Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung). (DS-Nr.: 80/2018)
10. Beschluss über die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau im Bereich "ALDI-Verlagerung / Kietzstraße" und gleichzeitige Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 78/2018)
11. Aufstellungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan "ALDI-Verlagerung / Kietzstraße" der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 79/2018)
12. Abwägungs- und Feststellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan für das Gemeindegebiet Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 71/2018)
13. Beschluss über 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Prenzlau, Gemeindeteil Wollenthin (DS-Nr.: 73/2018)
14. Abwägungs- und Entwurfsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am Strom" der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 72/2018)
15. Beschluss über die Aufhebung des Bebauungsplanes D VIII "Naturcamp" der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 87/2018)
16. Mitteilungen des Bürgermeisters
16.1 Ausbau Rad-, Wander- und Wirtschaftsweg zwischen Kap und Anstau Magnushof (DS-Nr.: 84/2018)
17. Anfragen der Ausschussmitglieder
18. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 9 Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 05.06.2018
Gegen die oben genannte Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
Herr Schröder spricht das Bauvorhaben in der Kietzstraße von der ALDI Einkauf GmbH & Co. oHG an. Er will wissen, inwiefern die Mieter dort umziehen bzw. wo sie hinziehen müssen. Ihm fehlt die Klärung und der Umsetzungsvorschlag auf der DS 79/2018.
Der Zweite Beigeordnete spricht die DS 79/2018 an und erklärt diese. Hierbei handelt es sich um einen vorhabenbezogen Bebauungsplan, der durch die Stadt aufgestellt wird. Herr Buchholz wird im weiteren Verlauf dieses Vorhaben im Detail erläutern. Die Stadt kann die bestehenden Mietverhältnisse nicht klären, da es sich hierbei um zivilrechtliche Angelegenheiten handelt. Aufgrund der privatrechtlichen Schuldverhältnisse muss der Bauherr dies mit den Mietern individuell klären.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Über die Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Sachstand Campingplatz, Berichterstatter: Geschäftsführerinnen/ CP-Manager
Frau Wendt stellt den Ausschussmitgliedern die Meilensteine der Campingplatzgesellschaft mbH vor (Anlage 1). Sie spricht die Zertifizierungen der Geschäftsführerinnen, die Planungsphase und das Bewerberverfahren der Stelle des Campingplatzmanagers an und stellt in diesem Zusammenhang Herrn Pomorin vor.
Herr Pomorin berichtet von seiner bisherigen Arbeit in der Industriebranche, über seine gesammelten Erfahrungen als CP-Manager auf anderen Campingplätzen, wie z.B. in Waren, und die bisherigen Erkenntnisse seiner Marktanalyse. Er führt aus, dass der Campingplatz eine Qualitätsstufe der Sternekategorie 4+ erreichen soll. 
Herr Suhr will wissen, wie der Zugang zum Uckersee am Kap für die Besucher des Campingplatzes eingeplant ist.
Frau Wendt erklärt, dass die Badestellen am Kap möglichst alle miteinbezogen werden sollen und kein Bereich für die Camper abgesperrt wird. Es gibt die Überlegung, ein Toilettenhäuschen am Rande des Campingplatzes für alle Badegäste bauen zu lassen.
Frau Zumpe weist darauf hin, dass die Nachhaltigkeit für den "genussorientierten Natururlauber" wertvoll ist. Die Klassifizierung mit 5 Sternen ist dem Besucher nicht so wichtig. Sie fragt nach der naturfreundlichen Gestaltung des Campingplatzes und spricht in dem Zusammenhang die Asphaltierung an.
Frau Wendt führt aus, dass nur der Hauptweg eine Asphaltierung bekommen soll, und begründet diese Zweckmäßigkeit damit, dass die Besucher, die am Hauptweg wohnen, nicht den Schotter und Staub der vorbeifahrenden Gäste abbekommen sollen. Auf Nachhaltigkeit und Naturbelassenheit wird sehr geachtet, jedoch sind die Kosten und die Nutzbarkeit abzuwägen. Auch erneuerbare Energien werden für den Campingplatz geprüft und abgewogen.
Herr Richter erkundigt sich nach den Qualitätsstufen der Sternekategorien und will wissen, wer diese erteilt und inwieweit die Gäste die Sterne als Kriterium annehmen werden.
Frau Wendt antwortet, dass der Deutsche Tourismusverband (DTV) für Campingplätze Zertifizierungen vergibt. Außerdem vergibt auch der ADAC in Form eines ADAC-Campingführers Sternekategorien.
Herr Haffer fragt nach, wie die Zuwegung für die Gäste des Campingplatzes erfolgen soll. Er will weiter wissen, ob es mit dem Campingplatz in Warnitz Absprachen gibt.
Frau Wendt erklärt, dass es Absprachen mit Warnitz gab, jedoch Warnitz eine andere Zielgruppe anspricht und daher auch keine Konkurrenz mit dem neuen Campingplatz besteht. Die Zuwegung für Gäste des Campingplatzes erfolgt über die Uckerpromenade.
Der Bürgermeister fügt hinzu, dass die Uckerpromenade vom Kreisverkehr bis zum Kap-Wäldchen auch hinsichtlich der Regenentwässerung neu gebaut werden muss. Für die Bauphase des Campingplatzes wird eine vorläufige Zuwegung über die Goethestraße und über für diesen Zeitraum gemietete Ackerflächen gebaut.
Weitere Fragen der Ausschussmitglieder werden von Frau Wendt beantwortet. Eine Kostenberechnung und ein Übersichtsplan des Campingplatzes wird wahrscheinlich Ende Oktober 2018 vorliegen.

