Der Mietspiegel stellt eine Möglichkeit (Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 558 c) zur Ermittlung der ortsüblichen Miete dar. Mieter und Vermieter erhalten mit dem Mietspiegel einen zuverlässigen Orientierungsrahmen über die Höhe der ortsüblichen Mietpreise für vergleichbaren, nicht preisgebundenen, Wohnraum. Auf seiner Grundlage können Mieter Mieterhöhungen überprüfen; Vermieter können bei der Ermittlung der Miete auf Vergleichsdaten zurückgreifen.
Der Mietspiegel gilt für alle Wohnungen im Stadtgebiet und den Ortsteilen von Prenzlau, soweit diese nicht nachfolgend von der Geltung ausgenommen sind.
Den Prenzlauer Mietspiegel haben gemeinsam erstellt: