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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vom 14.10.2013

( reine Textanzeige )

Niederschrift
über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Prenzlau
am Montag, dem 14.10.2013, Sitzungssaal Rathaus,Am Steintor 4 (Raum 203)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 21.03 Uhr

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 26.08.2013
4. Einwohnerfragestunde
5. Tagesordnung
5.1 Änderung der Tagesordnung - Aufnahme der DS: 99/2013 (DS-Nr.: 100/2013)
5.2 Bestätigung der Tagesordnung
6. Aktueller Sachstand Landesgartenschau Prenzlau 2013
7. Grundsatzbeschluss zum Integrierten Quartierskonzept
7.1 Aufschieben der DS 83/2013 (DS-Nr.: 83-1/2013)
7.2 Verschiebung der DS 83/2013 (DS-Nr.: 83-2/2013)
7.3 Grundsatzbeschluss zum Integrierten energetischen Quartierskonzept für die Innenstadt Prenzlau, Grundsätze für eine kommunale Energie- und Klimaschutzstrategie (DS-Nr.: 83/2013)
7.4 Anfrage Fraktion DIE LINKE. Prenzlau, Reg.-Nr.: 33/2013 - Integriertes Quartierskonzept
7.5 Anfrage Fraktion Wir Prenzlauer, Reg.-Nr.: 35/2013 - DS 83/2013
7.6 Herstellung der Öffentlichkeit der Drucksachen 48/2012, 31/2012, 56/2012, Antrag "Wir Prenzlauer" zur DS 56/2012, DS 67/2012 sowie DS 68/2012. (DS-Nr.: 88/2013)
8. Strategie zur Energiekostendämpfung
8.1 Aufschieben der DS 84/2013 (DS-Nr.: 84-1/2013)
8.2 Verschiebung der DS 84/2013 (DS-Nr.: 84-2/2013)
8.3 Ermittlung eines Fernwärmepreises für die Stadtwerke Prenzlau GmbH (DS-Nr.: 84-3/2013)
8.4 Strategie zur Energiekostendämpfung durch Fernwärme in der Stadt Prenzlau (Grundsatzbeschluss) (DS-Nr.: 84/2013)
8.5 Anfrage Fraktion Wir Prenzlauer, Reg.-Nr.: 36/2013 - DS 84/2012
9. 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungsgebührensatzung) (DS-Nr.: 78/2013)
10. Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2014 (DS-Nr.: 82/2013)
11. Außerplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung Bund-/ Land-Programm "Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit" (KLS) (DS-Nr.: 96/2013)
12. Außerplanmäßige Auszahlung zur Freilegung und Restaurierung der Wandmalerei an der Südwand des Refektoriums im Dominikanerkloster (DS-Nr.: 86/2013)
13. Sitzungskalender 2014 (DS-Nr.: 87/2013)
14. Berufung eines Wahlleiters der Stadt Prenzlau und seines Stellvertreters für die Kommunalwahl 2014 (DS-Nr.: 95/2013)
15. Zahl und Abgrenzung der Wahlkreise im Wahlgebiet der Stadt Prenzlau für die Kommunalwahl 2014 (DS-Nr.: 94/2013)
16. Aufhebung des Beschlusses DS: 78/2012 (DS-Nr.: 92/2013)
17. Vergabe eines Straßennamens für die Planstraße B im Bebauungsplan C IX „Grüner Weg“ (DS-Nr.: 79/2013)
18. Mitgliedschaft im KLOSTERLAND e. V. (DS-Nr.: 85/2013) 19. Genehmigung einer Dienstreise (DS-Nr.: 99/2013)
20. Denkmal für Opfer des Faschismus / Nationalsozialismus (DS-Nr.: 80/2013)
21. Streichung der Mitteilungspflicht gem. § 4 Abs. 2 der Satzung der Stadt Prenzlau über die Vergütung aus einer Tätigkeit als Vertreter der Stadt Prenzlau in wirtschaftlichen Unternehmen (DS-Nr.: 81/2013)
22. Mitteilungen des Bürgermeisters
22.1 Mitteilung über Vergaben nach VOB und VOL (DS-Nr.: 67/2013)
22.2 Information zur Mitgliedschaft der Stadt Prenzlau im Netzwerk für Konversion im Land Brandenburg (FOKUS) (DS-Nr.: 91/2013)
23. Anfragen der Ausschussmitglieder
23.1 Anfrage Fraktion DIE LINKE. Prenzlau, Reg.-Nr.: 30/2013 - Brandschutz an Schulen und Kitas der Stadt Prenzlau
23.2 Anfrage Fraktion Wir Prenzlauer, Reg.-Nr.: 34/2013 - DS 48/2012
24. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 12 Mitglieder des Hauptausschusses sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 26.08.2013
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
Frau Wieland, Vorsitzende des Beirates für Menschen mit Behinderung, berichtet über die Abschlussfeier der Laga 2013 Prenzlau gGmbH. Bei dem großen Besucherandrang hatten die Rollstuhlfahrer keine geeignete Möglichkeit, die Veranstaltung ohne Sichtbehinderung zu verfolgen. Sie bittet darum, zukünftig Plätze für Rollstuhlfahrer auszuweisen.

TOP 5. Tagesordnung

TOP 5.1 Änderung der Tagesordnung - Aufnahme der DS: 99/2013 Antrag Bürgermeister DS-Nr.: 100/2013
Es liegt ein Antrag des Bürgermeisters zur Änderung der Tagesordnung vor, Aufnahme der DS: 99/2013 „Genehmigung einer Dienstreise“ vor.
Wortlaut:
„Ich beantrage, die Drucksache 99/2013- „Genehmigung einer Dienstreise“ zusätzlich in die Tagesordnung aufzunehmen.“
Abstimmung: 12/0/0 einstimmig angenommen
Der Vorsitzende schlägt vor, diese Drucksache unter TOP 19 zu behandeln.
Die anderen TOP rücken entsprechend auf.
Der Vorsitzende teilt mit, dass ein Antrag - DS: 84-3/2013 - der Fraktionen DIE LINKE. Prenzlau, FDP und SPD vorliegt, der im Hauptausschuss erst zur Diskussion gestellt werden soll.
Herr Richter bittet darum, den Tagesordnungspunkt 20 als Unterpunkt zum TOP 7 zu behandeln.