TOP 7. Erschließung des 3. Bauabschnittes Neustädter Feldmark DS-Nr.: 82/2018
Der Zweite Beigeordnete zeigt anhand der Übersichtskarte (Anlage der DS 82/2018) die Bauabschnitte und führt die Begründung der Drucksache aus. Die Straßen sind bereits gewidmet und in dem neuen Entwurf der Straßenreinigungssatzung aufgenommen worden.
An der Bauträgerfreiheit wird seitens der Stadt auch weiterhin festgehalten, um mit Blick auf die Festsetzungen des zugrundeliegenden Bebauungsplanes C III einer Vielzahl von potentiellen Interessenten den Eigenheimbau zu ermöglichen. In der derzeitigen Kostenkalkulation sind eine Größenordnung von etwa 26.000 € für die Erweiterung des Regenrückhaltebeckens eingepreist, die durch die Stadtwerke getragen werden, da nach Fertigstellung dies ohnehin den Stadtwerken übergeben werden würde. Alternativ wird derzeit geprüft, ob der verrohrte Graben ab Rückhaltebecken, der zur Vorflut (Höftgraben) führt, geöffnet werden kann, was geringere Aufwendungen für das Rückhaltebecken (incl. geringerer Folgekosten) bedeuten würde. Die Erschließung des 3. Bauabschnittes könnte bis Mitte nächsten Jahres fertig gestellt sein.
Herr Suhr spricht den Spielplatz an und will wissen, wann und wo dieser hin gebaut werden soll.
Frau Oyczysk antwortet im Auftrag des Bürgermeisters und informiert, dass der Standort für den Spielplatz auf dem Prüfstand ist und ein alternativer Standort angedacht wird. Dies wird im September bei einem Termin vor Ort besprochen. Durch das Votum beim Bürgerbudget hat der Spielplatz nun 5.000 € mehr für die Kostendeckung zur Verfügung. Auch die MEBRA hat 10.000 €, der Haushalt 5.000 € zugesteuert. Somit kann dieser im Wert von 20.000 € nach Klärung des Standortes gebaut werden. Die Spielplatzidee hat sich weiterentwickelt und soll nun als Begegnungsplatz mit Grillplatz usw. etabliert werden.
Beschluss: Version: 1
"Die SVV beschließt, dass die Stadt Prenzlau zusammen mit der Stadtwerke Prenzlau GmbH die Erschließung des 3. Bauabschnittes im Bebauungsplangebiet Neustädter Feldmark für die Etablierung von ca. 18 bauträgerfreien Parzellen finanziert und beauftragt. Die vermarktbare Grundstücksfläche beträgt ca. 11.000 m². Die Vermarktung der Parzellen erfolgt durch die Stadt selbst."
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 8. 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungssatzung) DS-Nr.: 86/2018
Der Zweite Beigeordnete informiert, dass in der Anlage der Drucksache nun Straßen, die schon vor kurzem gewidmet worden sind, aufgenommen wurden. Weiterhin wird die Reinigung der Fahrbahn der Ortsdurchfahrt in Dauer (Bundesstraße) von den Anliegern auf die Stadt übertragen. Der Winterdienst für diese Ortsdurchfahrt ist bereits bei der Stadt. Dauer war der einzige Ort, wo die alte Regelung noch Bestand hatte. Weitere Änderungen/ Neuerungen sind in der Begründung der Drucksache aufgeführt.
Herr Putz wundert sich, dass sich die Zuständigkeiten in Dauer bei den Straßen "Zur Mühle" und "Siedlungsweg" geändert haben. Diese Änderungen wurden den Bürgern in Dauer nicht kommuniziert.
Der Bürgermeister sichert Herrn Putz eine Klärung der Sache bis zum Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss zu.
Herr Haffer will wissen, wer am Kupferschmiedegang oberhalb der Mauernachbildung für die Straßenreinigung und den Winterdienst verpflichtet ist.
Der Bürgermeister erklärt, dass dieser Weg Eigentum der Wohnbau GmbH Prenzlau ist.
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte "5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungssatzung)". "
Abstimmung: Weiterleitung in den FR-A

