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Beschlussvorlage 76/2020
Überplanmäßige Auszahlung für die Errichtung eines Basketballplatzes an der Uckerpromenade

Downloads

Drucksache 76/2020 (106.6 KB)

Anlage 1 zur Drucksache 76/2020 (2.7 MB)

Anlage 2 zur Drucksache 76/2020 (3.0 MB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 24.09.2020 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine überplanmäßige Auszahlung für die Baumaßnahme "Errichtung Basketballplatz an der Uckerpromenade" in Höhe von 67.000 €.

Begründung

Im Haushaltsplan 2020 waren für die Errichtung des Basketballplatzes an der Uckerpromenade 81.000 € vorgesehen (Eigenanteil: 54.000 €; Fördermittel Bund: 13.500 €, Fördermittel Land: 13.500 €). Die nunmehr geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf 148.000 € (Eigenanteil Stadt: 98.668 €; Fördermittel Bund: 24.666 €, Fördermittel Land: 24.666 €). Somit erhöht sich der städtische Eigenanteil gegenüber der Planung um 44.668 €.

Mit Datum vom 05.06.2020 wurde die Vorplanung und damit eine Kostenschätzung auf Basis von aktuellen Ausschreibungsergebnissen anderer ähnlicher Bauvorhaben vom Planungsbüro übergeben. Die Mehrkosten im Vergleich zur ersten Kostenschätzung aus dem Jahr 2018 haben nachfolgend benannte Ursachen.

Grundsätzlich gab es in den Jahren 2018 bis 2020 im Baubereich generelle Einzelpreiserhöhungen. Hinzu kommt, dass lt. vorliegendem Baugrundgutachten vom Februar 2020 ein Boden der Klassifizierung Z2 vorliegt, welcher aufwendig zu entsorgen ist.

Lt. Fördermittelbescheid ist die öffentliche Zugänglichkeit des Platzes zu gewährleisten. Dies erfordert die Errichtung eines umlaufenden Ballfangzauns (4m) zum Seebadgelände sowie den Einbau eines Bewirtschaftungstores.

Des Weiteren ist eine befestigte Zuwegung von der Uckerpromenade inkl. Tür notwendig.

Die Steigerung der anrechenbaren Kosten (Baukosten) zieht eine Erhöhung des Honorars für den Planer nach sich.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Hoch- und Tiefbauamt

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