Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 22.04.2010 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen zur Flächennutzungsplanänderung und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Klinkow - PV-Anlage Phöbus IV" wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft und gebilligt.
2. Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau, Teilflächennutzungsplan Ortsteil Klinkow, wird festgestellt (Anlage 2) und die Begründung gebilligt (Anlage 3).
3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Klinkow - PV-Anlage Phöbus IV" mit Planzeichnung und Festsetzungen wird zur Satzung erhoben (Anlage 4). Die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 5) wird gebilligt.
Anlagen:
Anlage 1: Abwägungsbericht
Anlage 2: 1. Änderung des Teilflächennutzungsplans der Stadt Prenzlau, Ortsteil Klinkow, Stand April 2010
Anlage 3: Begründung zum Teilflächennutzungsplans der Stadt Prenzlau, Ortsteil Klinkow, Stand April 2010
Anlage 4: Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Klinkow - PV-Anlage Phöbus IV", Stand April 2010
Anlage 5: Begründung VBP und Umweltbericht, Stand April 2010
Die Anlagen sind nur in Papierform vorhanden.
Der Ortsbeirat und die Bürger des Ortsteils Klinkow wurden umfassend im Verfahren beteiligt. Der Ortsbeirat stimmte der Aufstellung des VBP einstimmig zu.
Da der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden konnte, musste parallel zum Bebauungsplan ein FNP-Änderungsverfahren durchgeführt werden.
Die Flächennutzungsplanänderung ist durch die Stadtverordnetenversammlung festzustellen und der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 1 BauGB durch die Gemeinde als Satzung zu beschließen.
Die Beschlüsse zum Abwägungsbericht, zur Feststellung der Flächennutzungsplanänderung und zum Satzungsbeschluss des VBP sollen ohne Beratung in den Ausschüssen gefasst werden, da eine Rechtskraft des Bebauungsplanes noch vor dem Inkrafttreten der Verringerung der Einspeisevergütung für Solarstrom ab 1. Juni 2010 herbeigeführt werden soll.
Amt für Bauen, Stadt- und Ortsteilentwicklung