TOP 9. Beschluss der 3. Satzung der Stadt Prenzlau über die Herstellung von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder sowie der Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung). DS-Nr.: 80/2018
Der Zweite Beigeordnete informiert, dass dies der abschließende Beschluss ist. Der Entwurf wurde bekanntgemacht. Die Hinweise der öffentlichen Belange wurden abgewogen und im Wesentlichen gefolgt.
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Dem Abwägungsvorschlag wird gefolgt (Anlage 1).
2. Der Entwurf der 3. Satzung der Stadt Prenzlau über die Herstellung von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder sowie der Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung) lt. Anlage 2 wird zur Satzung erhoben."
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 10. Beschluss über die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau im Bereich "ALDI-Verlagerung / Kietzstraße" und gleichzeitige Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 78/2018
Der Vorsitzende schlägt vor, den Tagesordnungspunkt 10 und 11 zusammen zu beraten und anschließend einzeln abstimmen zu lassen.
Die Ausschussmitglieder haben dem Vorschlag zugestimmt. 
Der Zweite Beigeordnete erklärt, wie verfahren werden muss, wenn ein Wohngebiet in ein Sondergebiet (Einzelhandel- und Versorgungsgebiet) umgewandelt werden soll. Wenn der Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan wie in TOP 11 gefasst werden soll, muss auch der Flächennutzungsplan dahingehend geändert werden.
Herr Buchholz präsentiert den Ausschussmitgliedern den aktuellen Stand des Vorhabens der Verlagerung des ALDI-Marktes (Anlage 2). Er geht dabei auf den Lageplan und die Verkehrsführung sowie auf Zuwegungen und Parkplätze ein.
Herr Thesing ergänzt die Ausführungen von Herrn Buchholz und geht auf die Vorentwurfskarte und die Vorschläge zur textlichen Festsetzung ein.
Frau Wieland erkundigt sich, ob ausreichend Behindertenparkplätze geplant worden sind und diese so nah wie möglich am Gebäude angedacht sind.
Herr Buchholz und Herr Thesing beantworten diese Frage und zeigen anhand der Übersichtskarte die geplanten Parkplätze. Weitere Fragen wurden von Herrn Buchholz beantwortet.
Herr Keßler stellt sich als Vorhaben- und Erschließungsträger dieses Bauvorhabens vor. Er geht auf die Frage von Herrn Schröder ein. Diesbezüglich gab es vorab einen Gesprächstermin mit dem Mieterverein Prenzlau/ Uckermark e.V., in dem es um die Wohnimmobilie ging. Die Absprache war, mit neuen fundierten Informationen rechtzeitig an die Mieter heranzutreten. In der nächsten Woche gibt es dazu neue Absprachen mit dem Zweiten Beigeordneten, um dann danach an die Öffentlichkeit zu gehen. Der Entwurf des Baukörpers steht bereits und die gewerblichen Mieter können im Erdgeschoß integriert werden.
Der Zweite Beigeordnete fasst zusammen, dass die Stadt für das Planungsrecht zuständig ist. Zwar geht es hier um die Änderung der Gebietsausweisung im Flächennutzungsplan als Einzelhandel- und Versorgungsgebiet, die Stadt entscheidet jedoch nicht, wer als Mieter in das neben dem ALDI-Markt enstehende Wohnhaus einziehen wird.
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Im Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "ALDI-Verlagerung / Kietzstraße" wird der Flächennutzungsplan der Stadt Prenzlau für den in den Anlagen dargestellten Geltungsbereich geändert. Die derzeitige Flächenausweisung "Wohnbaufläche" wird in ein "Sondergebiet Handel" umgewandelt. Gleichzeitig soll das Einzelhandelskonzept der Stadt Prenzlau (DS 82/2016) fortgeschrieben werden."
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen 

