direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau vom 18.06.2020

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau
am Donnerstag, dem 18.06.2020, Uckerseehalle, Paul-Gloede-Straße 8
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 18.27 Uhr

Entschuldigt:
Frau Lenz

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 20.02.2020
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung
7. Rechenschaftsberichte
7.1 Rechenschaftsbericht 2019 des Sportbeirates
7.2 Rechenschaftsbericht 2019 des Kinder- und Jugendbeirates
8. Berufung von einem sachkundigen Einwohner in den Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung (DS-Nr.: 47/2020)
9. Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018
9.1 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2018 der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 33/2020)
9.2 Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 (DS-Nr.: 18/2020)
10. Satzung über die Erhebung von Gebühren für Einsätze bzw. Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 46/2020)
11. 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Nutzung der Friedhöfe der Stadt Prenzlau (Friedhofssatzung) (DS-Nr.: 56/2020)
12. Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen
12.1 Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen (DS-Nr.: 35-1/2020)
12.2 Streichung des zweiten Satzes von § 9 Abs. 5.2 (DS-Nr.: 35-2/2020)
12.3 Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 35/2020)
13. 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Prenzlau über Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse sowie für Ortsvorsteher und Mitglieder von Ortsbeiräten (Entschädigungssatzung-2019) (DS-Nr.: 62/2020)
14. Bezuschussung für die Stelle "Ausländerbeauftragte (r) der Stadt Prenzlau" (DS-Nr.: 63/2020)
15. Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Prenzlau GmbH (DS-Nr.: 31/2020)
16. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am Strom" der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 29/2020)
17. Erneuter Abwägungs- und Entwurfsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am Strom" der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 30/2020)
18. Abwägungs- und Satzungsbeschluss Ergänzungssatzung "Wiesenweg Schönwerder" (DS-Nr.: 42/2020)
19. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (vBP) Sondergebiet Photovoltaik "Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben" (DS-Nr.: 52/2020)
20. Feststellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 50/2020)
21. Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (vBP) Sondergebiet Photovoltaik "Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben" der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 51/2020)
22. Stadtleitbild Prenzlau 2050 (DS-Nr.: 38/2020)
23. Zeitweiliger Ausschuss zum Umbau des Dominikanerklosters (DS-Nr.: 41/2020)
24. Mitteilungen des Bürgermeisters
24.1 Haushaltssperre im Haushaltsjahr 2020 (DS-Nr.: 48/2020)
24.2 Information über Prüfungsleistungen im Jahr 2019 (DS-Nr.: 34/2020)
24.3 Bericht Prenzlauer Städtepartnerschaftsverein e. V. 2019 (DS-Nr.: 27/2020)
24.4 Benennung der Mitglieder von Fachausschüssen des Städte- und Gemeindebundes aus der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 36/2020)
24.5 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (IV. Quartal 2019) (DS-Nr.: 20/2020)
24.6 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (I. Quartal 2020) (DS-Nr.: 54/2020)
24.7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen IV. Quartal 2019 (Teil 1) (DS-Nr.: 59/2020)
24.8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen I. Quartal 2020 (DS-Nr.: 60/2020)
25. Fragestunde der Stadtverordneten
26. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 28 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 20.02.2020