TOP 5.2 Bestätigung der Tagesordnung
Über die so geänderte Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 10/1/1 einstimmig angenommen

TOP 6. Aktueller Sachstand Landesgartenschau Prenzlau 2013
Herr Hernjokl, Geschäftsführer der Landesgartenschau Prenzlau 2013 gGmbH stellt anhand einer Präsentation (Anlage 1 zur Niederschrift; wird separat ausgegeben) den aktuellen Sachstand zur Landesgartenschau dar und geht dabei insbesondere auf die ersten Ideen zur Nachnutzung in bestimmten Bereichen ein.
Auf Nachfrage von Frau Stabe, ob die vorhandenen Drehtore für Radfahrer, Rollstuhlfahrer usw. hinderlich sein könnten, antwortet Herr Hernjokl, dass es sich um große barrierefreie normgerechte Drehkreuze handelt, die ungehindert von allen passiert werden können.
Herr Melters fragt, ob die vorhandenen Tore abends abgeschlossen werden.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass ein entsprechendes Konzept den Stadtverordneten zur nächsten Ausschussfolge vorgelegt wird. Darin enthalten könnte auch das regelmäßige Öffnen und Schließen der Tore in den Nachtstunden durch einen Wachdienst sein. Die Belange der Freilichtbühne müssen dabei auch berücksichtigt werden.
Weiterhin fragt Herr Melters, ob die Freifläche vor der Marienkirche mit Blumenbeeten verschönt werden könnte und dafür Pflanzen der Landesgartenschau bereitgestellt werden können.
Der Bürgermeister und Herr Hernjokl weisen auf eine Reihe von Engagementangeboten hin, die bereits vorliegen. In der Bürgerversammlung, die am 15.10.2013 um 19.00 Uhr im Kleinkunstsaal des Dominikanerklosters stattfindet, soll diese Thematik noch weiter vertieft werden.
Herr Melters unterstreicht noch einmal die positiven Effekte für die Stadt Prenzlau und fragt weiterhin, wie der Kurgarten zukünftig genutzt wird.
Der Bürgermeister erläutert, dass eine Abstimmung mit dem Caterer erfolgt und ein kleines Exposé fertiggestellt werden soll. Damit soll es Dritten zur Nutzung angeboten werden. Es gibt bereits Interessenten. Allerdings ist noch fraglich, was dann in das Objekt investiert werden muss.
Auf Nachfrage von Herrn Richter, ob die Fontäne abgebaut wird, antworten der Zweite Beigeordnete und Herr Hernjokl, dass die Fontäne und das Sonnendeck gefördert wurden, eine Zweckbindung über 15 Jahre besteht und diese Anlagen somit im See verbleiben.
Herr Zierke fragt nach den Eigentumsverhältnissen der Zäune etc. und wer darüber verfügt. Weiterhin fragt er, ob der Stadtpark eingezäunt bleibt.
Herr Hernjokl erläutert die Zaunführung am Stadtpark, die teilweise erhalten bleiben soll, um wilde Trampelpfade zu vermeiden. Er führt weiter aus, dass die Materialien alle Eigentum der GmbH sind und über das Buchwerk verwaltet werden. Veräußerungen von beweglichem Eigentum erfolgen in Abstimmung mit dem Bürgermeister.
Herr Brämer spricht noch einmal die Finanzsituation an, die durchweg positiv zu bewerten ist. Unstimmigkeiten zwischen den aktuellen Zahlen und den vorher ausgereichten Zahlen (August 2013) sollten noch bereinigt werden.
Der Bürgermeister räumt gegenüber einer Kritik von Frau Wieland zur Situation für Menschen mit Behinderung zur Abschlussveranstaltung ein, dass ab einem bestimmten Punkt die Menschenmassen nur noch schwer zu lenken waren, so dass die Rollstuhlfahrer die für sie gedachten Flächen nicht erreichen konnten. Das gilt es, zukünftig zu verbessern.
Frau Wieland bedankt sich an dieser Stelle für die letztendlich gute Zusammenarbeit des Beirates mit der Laga-GmbH.

