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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- u. Ortsteilentwicklung der Stadt Prenzlau vom 05.06.2018

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung
des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- u. Ortsteilentwicklung der Stadt Prenzlau
am Dienstag, dem 05.06.2018, Sitzungssaal Rathaus, Am Steintor 4 (Raum 203)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 19.37 Uhr

Entschuldigt: 
Herr Hoppe

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.04.2018
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Vorstellung der Verlagerung des ALDI-Marktes aus der Neubrandenburger Straße in die Kietzstraße
7. Petition pestizidfreie Gemeinde (DS-Nr.: 35/2018)
8. Änderung des Geltungsbereiches zum Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan D VII "Uckerpromenade" der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 60/2018)
9. Sicherung der Planung für die Uckerpromenade durch sanierungsrechtliche Genehmigung der Gemeinde nach § 144 BauGB (DS-Nr.: 61/2018)
10. Überplanmäßige Auszahlung Bund-/ Land-Programm "Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit" (KLS) (DS-Nr.: 50/2018)
11. Überplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung für die Sanierung des Daches der Grundschule Pestalozzi (DS-Nr.: 62/2018)
12. Information zu Mautkontrollsäulen an Bundes- und Landesstraßen
13. Mitteilungen des Bürgermeisters
13.1 Stadtbericht 2016 (DS-Nr.: 51/2018)
14. Stand der Baumaßnahmen
15. Anfragen der Ausschussmitglieder
16. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 9 Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.04.2018
Gegen die oben genannte Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
Frau Wieland fragt nach, wann in der Rudolf-Breitscheid-Straße und den umliegenden Straßen, wie die Grabowstraße und Schwedter Straße der Splitt vom Winter von den Gehwegen geräumt wird. Dies sind Straßen, in denen die Stadt den Winterdienst übernimmt.
Der Bürgermeister teilt mit, dass die privaten Eigentümer vom Ordnungsamt bereits angeschrieben worden sind, diesen Splitt zu beseitigen. Die Gehwegreinigung zählt auch zur Straßenreinigung und ist somit gemäß Satzung vom Eigentümer selbst zu beseitigen. Es kann sein, dass Reserv dies an manchen Stellen in der Vergangenheit teilweise mitgereinigt hat.
Frau Oyczysk fügt im Auftrag des Bürgermeisters hinzu, dass in der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung genau geregelt wurde, dass solcher Splitt zur Straßenreinigung gehört und deshalb vom Eigentümer selbst zu reinigen ist.
Frau Wieland führt aus, dass die Zuwegung für Menschen mit Behinderungen auf dem Marktberg beim Stadtfest nicht optimal gelöst war. Besonders sind ihr die vielen offenliegenden Verkabelungen aufgefallen. Einige waren mit Gummimatten abgedeckt, jedoch sind diese auch verrutscht. Sie bittet dies in Zukunft zu verbessern.
Frau Ramm führt im Auftrag des Bürgermeisters aus, dass die Kritik schon am 25.05.2018 (also vor dem Stadtfest) bekannt war. Deshalb wurden bereits einige mögliche Verbesserungen an diesem Tag vorgenommen. Jedoch besteht keine Möglichkeit alle Kabel "verschwinden" zu lassen.
Der Vorsitzende schlägt vor, dass der Beirat für Menschen mit Behinderung sich mit dem Geschäftsstraßenmanagement nochmal in Verbindung setzt und eine Lösung für die nächsten Feste findet. Der Bürgermeister will sich die genauen Vorschriften dazu ansehen und gemeinsam eine Lösung finden.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Der Vorsitzende berichtete von der vorliegenden DS 63/2018 (Tischvorlage) - Antrag zur Änderung der Tagesordnung - Vorstellung der Verlagerung des ALDI-Marktes aus der Neubrandenburger Straße in die Kietzstrasse. Nach Zustimmung des Antrages wird empfohlen die DS 63/2018 unter dem TOP 6 einzufügen. Die weiteren TOPs verschieben sich dementsprechend.
