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Beschlussvorlage 153/2010
Tunnel Bahnhof Prenzlau - Kreuzungsvereinbarung

Downloads

Drucksache 153/2010 (84.2 KB)

Anlage 2 zur DS 153-2010 (1.1 MB)

Anlage 3 zur DS 153-2010 (107.6 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2010 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Bürgermeister, die Kreuzungsvereinbarung gemäß Anlage 1 mit der DB Netz AG abzuschließen.

Anlagen:
Anlage 1: Entwurf Kreuzungsvereinbarung vom 08.11.2010 (mit Anlage 1 und 2)
Anlage 2: Lageplan
Anlage 3: Zeitplan
Die Anlage 1 ist nur in Papierform vorhanden.

Begründung

Mit der DS 119/2009 beauftragten die Stadtverordneten den Bürgermeister mit der Planung eines Personentunnels im Bahnhof Prenzlau zur fußläufigen Verbindung des östlichen Stadtteiles mit dem auf der Seite westlich der Bahnstrecke Berlin-Stralsund gelegenen Bahnhof und von Parkplätzen.
Die Entwurfsplanung zur Errichtung des Tunnels und der P+R-Anlage auf der Seite Brüssower Straße liegen vor und sind zur Plangenehmigung beim Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) eingereicht worden. Eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist erfolgt, wobei es keine wesentlichen Einwände gegen die Maßnahme gibt. Des Weiteren wurde die Planung dem Fachausschuss für Verkehr Brandenburg vorgestellt, der dem Projekt eine durchdachte Verkehrslösung bescheinigte.

Zur Fortsetzung der Planung und insbesondere der Durchführung der fachtechnischen Prüfungen seitens der Bahn ist der zeitnahe Abschluss der Kreuzungsvereinbarung erforderlich.

Der vorliegende Entwurf einer Kreuzungsvereinbarung zwischen der Stadt Prenzlau und der DB Netz AG geht von einem einseitigen Verlangen der Stadt zur Errichtung des Personentunnels aus. Gleichzeitig wird mit der Maßnahme eine barrierefreie Erschließung des Mittelbahnsteiges des Bahnhofes realisiert. Daraus resultieren die Kostenteilung der Herstellungs- und Allgemeinkosten und die Ermittlung der Ablösebeträge für die Unterhaltung der baulichen Anlagen:
Kreuzungsbedingter Anteil der Stadt sind:
-Herstellung des Personentunnels, Länge ohne Treppe West und Rampe Ost = 28,33 m 
                                                                                      Lichte Weite = 3,00 m
                                                                                       Lichte Höhe = 2,50 m
-Herstellung einer Treppenanlage als westlicher Tunnelzugang
-Herstellung einer Gehweganlage mit Rampe als östlicher Tunnelzugang
-Rückbau der Gleisanlage im Bereich des östlichen Tunnelzuganges
-Abbruch der Fahrradabstellanlage Seite West und Errichtung einer Fahrradabstellanlage Seite Ost
-Abbruch der Laderampe im Bereich des östlichen Tunnelzuganges und Herstellung der Zuwegung zu DB-Mastfundamenten
-Regenentwässerung im Tunnelbereich und Ableitung zur Brüssower Straße

Die Herstellung der P+R Anlage auf der Seite östlich der Bahnstrecke ist ein nichtkreuzungsbedingter Teil der Maßnahme der Stadt.
Die Erneuerung der Bahnsteige sowie die Herstellung der Treppe und der Aufzugsanlage zum Mittelbahnsteig ist ein nichtkreuzungsbedingter Teil der Maßnahme der DB Netz AG.
Noch nicht abschließend verhandelt ist die Zuordnung der Herstellung der Aufzugsanlage des westlichen Tunnelzuganges. Dabei handelt es sich um Herstellungskosten von 178.500 € brutto, die günstigenfalls komplett von der DB Netz AG getragen werden. Im vorliegenden Entwurf sind diese Kosten zu 50% als städtischer Anteil enthalten.
Die Kreuzungsvereinbarung sieht weiterhin die Übernahme der späteren Baulasten und die sich daraus ergebenden Ablösungen vor.

In die Baulast der Bahn werden übergehen:
-Stahlbetonrahmen und Beleuchtung des Tunnels
-Bauwerkserdung
-Treppenaufgang und Aufzugsanlage zum Mittelbahnsteig
-Zuwegung zu den östlichen Mastfundamenten
-Bahnsteige und Gleisanlagen

Für die Unterhaltung dieser Anlagen über die normative Nutzungsdauer von 70 Jahren muss die Stadt einen Ablösebetrag von ca. 200.000 € in 4 Jahresraten zahlen.
Die nicht aufgeführten Anlagen sind Baulast der Stadt. Auch hier ist die Zuordnung der westlichen Aufzugsanlage noch nicht abschließend verhandelt.
Für den städtischen Kostenanteil der Maßnahme wurden Fördermittel aus der Richtlinie ÖPNV - Invest in Höhe von 75% der zuwendungsfähigen Kosten beantragt.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Hoch- und Tiefbauamt

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