TOP 11. Aufstellungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan "ALDI-Verlagerung / Kietzstraße" der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 79/2018
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Dem Antrag des Vorhabenträgers, KI Keßler Immobilien GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Ronny Keßler, Lützlower Damm 3a, 17291 Hohengüstow, auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, wird zugestimmt. Der Geltungsbereich sowie die Planungsziele sind im Antrag (Anlage 1) dargestellt.
2. Für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich und die Flurstücke 130/2, 132, 133, 134, 135, 143, 146/1, 146/2, 231 und 234 (teilweise) der Flur 47 der Gemarkung Prenzlau soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan "ALDI-Verlagerung / Kietzstraße" aufgestellt werden."
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 12. Abwägungs- und Feststellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan für das Gemeindegebiet Stadt Prenzlau DS-Nr.: 71/2018
Der Zweite Beigeordnete berichtet, dass dieser Feststellungsbeschluss das Planverfahren der Gemeinde beendet und gleichzeitig der abschließende Beschluss über den Flächennutzungsplan ist. Die einzelnen Teilflächennutzungspläne wurden mit dem bereits bestehenden Flächennutzungsplan zusammengeführt und sind nun ein großes Gesamtwerk. Des Weiteren geht er auf die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ein.
Herr Dr. Daum erkundigt sich nach der Differenz zwischen dem Eigenanteil und den zur Verfügung stehenden Mitteln.
Der Zweite Beigeordnete erklärt, dass diese Differenz (2.500 €) von einer Beteiligung eines Vorhabenträgers stammt.
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: 1. Die Ergebnisse der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum 2. Entwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für das Gemeindegebiet Stadt Prenzlau, Stand 11.07.2018, werden mit dem in Anlage 1 dargestellten Abwägungsergebnis beschlossen. 2. Die Feststellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für das Gemeindegebiet Stadt Prenzlau wird beschlossen. Die Entwurfsbegründung (Anlage 3) sowie der Umweltbericht (Anlage 4) werden gebilligt."
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen 