Die Ausschussmitglieder stimmen wie folgt darüber ab:
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig angenommen
Über die geänderte Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Vorstellung der Verlagerung des ALDI-Marktes aus der Neubrandenburger Straße in die Kietzstraße
Herr Schmidt und Herr Buchholz von der ALDI Einkauf GmbH & Co. oHG gehen anhand einer Präsentation (Anlage 1) auf die Standortverlagerung des ALDI-Marktes ein. Sie sprechen die Vorteile des neuen Standorts, deren Struktur und Aufbau an. Auch die Zuwegungen für die Kunden und den Lieferverkehr werden thematisiert.
Herr Tank will wissen, ob die Kunden von der Fleischerei Thiel auch die Parkplätze von ALDI mitnutzen könnten. Des Weiteren fragt er, ob auf der Parkplatzfläche in absehbarer Zeit ein Imbiss seinen Stand eröffnen wird.
Herr Schmidt berichtete von einem Gespräch mit dem Inhaber der Fleischerei. Dieser sei sehr neutral dem Thema gegenüber, da ALDI keine Frischfleischtheke geplant hat. Er informiert, dass die Kunden des Fleischers auch die Parkplätze nutzen können und auch ALDI keinen Imbissbetreiber dort auf den Flächen wünscht.
Herr Haffer fragt nach, ob auch andere Standorte von ALDI geprüft worden sind und ggf. in Frage kommen könnten.
Der Bürgermeister informiert, dass es Gespräche mit ALDI zu anderen Standorten gab. Diese anderen Standorte hatten jedoch zu viele Nachteile zum Beispiel durch die schlechten Zuwegungen oder sie passen nicht in das gewünschte Firmenbild.
Es entsteht eine Diskussion über die Zuwegung des Lieferverkehrs und der Kunden zwischen der Verwaltung, den Stadtverordneten und den Vertretern von ALDI.
Herr Wegner fragt nach der Verkaufsfläche des neuen Standortes und erkundigt sich nach der Prognose des Kundenstromes.
Herr Schmidt gibt an, dass sich die Fläche auf 1.267 m² beläuft. Den Kundenstrom schätzt er auf 200-400 Kunden am Tag (Durchschnitt einer Woche).
Weitere Fragen und Anregungen der Ausschussmitglieder werden von Herrn Schmidt der ALDI Einkauf GmbH & Co. oHG beantwortet.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass der Sanierungsdruck für die umliegenden Straßen dadurch mehr steigen wird. Die eventuelle Lärmsteigerung sieht er eher weniger problematisch an, da diese nur am Tage entstehen könnte. In der Anfangszeit wird ALDI viel besucht sein, da die Leute neugierig sind und neue Märkte erkunden wollen. Dies wird sich jedoch wieder abschwächen. Er verweist auf die Erfahrungen beim Bau des 2. Normamarktes im Robert-Schulz-Ring.
Der Vorsitzende spricht das Wohnobjekt auf dem Gelände und den Straßenausbau ringsherum an.
Des Weiteren wird über den alten Standort gesprochen. Dieser Standort soll genutzt werden, jedoch darf dort kein Lebensmittelmarkt etc. entstehen.
Der Zweite Beigeordnete informiert über den weiteren Ablauf und die Verfahrensweise bei einer mehrheitlichen Befürwortung des neuen Standortes. Als Erstes wird in der nächsten Sitzungsfolge August/September ein Aufstellungsbeschluss eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eingereicht. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes wäre hierbei auch notwendig. Eventuell wird der Flächennutzungsplan noch ein drittes Mal ausgelegt. Des Weiteren werden Spezialuntersuchungen wie die Verkehrsuntersuchung und die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes durch die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH (GMA) erforderlich sein.
Herr Himmel will wissen, wann die Freyschmidtstraße erneuert wird.
Der Zweite Beigeordnete und Frau Oyczysk erklären, dass dieser Ausbau erst nach dem Bau der Neubrandenburger Straße bis Friedrichstraße Sinn macht. Ende diesen Jahres soll diese Maßnahme ausgeschrieben werden. Der Bau soll im Jahr 2019/2020 begonnen werden, jedoch ist dies noch fraglich, da die Gelder dafür beim Landesbetrieb Straßenwesen auch vorhanden sein müssen.

