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Beschlussvorlage 30/2010
Entgeltordnung für Besucher und Benutzer der Einrichtungen "Dominikanerkloster Prenzlau.Kulturzentrum und Museum" und "Freilichtbühne Prenzlau

Downloads

Drucksache 30/2010 (17.1 KB)

Anlage 1 zur DS: 30/2010 (49.3 KB)

Anlage 2 zur DS: 30/2010 (71.8 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 22.04.2010 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Entgeltordnung für Besucher und Benutzer der Einrichtungen "Dominikanerkloster Prenzlau. Kulturzentrum und Museum" und "Freilichtbühne Prenzlau" gemäß Anlage 1.

Anlagen:
Anlage 1 - Entgeltordnung
Anlage 2 - Synopse über die Veränderungen der bisherigen Entgeltordnung

Begründung

Die Entgeltordnung für Besucher und Benutzer der Einrichtungen "Dominikanerkloster Prenzlau. Kulturzentrum und Museum" und "Freilichtbühne Prenzlau" ist seit nunmehr fünf Jahren in Kraft. Sie wurde Ende 2007 geändert, indem die Entgelte für die Buchausleihe in der Stadtbibliothek nach dem Anschaffungswert der Medieneinheit und nach Mediengruppen gegliedert und erhoben wurden. Letzteres hat sich jedoch nicht bewährt, sondern führte zu erheblichen Einnahmeverlusten im Vergleich zur bis dahin genutzten Jahreskarte für die Stadtbibliothek. Die Verluste belaufen sich auf ca. 5.000,00 bis 6.000,00 € jährlich.
Deshalb wird mit der vorliegenden Entgeltordnung einerseits auf die bewährte Jahreskarte zurückgegriffen, aber andererseits auch die Möglichkeit für die Nutzer eingeräumt, nur ein bis zwei Bücher auszuleihen, ohne eine Jahreskarte zu erwerben. Die Ausleihentgelte werden jedoch in dem Fall nur noch pauschal je Medium, nicht mehr nach dem Anschaffungswert erhoben.
Um mehr Kinder und Jugendliche an das Lesen heranzuführen, soll die Ausleihe bis zum vollendeten 18. Lebensjahr frei sein. Ein ähnlicher Vorschlag bezieht sich auf das Museum, wo Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr freien Eintritt erhalten sollen. Hier wird auf die guten Erfahrungen anderer Bibliotheken und Museen des Landes zurückgegriffen.
Ansonsten werden die Erfahrungen der letzten 5 Jahre ausgewertet und die Entgelte entsprechend verändert bzw. der allgemeinen Preisentwicklung angepasst.
Eine Synopse über die Veränderungen zur bisher gültigen Entgeltordnung ist in der Anlage 2 beigefügt.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Amt für Bildung, Kultur und Soziales

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