TOP 7. Grundsatzbeschluss zum Integrierten Quartierskonzept
Der Vorsitzende schlägt vor, die Tagesordnungspunkte 7. und 8. im Zusammenhang zu behandeln.
Die Fraktionen der SPD, DIE LINKE. Prenzlau und FDP bringen den Antrag DS: 84- 3/2013 als Diskussionsgrundlage ein. Dieser wird als Tischvorlage ausgereicht.
Den Geschäftsführern der Stadtwerke GmbH Prenzlau und Wohnbau Prenzlau GmbH wird mehrheitlich Rederecht eingeräumt.
Herr Jahnke weist in seinem Kurzbericht auf die unterschiedlichen Preisangebote, die Einbindung erneuerbarer Energien, die CO2 -Reduzierung sowie die Preisstabilität der Fernwärme hin. Als Basispreis für eventuell zukünftige Preisanpassungen gelten die Preise von 2011. Er bittet um Entscheidung, damit eine Investitionssicherheit gegeben ist. Bei der Anwendung des öffentlichen Preisrechts würden keine Gewinne in der Fernwärmesparte mehr erzielt werden können, aber man stellt auch sicher, dass die Stadtwerke keine negativen Ergebnisse einfahren.
Herr Stüpmann weist darauf hin, dass der Wohnbau GmbH keine unterschiedlichen Preise bekannt waren. Mit Bezug auf das Gutachten wurde ihm durch Frau Dr. Liebmann bestätigt, dass die Wohnbau GmbH die Preisdiskussion führen musste. Er schätzt den Arbeitspreis für zu hoch ein und möchte aus haftungsrechtlicher Sicht eine politische Entscheidung zur Preisgestaltung.
Der Zweite Beigeordnete fragt bezüglich des Antrages, ob es sich hierbei um einen Änderungsantrag handelt, was durch die Einreicher bestätigt wird.
Die Einreicher bestätigen, dass nur Punkt 1 d geändert werden soll.
Der Zweite Beigeordnete bezieht sich auf die Stellungnahme des Aufsichtsrates der Wohnbau GmbH, in der darauf verwiesen wird, dass grundsätzlich der Fernwärmeversorgung zugestimmt wird. Die Höhe des Preises muss aber noch verhandelt werden. Da eine Lösung des Problems nicht absehbar ist wird vorgeschlagen, das öffentliche Preisrecht in Ansatz zu bringen. Der Begriff „Öffentliches Preisrecht“ sollte deshalb im eingereichten Antrag eingearbeitet werden.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass das öffentliche Preisrecht nach KAG als Rahmen für die Ermittlung des Fernwärmepreises angewendet werden sollte. Somit wäre eine strittige Preisgleitklausel gegenstandslos. Eine freihändige Vergabe an Herrn Prof. Dr. Ing. Koziol hält er eher für bedenklich.
Herr Brämer erklärt, dass Herr Prof. Dr. Ing. Koziol beauftragt werden soll, mehrere Möglichkeiten der Preisermittlung vorzustellen. Wenn dabei herauskommt, dass das öffentliche Preisrecht das Günstigste ist, dann sollte auch so verfahren werden.
Der Vorsitzende ist der Meinung, dass der Antrag ohne Einschränkung zur Preisermittlung beschlossen werden sollte.
Herr Hoppe fragt, ob Herr Prof. Dr. Ing. Koziol qualifiziert für diese Aufgabe ist und wie lange Herr Prof. Dr. Ing. Koziol beauftragt werden soll bzw. wie verfahren wird, wenn er den Auftrag nicht annimmt.
Herr Zierke unterstreicht, dass vor allem wichtig ist, Vertrauen und Transparenz zu schaffen. Er ist der Meinung, dass Herr Prof. Dr. Ing. Koziol die notwendige Qualifikation für die Ermittlung eines Fernwärmepreises besitzt.
Herr Richter führt zur DS: 83/2013 aus, dass dieses Problem schon seit zwei Jahren bekannt ist. Das Bekenntnis zum Klimaschutz ist zwar gut, aber seiner Meinung nach zu unverbindlich. Die Stadt sollte dabei eine Vorbildfunktion haben. Bei Defiziten sollte nachgearbeitet werden. Zur DS: 84/2013 führt Herr Richter aus, dass er Probleme mit der Selbstverpflichtung hat, insbesondere sieht er einen Konflikt zwischen der Wirtschaftlichkeit der Unternehmen und die vorher besprochenen Klimaschutzziele. Um letztere zu erreichen, müssen unwirtschaftliche Entscheidungen getroffen werden, bei denen die Aufsichtsräte und die Geschäftsführer aus der Haftung zu nehmen wären. Er vermisst die Darstellung einer Förderkulisse und fragt, welche Fördermaßnahmen geplant sind.
Frau Stabe hat Fragen an den Bürgermeister, die zu Protokoll zu nehmen sind.
Frau Stabe:
Ich möchte gerne wissen, ob die Stadtwerke im Jahr 2011 von dem BGH-Urteil betroffen waren, ja oder nein?
Bürgermeister:
Ja, sonst hätten wir ja nicht die Preisgrundlage ändern müssen.
Frau Stabe:
Warum gibt es dann aus Ihrer Sicht auf unseren Antrag 88/2013 Schadens- und Haftungsansprüche, wenn die Drucksachen öffentlich gemacht werden würden?
Bürgermeister:
Die Regelung zur HEL-Bindung von den Vorlieferanten mit der Fernwärmeregelung hat hiermit nichts zu tun. Die Stadtverordnetenversammlung hat einen mehrheitlichen Beschluss gefasst, die Drucksachen nicht öffentlich zu machen.
Frau Stabe:
Herr Sommer, jetzt komme ich noch einmal auf das BGH-Urteil zu sprechen, warum haben Sie dann vor einem Jahr gesagt, dass die Stadtwerke Prenzlau von dem BGHUrteil nicht betroffen sind und es aus Ihrer Sicht somit keine berechtigten Rückforderungsansprüche der Wohnbau GmbH gibt?
Bürgermeister:
Die Stadtwerke Prenzlau sind insofern nicht betroffen gewesen, da die Vorlieferanten mit der Anbindung an HEL-Klauseln eine Preisfestsetzung hatten, die abrechenbar war. Das gab es bei vielen anderen Stadtwerken nicht. Die Mitglieder der Fraktion Wir Prenzlauer haben damals in der SVV an der Einsicht in die Verträge nicht mit teilgenommen. Alle anderen Fraktionen haben in die Vorverträge einsehen können. Es konnte jeder sehen, dass die HEL-Anbindung gegeben ist. Grundsätzlich musste eine Änderung der Basis her für die Abrechnung der Fernwärme. Da haben die Stadtwerke GmbH im Mai auf einer Zusammenkunft mit den großen Abnehmern eine neue Preisbasis abgestimmt und auch eine Preisgleitklausel, die jährlich aktualisiert werden kann.
Frau Stabe:
Sie sagen ja jetzt, sie waren von dem BGH-Urteil betroffen. Und jetzt sagen Sie, sie sind nicht von dem BGH-Urteil betroffen.
Bürgermeister:
In den Unterlagen für die Stadtverordneten steht es drin, schauen Sie sich die Drucksache 52/2012 an, warum das BGH-Urteil eine Änderung in der Vertragsgestaltung bei den Stadtwerken verursacht hat, aber dennoch die Forderung der Wohnbau GmbH mit diesem BGH-Urteil bei den Stadtwerken nicht durchsetzbar war.
Frau Stabe:
Ich würde gerne wissen, ob es im Zuge des Energetischen Quartierskonzept ein Mediationsverfahren, nicht ein Moderationsverfahren, gegeben hat.
Zweiter Beigeordneter:
Es war Bestandteil des Auftrages an die B.B.S.M. Zur Erläuterung, die B.B.S.M als Hauptauftragnehmer, hatte zwei Subunternehmer, einmal Tetra-Ingenieure und einmal die Complan Kommunalberatung GmbH. Es war mit Vertragsbestandteil, dass die Erarbeitung des Energetischen Quartierkonzeptes mit den verschiedenen Akteuren, mit der Wohnbau und den Stadtwerken, zu vermitteln war. Daher wurde auch mit dem von der Wohnbau beauftragten Planungsbüro Integral gesprochen, um hier auf einer fachlichen Ebene den Meinungsaustausch zu fördern. Ob das in Ihren Augen ein förmliches Moderations- oder Mediationsverfahren ist, kann ich nicht beurteilen. Es war aber Bestandteil des Auftrages an die B.B.S.M. hier erst einmal dafür zu sorgen, dass man von gleichen Werten/Maßstäben/Begrifflichkeiten ausgeht.