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
Frau Mahnke spricht die Sanierung des Mehrfamilienhauses in der Grünower Chaussee 1 (bei der Kirschplantage) an und betont, dass dieses Haus bezugsfähig ist und bereits erste Mieter eingezogen sind. Sie erkundigt sich im Namen der Mieter, ob es geplant ist, in diesem Bereich Geh- und Radwege und Straßenbeleuchtungen bis hin zu einer Ampelquerung zu errichten, um somit eine sichere fußläufige Begehbarkeit in die Stadt gewährleisten zu können. Des Weiteren fragt sie, ob diesbezüglich auch an eine Geschwindigkeitsbegrenzung gedacht werden könnte. Sie bittet um Information bezüglich der Antragstellung und der Zuständigkeiten für ihr Anliegen. Der Bürgermeister ist erfreut, dass es für dieses Objekt einen Investor gibt und es somit nicht mehr leer steht. Der Investor ist ihm bekannt, jedoch hat dieser die Verkehrsproblematik noch nicht bei ihm angesprochen. Die Sicherstellung der äußeren Erschließung und auch die Sanierungsmaßnahmen des Hauses waren nicht gerade unproblematisch. Dies ist dem Investor vorab bewusst gewesen. Bezüglich der Zuständigkeit erklärt der Bürgermeister, dass es sich hierbei um eine Landesstraße handelt und somit der Landesbetrieb für Straßenwesen zuständig ist. Ein Radweg an dieser Stelle entlang der L25 über Abzweig Wollenthin bis hin nach Grünow und weiter nach Damme wurde aus naturschutzrechtlichen Gründen erst einmal verschoben. Der Bürgermeister verspricht, sich der Thematik anzunehmen und mit dem Landesbetrieb für Straßenwesen Kontakt aufzunehmen. Er betont weiterhin, dass die Umsetzung der genannten Aspekte ein umfangreiches Verfahren darstellt und dies nicht so schnell zu lösen ist.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Der Vorsitzende sagt an, dass die Fraktion Wir Prenzlauer um den Austausch der DS 35-1/2020 (Version 1) bittet. Somit bedarf es eines Austausches der DS 35-1/2020 unter dem TOP 12.1. Die DS 35-1/2020 liegt als Version 2 vor. Diese wurde jedoch kurzfristig seitens der Fraktion Wir Prenzlauer nochmals geändert, sodass den Stadtverordneten nunmehr die DS 35-1/2020 als Version 3 als Tischvorlage vorliegt. Des Weiteren bitte der Vorsitzende in der Anlage 1 der DS 35/2020 die Seiten 1-2 auszutauschen. Abstimmung: 28/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung
Der Vorsitzende kündigt eine Präsentation eines Kurzfilms "In Trümmern: Prenzlau 1945.gerettet.bewahrt.erinnert." an und lässt den Film abspielen. Die diesbezügliche Ausstellungseröffnung findet am 20.06.2020 um 15.00 Uhr im Dominikanerkloster statt. Frau Jack stellt sich als Mitarbeiterin des Landkreises Uckermark im Bereich freiwilliges Engagement und Ehrenamt vor. Hierbei geht sie auf folgende Angebote wie zum Beispiel den Mobilitätszuschuss von jährlich 100,00 € für Ehrenamtler/innen ein. Des Weiteren kann man eine Ehrenamtskarte beantragen, die Vergünstigungen in Berlin und Brandenburg bietet. Sie informiert, dass auch eine Website bzw. eine Plattform für das Ehrenamt inklusive Newsletter geplant sind. Oberstleutnant Jahn berichtet von den ursprünglich geplanten Festivitäten 2020 der Bundeswehr in Prenzlau, die jedoch durch die Corona-Pandemie nicht stattfinden konnten bzw. können. Er bittet den Bürgermeister vorzutreten, um ihm im Namen aller Soldaten für besondere Verdienste und der jahrelangen Partnerschaft das Ehrenkreuz der Bundeswehr in Gold zu überreichen. Der Bürgermeister bedankt sich beim Oberstleutnant und den Soldaten für diese Auszeichnung. Er freut sich auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit der Stadt Prenzlau mit der Bundeswehr.
Der Vorsitzende beglückwünscht den Bürgermeister für die Auszeichnung und bekräftigt die hervorragende Verbindung zwischen der Stadt und der Bundeswehr.

TOP 7. Rechenschaftsberichte

TOP 7.1 Rechenschaftsbericht 2019 des Sportbeirates
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt des Berichtes des Sportbeirates zur Kenntnis.

TOP 7.2 Rechenschaftsbericht 2019 des Kinder- und Jugendbeirates
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt des Berichtes des Kinder- und Jugendbeirates zur Kenntnis.

TOP 8. Berufung von einem sachkundigen Einwohner in den Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung DS-Nr.: 47/2020
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beruft auf Vorschlag der SPDFraktion folgenden sachkundigen Einwohner: Ausschuss Fraktion sachkundige/r Einwohner/in Finanzen Rechnungsprüfung SPD Mike Schirrmeister"
Abstimmung: 28/0/0 einstimmig angenommen

TOP 9. Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018

TOP 9.1 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2018 der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 33/2020
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 9.2 Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 DS-Nr.: 18/2020
Der Vorsitzende informiert die Stadtverordneten darüber, dass es gem. § 82 (4) der Brandenburgischen Kommunalverfassung eines separaten Abstimmungsverhältnisses der Punkte 1 und 2 bedarf.
Beschluss: Version: 1
"1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 82 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2018 (Anlage).
2. Die Stadtverordnetenversammlung erteilt dem Bürgermeister der Stadt Prenzlau entsprechend § 82 (4) BbgKVerf die Entlastung für das Haushaltsjahr 2018."
Abstimmung: Punkt 1: 28/0/0 einstimmig angenommen
Punkt 2: 28/0/0 einstimmig angenommen

TOP 10. Satzung über die Erhebung von Gebühren für Einsätze bzw. Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 46/2020
Beschluss: Version: 1
 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Einsätze bzw. Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Prenzlau gemäß Anlage 1."
Abstimmung: 28/0/0 einstimmig angenommen

TOP 11. 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Nutzung der Friedhöfe der Stadt Prenzlau (Friedhofssatzung) DS-Nr.: 56/2020
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die "5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Nutzung der Friedhöfe der Stadt Prenzlau (Friedhofssatzung)" gemäß Anlage 1." Abstimmung: 28/0/0 einstimmig angenommen

TOP 12. Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen
Der Bürgermeister führt aus, dass der Satzungsentwurf eine deutliche Entlastung für die Familien in der Stadt darstellt. Die finanzielle Mehrbelastung für die Verwaltung ist mit dem Kämmerer abgestimmt. Er macht im Weiteren deutlich, dass dieser Satzungsentwurf auch mit der landespolitischen Position konform geht und die rechtlich vom Land gesetzten Parameter einhält. Weiterhin beantwortet der Bürgermeister zwei gestellte Fragen aus der letzten Sitzung des Hauptausschusses. Er geht auf die Frage von Herrn Himmel zur Verrechnung bzw. Anerkennung geänderter Einkommenshöhen ein und erklärt, dass für Personensorgeberechtigte mit einem geänderten Einkommensnachweis eine Verrechnung mit dem bereits bezahlten Beiträgen erfolgt. Zum Anderen geht er auf die Frage von Herrn Teichner bezüglich der Auszahlung von überzahlten Kitagebühren ein. Er erklärt, dass das sich möglicherweise ergebende Guthaben natürlich ausgezahlt wird, wenn eine Verrechnung nicht möglich sein sollte. Außerdem geht der Bürgermeister nochmal auf ein Fallbeispiel aus dem Hauptausschuss ein und erläutert die Umsetzung. Aus seiner Sicht sind die zwei Anträge zur DS 35/2020 nicht rechtswirksam und bittet aus diesem Grund diese abzulehnen. Herr Teichner spricht die Versprechungen der Landespolitik im Wahljahr 2019 zu dieser Thematik an und geht auf einzelne diesbezügliche Aussagen der Fraktionen der Landesregierung ein. Aus seiner Sicht passen die beiden Anträge und die Drucksache nicht hierzu, was die Diskussion obsolet macht. Unter diesem Aspekt wird seine Fraktion die Drucksachen und Anträge zur Kitabeitragssatzung ablehnen. Herr Richter geht kurz auf seinen Antrag und das Gesagte vom Bürgermeister ein. Er spricht an, dass es ein Regelwerk für die Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung gibt und man bei den Bemessungsgrenzen nicht beliebig handeln sollte. Es geht auch bei dieser Thematik um reelle Zahlen, die auch das Finanzamt prüft. Aus seiner Sicht entsteht eine Benachteiligung für die Familien, für die mehrere Einkünfte zur Bestreitung des Lebensunterhaltes notwendig sind. Daher will er seinen Antrag aufrechterhalten. Der Bürgermeister antwortet und erklärt, dass das Finanzamt im Nachgang im Rahmen der Einkommenssteuerberechnung die "Negativeinkünfte" prüft, jedoch kann die Stadt dies nicht im Vorab prüfen. Er zitiert hierzu auch einen Passus des Oberverwaltungsgerichtes Berlin/Brandenburg vom 06.10.2017. Herr Richter gibt zu Bedenken, dass es laut diesem Urteil zulässig ist, jedoch dies kein Zwang ist. Herr Lubenow erklärt, warum auch er diese Drucksachen ablehnen wird. Aus seiner Sicht ist der Gedanke der Gleichbehandlung nicht gewährt.

TOP 12.1 Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen DS-Nr.: 35-1/2020
Wortlaut: Version: 1 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Stadt Prenzlau wie folgt zu ändern: 1. Änderung § 7 Abs. 2 Satz 4 und des Satzes in den Anlagen 1 bis 3 der Satzung: „Ab dem 4. unterhaltsberechtigtem Kind verringert sich der monatliche Kostenbeitrag um 25 % und ab dem 5. unterhaltsberechtigtem Kind um 40% je unterhaltsberechtigtem Kind ausgehend vom Beitrag einer 3-Kind-Familie bis zur Beitragsfreiheit.“ 2. Änderung der Höchstbeiträge lt. Anlagen zur Satzung Die Höchstbeiträge sind wie folgt zu ändern: a) Höchstbeitrag der Anlage 1 (Kostenbeiträge zur Betreuung von Krippenkindern) - bis 10h tägliche Betreuungszeit und Einkommensstufe Y: - 1-Kind-Familie iHv 266,00 €; 2-Kind-Familie iHv 199,00 €; 3-Kind-Familie iHv 133,00 € b) Höchstbeitrag der Anlage 2 (Kostenbeiträge zur Betreuung von Kindergartenkindern) - bis 10h tägliche Betreuungszeit und Einkommensstufe Y: - 1-Kind-Familie iHv 250,00 €; 2-Kind-Familie iHv 187,00 €; 3-Kind-Familie iHv 125,00 € Dabei sind die Anlagen 1 und 2 unter Berücksichtigung der o.g. Höchstbeträge entsprechend in den Einkommensstufen A bis Y und den dazugehörigen Betreuungszeiten a bis e der Anlagen zur Satzung neu zu berechnen. Über die Nr. 1 und 2 ist einzeln abzustimmen.
Abstimmung: Punkt 1: 7/19/2 mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Punkt 2: 9/19/0 mehrheitlich abgelehnt

TOP 12.2 Streichung des zweiten Satzes von § 9 Abs. 5.2 DS-Nr.: 35-2/2020
Wortlaut: Version: 1 "Der Satz "Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten ist nicht zulässig." wird gestrichen. gez. Thomas Richter
Abstimmung: 4/21/3 mehrheitlich abgelehnt

TOP 12.3 Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 35/2020 Beschluss: Version: 1 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Stadt Prenzlau gemäß Anlage 1."
Abstimmung: 15/13/0 mehrheitlich angenommen

TOP 13. 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Prenzlau über Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse sowie für Ortsvorsteher und Mitglieder von Ortsbeiräten (Entschädigungssatzung-2019) DS-Nr.: 62/2020
Beschluss: Version: 1 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Prenzlau über Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse sowie für Ortsvorsteher und Mitglieder von Ortsbeiräten (Entschädigungssatzung-2019) gemäß Anlage 1."
Abstimmung: 28/0/0 einstimmig angenommen

TOP 14. Bezuschussung für die Stelle "Ausländerbeauftragte(r) der Stadt Prenzlau" DS-Nr.: 63/2020
Herr Teichner merkt an, dass seine Fraktion diese Stelle grundsätzlich ablehnt. Aus seiner Sicht gibt es bereits eine hauptamtliche Stelle des Integrationsgeauftrage/n im Landkreis Uckermark. In diesem Zusammenhang und auch im Hinblick auf die finanziellen Einsparungen fordert seine Fraktion die generelle Abschaffung dieser Stelle und somit auch des § 5a der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau mittels eines Antrages zur nächsten Stadtverordnetenversammlung. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Integrationsbeauftragte des Landkreises Uckermark für den gesamten Landkreis zuständig ist und somit sehr viele Aufgaben erfüllen muss. Er hält es nach wie vor für sinnvoll, dass es im Stadtgebiet Prenzlau eine eigene Ausländerbeauftragte gibt, die sich natürlich auch mit der Integrationsbeauftragten des Landkreises abstimmt. Die Einführung der Stelle der/des Ausländerbeauftragten hat sich bisher sehr bewährt. Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die jährliche Bezuschussung für die Stelle "Ausländerbeauftragte(r) der Stadt Prenzlau in Höhe von 2.400€."
Abstimmung: 25/3/0 mehrheitlich angenommen

TOP 15. Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Prenzlau GmbH DS-Nr.: 31/2020
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau stimmt der Änderung des § 2 "Öffentlicher Zweck und Gegenstand des Unternehmens" des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Prenzlau GmbH gemäß Anlage 1 zu. Falls sich aufgrund rechtlicher Änderungen oder aufgrund von Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde, das Finanzamt oder das Registergericht Änderungen als notwendig erweisen sollten, werden der Bürgermeister und der Geschäftsführer ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird. Über die Änderungen ist die Stadtverordnetenversammlung zu informieren."
Abstimmung: 27/0/1 einstimmig angenommen

TOP 16. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am Strom" der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 29/2020
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Der gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch abzuschließende Durchführungs- und Erschließungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am Strom" der Stadt Prenzlau (zum Entwurf, Stand Januar 2020) zwischen der Stadt Prenzlau, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Hendrik Sommer und der Vorhabenträgerin, der Adolf Siebeneicher KG, vertreten durch Herrn Detlef Tietz, Schenkenberger Straße 45b, 17291 Prenzlau, wird bestätigt. Der Durchführungs- und Erschließungsvertrag ist mit den Planungsunterlagen zur DS 30/2020 öffentlich auszulegen."
Abstimmung: 28/0/0 einstimmig angenommen

TOP 17. Erneuter Abwägungs- und Entwurfsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am Strom" der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 30/2020
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: 1. Die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Am Strom", Stand Juli 2018, werden mit dem in Anlage 1 dargestellten Abwägungsergebnis beschlossen. 2. Dem erneuten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Am Strom", Stand Januar 2020 (Anlage 2), wird zugestimmt. Die Entwurfsbegründung sowie der Umweltbericht (Anlage 4) werden gebilligt. 3. Der erneute Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Am Strom", Stand Januar 2020, bestehend aus Planzeichnung Teil A, dem Text Teil B sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3), der Begründung und dem Umweltbericht sowie weiteren Fachgutachten und umweltbezogenen Informationen (Anlagen 4-7), werden zur öffentlichen Auslegung nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer mindestens eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch bestimmt. Mit dem Entwurf werden ebenfalls die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen ausgelegt. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen."
Abstimmung: 28/0/0 einstimmig angenommen

TOP 18. Abwägungs- und Satzungsbeschluss Ergänzungssatzung "Wiesenweg Schönwerder" DS-Nr.: 42/2020
Beschluss: Version: 1
 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: 1. Die Abwägung (Anlage 1) zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, Träger öffentlicher Belange sowie sonstiger Behörden eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen. 2. Die Ergänzungssatzung "Wiesenweg Schönwerder", bestehend aus der Planzeichnung mit Lageplan und Satzungstext (Anlage 2), Stand 10.03.2020, wird beschlossen. Die Begründung, Stand 10.03.2020, (Anlage 3) wird gebilligt."
Abstimmung: 28/0/0 einstimmig angenommen

