Die Grabstätten bleiben Eigentum der Stadt Prenzlau. An ihnen können Nutzungsrechte nur im Todesfall erworben werden, ausgenommen davon sind Gräbstätten in der Waldruhestätte Kleine Heide Prenzlau. Es besteht kein Anspruch auf Verleihung oder Wiedererwerb von Nutzungsrechten an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist bei Reihengrabstellen nicht möglich.
Über die Vergabe von Grabstätten wird eine Nutzungsrechtsurkunde ausgestellt. Die Aushändigung der Nutzungsrechtsurkunde erfolgt erst nach Zahlung der fälligen Gebühr.
 Herr A. Kortstock 
	
					
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