Bürgermeister:
Die Stadtwerke hatten in einer Folie dargestellt, wenn die Forderung der Wohnbau umgesetzt würde, dass ein erheblicher Fehlbetrag in der Sparte Fernwärme entstehen würde. Auf der anderen Seite haben wir ja im Aufsichtsrat der Wohnbau gehört, wenn die Fernwärmekosten bis 20 % teurer sind als die Gasversorgung, wäre dies akzeptabel, da die Fernwärme andere Vorteile hat, übrigens auch die Klimaschutzziele besser dadurch zu erfüllen sind. Es gibt zwei Projekte der Wohnbau: Zum Einen die Berechnung von der Firma Integral, also die Firma, die die Wohnbau beauftragt hat, für die Schwedter Straße 25 bis 29. Da ist der Preisunterschied (Gas/Fernwärme) glatte 3 %. Bei dem zweiten Objekt; in der Friedrichstraße 23, hat die Firma Integral berechnet, dass es dort 17 % sind. Beide Werte liegen unter 20 % und werden dennoch nicht von der Wohnbau für eine Fernwärmeversorgungsvariante akzeptiert. Also kann davon ausgegangen werden, dass die Befindlichkeiten so groß sind, dass ein Mediations-/Moderationsprozess sehr schwierig ist.
Frau Stabe:
Sie haben selbst im Aufsichtsrat der Wohnbau, ich kann ja jetzt auch mal als stellv. Aufsichtsratsvorsitzende sprechen, haben Sie gesagt, es soll ein Mediationsverfahren und Moderationsverfahren geben. Ich möchte jetzt ganz einfach von Ihnen wissen, ja oder nein, gab es ein Mediationsverfahren? Sie müssen es doch wissen.
Bürgermeister:
Ich habe absichtlich an den Sitzungen der Arbeitsgruppe zum Quartierskonzept nicht teilgenommen, damit man mir nicht hinterher vorwirft, ich mische mich da wieder zugunsten einer Gesellschaft ein. Es gab im vergangenen Jahr schon einen Beschluss, dass ich als Gesellschaftervertreter für die Gesellschaften nicht zuständig sein sollte, abgesehen davon, dass es rechtswidrig war. Dr. Heinrich hat es gerade erläutert, dass dieser Mediationsprozess auf Grund der Ausgangsbedingungen und der Schwierigkeiten überhaupt erforderlich war, um eine Grundlage zu finden, von vergleichbaren Thesen auszugehen, sehr schwierig war.
Frau Stabe:
Also, da gabs keins.
Bürgermeister:
Doch, es gab schon eins. Das hat nicht zum Erfolg geführt, dass alle sich hinsetzen und sagen, jawohl, das ist der Preis und alle sind irgendwie glücklich. Zweiter Beigeordneter: Noch einmal, B.B.S.M., als Auftragnehmer, hat einen deutlich höheren Arbeitsaufwand vergütet bekommen, als normalerweise für die Erarbeitung eines Energetischen Quartierskonzeptes erforderlich ist, um genau dann auch Tetra-Ingenieure als Subunternehmer zu beauftragen, hier sehr intensive Gespräche mit der Firma Integral, mit der Wohnbau und den Stadtwerken zu führen. Und wie gesagt, ob das in Ihren Augen ein förmliches Moderationsverfahren oder Mediationsverfahren ist, darüber urteile ich nicht. Aber es gab eine deutlich erhöhte Aufwandsentschädigung, um hier Gespräche zu führen, die normalerweise für ein solches Gutachten nicht erforderlich sind.
Frau Stabe:
Es wurde immer gesagt, dass es einheitliche Preise für Fernwärme für Kunden der Stadtwerke Prenzlau gibt. Warum erfahren wir dann in den Ausschüssen durch Herrn Jahnke, dass es unterschiedliche Tarife für Fernwärme bei den Stadtwerken gibt und warum wurden diese der Wohnbau verweigert?
Bürgermeister:
Das muss man anders sagen, es gab keine unterschiedlichen Preise, die verheimlicht worden sind, sondern es gab in dem Gutachten erstmals den Stand - das ist aus meiner Sicht auch ein Verfahrenserfolg - dass man überzeugt worden ist, dass es keine uneinheitlichen Preise gibt für gleiche Produkte. Es wurde immer gesagt, die Wohnungsgenossenschaft hat einen anderen Preis als die Wohnbau GmbH. Und das ist Tatsache so. Einfach auf Grund dessen, weil ein anderes Produkt „eingekauft“ wurde. Und das ist im Gutachten ganz klar dargestellt worden. Und Herr Jahnke hat auch genau das in drei Ausschüssen dargestellt.
Zweiter Beigeordneter:
Im Gutachten ist dezidiert gutachterlich festgestellt worden, dass es eine Gleichbehandlung aller Kunden gibt. Das hat Frau Dr. Liebmann auch im Aufsichtsrat der Wohnbau gesagt. Dass unterschiedliche Abnehmer unterschiedliche Preise bezahlen, hängt damit zusammen, dass unterschiedliche Leistungen abgefragt werden. Die Wohnbau hat ja, das ist von Herrn Stüpmann völlig richtig dargestellt worden, durch ihre Initiative es erreicht, dass die Anschlusswerte verringert worden sind. Das steht auch in der Stellungnahme des Aufsichtsrates der Wohnbau drin. Dass man natürlich dann darüber hinaus auch noch weiter Preise senken kann, wenn man bestimmte Funktionen übernimmt, wie Hausanschlüsse - Hausanschlussstation - ist auch klar. Eine Gleichbehandlung aller Kunden ist also definitiv gutachterlich festgestellt worden.
Frau Stabe:
Frau Dr. Liebmann hat im Aufsichtsrat der Wohnbau mitgeteilt, dass die Preise zu hoch sind und sich die Stadtwerke bewegen müssen. Warum finde ich diese Aussage nicht so klar im Energetischen Quartierskonzept?
Bürgermeister:
Wir können uns ja das Konzept noch einmal genau anschauen. Zu hoch ist relativ. Wir haben in den letzten Jahren eine preisstabile Lage gehabt. Das Thema sind die Preisgleitklauseln, die immer wieder für Fragen sorgen, wie die Berechnung in den nächsten Jahren sein wird. Ich kann aber die Stadtwerke nicht beauftragen, unwirtschaftlich in der Sparte Fernwärme zu sein. Also wer ein Produkt für einen Euro kauft und für 50 Cent verkauft geht über kurz oder lang pleite. Das können wir auch nicht zulassen. Wir haben auch in der Drucksache 84/2013 unter d) darauf hingewiesen, dass die Fernwärmenetze zu optimieren sind.
Zweiter Beigeordneter:
In der Drucksache 83/2013 - Grundsätze für eine kommunale Energiestrategie - ist das unter Punkt 3.3. Analyse und Bewertung der Fernwärmekosten von Frau Dr. Liebmann, so wie auch im Aufsichtsrat der Wohnbau und auch bei den Stadtwerken vorgetragen worden ist, dargestellt. So u. a., dass bezogen auf bestimmte Objekte dort die Kosten höher sind, als bei vergleichbaren Erdgaslösungen. Sie hat nicht gesagt, dass sie generell zu hoch sind. Sie hat dargestellt, dass die Betrachtungsweise sich dann wieder ändert, wenn man die verordnete Einspeisung erneuerbarer Energien durchsetzt. Man muss schon sauber voneinander trennen und einfach das lesen, was Frau Dr. Liebmann zugearbeitet hat, und das ist dann schlüssig.
Herr Theil stellt fest, dass für die Mieter ein guter Preis gemacht werden sollte aber der Fernwärmepreis auch an den Gaspreis gekoppelt ist, solange die Fernwärme überwiegend mit Gas erzeugt wird. Insgesamt ist der Gaspreis derzeit aber günstiger als der Fernwärmepreis, und es wird den Stadtwerken nur schwer gelingen, den Fernwärmepreis so weit zu senken. Mit Bezug auf die DS: 84/2013 führt Herr Theil aus, dass er den Zielen zur CO2- Senkung als Festschreibung nicht zustimmen kann und auch der Festlegung zu c), dass keine Entdichtung der Fernwärmenetze vorgenommen wird, kann er seine Zustimmung nicht geben.
Der Zweite Beigeordnete nimmt Bezug auf die Stellungnahme des Aufsichtsrates der Wohnbau GmbH vom 23.09.2013, in der die Forderung zur Weitergabe der Preisvorteile durch Einkauf regenerativer Energien an die Kunden aufgetan wird. Bei Einführung des öffentlichen Preisrechts wäre dies umgesetzt. Er weist darauf hin, dass Gas ein Energieträger und Fernwärme ein fertiges Produkt ist und Preisvergleiche auf gleicher Basisgrundlage erfolgen müssen. Bezüglich der Sorge um die Entdichtung durch Rückbau in den Fernwärmenetzen sieht er vor 2020 keinen Handlungsbedarf. Eine erneute Entscheidung bei weiteren Abrissen wäre danach zu treffen.
Der Vorsitzende wirft die Frage auf, wie sich eine weitere energetische Sanierung der Gebäude auf die Effizienz der Fernwärme auswirken wird.
Der Bürgermeister führt dazu aus, dass bereits viele Objekte saniert wurden und bei einer zweiten Sanierungswelle aber auch wieder eine Mietumlage fällig wird.
Herr Meyer sieht Einsparpotentiale beim Bezug der Fernwärme in einer weiteren Sanierung der Wohnbauobjekte und nimmt dabei Bezug auf das Integrierte energetische Quartierskonzept (S. 77 und 124). Mit Bezug auf den Antrag DS: 83- 3/2013 stellt er fest, dass durch Beauftragung eines Dritten wieder zusätzliche Kosten, die er nicht kennt, entstehen, und er kann diesem Änderungsantrag nicht zustimmen.
Herr Stüpmann legt dar, dass im Brandenburgischen Vergleich der Verbrauch bei 140 kW/m2 liegt, bei den sanierten Objekten der Wohnbau GmbH bei 90 kW/m2. Beim Betriebskosten-Benchmarking wurde festgestellt, dass die Verbräuche 40 % unterm Durchschnitt, die Kosten aber 10 % über dem Durchschnitt liegen. Er führt weiter aus, dass die Sanierung noch weiter vorangetrieben wird, wo bisher nichts Wesentliches passiert ist. Er schätzt ein, dass die Wohnbau GmbH energetisch sehr gut aufgestellt ist.
Frau Hahlweg möchte gern mehr über Herrn Prof. Dr. Ing. Koziol wissen und äußert Bedenken wegen der Dauer der Beauftragung und der Unsicherheit bezüglich der Höhe der Kosten.
Der Vorsitzende und Herr Zierke schätzen Herrn Prof. Dr. Ing. Koziol aus den Erfahrungen, die sie mit ihm im Rahmen der Moderation der öffentlichen Veranstaltung gemacht haben, als geeigneten Fachmann ein, der von einem anerkannten Institut kommt. Die Kostenteilung soll zuerst zwischen den beiden städtischen Gesellschaften und später durch die Stadtwerke GmbH getragen werden, weil diese die Preisbildung benötigen, die Auswirkung auf alle Kosten der Stadtwerke haben kann.
Der Zweite Beigeordnete verweist auf das Modellvorhaben Energetische Stadtsanierung mit dem konkreten Objekt Schwedter Straße 25 - 29, welches vom MIL und der BTU Cottbus begleitet wird. Herr Prof. Dr. Ing. Koziol hat dazu einen energetischen Leitfaden entwickelt und ist vom MIL beauftragt worden, seinen Sachverstand bei der Erarbeitung von Integrierten energetischen Quartierskonzepten begleitend einzubringen. Er schätzt ein, dass Herr Prof. Dr. Ing. Koziol den Auftrag nicht annehmen würde, wenn er Zweifel daran hätte, diesen Auftrag nicht erfüllen zu können. Er bittet noch einmal die Einreicher zu prüfen, ob nicht die Prüfung der Anwendung des öffentlichen Preisrechts (KAG) mit in den Auftrag integriert werden könnte.
Dies wird von Herrn Melters unterstützt.
Frau Stabe nimmt Bezug auf die DS: 48/2012, in der der Vergleich verschiedener Heizarten beschlossen wurde. Sie vermisst eine Öffnungsklausel für den Nichtanschluss an Fernwärme, wenn klimafreundlichere Heizungsarten zum Einsatz kommen. Sie zweifelt an, dass es bei den Drucksachen wirklich um Klimaschutz geht.
Der Bürgermeister antwortet darauf, dass es bei der DS: 84/2013 in erster Linie um die Entscheidung geht, ob das Fernwärmenetz der Stadtwerke erhalten und möglichst nicht entdichtet wird. Die Klimaschutzziele sollen auch mit der Fernwärme erreicht werden, wenn der Anteil erneuerbarer Energien bei der Erzeugung der Fernwärme weiter erhöht wird.
Herr Zierke sieht schon als Ziel, die fossilen Brennstoffe aus den Heizungsanlagen herauszubekommen und durch klimaneutrale Energieträger zu ersetzen. Mit Bezug auf die DS: 83/2013 führt er aus, dass er ein fertiges Konzept beschließen möchte und nicht einen Entwurf.
Der Bürgermeister und der Zweite Beigeordnete antworten darauf, dass es mit der DS: 83/2013 um einen Beschluss zu den Thesen zum energetischen Quartierskonzept geht, die dann in das Quartierskonzept einfließen sollen. Sie bitten um zügige Entscheidung, weil davon auch Fördermittelanträge für verschiedene Projekte und Vorhaben abhängen.
Herr Richter hält die Unterlagen für so umfangreich, dass die bisherige Zeit nicht ausreichte, alles abzuwägen und sachgerecht zu entscheiden.
Herr Brämer sieht schon die Notwendigkeit, zeitnah einen Beschluss zu fassen. Er schlägt vor, zunächst die Thesen zu beschließen und zum Konzept später einen eigenständigen Beschluss zu fassen. Er nimmt Bezug auf die DS: 84/2013 Punkt 1 c) und hält diesen für einen „verdeckten“ Gesellschafterbeschluss, in dem er keine Freiwilligkeit erkennen kann.
Der Zweite Beigeordnete bestätigt, dass die „freiwillige Selbstverpflichtung“ ein Anschlusszwang für die Wohnbau GmbH bedeute, wobei der Aufsichtsrat der Wohnbau die Fernwärmelösung ja auch behalten möchte. Eine Fernwärmesatzung würde einen Anschlusszwang für alle Vermieter und Privatkunden im Bereich der Fernwärme bedeuten. Das ist so nicht gewollt.
Nach ausführlicher Diskussion stellt der Vorsitzende die Drucksachen zur Abstimmung.
TOP 7.1 Aufschieben der DS 83/2013 Antrag Fraktion DIE LINKE. Prenzlau DS-Nr.: 83-1/2013
Wortlaut:
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass der Bürgermeister der Stadt Prenzlau die Drucksache 83/2013 in die kommende Sitzungsfolge verschiebt. Die Ausschüsse der SVV Prenzlau sollten zunächst das fertig gestellte Energetische Quartiersmanagement vorgestellt und ausgehändigt bekommen und die Chance erhalten, darüber beraten zu können, bevor grundsätzliche Beschlüsse gefasst werden sollen. Laut DS 48/2012 muss das Konzept bis Oktober 2013 vorliegen. “
Abstimmung: 6/6/0 nicht zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 7.2 Verschiebung der DS 83/2013 Antrag Dr. Seefeldt DS-Nr.: 83-2/2013
Wortlaut:
„Die Beschlussfassung der DS 83/2013 erfolgt in der 45. KWo. 2013. Alle bis zu diesem Zeitpunkt geplanten Sitzungstermin dienen der Diskussion. Die Fraktionen haben genügend Freiräume. “
Abstimmung: 7/4/1 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 7.3 Grundsatzbeschluss zum Integrierten energetischen Quartierskonzept für die Innenstadt Prenzlau, Grundsätze für eine kommunale Energie- und Klimaschutzstrategie DS-Nr.: 83/2013
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage 1 genannten allgemeinen Grundsätze für eine kommunale Energie- und Klimaschutzstrategie. Die aus dem Integrierten energetischen Quartierskonzept für die Innenstadt Prenzlau (s. Anlage 2) abgeleiteten Handlungsfelder und Maßnahmen dienen dabei als Grundlage zukünftigen Handelns (bedürfen aber weiterer, kostenhinterlegter Einzelbeschlüsse unter Beachtung der Lebenszeitenzyklen). “
über die DS wird nicht abgestimmt

