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Beschlussvorlage 59/2017
Abwägungs- und Satzungsbeschluss Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch "Wiesenweg Süd Schönwerder" der Stadt Prenzlau, Ortsteil Schönwerder

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Drucksache 59/2017 (26.4 KB)

Anlage 1 zur Drucksache 59/2017 (308.4 KB)

Anlage 2 zur Drucksache 59/2017 (1.3 MB)

Anlage 3 zur Drucksache 59/2017 (395.4 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 05.10.2017 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach §13a Baugesetzbuch "Wiesenweg Süd Schönwerder" der Stadt Prenzlau, Ortsteil Schönwerder, werden mit dem in Anlage 1 dargestellten Abwägungsergebnis beschlossen.
2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB "Wiesenweg Süd Schönwerder" der Stadt Prenzlau wird in der vorliegenden Fassung vom September 2017 (Anlage 2) gemäß § 10 Abs. 1 i. V. m. § 12 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom September 2017 (Anlage 3) gebilligt.
3. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wurde der Flächennutzungsplan (Entwurf Fortschreibung, Mai 2017) im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB "Wiesenweg Süd Schönwerder" angepasst.

Anlagen:
Anlage1 - Abwägungsbericht Stand September 2017
Anlage 2 - Satzung Planzeichnung Stand September 2017
Anlage 3 - Begründung zur Satzung Stand September 2017 Die Anlagen werden digital ausgegeben.

Begründung

Der Bebauungsplan ist im Ergebnis des durchgeführten Abwägungsverfahrens gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen und ortsüblich bekannt zu machen.
Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wurde von der frühzeitigen Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Die betroffene Öffentlichkeit wurde im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB in einer Informationsveranstaltung im Ortsbeirat Schönwerder am 22.02.2017 frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau hat in öffentlicher Sitzung am 04.05.2017 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13a BauGB "Wiesenweg Süd Schönwerder" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13a BauGB "Wiesenweg Süd Schönwerder" einschließlich Begründung lag in der Fassung vom März 2017 in der Zeit vom 14.06.2017 bis 17.07.2017 in der Stadtverwaltung Prenzlau, Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung, Am Steintor 4, Haus 2, Flurbereich, 17291 Prenzlau während der Dienstzeiten öffentlich aus. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind im Rahmen der Informationsveranstaltung und Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB nicht eingegangen.
Parallel erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Stellungnahmen mit wesentlichen Belangen, die die Planung in den Grundzügen berühren können, haben nicht vorgelegen.
Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die Mitteilung erfolgt nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes.
Aktuell wird der Gesamtflächennutzungsplan für das Gemeindegebiet fortgeschrieben. Die Gemeinsame Landesplanung hat in ihrer Stellungnahme zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes vom 14.12.2016 dargelegt, dass die zum Zeitpunkt dargelegten Planungsabsichten (Mischgebiet/ M) im Gemeindegebiet keinen Widerspruch zu den Zielen der Raumordnung erkennen lassen. Mit Stellungnahme vom 15.05.2017 hat die Gemeinsame Landesplanung bestätigt, dass auch die Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet (WA) im vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist. Entsprechend der Überleitungsvorschriften des § 233 Abs. 1 BauGB soll das Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB "Wiesenweg Süd Schönwerder" nach den bisher geltenden Rechtsvorschriften abgeschlossen werden, weil die Aufstellung vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung vom 13.05.2017 förmlich eingeleitet worden ist und auch die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vor in Kraft-Treten dieser Novelle durchgeführt wurde. Die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB wurde ebenso vor dem 13. Mai 2017 eingeleitet.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung

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