Beschreibung der Dienstleistung:
Während Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Straßen erhoben werden, fallen gemeindliche Straßenbaubeiträge nur in Fällen von Verbesserungen oder Erneuerungen an. Sie sind insofern nachrangig. Straßenbaubeiträge werden aufgrund des Brandenburgischen Kommunalabgabengesetzes erhoben. Sie setzen in jedem Fall eine wirksame örtliche Beitragssatzung voraus. Die Gemeinden sind regelmäßig verpflichtet, eine Straßenbaubeitragssatzung zu erlassen und die danach automatisch entstehenden Beitragspflichten mittels Bescheid abzurechnen.
Berechnungsbeispiel
Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?
gegebenenfalls Anhörungsschreiben bzw. Straßenausbaubeitragsbescheid
Welche Formulare müssen Sie ausfüllen?
- keine -
Welche Gebühren bzw. Entgelte können Ihnen entstehen?
- keine -
Was sollten Sie sonst beachten?
Nach Erhalt des Anhörungsschreibens Angaben bitte umgehend prüfen und bei Unstimmigkeit (z.B. Anschrift, Eigentümer, Fläche, Geschosszahl, Artzuschlag) mit Frau Ahlbrecht in Verbindung setzen.
Frau C. Münn
SG Stadt- und Ortsteilentwicklung
SB Bauverwaltung
Telefon: 03984 75-331
E-Mail: oomlbauvufakerwtbhalufaktung@tbhprenzlau.depncj
Herr Dr. Andreas Heinrich
Geschäftsbereich 2. Beigeordneter
2. Beigeordneter
Telefon: 03984 75-300
E-Mail: ooml2.beufakigetbhorufakdnetetbhr@prenzlau.depncj
Mo: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Di: | 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr |
Mi: | geschlossen |
Do: | 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr |
Fr: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Sa: | geschlossen |
So: | geschlossen |