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Anfrage 88/2020
Lärmschutzvorsorge, Lärmschutzsanierung

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Drucksache 88/2020 (74.4 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beratung im Hauptausschuss am 14.09.2020 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Wortlaut:

Per 01.08.2020 wurden die Lärmschutz- und Lärmvorsorgewerte durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gesenkt.

Wie wirkt sich dies auf das Stadtgebiet Prenzlau und die dazugehörigen Gemeinden aus? Ergeben sich daraus auszuführende Maßnahmen, die die neuen Werte in den jeweiligen Gebieten garantieren?

Bitte um schriftliche Antwort.

gez.

A. Meyer CDU/FDP-Fraktion

Begründung

Stellungnahme des Bürgermeisters:

Wie die CDU Fraktion zutreffend feststellt hat, sind die Auslösewerte der Lärmsanierung für Bundesfernstraßen zum 01.08.2020 gesenkt worden. Für 2022 ist eine analoge Senkung der Auslösewerte bei Eisenbahnlinien vorgesehen.

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Lärmvorsorge und Lärmsanierung. Wenn Straßen neu oder ausgebaut werden sind Lärmschutzmaßnahmen Teil der Lärmvorsorge. An bestehenden Bundesfernstraßen greift der Lärmschutz im Rahmen der Lärmsanierung. Wird der Auslösewert überschritten, können Anwohner einen Antrag auf Einhaltung der Werte stellen.

Derartige Absenkungen erfolgen in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen. Die genauen Auslösewerte für die Lärmsanierung hängen von der Nutzungsart des Gebietes ab. Damit Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt werden können, dürfen z.B. bei Wohngebieten aktuell nur 54 dB (A) in der Nacht überschritten sein. Die letzte Absenkung der Auslösewerte erfolgte im Jahre 2013 um 3 dB (A), für Eisenbahnen des Bundes im Jahre 2015 und 2016 um 5 dB (A) bzw. um 3 dB (A). Das bedeutet für Straßen, dass die Auslösewerte insgesamt um 6 dB (A) gesenkt worden sind. Im Fall der Schienen wurden die Auslösewerte insgesamt um 11 dB (A) gesenkt, also um mehr als die Hälfte des empfundenen Lärms.

Es wird darauf verwiesen, dass die Stadt regelmäßig entsprechend der jeweils geltenden EU-Vorgaben eine Fortschreibung ihrer Lärmaktionsplanung vorgenommen hat. Die letzte Überarbeitung in der dritten Stufe erfolgte in den Jahren 2017/2018. Die Stadt Prenzlau hat mit Mail vom 16.07.2018 den aktuellen Stand der Lärmaktionsplanung gemäß §47d BImSchG an das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (jetzt: MLUK) sowie das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) pflichtgemäß abgegeben. Es gab keine Beanstandungen dazu.

Es muss betont werden, dass die Auslösewerte bei Neubau und wesentlichen Veränderungen von Bundesstraßen anzuwenden und zu beachten sind. Zuständig hierfür ist grundsätzlich der jeweilige Baulastträger, in diesem Fall der Landesbetrieb Straßenwesen (LS). Vor diesem Hintergrund kann konstatiert werden, dass die Stadt Prenzlau auf dem aktuellen Stand der gesetzlich vorgegebenen Planungen ist. Die grundsätzliche Zuständigkeit einer entsprechenden Anwendung liegt jedoch beim Baulastträger, hier der LS.

verantwortliches Amt / Antragsteller

CDU/FDP-Fraktion

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