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Beschlussvorlage 8/2010
Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes D VIII "Naturcamp" sowie über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau

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Drucksache 8/2010 (20.1 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 18.02.2010 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die im Parallelverfahren gemäß § 8 II BauGB im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung eingegangen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit den in den Anlagen 1 und 4 dargestellten Ergebnissen geprüft und gebilligt.
2. Dem Entwurf des Bebauungsplanes D VIII „Naturcamp" (Anlage 2) wird zugestimmt. Die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) wird gebilligt.
3. Dem Entwurf der 3. vereinfachten Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau (Anlage 5), wird zugestimmt. Die Begründung (Anlage 6) wird gebilligt.
4. Der Bebauungsplan D VIII „Naturcamp" sowie die 3. vereinfachte Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau vom Januar 2010 mit Planzeichnungen, Begründungen und Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer eines Monats gemäß § 3 II BauGB im Parallelverfahren gemäß § 8 III BauGB öffentlich auszulegen.

Anlagen:
Anlage 1 - Abwägungsbericht zur frühzeitigen Behördenbeteiligung
Anlage 2 - Entwurf B-Plan D VIII "Naturcamp"
Anlage 3 - Begründung/ Umweltbericht zum Bebauungsplan D VIII
Anlage 4 - Abwägungsbericht zur 3. vereinfachten Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau
Anlage 5 - Entwurf 3. vereinfachten Änderung des Flächennutzungsplan d. Stadt Prenzlau
Anlage 6 - Begründung zum Entwurf der 3. vereinfachten Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau
Die Anlagen sind nur in Papierform vorhanden.

Begründung

Gemäß § 3 II Baugesetzbuch (BauGB) sind die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Da der Flächennutzungsplan (FNP) im Parallelverfahren zum Bebauungsplan D VIII geändert wird, nimmt der Umweltbericht zum Bebauungsplan Bezug auf die Änderung des FNP. Es wurde aufgrund des geringen Eingriffs in den Naturhaushalt und des ökologischen Ansatzes der späteren Nutzung des Areals ein geringer Detaillierungsgrad der Umweltprüfung eingeschätzt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde bereits am 21.05.2007 mit anschließender 14-tägiger Äußerungsfrist durchgeführt. Im Rahmen dieser Informationsveranstaltung wurde für den aktuellen Planungsraum eine Nutzungsänderung in ein Mischgebiet diskutiert. Da die jetzt getroffene Festsetzung sich auch in einer Mischgebietsausweisung wiederfinden könnte, ist das Ergebnis der Erörterungen für dieses Verfahren zu berücksichtigen. Im Ergebnis wurden keine Stellungnahmen gegen die vorgestellten Planungsabsichten abgegeben.
Die Öffentlichkeit hat während des Auslegungszeitraumes die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen aus der Öffentlichkeits und Behördenbeteiligung werden in die Abwägung der privaten und öffentlichen Belange mit einbezogen. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der späteren Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegungen nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplan D VIII "Uckerstadion" vom 26.04.2007 (DS 37/2007) ist nicht erforderlich, da grundsätzlich kein Erfordernis für das Fassen eines Aufstellungsbeschlusses besteht. Im weiteren Verfahren wird jedoch gegenüber den Behörden und der Öffentlichkeit auf die Verfahrensänderung hingewiesen (siehe Planbegründungen).

verantwortliches Amt / Antragsteller

Amt für Bauen, Stadt- und Ortsteilentwicklung

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