Die Sterbeurkunde wird oft bei der Anzeige des Sterbefalles ausgestellt, kann aber auch noch zu einem späteren Zeitpunkt ausgestellt werden. Die Ausstellung von Sterbeurkunden kann nur der Ehegatte, Vorfahren und Abkömmlinge verlangen. Anderen Personen kann eine Sterbeurkunde nur ausgestellt werden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann. In die Sterbeurkunde werden aufgenommen:
Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?
Welche Formulare müssen Sie ausfüllen?
- keine -
Welche Gebühren bzw. Entgelte können Ihnen entstehen?
Was sollten Sie sonst beachten?
Der Sterbefall ist spätestens an dem den Todestag folgenden Werktag dem zuständigen Standesbeamten anzuzeigen. Ist dies ein Sonnabend, so muss die Anzeige an dem darauf folgenden Werktag erstattet werden.
 Frau S. Sittig 
	
					
					Standesamt  
SB Standesamt					
					
						Telefon: 03984 75-318
E-Mail:  oomlstanufakdestbhamufakt@pretbhnzlau.depncj
 Frau N. Kuboth 
	
					
					Standesamt  
SB Standesamt					
					
						Telefon: 03984 75-316
E-Mail:  oomlstanufakdestbhamufakt@pretbhnzlau.depncj
 Frau S. Neumann 
	
					
					Standesamt  
SB Standesamt					
					
						Telefon: 03984 75-315
E-Mail:  oomlstanufakdestbhamufakt@pretbhnzlau.depncj
| Mo: | 09:00 - 12:00 Uhr | 
| Di: | 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr | 
| Mi: | geschlossen | 
| Do: | 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr | 
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