TOP 7.4 Anfrage Fraktion DIE LINKE. Prenzlau, Reg.-Nr.: 33/2013 - Integriertes Quartierskonzept
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage Reg.-Nr. 33/2013 zur Kenntnis.

TOP 7.5 Anfrage Fraktion Wir Prenzlauer, Reg.-Nr.: 35/2013 - DS 83/2013
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage Reg.-Nr. 35/2013 zur Kenntnis.

TOP 7.6 Herstellung der Öffentlichkeit der Drucksachen 48/2012, 31/2012, 56/2012, Antrag "Wir Prenzlauer" zur DS 56/2012, DS 67/2012 sowie DS 68/2012. Antrag Wir Prenzlauer DS-Nr.: 88/2013
Herr Richter ist der Meinung, dass die Stellungnahme zur Drucksache nicht nachvollziehbar ist.
Wortlaut:
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Herstellung der Öffentlichkeit für die Drucksachen 48/2012, 31/2012, 56/2012, Antrag „Wir Prenzlauer“ zur DS 56/2012, DS 67/2012 sowie DS 68/2012. “
Abstimmung: 2/7/3 mehrheitlich nicht zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 8. Strategie zur Energiekostendämpfung

TOP 8.1 Aufschieben der DS 84/2013 Antrag DIE LINKE. PrenzlauDS-Nr.: 84-1/2013
Wortlaut:
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass der Bürgermeister der Stadt Prenzlau die Drucksache 84/2013 in die kommende Sitzungsfolge verschiebt. Die Ausschüsse der SVV Prenzlau sollten zunächst das fertig gestellte Energetische Quartiersmanagement vorgestellt und ausgehändigt bekommen und die Chance erhalten, darüber beraten zu können, bevor grundsätzliche Beschlüsse gefasst werden sollen. Laut DS 48/2012 muss das Konzept bis Oktober 2013 vorliegen. “
Abstimmung: 6/6/0 zur Beschlussfassung nicht empfohlen

