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Beschlussvorlage 11/2010
Gründung der "LaGa Prenzlau 2013 gemeinnützige GmbH"

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Drucksache 11/2010 (26.2 KB)

Anlage 1 zur DS: 11/2010 (98.3 KB)

Anlage 2 zur DS: 11/2010 (188.4 KB)

Anlage 3 zur DS: 11/2010 (24.0 KB)

Anlage 4 zur DS: 11/2010 (14.5 KB)

Anlage 5 zur DS: 11/2010 (910.8 KB)

Anlage 6 zur DS: 11/2010 (73.3 KB)

Anlage 7 zur DS: 11/2010 (154.9 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 18.02.2010 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Gründung der "LaGa Prenzlau 2013 gemeinnützige GmbH" zum 1. März 2010. In dieser gemeinnützigen GmbH werden die Aufgaben der Errichtung und Durchführung der Landesgartenschau 2013 in Prenzlau entsprechend des beigefügten Organigramms (Anlage 1) im räumlich dargestellten Geltungsbereich (Anlage 2) wahrgenommen. Der beiliegende Gesellschaftsvertrag (Anlage 3) ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Gründung der Gesellschaft vorzunehmen.

Er ist berechtigt, vom Wortlaut des Gesellschaftsvertrages abzuweichen, soweit dies vom Notar, der Kommunalaufsicht Landkreis Uckermark, dem Registergericht oder Finanzamt gefordert wird und dem Inhalt des Vertrages nicht widerspricht. Die beigefügte Nutzungsvereinbarung (Anlage 4) ist Grundlage der Grundstücksüberlassung zwischen der Stadt Prenzlau und der Landesgartenschaugesellschaft. Im Jahr 2010 beträgt der kommunale Zuschuss aus dem Verwaltungshaushalt 150.000 € (HHST 61000.63455). Für den Vermögenshaushalt 2010 wird ein Eigenmittelanteil von insgesamt 1.690.500 € zur Verfügung gestellt. Diese Planansätze stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Haushaltsplans 2010. Für die Folgejahre wird die Höhe des kommunalen Zuschusses im Rahmen der jeweiligen Etatberatungen beschlossen. Die Stammkapitaleinlage in Höhe von 25.000 € sowie die Gründungskosten der Gesellschaft wurden im Rahmen des Haushaltsvollzuges 2009 durch eine außerplanmäßige Ausgabe zur Verfügung gestellt. Nach Bildung eines Haushaltsausgaberestes wird dieser in das neue Haushaltsjahr übernommen.
Zum Geschäftsführer wird Herr Thomas Guhlke bestellt.
Die Stadtverordnetenversammlung bestellt gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages folgende Mitglieder des Beirates:

Bürgermeister der Stadt Prenzlau
Landrat des Landkreises Uckermark
Beigeordneter der Stadt Prenzlau für den Baubereich
Präsident des Gartenbauverbandes Brandenburg
ein Vertreter des Vereins "Wir für Prenzlau"
ein Vertreter der tmu Tourismus Marketing Uckermark GmbH oder der TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH

Anlagen:
Anlage 1: Organigramm
Anlage 2: Geltungsbereich
Anlage 3: Entwurf Gesellschaftsvertrag
Anlage 4: Entwurf Nutzungsvereinbarung
Anlage 5: Sachverständige Wirtschaftlichkeitsanalyse Rechtsanwalt W. Lehmann
Anlage 6: Stellungnahmen IHK, Handwerkskammer, Kreishandwerkerschaft
Anlage 7: Bestätigung der Finanzierungsfähigkeit der LaGa durch die Kommunalaufsicht (Schreiben vom 14.01.2008)

