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Beschlussvorlage 70/2010
Aufstellungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan "PV-Anlage - Flugplatz Dedelow"

Downloads

Drucksache 70/2010 (17.2 KB)

Anlage 1 zur DS 70/2010 (65.7 KB)

Anlage 2 zur DS 70/2010 (74.5 KB)

Anlage 3 zur DS 70/2010 (230.8 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 24.06.2010 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Für den in Anlage 1 dargestellten räumlichen Geltungsbereich (Gemarkung Dedelow, Flur 1, Flst. 557) mit einer Größe von 8,5 ha, gelegen am südwestlichen Ortsrand von Dedelow wird auf Antrag des Vorhabenträgers Emmel Airfeld, Basedower Straße 18, 17291 Prenzlau, OT Dedelow, gem. § 12 Abs. 2 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan "PV-Anlage - Flugplatz Dedelow" aufgestellt. Es wird folgendes Planziel verfolgt: Auf der brachgefallenen Landebahn des Flugplatzes Dedelow soll ein Solarfeld errichtet werden. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in einer Informationsveranstaltung durchgeführt. Die Öffentlichkeit erhält die Möglichkeit sich während der Veranstaltung und im Anschluss daran innerhalb von 2 Wochen zu äußern.

Anlagen:
Anlage 1: Geltungsbereich des VBP
Anlage 2: Antragsunterlagen des Vorhabenträgers
Anlage 3: Projektbeschreibung

Begründung

Die Firma Emmel Airfeld plant in dem dargestellten Gebiet die großflächige Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage. Die Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplans ist erforderlich, da sich die Flächen im Außenbereich befinden und sich nur über einen rechtskräftigen Bebauungsplan etwaige Vergütungsansprüche des Unternehmens gegenüber dem Netzbetreiber gemäß den Normen des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz-EEG) ableiten lassen. Im Parallelverfahren muss ebenfalls der Teilflächennutzungsplan der Stadt Prenzlau, OT Dedelow, für diesen Bereich geändert werden, da sich der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln hat. Zur Zeit weist er für diese Flächen ein Sondergebiet Flugplatz aus.
Als zukünftige Nutzung wird ein Sondergebiet Erneuerbare Energien ausgewiesen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadtplanung

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