Anlage zur Drucksache 83/2020 (97.5 KB)
Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 24.09.2020.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
Inhalt der Mitteilung:
Gemäß Hauptsatzung § 6 Abs. 3 sind die Stadtverordneten quartalsweise über die Geschäfte der laufenden Verwaltung ab einer Höhe von 15.000 € zu informieren.
Die in der Anlage aufgeführten Vergaben sind durch die Stadtverwaltung in den Monaten April bis Juni 2020 als Geschäfte der laufenden Verwaltung vorgenommen worden.
Amt für Bauen, Stadt- und Ortsteilentwicklung