Begründung

Mit kommunalaufsichtlicher Stellungnahme des Landkreises Uckermark vom 14.01.2008 (Anlage 7) wurde der Stadt Prenzlau auf Basis ihrer Bewerbung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zur Durchführung der Landesgartenschau 2013 bestätigt. Die Landesgartenschaugesellschaft mbH (LaGa GmbH) hat die Aufgabenfelder: 1. Errichtung bzw. Herrichtung des Landesgartenschaugeländes sowie aller damit in Zusammenhang stehenden Maßnahmen und 2. die Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung. Das Gelände der Landesgartenschau befindet sich ausschließlich im Stadtgebiet(Anlage 2). Die Gründung der LaGa GmbH muss im Interesse des öffentlichen Gemeinwohls stehen, d.h. ein öffentlicher Zweck muss gegeben sein. Ein öffentlicher Zweck liegt dann vor, wenn die Lieferungen und Leistungen des kommunalen Unternehmens sachlich und räumlich grundsätzlich im Wirkungskreis der Gemeinde liegen und dazu dienen, ihre Bedürfnisse und die ihrer Einwohner zu befriedigen. Die Betätigung muss daher den öffentlichen Interessen dienen und aus Gründen des Gemeinwohls erfolgen. Zweck der LaGa GmbH ist u. a. die Förderung des Umwelt- und Landschaftsschutzes, der Kunst und Kultur, des Sportes, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, der Kleingärtnerei, der internationalen Gesinnung und Toleranz sowie der Erziehung und Volksbildung.
Der öffentliche Zweck wird erfüllt, insbesondere durch die Anlage von Grün- und Landschaftsflächen und durch Maßnahmen, die geeignet sind, die Bereitschaft des Bürgers zum Erleben und zur Weiterentwicklung seiner Umwelt zu wecken, insbesondere durch Informationsveranstaltungen und Ausstellungen, durch Bildungsangebote die geeignet sind, dem Bürger die notwendigen Kenntnisse im Bereich des Landschafts- und Umweltschutzes zu vermitteln. Des Weiteren durch Einbeziehung der Kunst in Freiflächen sowie die Durchführung von Kunstausstellungen und kulturellen Veranstaltungen im Allgemeininteresse. Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Förderung des Sportes durch die Allgemeinheit sowie die Durchführung von Sportveranstaltungen, Sportfesten und Sportwettkämpfen dienen ebenso dem Gemeinwohl der Einwohner. Die Restaurierung und Herstellung der Stadtmauer, der Stadttürme und von stadtbildprägenden Gebäuden dient dem gesetzlichen Auftrag einer an den gesunden Wohn- und Lebensbedürfnissen der Einwohner orientierten Stadtentwicklung. Durch die Anlage von Musterkleingärten wird dem öffentlichen Zweck des Kleingartenwesens entsprochen.
Internationale Veranstaltungen u. a. mit Polen und anderen Ländern ermöglichen die Verwirklichung der Völkerverständigung. Veranstaltungen der Umweltbildung und das Einrichten eines "grünen Klassenzimmers" dienen dem Vermitteln eines verantwortungsbewussten Umgangs der Gemeindeeinwohner mit den natürlichen Ressourcen im Interesse einer nachhaltigen und sparsamen Daseinsvorsorge. Die Lieferungen und Leistungen selbst müssen dem öffentlichen Zweck dienen.
Die Sicherung des Eigenbedarfs der Gemeinde sowie ihrer Einwohner, des ortsansässigen Gewerbes und der Industrie mit öffentlichen Versorgungs- und Dienstleistungen (Daseinsvorsorge), die Bereitstellung der öffentlichen Infrastruktur, die kommunale Siedlungsentwicklung mit dem Ziel einer Freiflächennahversorgung für breite Schichten der Bevölkerung, städtebauliche Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen, die Unterstützung der Wirtschaftsförderung (insbesondere in der Dienstleistungs- und Tourismusbranche) und die Berücksichtigung sozialer Belange von Leistungsempfängern sowie eine Beseitigung sozialer Missstände durch die städtische Gesellschaft erfüllen diesen Zweck unmittelbar. Die Gründung der städtischen, gemeinnützigen Gesellschaft und der Auftrag zur Durchführung der Landesgartenschau 2013 hat keine nachteiligen Auswirkungen auf die örtliche und regionale Wirtschaft, sondern führt im Gegenteil zu positiven Beschäftigungseffekten. Da sie einen speziellen und einmaligen Auftrag vom Land Brandenburg erhielt, ist die Ausrichtung der Landesgartenschau 2013 im öffentlichen Interesse und nicht durch andere Unternehmen leistbar, daher erübrigt sich eine Vergleichsbetrachtung. Die zu beteiligenden Kammern nach § 92 Abs. 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) wurden zur Stellungnahme aufgefordert, die als Anlagen beiliegen. Die gewählte Rechtsform ist steuerrechtlich und organisatorisch sinnvoll und sollte auch aus fiskalischen Gründen gemeinnützig sein. Die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit erfüllt eine Landesgartenschaugesellschaft, wenn sichergestellt ist, dass sich die Tätigkeit der Landesgartenschau auf die unmittelbare und ausschließliche Verfolgung gemeinnütziger Zwecke beschränkt und keine eigenwirtschaftlichen Interessen, die über die gemeinnützige Zweckverwirklichung hinausgehen, verfolgt werden. Das ist hier der Fall (siehe sachverständige Wirtschaftlichkeitsanalyse Anlage 5). Somit ergibt sich aus o.g. Analyse die gewählte Rechtsform. Die Unentgeltlichkeit der Überlassung des Landesgartenschau-Geländes (Anlage 4) basiert auf der Tatsache, dass die Fläche städtisch ist, städtisch bleiben wird und nach der Liquidation der Landesgartenschaugesellschaft mbH weiterhin als öffentliche Fläche zugänglich bleiben wird. Die unentgeltliche Nutzung stellt im Sinne einer Sacheinlage der Stadt Prenzlau als Gesellschafter eine Anschubfinanzierung dar, die die Liquidität der Landesgartenschaugesellschaft mbH nachhaltig schont. Zum vorliegenden Entwurf des Gesellschaftsvertrages erfolgte eine Abstimmung mit der Kommunalaufsicht des Landkreises Uckermark. Die Hinweise aus der schriftlichen Stellungnahme der Kommunalaufsicht wurden vollständig in den Vertragstext eingearbeitet.
Die Besetzung des Beirates der LaGa GmbH erfolgte in Abstimmung der Verwaltung mit der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG "LAGA Prenzlau 2013") unter der Leitung von Frau Dr. Schilde, Leiterin des Referats für Ländliche Entwicklung im Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg. Somit sind insgesamt die Gründungsvoraussetzungen nach § 92 BbgKVerf erfüllt.

 

verantwortliches Amt / Antragsteller

Amt für Bauen, Stadt- und Ortsteilentwicklung

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