TOP 8.2 Verschiebung der DS 84/2013 Antrag Dr. Seefeldt DS-Nr.: 84-2/2013
Wortlaut: „Die Beschlussfassung der DS 84/2013 erfolgt in der 45. KWo. 2013. Alle bis zu diesem Zeitpunkt geplanten Sitzungstermin dienen der Diskussion. Die Fraktionen haben genügend Freiräume. “
Abstimmung: 8/3/1 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 8.3 Ermittlung eines Fernwärmepreises für die Stadtwerke Prenzlau GmbH Antrag Fraktionen DIE LINKE. Prenzlau, SPD, FDP DS-Nr.: 84-3/2013
Wortlaut:
„1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, im Punkt 1 c) der Drucksache 84/2013 nach „Fernwärmenetzen der Stadt“ das Wort „grundsätzlich“ einzufügen.
2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Punkt 1 d) der Drucksache 84/2013 zu streichen und durch folgenden Text zu ersetzen: Die Stadtwerke Prenzlau GmbH wird beauftragt, weitere Optimierungen der Fernwärmeversorgung vorzunehmen, um langfristig die Kostenattraktivität und -stabilität bei der Fernwärmeversorgung weiterzuentwicklen. Die Stadtwerke Prenzlau GmbH und die Wohnbau GmbH Prenzlau werden Herrn Prof. Dr. Ing. Koziol mit der Ermittlung eines Fernwärmepreises beauftragen. Die Kosten für die Ermittelung werden erstmalig je zur Hälfte durch die Gesellschaften getragen. Beide Gesellschaften werden die von Prof. Dr. Ing. Koziol benötigten Unterlagen unverzüglich bereitstellen. Die erstmalige Preisermittlung ist bis zum 31.01.2014 abzuschließen und gilt ab dem 01.07.2014. Die Preisermittlung ist dann alle zwei Jahre im Auftrag der Stadtwerke Prenzlau GmbH durch Herrn Prof. Dr. Ing. Koziol fortzuführen und gilt zunächst für sechs Jahre. Die Kosten tragen die Stadtwerke Prenzlau GmbH. Die Stadtwerke Prenzlau GmbH und die Wohnbau GmbH Prenzlau werden den durch Prof. Dr. Ing. Koziol ermittelten Preis für die jeweilige Laufzeit akzeptieren. Der Gesellschaftervertreter sowie die Aufsichtsräte der beiden Gesellschaften begleiten und kontrollieren die Umsetzung dieses Beschlusses. Der Bürgermeister berichtet jeweils über die Preisermittlung in der Stadtverordnetenversammlung. “
über die DS wird nicht abgestimmt

TOP 8.4 Strategie zur Energiekostendämpfung durch Fernwärme in der Stadt Prenzlau (Grundsatzbeschluss) DS-Nr.: 84/2013
Beschluss: Version: 1
„1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt
a) dass als wesentliches Element einer künftigen Klimaschutzstrategie der Stadt Prenzlau eine weitere CO2- Minderung um 25-30 % in den nächsten 10 Jahren erreicht werden soll.
b) dass dafür die vorhandenen Ressourcen von Prenzlau (Geothermie, Biogas, Klärgas, Photovoltaik und Wind) auch zukünftig für die Energie- und Wärmeversorgung der Bevölkerung genutzt und eingesetzt sowie neue Technologien wie z.B. Power to Gas oder Power to heat nutzbar gemacht werden.
c) Als freiwillige Selbstverpflichtung und Bestandteil einer kommunalen Klimaschutzstrategie werden die Stadtwerke Prenzlau GmbH und die Wohnbau GmbH Prenzlau vereinbaren, in den bestehenden Fernwärmenetzen der Stadt keine Entdichtung vorzunehmen und bei künftig anstehenden Heizungserneuerungen in Objekten, die bislang nicht an die Fernwärme angeschlossen sind, objektbezogen alle technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um einen Anschluss an die Fernwärmeversorgung zu ermöglichen. Die Stadtwerke werden ermächtigt, analoge Vereinbarungen mit anderen Wohnungsunternehmen bzw. Abnehmern abzuschließen.
d) Die Stadtwerke Prenzlau GmbH wird beauftragt, weitere Optimierungen der Fernwärmeversorgung vorzunehmen, um langfristig die Kostenattraktivität und –Stabilität bei der Fernwärmeversorgung weiterzuentwickeln. Für die zur Anwendung kommenden Versorgungspreise hat die Stadtwerke Prenzlau GmbH nach den Grundsätzen des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg die Benutzungsgebühren angemessen und unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Charakters des Unternehmens mindestens alle zwei Jahre zu kalkulieren und zu veröffentlichen. Zur Überprüfung dessen werden alle zwei Jahre die Fernwärmepreise gemäß öffentlichem Preisrecht (öffentliche Preiskontrolle) ermittelt und festgelegt.
ODER
2. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt die Stadtwerke Prenzlau GmbH, sich von der Fernwärmesparte zu trennen. Die damit verbundenen Verluste im Vermögen der Stadt und Stadtwerke in Höhe von ca. 4 Mio. € werden von der Stadtverordnetenversammlung genehmigt. “
über die DS wird nicht abgestimmt

TOP 8.5 Anfrage Fraktion Wir Prenzlauer, Reg.-Nr.: 36/2013 - DS 84/2012
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage Reg.-Nr. 36/2013 zur Kenntnis.

TOP 9. 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungsgebührensatzung) DS-Nr.: 78/2013
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage 1 beigefügte 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungsgebührensatzung). “
Abstimmung: 12/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 10. Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2014 DS-Nr.: 82/2013
Da die Fraktionen sich noch intensiv mit dem Haushalt 2014 befassen müssen, schlagen Frau Stabe, Herr Zierke und Herr Richter vor, die Drucksache in der nächsten Sitzungsfolge zu beraten. Frau Stabe hinterfragt einige Positionen im Stellenplan, die der Bürgermeister und der Hauptamtsleiter beantworten.
Beschluss: Version: 2
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2014 mit ihren Anlagen. “
Weiterleitung an SVV

TOP 11. Außerplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung Bund-/ Land-Programm "Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit" (KLS) DS-Nr.: 96/2013
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine außerplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung im Rahmen des Förderprogramms KLS in Höhe von 245.800 €. Die Deckung ist durch Mehrerträge/ - einzahlungen in selbiger Höhe (Fördermittel Bund/ Land) sichergestellt.“
Abstimmung: 12/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 12. Außerplanmäßige Auszahlung zur Freilegung und Restaurierung der Wandmalerei an der Südwand des Refektoriums im Dominikanerkloster DS-Nr.: 86/2013
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine außerplanmäßige Auszahlung zur Freilegung und Restaurierung der Wandmalerei an der Südwand des Refektoriums im Dominikanerkloster (Produktkonto 25101.5271630/7271630) in Höhe von 65.000,00 €. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge beim Produktkonto 25101.4140010/6140010 in Höhe von 60.000,00 € und Einsparung beim Produktkonto 36501.5318060 (Zuschüsse nach Kita-Gesetz) in Höhe von 5.000,00 €. “
Abstimmung: 12/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 13. Sitzungskalender 2014 DS-Nr.: 87/2013
Beschluss: Version: 1

„Der Hauptausschuss beschließt den Sitzungskalender der Stadtverordnetenversammlung für das Kalenderjahr 2014 gemäß Anlage. “
Abstimmung: 12/0/0 einstimmig angenommen

