Anlage zur DS 65/2020 (68.6 KB)
Abschließende Beschlussfassung im Hauptausschuss am 14.09.2020 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Der Hauptausschuss beschließt den Sitzungskalender der Stadtverordnetenversammlung für das Kalenderjahr 2021 gemäß Anlage.
Gemäß § 50 Abs. 1 und 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) hat der Hauptausschuss die Arbeiten der Ausschüsse aufeinander abzustimmen. Nach § 20 Abs. 3 der Geschäftsordnung beschließt der Hauptausschuss den Sitzungskalender für das folgende Kalenderjahr.
Für das Jahr 2021 sind fünf ordentliche Stadtverordnetenversammlungen vorgesehen, denen entsprechende Vorberatungen in den Fachausschüssen und im Hauptausschuss vorausgehen sollen. Diese Verfahrensweise hat sich in der letzten Wahlperiode bewährt.
Unbenommen von der Festsetzung des Sitzungskalenders 2021 bleibt das Recht der Stadtverordneten, zusätzliche Sitzungen der Ausschüsse oder der Stadtverordnetenversammlung nach Maßgabe der §§ 34 und 44 BbgKVerf durchzuführen.
Hauptamt