TOP 13. Beschluss über 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Prenzlau, Gemeindeteil Wollenthin DS-Nr.: 73/2018
Der Zweite Beigeordnete spricht die Begründung dieser Drucksache an und geht auf Einzelheiten ein. Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Gemeindeteil Wollenthin von 2001 soll geändert werden. Ziel und Zweck ist es, die Grenzen des Innenbereiches für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil festzulegen und durch die Einbeziehung von Außenbereichsflächen einen geschlossenen und einheitlichen Ortsrand zu schaffen. Auch neue Bauflächen werden ausgewiesen, um der Nachfragesituation nach Eigenheimen gerecht zu werden.
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Das Verfahren zur 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Prenzlau, Gemeindeteil Wollenthin soll mit dem dargestellten Geltungsbereich (Anlage 1) eingeleitet werden."
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 14. Abwägungs- und Entwurfsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am Strom" der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 72/2018
Herr Leddermann geht anhand einer Präsentation (Anlage 3) auf das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden ein. Des Weiteren informiert er die Ausschussmitglieder über den aktuellen Stand der Objektplanung und zeigt ihnen den Planentwurf des Bauvorhabens. Dieses urbane Gebiet dient der Unterbringung von Gewerbebetrieben und zur Wohnnutzung. Er spricht den geplanten Lärmimmissionsschutz für dieses Vorhaben hinsichtlich der Baufirma als direkten Nachbar an.
Der Zweite Beigeordnete weist darauf hin, dass eine Stellungnahme von Trägern öffentlicher Belange hier nicht berücksichtigt wurde. In der Abwägung der Stellungnahme (Anlage 1 der DS 72/2018) ist zu lesen, dass die Untere Bodenschutzbehörde des Landkreises Uckermark auf die besonders wertvollen Böden mit Ackerzahlen über 50 hinweist. Hier sollte ein entsprechender Ausgleich stattfinden. Diese Stellungnahme wurde nicht berücksichtigt, da dieser Bereich Fundamentreste vorweisen konnte und der Planungsraum bis zum Ende der 1990er Jahre auch als Wohnstandort genutzt wurde. Eine ackerbauliche Nutzung konnte hier nicht festgestellt werden. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Untere Bodenschutzbehörde im weiteren Verfahren vorgeht.
Der Zweite Beigeordnete erläutert anhand eines Beispiels die Definition des Gebietscharakters "Mischgebiet" und begründet so, warum das Bauvorhaben "Am Strom" als ein urbanes Gebiet ausgewiesen werden soll.
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Am Strom", Stand Juli 2018, werden mit dem in Anlage 1 dargestellten Abwägungsergebnis beschlossen.
2. Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Am Strom", Stand Juli 2018 (Anlage 2), wird zugestimmt. Die Entwurfsbegründung sowie der Umweltbericht (Anlage 3) werden gebilligt.
3. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Am Strom", Stand Juli 2018, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht sowie weiteren Fachgutachten und umweltbezogenen Informationen (Anlagen 4-6), werden zur öffentlichen Auslegung nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer mindestens eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch bestimmt."
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 15. Beschluss über die Aufhebung des Bebauungsplanes D VIII "Naturcamp" der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 87/2018
Der Zweite Beigeordnete erklärt, dass der Prenzlauer Sportverein Rot-Weiß e.V. das Haus zwischen dem Hundesportverein und dem Uckerstadion an der Uckerpromenade für den Verein nutzen will. Hierfür gibt es bereits einen Pachtvertrag mit dem Sportverein. Ursprünglich wurde der Beschluss gefasst, einen Bebauungsplan für das "Naturcamp" zu erstellen. Dieser Beschluss muss nun aufgehoben werden, da dieses " Naturcamp" aus wirtschaftlichen Gründen nicht umgesetzt worden ist. Da der Sportverein bauliche Veränderungen vornehmen will, musste zuerst ein Umnutzungsantrag gestellt werden. Der Landkreis Uckermark hat darauf hingewiesen, dass die im Bebauungsplan festgelegte Nutzung dann nicht übereinstimmt. Demzufolge muss dieser Beschluss vom 09.12.2010 formal aufgehoben werden, um dann den Umnutzungsantrag genehmigt zu bekommen.
Herr Dr. Daum erkundigt sich nach den Kosten für diese Aufhebung und die Anpassung des Flächennutzungsplanes.
Der Zweite Beigeordnete führt aus, dass die Aufhebung des Bebauungsplanes innerhalb der Stadtverwaltung bearbeitet wird. Die Anpassung des Flächennutzungsplanes wird erst bei einem separaten Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: 1. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan D VIII "Naturcamp" vom 09.12.2010 soll aufgehoben werden. Das Aufhebungsverfahren richtet sich nach § 2 ff Baugesetzbuch. 2. Der Flächennutzungsplan wird in einem separaten Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt geändert."
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen 

