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Beschlussvorlage 39/2012
Paludikultur - Projektträgerschaft der Stadt zum Projekt „Schilfbewirtschaftung Uckertal-Prenzlau“

Downloads

Drucksache 39/2012 (27.6 KB)

Anlage 1 zur DS 39-2012 (105.7 KB)

Anlage 2 zur DS 39-2012 (357.6 KB)

Anlage 3 zur DS 39-2012 (360.7 KB)

Anlage 4 zur DS 39-2012 (511.3 KB)

Anlage 5 zur DS 39-2012 (530.1 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 14.06.2012 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Projektträgerschaft über das Projekt „Schilfbewirtschaftung Uckertal-Prenzlau“ im Bereich Blindower See und Möllensee und die damit verbundene Antragstellung beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung.
Die Übernahme der Projektträgerschaft steht unter folgenden Prämissen:
1. Es entsteht der Stadt Prenzlau für die Fördermittelantragstellung und die Umsetzung der Erschließungsmaßnahmen kein Eigenanteil.
2. Die Bewirtschaftung der neu geschaffenen Infrastruktur (Erschließungswege) wird den davon bevorteilten Flächenbewirtschaftern übertragen.

Anlagen:
Anlage 1: Projektskizze
Anlage 2: Zielflächen Blindower See-Gebiet
Anlage 3: Zielflächen Möllensee-Gebiet
Anlage 4: Maßnahmenkarte Blindower See-Gebiet
Anlage 5: Maßnahmenkarte Möllensee-Gebiet

Begründung

Im Auftrag des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) Potsdam erarbeiten die Michael Succow Stiftung und das Büro p2m Berlin GmbH eine Machbarkeitsstudie zum Aufbau einer moorerhaltenden und ökonomisch tragfähigen, landwirtschaftlichen Nutzung von Moorböden im Raum Prenzlau (Blindower See-Gebiet und Möllensee-Gebiet) mittels Paludikultur (Nassbewirtschaftung). Zu den Einzelheiten des Vorhabens wird auf die beigefügte Anlage 1 (Projektskizze) verwiesen. Neben der erforderlichen Spezialtechnik für Ernte und Abtransport des Erntegutes sind verschiedene Rahmenbedingungen zu erfüllen:

a) Landwirtschaftsbetrieb mit Interesse an Nassbewirtschaftung: ist mit der Mesecke GbR Blindow gegeben
b) Ausreichend verfügbare Flächen für eine möglichst hohe Auslastung der Spezialtechnik: ist mit den städtischen Flächen bei Blindow und Siefertshof gegeben
c) Ausreichende Wasserversorgung der Flächen: ist gegeben
d) Ausreichende Erschließung der Flächen: ist derzeit nicht gegeben und muss hergestellt werden.

Die Anlagen 2-3 zeigen die Zielflächen im Blindower See und Möllensee Gebiet. Hier sind geringfügige Änderungen noch möglich, je nachdem, ob der Naturschutzfonds Brandenburg ggf. noch einige seiner Flächen im Bereich Blindow einbringt.
Die Anlagen 4 und 5 zeigen die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen und wasserbaulichen Maßnahmen. Insbesondere im Bereich der jetzt gesperrten Brücke über die Ucker bei Blindow würden sich Synergieeffekte zu den Planungen der Stadt ergeben.
Die Stadt beabsichtigt, sich im Rahmen des laufenden Bodenordnungsverfahrens östlich und westlich der gesperrten Brücke öffentliche Wegegrundstücke zuordnen zu lassen.
Gegenwärtig erarbeitet die Stadt Kostenschätzungen für eine kombinierte Fuß- und Radwegbrücke und prüft Fördermöglichkeiten im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens.
Eine Befestigung der Zuwegung vom Plattenspurweg parallel der Bahnstrecke zur mobilen Pontonbrücke und der vorgenannten Fuß-/Radwegbrücke läge auch im Interesse der Stadt.
Die mit dieser Drucksache zur Beschlussfassung beantragte Übernahme der Projektträgerschaft durch die Stadt ergibt sich aus den zugrundeliegenden Förderregularien. Eine ausnahmsweise 100%ige Förderung der erforderlichen Erschließungsmaßnahmen ist nur für eine Kommune möglich. Darin nicht eingeschlossen ist die Innovationsförderung für die erforderliche Technik: etwaige Förderungen hierfür würden an die beteiligten Landwirtschaftsbetriebe ausgereicht.
Die Stadt erklärt sich ausdrücklich mit der Übernahme der Projektträgerschaft unter folgenden Prämissen einverstanden:
a) Haushaltsneutralität des Vorhabens, d.h., die Stadt kann und wird keinen kommunalen Eigenanteil zur Verfügung stellen.
b) Die Bewirtschaftung der neuen Erschließungsanlagen erfolgt durch die bewirtschaftenden Landwirtschaftsbetriebe.
Unter diesen Bedingungen ist die Stadt Prenzlau bereit, die Projektträgerschaft zu übernehmen und ihre Flächen für die Nassbewirtschaftung zur Verfügung zu stellen.
Federführend für das Projekt ist der Geschäftsbereich des Zweiten Beigeordneten.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Zweiter Beigeordneter der Stadt Prenzlau

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