Hundehaltung
Beschreibung der Dienstleistung:
Hundehaltung
Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?
- bei Hunden nach § 8 Abs. 3 HundehV Bbg
- Führungszeugnis (muss im Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung Prenzlau, Am Steintor 4, Haus I (Haupthaus) beantragt werden)
- Negativgutachten (dieses wird durch einen Sachverständigen erstellt, Sachverständige: Herr Fritz Hoffmann und Herr Hartmut Rosental, die Telefonnummern sind im Ordnungsamt hinterlegt)
- Chipnummer vom Mikrochip Transponder gemäß ISO-Standard
- bei Hunden nach § 8 Abs. 2 HundehV Bbg
- die Haltung dieser Hunde ist ab dem 01. Oktober 2004 im Land Brandenburg verboten, soweit keine Erlaubnis vorliegt
- Führungszeugnis (muss im Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung Prenzlau, Am Steintor 4, Haus I (Haupthaus) beantragt werden)
- Sachkundenachweis (dieser wird durch einen Sachverständigen erstellt, Sachverständige: Herr Fritz Hoffmann und Herr Hartmut Rosental, die Telefonnummern sind im Ordnungsamt hinterlegt)
- Chipnummer vom Mikrochip Transponder gemäß ISO-Standard
- bei den übrigen Hunderassen mit mindestens 40 cm Widerristhöhe oder einem Gewicht von 20 kg
- Führungszeugnis (muss im Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung Prenzlau, Am Steintor 4, Haus I (Haupthaus) beantragt werden)
- Chipnummer vom Mikrochip Transponder gemäß ISO-Standard
Welche Formulare müssen Sie ausfüllen?
- bei Hunden nach § 8 Abs. 3 HundehV Bbg
- Antrag auf Erteilung eines Negativzeugnisses auf der Grundlage des § 8 Abs. 3 HundehV Bbg
- bei Hunden nach § 8 Abs. 2 HundehV Bbg
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis auf der Grundlage des § 8 Abs. 2 HundehV Bbg bis 01. Oktober 2004
- nicht zum Download, Vorsprache im Ordnungsamt erforderlich
- bei den übrigen Hunderassen mit mindestens 40 cm Widerristhöhe oder einem Gewicht von 20 kg
- Anzeige der Hundehaltung gemäß § 6 HundehV Bbg
Diese Formulare müssen dann persönlich unterschrieben und im Ordnungsamt der Stadt Prenzlau abgegeben werden.
Welche Gebühren bzw. Entgelte können Ihnen entstehen?
Gegebenenfalls Kosten für die Erstellung eines Führungszeugnisses, eines Negativzeugnisses, eines Negativgutachtens, einer Erlaubnis, der Kennzeichnung mittels Microchip sowie für die Hundesteuer.
Was sollten Sie sonst beachten?
Verstöße gegen die Hundehalterverordnung können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Downloads
Antrag auf Erteilung eines Negativzeugnisses auf der Grundlage des § 8 Abs. 3 HundehV (560.9 KB)
Anzeige der Hundehaltung gemäß § 6 HundehV (685.3 KB)