Anlage zur Drucksache 49/2010 (Durchführungsvertrag) (376.5 KB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 22.04.2010 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Der gemäß § 12 (1) BauGB abzuschließende Durchführungsvertrag für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Klinkow - PV-Anlage Phöbus IV" zwischen der Stadt Prenzlau, vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Hendrik Sommer, und dem Vorhabenträger KOGEP 21 GmbH & Co. Solar 211 KG, Goetheplatz 4, 60311 Frankfurt am Main, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin KOGEP 21 GmbH, diese vertreten durch den vertretungsberechtigten Geschäftsführer, Herrn Elias Issa, wird bestätigt.
Anlagen:
Durchführungsvertrag
Zur Sicherung der Durchführung des Vorhabens und zur Regelung der Erschließungskosten ist im Zusammenhang mit der Satzung über einen Vorhaben- und Erschließungsplan der Abschluss eines Durchführungsvertrages erforderlich.
Amt für Bauen, Stadt- und Ortsteilentwicklung