TOP 7. Petition pestizidfreie Gemeinde DS-Nr.: 35/2018
Der Bürgermeister berichtet von der Veranstaltung zum Thema "Pestizidfreie Gemeinde" und geht auf die Petition ein. Er spricht sich dafür aus, erst die auslaufenden Pachtverträge der Ackerflächen zu verändern und anzupassen. Auch für die städtischen Flächen und Gartenanlagen sieht er eine Möglichkeit pestizidfrei zu bewirtschaften. Man sollte dieser Petition, ggf. mit einigen Änderungen, zustimmen.
Herr Himmel geht auf einige Gespräche von der Veranstaltung ein. Er will wissen, ob über die Petition entschieden werden muss. Er spricht das Für und Wider einer pestizidfreien Gemeinde an. Der Bürgermeister erklärt, dass der Petent ein Anrecht auf eine Abstimmung zu seiner Petition hat. Bienen- und insektenfreundliche Blühflächen zu schaffen, sieht der Bürgermeister eher auf größeren zusammenhängenden Flächen als sinnvoll an. Zum Beispiel die alte Deponie mit 17 Hektar wäre dafür bestens geeignet.
Nach der Beratung/Abstimmung mit den Mitgliedern des WSO-A zieht der Bürgermeister die Beratungsvorlage 35/2018 zurück und wird zum HAU und zur SVV eine neue überarbeitete Drucksache als Beschlussvorlage einreichen (DS 66/2018).
Herr Haffer sieht hier keinen Handlungsbedarf und schlägt vor, diese Petition abzulehnen.
Herr Richter spricht sich gegen den Vorschlag von Herrn Haffer aus und begründet dies. In erster Linie sind die städtischen Flächen betroffen und erst in zweiter Linie die landwirtschaftlichen Flächen. Viele Pachtverträge werden noch einige Jahre laufen und daher vorerst sowieso nicht berührt sein.
Der Erste Beigeordnete, Frau Zumpe und weitere Ausschussmitglieder sprechen sich für diese Petition aus.
Der Bürgermeister und der Vorsitzende schlagen vor, dem Vereinsvorsitzenden des Imkervereins Schmölln e. V. Herrn Reichel Rederecht einzuräumen.
Die Ausschussmitglieder stimmen wie folgt darüber ab:
Abstimmung: 8/0/1 angenommen
Herr Reichel betont, dass es um Initiativen der Bürger geht und nicht nur darum, dem Landwirt alles zu verbieten. Er berichtet von Initiativen, die in der Planung sind und auch finanziell unterstützt werden. Er bittet darum die Petition nicht abzulehnen, sondern an der Formulierung zu arbeiten und der Petition eine Chance zu geben.
Herr Suhr berichtet, dass auch die Landwirte jetzt schon Auflagen von der EU haben und auch jetzt zum Teil bienenfreundliche Saat ausbringen. Er findet, dass man die Kleingärtner eher im Auge behalten sollte. Er ist für ein Verbot von Pestizideinsatz in Kleingärten und will wissen, wie man dies in Zukunft kontrollieren könnte.
Der Bürgermeister informiert, in welcher Form Pestizide in der Stadt zum Einsatz kommen und strebt ein Umdenken aller Bürger in der Sache an. Für die Kleingärtner müssen klare Regeln getroffen werden. Auch der Kreisverband der Gartenfreunde Prenzlau e.V. muss hier kontrollieren. Er denkt, dass die Sozialkontrolle hier als bestes Mittel wirken wird. Die Stadt wird auch Kontrollen selbst vornehmen, da zumal mehr als 500.000 m² Gartenflächen städtisch sind.
Der Bürgermeister geht mit den Ausschussmitgliedern die einzelnen Punkte der Petition und weitere Fragen durch. Es wird darum gebeten, dass die Verwaltung eine Tabelle mit den Zeitabläufen und Flächengröße der Pachtverträge nachreicht (Anlage der DS 66/2018).
Folgende Punkte wurden nach der Beratung im WSO-A durch die Verwaltung angepasst:
1. Schrittweise werden auf allen kommunalen Flächen (städtische Eigentumsflächen) keine chemisch-synthetischen Pestizide (Pflanzenschutzmittel) eingesetzt.
2. Private Dienstleistungsunternehmen, die den Auftrag zur Pflege öffentlicher Flächen erhalten, werden ebenfalls zu einem Pestizidverzicht verpflichtet.
3. Es werden durch die Stadt bienen- und insektenfreundliche Blühflächen oder Projekte initiiert.
4. Bei der Neuverpachtung kommunaler Flächen für eine landwirtschaftliche Nutzung wird ein Verbot des Einsatzes von Pestiziden im Pachtvertrag verankert.
5. Private Firmen mit städtischer Mehrheitsbeteiligung werden zur pestizidfreien Bewirtschaftung aufgefordert.
6. Einwohnerinnen und Einwohner werden durch die Stadt über die Bedeutung von Biodiversität informiert und gleichzeitig werden ihnen Möglichkeiten zum Schutz von Bestäubern wie Bienen und Wildbienen sowie giftfreie Maßnahmen beim Gärtnern aufgezeigt.
Beschluss: Version: 1
 "Der Bürgermeister legt der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung im Ausschuss für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung und im Hauptausschuss den Entwurf der Stellungnahme zur Petition pestizidfreie Gemeinde gemäß Anlage vor."
Abstimmung: Wiedervorlage als BV im HAU-A und in der SVV

