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Beschlussvorlage 146/2010
Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes Ortsteil Dedelow

Downloads

Drucksache 146/2010 (59.3 KB)

Anlage 1 zur DS 146-2010 (17.3 KB)

Anlage 2 zur DS 146-2010 (323.9 KB)

Anlage 3 zur DS 146-2010 (2.1 MB)

Anlage 1 zur Anlage 3 zur DS 146-2010 (3.2 MB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2010 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die im Parallelverfahren gemäß § 8 III BauGB im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung eingegangen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie das Resultat der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft und gebilligt.
2. Dem Entwurf der 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes Ortsteil Dedelow (Anlage 2) wird zugestimmt. Die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) wird gebilligt.
3. Die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes Ortsteil Dedelow vom 01.11.2010, mit Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer eines Monats gemäß § 3 II BauGB öffentlich auszulegen.

Anlagen:
Anlage 1 - Abwägungsbericht zur frühzeitigen Behördenbeteiligung
Anlage 2 - Entwurf 1. Änderung Teil-FNP Dedelow vom 01.11.2010
Anlage 3 - Begründung FNP und Umweltbericht

Begründung

Gemäß § 3 II Baugesetzbuch (BauGB) sind die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Im Zusammenhang mit dem Aufstellungsverfahren zum VBP "PV- Anlage – Flugplatz Dedelow“ wird die Änderung der derzeitigen Ausweisung von Sondergebiet Luftverkehr/ Landeplatz in sonstige Sondergebiete - Sondergebiet Erneuerbare Energien/ SO EE erforderlich. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand zu beiden Bauleitverfahren innerhalb der Informationsveranstaltung am 18.10.2010 in Dedelow mit anschließender 14-tägiger Äußerungsfrist statt. Die Behördenbeteiligung für beide Verfahren wird parallel gemäß § 4 II i. V. m. § 8 III BauGB durchgeführt.
Die Öffentlichkeit hat während des Auslegungszeitraumes die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen aus der Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung werden in die Abwägung der privaten und öffentlichen Belange mit einbezogen. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der späteren Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegungen nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadtplanung

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