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Führungszeugnis

Beschreibung der Dienstleistung:

Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher häufig vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers oder einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses.

Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:

  • Privatführungszeugnis (N) für private Zwecke
  • Behördenführungszeugnis (O) zur Vorlage bei einer deutschen Behörde

Besonderheit:

Das erweiterte Führungszeugnis kann über Personen erteilt werden, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen. Es dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Im Interesse eines effektiven Kinder- und Jugendschutzes werden in das erweiterte Führungszeugnis sexualstrafrechtliche Verurteilungen auch im niedrigen Strafbereich aufgenommen.

Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?
Personalausweis oder Reisepass

Bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Abs. 1 BZRG vorliegen.

Welche Formulare müssen Sie ausfüllen?
- keine -

Welche Gebühren bzw. Entgelte können Ihnen entstehen?
13,00 €

Was sollten Sie sonst beachten?
Die Führungszeugnisse werden vom Bundesamt für Justiz in Bonn an den Bürger oder die Behörde geschickt.
Belegart O ist für eine Behörde bestimmt und Belegart N kann für eigene Zwecke verwendet werden.

Downloads

Flyer zur Onlinebeantragung (859.2 KB)
Informationen zur Onlinebeantragung des Führungszeugnisses und zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Informationen zum neuen Führungszeugnis (659.2 KB)
gültig ab 18.02.2019

Plakat zum neuen Führungszeugnis (842.6 KB)
gültig ab 18.02.2019

Ansprechpartner

Frau E. Stoffregen
Bürgerservice / Einwohnermeldeamt
SB Bürgerservice

Telefon: 03984 75-320
E-Mail:  oomlbuerufakgertbhseufakrvicetbh@prenzlau.depncj

Frau S. Hidde
Bürgerservice / Einwohnermeldeamt
SB Bürgerservice

Telefon: 03984 75-320
E-Mail:  oomlbuerufakgertbhseufakrvicetbh@prenzlau.depncj

Frau C. Ramm
Bürgerservice / Einwohnermeldeamt
SGL Bürgerservice

Telefon: 03984 75-319
E-Mail:  oomlbuerufakgertbhseufakrvicetbh@prenzlau.depncj

Frau D. Eberwein
Bürgerservice / Einwohnermeldeamt
SB Bürgerservice

Telefon: 03984 75-320
E-Mail:  oomlbuerufakgertbhseufakrvicetbh@prenzlau.depncj

Bürgerservice / Einwohnermeldeamt

Öffnungszeiten:
Mo: 08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr
Di: 08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nur Empfang & Stadtkasse
08:00 - 12:30 Uhr
Do: 08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Fr: 08:00 - 13:00 Uhr
Adresse:
Am Steintor 4
17291  Prenzlau
Postanschrift:
Postfach: 1261
17282  Prenzlau
Telefon:
03984 75-322
Fax:
03984 75-391
E-Mail:
oomlbuerufakgertbhseufakrvicetbh@prenzlau.depncj

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