TOP 8. Änderung des Geltungsbereiches zum Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan D VII "Uckerpromenade" der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 60/2018
Der Zweite Beigeordnete erklärt die Drucksache und deren Anpassungen des Geltungsbereiches und deren Planungsziele in der Begründung. Er spricht den damaligen Beschluss der SVV an. Nachdem damals (2006) der Aufstellungsbeschluss gefasst war, gab es in der Öffentlichkeit erheblichen Widerstand, sodass die Bearbeitung/Aufstellung des B-Plans von der damaligen Verwaltungsspitze "auf Eis" gelegt wurde. Weiterhin geht er auf die gesetzlichen Vorschriften ein. Weitere Details, wie die Geschossigkeit, werden erst Bestandteil des nächsten Beschlusses sein. Dieser wird dann in die Öffentlichkeitsbeteiligung gehen.
Herr Haffer beantragt, dass die DS 60/2018 und die DS 61/2018 zusammen diskutiert werden können und danach über die DS 60/2018 abgestimmt wird. Die Ausschussmitglieder stimmen dem Verfahren zu.
Der Zweite Beigeordnete führt aus, warum eine Veränderungssperre gemäß § 14 (1) Baugesetzbuch (BauGB) bei diesem Gebiet nicht anwendbar ist. Eine Veränderungssperre kann, aufgrund des § 14 (4) BauGB, nicht erlassen werden, da der Bereich Uckerpromenade in dem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet I (Teilbereich Am Sternberg/Uckerpromenade) liegt. Somit muss nach § 144 (1) BauGB gehandelt werden, da hier ein Sanierungsgebiet vorliegt. Jeder Bauantrag (und jeder Abrissantrag) bedarf somit der sanierungsrechtlichen Genehmigung durch die Stadt.
Herr Tank will wissen, ob der Landkreis Uckermark diesen Genehmigungsvorbehalt der Stadt überstimmen könnte.
Der Zweite Beigeordnete geht auf § 144 (1) BauGB ein und erklärt, dass alle Nutzungsänderungen, Bauanträge oder Abrissanzeigen der Genehmigung der Stadt bedürfen. Er erklärt den Unterschied zwischen der Sanierungssatzung und der Gestaltungssatzung der Stadt Prenzlau.
Herr Putz will wissen, ob die Stadt eine Sanierungsgenehmigung erteilen kann.
Der Bürgermeister wird die Genehmigung grundsätzlich nicht erteilen, damit Zeit für die Aufstellung eines B-Planes ist. Im Gesetz ist nicht zu erkennen, dass der Landkreis Uckermark sich über die Verweigerung der sanierungsrechtlichen Genehmigung der Stadt hinwegsetzen kann.
Herr Richter fasst zusammen, dass diese sanierungsrechtliche Genehmigung gemäß § 144 BauGB ein weiterführendes Mittel gegenüber der allgemeinen Veränderungssperre ist. Er fragt nach dem weiteren Prozedere in der Sache.
Der Zweite Beigeordnete informiert, dass der Bauantrag am 18.05.2018 vom Landkreis Uckermark vorgelegt worden ist. Nach der Prüfung war festzustellen, dass dieser Antrag nicht vollständig ist und somit nicht abschließend beurteilungsfähig ist. Dies hat der Landkreis Uckermark ebenfalls so festgestellt. Ende der Woche wird der Bauantrag an den Landkreis Uckermark zurückgesandt. Erst wenn dieser vollständig bei der Stadt vorliegt, hat die Stadt eine 2-monatige Beurteilungsfrist. In dieser Zeit wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan in der SVV beschlossen und auch im Amtsblatt veröffentlicht und somit rechtskräftig sein. Weitere Fragen zur Akteneinsicht des Bauantrages werden beantwortet. Dies ist ggf. durch Antrag beim Landkreis Uckermark möglich.
Der Bürgermeister betont, dass der Abriss des Kurgartens mit vorgenannten Maßnahmen nicht verhindert werden kann, wenn der Eigentümer dies jedoch geplant hat.
Beschluss: Version: 1
 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Der Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes D VII "Uckerpromenade" wird, wie in Anlage 1 dargestellt, geändert.
2. Das Bauleitverfahren wird gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB wird nicht durchgeführt. Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB findet statt."
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 9. Sicherung der Planung für die Uckerpromenade durch sanierungsrechtliche Genehmigung der Gemeinde nach § 144 BauGB DS-Nr.: 61/2018
Die Ausschussmitglieder nehmen den Inhalt der Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.

TOP 10. Überplanmäßige Auszahlung Bund-/ Land-Programm "Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit" (KLS) DS-Nr.: 50/2018
Der Zweite Beigeordnete erklärt das Verfahren. Die Hälfte der Gelder geht an die Gemeinde Uckerland für die Fortsetzung der Sanierung der Grundschule Uckerland. Die Restbewilligung wird zur Reduzierung des Eigenanteils für die brandschutztechnische Sanierung der Oberschule "C. F. Grabow" eingesetzt.
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine überplanmäßige Auszahlung im Rahmen des Förderprogramms KLS in Höhe von 99.100

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Niederschrift WSO-A vom 05.06.2018 (54.0 KB)

Anlage 1 zur Niederschrift WSO-A vom 05.06.2018 (3.5 MB)

Anlage 2 zur Niederschrift WSO-A vom 05.06.0218 (647.9 KB)

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