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Beschlussvorlage 85/2020
3. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Prenzlau über die Umlegung der von dem Wasser- und Bodenverband "Uckerseen" erhobenen Verbandsbeiträge.

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Drucksache 85/2020 (92.0 KB)

Anlage zur Drucksache 85/2020 (117.6 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 24.09.2020 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in Anlage 1 beigefügte 3. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Prenzlau über die Umlegung der von dem Wasser- und Bodenverband "Uckerseen" erhobenen Verbandsbeiträge rückwirkend zum 01.01.2020.

Begründung

Auf der Verbandversammlung des Wasser- und Bodenverbandes "Uckerseen" am 26.05.2020 wurde der Beitrag von 9,00 €/ha beschlossen. Dieser verbandseigene Beitrag wird durch die Stadt Prenzlau gegen eine Verwaltungsgebühr eingezogen. Die Beiträge stehen dem Verband zu.

Die Anpassung der hierfür maßgeblichen Satzung wurde nach der Erhöhung des im Jahr 2018 beschlossenen Beitrages von 8,09 €/ha auf 9,00 €/ha dringend notwendig, da die Einnahmen schon das zweite Jahr nicht kostendeckend sind. Im letzten Jahr wurde die Umlage nicht angepasst, da der Verwaltungsaufwand sehr hoch ist und für 2020 wieder von einer Senkung des Beitrages ausgegangen wurde.

Laut § 2 (1) der Satzung der Stadt Prenzlau über die Umlegung der von dem Wasser- und Bodenverband "Uckerseen" erhobenen Verbandsbeiträge vom 28.12.2007 ist folgendes geregelt: "In die Kalkulation der Umlage werden auch die der Stadt Prenzlau durch die Umlageerhebung entstehenden Verwaltungskosten einbezogen." Gesetzliche Grundlage für diese Regelung ist das Brandenburgische Wassergesetz § 80 Absatz 2. Danach dürfen die Verwaltungskosten 15 % des umlagefähigen Beitrages nicht übersteigen. Auf dieser Grundlage wurden die Verwaltungskosten zu den 9,30 €/ha hinzugerechnet und ein Umlagesatz von 10,00 €/ha (0,0010 €/m²) ermittelt. D. h., es wurden aktuell Verwaltungskosten in Höhe von 7,53 % des umlagefähigen Beitrages umgelegt. Wird die Umlage nicht erhöht, entsteht eine Kostenunterdeckung von 0,70 €/ha.Die letzte Gebührenanpassung erfolgte im Jahr 2017 auf 9,30 €/ha.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Kämmerei

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