TOP 16. Mitteilungen des Bürgermeisters

TOP 16.1 Ausbau Rad-, Wander- und Wirtschaftsweg zwischen Kap und Anstau Magnushof DS-Nr.: 84/2018
Frau Oyczysk geht im Auftrag des Bürgermeisters auf die Drucksache ein. Sie erläutert das Ausschreibungsverfahren zum Ausbau des Rad-, Wander- und Wirtschaftsweges. Das Angebot des günstigsten Bieters liegt 101.097,74 € über der Kostenschätzung. Unter den Bietern zeigen sich relativ geringe Preisunterschiede, so dass man von einer ordnungsgemäßen Kalkulation ausgehen kann und nicht zu erwarten ist, dass eine erneute Ausschreibung günstigere Ergebnisse erzielen würde. Ebenfalls ist der Bauzeitraum auf August bis Oktober beschränkt. Aus diesen Gründen wurde der wirtschaftlichste Bieter (Firma STRABAG AG Templin) beauftragt und hat bereits mit der Umsetzung der Baumaßnahme begonnen. Der Fehlbedarf wird durch Mittelverschiebung von der Baumaßnahme B 198/ Dr. Wilhelm-Külz-Straße finanziert. Um den Eigenanteil möglichst gering zu halten, wurde beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) ein Änderungsantrag zum Zuwendungsbescheid auf Förderung der Kostendifferenz gestellt. Das Ziel der Fertigstellung ist der 12. Oktober 2018.
Herr Hoppe verlässt die Sitzung.
Der Bürgermeister betont, dass dies nur der erste Schritt ist. Beim Ausbau des Anstaus Magnushof wird noch versucht, Fördermittel zu akquirieren. Nach der Ausschreibung hierfür wurde festgestellt, dass dort ein Mehraufwand von 300.000 € zu finanzieren wäre. Die Umsetzung der Baumaßnahme wird noch eine Weile dauern.
Frau Oyczysk weist im Auftrag des Bürgermeisters darauf hin, dass die Marktlage sich verändert hat. Die Baufirmen erhöhen die Preise, wodurch eine sichere Kostenberechnung immer schwieriger wird.
Frau Zumpe berichtet, dass dieser Weg als Wanderweg der Uckermärkischen Landrunde (zertifizierter Wanderweg) aufgeführt ist. Sie will wissen, ob die Tourismus Marketing Uckermark GmbH (tmu) zu dem Ausbau Stellung hinsichtlich dieser Zertifizierung bezogen hat. Sie sieht diese Zertifizierung durch die Asphaltierung des Weges gefährdet.
Der Bürgermeister informiert, dass eine Stellungnahme der tmu zum Bauvorhaben rechtlich nicht erforderlich war. Der Weg wird nicht in der ganzen Breite asphaltiert. Der Weg muss aber dringend erneuert werden, da eine bessere Nutzung für Besucher und zur Bewirtschaftung/Unterhaltung des Weges zwingend erforderlich ist. Inwiefern die Zertifizierung verloren gehen könnte, muss mit der tmu besprochen und verhindert werden, wenn die Zertifizierung wieder ansteht. Er sagt aber eine nochmalige Prüfung zu.

Herr Hoppe nimmt teil.

Frau Zumpe fügt hinzu, dass die tmu bei einer Zertifizierung von Wanderwegen die Gemeinden, wie die Stadt Prenzlau, befragt. Bei einer Zertifizierung wird jeder Kilometer der Strecke begutachtet. Dafür teilt Frau Zumpe eine Broschüre aus, die die Vorgehensweise erläutern soll. 
Herr Richter will wissen, ob die Maßnahme zum Anstau Magnushof noch in diesem Jahr vollendet wird.
Frau Oyczysk ergänzt im Auftrag des Bürgermeisters, dass dieses Bauvorhaben der tmu bekannt sein müsste, da diese Maßnahme in einem Arbeitskreis, in der auch Touristiker der tmu sitzen, vorgestellt worden ist. Sie erklärt, dass der Anstau erst im April 2019 fertig sein wird. Eine zeitliche Garantie hat man hier jedoch nicht, da die Akquise von Fördermitteln noch anläuft und ggf. neu ausgeschrieben werden muss.
Der Bürgermeister fügt hinzu, dass dies als eine Landesmaßnahme vorgesehen worden ist, und hat daher ein gutes Gefühl, dass die Fördermittel von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) kommen werden.
Weitere Fragen der Ausschussmitglieder werden durch den Bürgermeister und Frau Oyczysk beantwortet.
Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

Weitere Mitteilungen:
Der Bürgermeister spricht die Baumaßnahme des Bahnhofvordaches an. Dieser wird leider erst nächstes Jahr saniert. Die historischen Pfeiler bleiben erhalten, jedoch wird das Vordach eingekürzt. Das Bahnhofsgebäude bleibt bis zur Sanierung des Daches auch am Wochenende geöffnet. Des Weiteren verteilt die Verwaltung eine Einladung zur Übergabe der Straße "Am Rohrteich 31- 45" am 04.09.2018 an alle Ausschussmitglieder.

TOP 17. Anfragen der Ausschussmitglieder
Herr Richter will wissen, ob die Verwaltung eine Übersicht über die rechtskräftigen und somit wirksamen Bebauungspläne erstellen kann.
Der Zweite Beigeordnete sichert ihm zu, dies zu prüfen und eine Übersicht zu erstellen.

TOP 18. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 19.26 Uhr.

Downloads

Niederschrift WSO-A vom 28.08.2018 (60.9 KB)

Anlage 1 zur Niederschrift vom 28.08.2018 (617.1 KB)

Anlage 2 zur Niederschrift vom 28.08.2018 (2.5 MB)

Anlage 3 zur Niederschrift vom 28.08.2018 (2.2 MB)

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