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Erhebung von Straßenbaubeiträgen

Beschreibung der Dienstleistung:
Während Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Straßen erhoben werden, fallen gemeindliche Straßenbaubeiträge nur in Fällen von Verbesserungen oder Erneuerungen an. Sie sind insofern nachrangig. Straßenbaubeiträge werden aufgrund des Brandenburgischen Kommunalabgabengesetzes erhoben. Sie setzen in jedem Fall eine wirksame örtliche Beitragssatzung voraus. Die Gemeinden sind regelmäßig verpflichtet, eine Straßenbaubeitragssatzung zu erlassen und die danach automatisch entstehenden Beitragspflichten mittels Bescheid abzurechnen.
Berechnungsbeispiel

Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?
gegebenenfalls Anhörungsschreiben bzw. Straßenausbaubeitragsbescheid

Welche Formulare müssen Sie ausfüllen?
- keine -

Welche Gebühren bzw. Entgelte können Ihnen entstehen?
- keine -

Was sollten Sie sonst beachten?
Nach Erhalt des Anhörungsschreibens Angaben bitte umgehend prüfen und bei Unstimmigkeit (z.B. Anschrift, Eigentümer, Fläche, Geschosszahl, Artzuschlag) mit Frau Ahlbrecht in Verbindung setzen.

Ansprechpartner

Frau K. Ahlbrecht
SG Stadt- und Ortsteilentwicklung
SB Bauverwaltung

Telefon: 03984 75-331
E-Mail:  oomlbauvufakerwtbhalufaktung@tbhprenzlau.depncj

Herr Dr. Andreas Heinrich
Geschäftsbereich 2. Beigeordneter
2. Beigeordneter

Telefon: 03984 75-300
E-Mail:  ooml2.beufakigetbhorufakdnetetbhr@prenzlau.depncj

SG Stadt- und Ortsteilentwicklung

Öffnungszeiten:
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Adresse:
Am Steintor 4
17291  Prenzlau
Postanschrift:
Postfach: 1261
17282  Prenzlau
Telefon:
03984 75-330
Fax:
03984 75-393

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