TOP 14. Berufung eines Wahlleiters der Stadt Prenzlau und seines Stellvertreters für die Kommunalwahl 2014 DS-Nr.: 95/2013
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beruft für die Kommunalwahl am 25.05.2014 zum Wahlleiter der Stadt Prenzlau:Herrn Henryk Gnidowski und zum stellvertretenden Wahlleiter der Stadt Prenzlau: Herrn Matthias Schmidt. “
Abstimmung: 12/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 15. Zahl und Abgrenzung der Wahlkreise im Wahlgebiet der Stadt Prenzlau für die Kommunalwahl 2014 DS-Nr.: 94/2013
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass für das Wahlgebiet der Stadt Prenzlau ein Wahlkreis gebildet wird. “
Abstimmung: 12/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 16. Aufhebung des Beschlusses DS: 78/2012 DS-Nr.: 92/2013
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Beschluss DS: 78/2012 aufzuheben. “
Abstimmung: 12/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 17. Vergabe eines Straßennamens für die Planstraße B im Bebauungsplan C IX „Grüner Weg“ DS-Nr.: 79/2013
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, der im Bebauungsplan C IX „Grüner Weg“ ausgewiesenen Planstraße B (Verbindungsstraße zwischen "Schenkenberger Straße" und "Grüner Weg“), inklusive Stichstraße Planstraße C den Namen zu geben:
1.) "Alfred-Hinrichs-Straße" oder
2.) „Neuer Grüner Weg“ “
Abstimmung: 1.) mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 18. Mitgliedschaft im KLOSTERLAND e. V. DS-Nr.: 85/2013
Auf Hinweis von Herrn Brämer stellt der Bürgermeister klar, dass mit der Aussage in der Begründung Seite 2, letzter Satz, gemeint ist, dass das Büro von Dr.Diller, als Geschäftsstelle des Vereins, kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die Stadt Prenzlau den Antrag auf Aufnahme in den KLOSTERLAND e. V. zum 01.11.2013 stellt. “
Abstimmung: 12/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 19. Genehmigung einer Dienstreise DS-Nr.: 99/2013
Beschluss: Version: 1
„Der Hauptausschuss genehmigt die Durchführung einer Dienstreise eines noch zu benennenden Vertreters je Fraktion zum Besuch des Schulstandortes „Gymnasium Reutershagen“ in Rostock. “
Abstimmung: 12/0/0 einstimmig angenommen

TOP 20. Denkmal für Opfer des Faschismus / Nationalsozialismus DS-Nr.: 80/2013
Herr Brämer erklärt, diese Drucksache hätte im Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung beraten werden müssen, da bei der Umsetzung des Antrages Kosten entstehen.
Herr Hernjokl informiert, dass die Maßnahme im Rahmen der Umwandlung des Leitsystems finanziert werden soll.
Herr Hoppe bittet darum, eine Tafel zur näheren Erläuterung der Abkürzung VVN aufzustellen.
Herr Theil ist der Meinung, dass die Ständer als Spalierlösung genutzt werden könnten.
Dem schließt sich Frau Stabe an.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass mit dem Umsetzen der Konstruktion Kosten entstehen. Herr Brämer ist der Meinung, wenn die Planen erhalten bleiben sollen, müssen diese bei Verschleiß auch ersetzt werden.
Herr Dittberner gibt zu Protokoll, dass die vorhandenen Planen erhalten bleiben sollen. Bei Verschleiß sollen diese dann aber nicht mehr ersetzt werden.
Wortlaut:
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass das Denkmal für die Opfer des Faschismus / Nationalsozialismus nach Beendigung (bis spätestens Mai 2014) mit einer Erläuterungstafel versehen wird, aus der hervorgeht, wer sie wann aufgestellt hat. Zusätzlich könnte sie wichtige zusätzliche Informationen enthalten. Die derzeit das Denkmal umhüllenden Planen sollten dem Gedenkareal des Platzes der Einheit erhalten bleiben und in sinnvoller Weise aufgestellt werden.“
Abstimmung: 5/7/0 mehrheitlich nicht zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 21. Streichung der Mitteilungspflicht gem. § 4 Abs. 2 der Satzung der Stadt Prenzlau über die Vergütung aus einer Tätigkeit als Vertreter der Stadt Prenzlau in wirtschaftlichen Unternehmen DS-Nr.: 81/2013
Herr Richter begründet den Antrag.
Herr Brämer ist der Auffassung, dass die Meldung am Jahresende von den Unternehmen erstellt werden sollte.
Wortlaut:
„Die Vorschrift über die Mitteilungspflicht gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung der Stadt Prenzlau über die Vergütung aus einer Tätigkeit als Vertreter der Stadt Prenzlau in wirtschaftlichen Unternehmen wird gestrichen. “
Weiterleitung an SVV

TOP 22. Mitteilungen des Bürgermeisters

TOP 22.1 Mitteilung über Vergaben nach VOB und VOL DS-Nr.: 67/2013
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 22.2 Information zur Mitgliedschaft der Stadt Prenzlau im Netzwerk für Konversion im Land Brandenburg (FOKUS) DS-Nr.: 91/2013
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

Weitere Mitteilungen:
1. Der Bürgermeister informiert, dass die Sitz-Kuben am Marktberg durch Vandalismus beschädigt wurden. Nach erfolgter Reparatur wird die Aufstellung wieder erfolgen.
2. Der Bürgermeister berichtet über die Veranstaltung „Vielfalt in den Kommunen“. Seitens der Stadtverordneten wurde kein Interesse bekundet.
3. Weiterhin informiert er über den Einwohnerantrag vom 27.09.2013 - Mittagessenversorgung -. Zur Stadtverordnetenversammlung am 24.10.2013 wird eine Stellungnahme der Verwaltung ausgereicht.

TOP 23. Anfragen der Ausschussmitglieder

TOP 23.1 Anfrage Fraktion DIE LINKE. Prenzlau, Reg.-Nr.: 30/2013 - Brandschutz an Schulen und Kitas der Stadt Prenzlau
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage Reg.-Nr.: 30/2013 zur Kenntnis.

TOP 23.2 Anfrage Fraktion Wir Prenzlauer, Reg.-Nr.: 34/2013 - DS 48/2012
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage Reg.-Nr.: 34/2013 zur Kenntnis.

Weitere Anfrage: Herr Zierke bringt die Anfrage „Abbau Skaterbahn am Bürgerhaus“ ein.

TOP 24. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 21.03 Uhr.

Downloads

Niederschrift HAU-A 14.10.2013 (öffentlich) (110.7 KB)

Anlage 2 WSO-A 24.09.2013, Anlage 1 zu BKS-A 25.09.2013, FR-A 26.09.2013 und HAU-A 14.10.2013 (öffentlich) (11.4 MB)

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