TOP 19. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (vBP) Sondergebiet Photovoltaik "Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben" DS-Nr.: 52/2020
Der Vorsitzende schlägt vor die Tagesordnungspunkte 19, 20 und 21 gemeinsam zu beraten und dann getrennt darüber abstimmen zu lassen. Die Stadtverordneten stimmen der Verfahrensweise zu. Herr Teichner dankt Herrn Frick (Eigentümer der Reserv GmbH) für die Ausführungen im Hauptausschuss und erklärt, dass seine Fraktion nach dieser Darlegung die Drucksachen nun doch nicht ablehnen wird. Seine Fraktion sieht es als positiv an, dass eine sonst ungenutzte Fläche von 16.000 m² sauber aufbereitet wird. Er spricht im Weiteren den Nutzen für die Bürger an und geht dabei auf die für den Bürger negative Erhöhung der EEG-Umlage, dem günstigen Anrainerstrom und die Erträge aus den Gewerbesteuern ein. Bedauerlich aus seiner Sicht ist jedoch, dass die Gewinne der Einspeisung nicht in Prenzlau versteuert werden, weil der Betreiber in Süddeutschland ansässig ist. Zukünftig sollten die Investoren ihre Abgaben vor Ort leisten. Er erklärt, dass seine Fraktion sich enthalten wird. Der Bürgermeister berichtet, dass die Stadt sich immer dafür einsetzt auch Steuereinnahmen von Investoren, die nicht aus der Region kommen, zu erhalten. Es ist jedoch rechtlich nicht möglich 100% zu fordern. Meist läuft dies auf eine Regelung von 70% zu 30% oder 80% zu 20% hinaus. Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Der gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch abzuschließende Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (vBP) Sondergebiet Photovoltaik "Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben" zwischen der Stadt Prenzlau, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Hendrik Sommer und der Vorhabenträgerin, der Mayer & Sellin GmbH, Maulbronner Straße 45, 75443 Ötisheim, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Sellin, wird bestätigt.
"Abstimmung: 25/0/3 einstimmig angenommen

TOP 20. Feststellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 50/2020
Beschluss: Version: 1
 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau vom 13.04.2019 wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft und gebilligt. 2. Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, wird festgestellt (Anlage 2). Die Begründung (Anlage 3) sowie der Umweltbericht (Anlage 4) werden gebilligt."
Abstimmung: 25/0/3 einstimmig angenommen

TOP 21. Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (vBP) Sondergebiet Photovoltaik "Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben" der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 51/2020
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (vBP) Sondergebiet Photovoltaik "Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben" der Stadt Prenzlau wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft und gebilligt.
2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan (vBP) Sondergebiet Photovoltaik "Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben" (Anlage 2) mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan als Bestandteil des vBPs (Anlage 3) wird zur Satzung erhoben. Die Begründung (Anlage 4) sowie der Umweltbericht mit integriertem Artenschutzfachbeitrag (Anlage 5) werden gebilligt."
Abstimmung: 25/0/3 einstimmig angenommen

TOP 22. Stadtleitbild Prenzlau 2050 DS-Nr.: 38/2020
Herr Teichner geht auf die Drucksache und das bestehende Stadtleitbild aus dem Jahr 2005 ein. Seine Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung sieht als Sinn und Zweck ihrer Arbeit die gute Gestaltung und Entwicklung der Stadt Prenzlau zum Wohle der Bürger. Die Erarbeitung eines neuen Stadtleitbildes in dieser Form lehnt seine Fraktion jedoch ab. Für ihn ist das Stadtleitbild am Ende des Bearbeitungsjahres nichts weiter als ein teurer Artikel zu Kosten von 15.000€. Die Prenzlauer Bürger interessieren sich mehr für die spürbare Entwicklung ihrer Heimatstadt als für schöne Worte im virtuellen Raum. Er ist der Auffassung, dass der Tourismus bzw. die potenziellen Urlauber ihr Reiseziel nicht aufgrund eines Leittextbildes wählen sondern eher wegen der historischen und landwirtschaftlichen Sehenswürdigkeiten sowie kulturellen und kulinarischen Angebote. Er fasst zusammen und berichtet, dass seine Fraktion diesen Antrag ablehnen wird, da man das Geld und die Kapazitäten besser einsetzen könnte. Herr Zierke geht zunächst auf die Ausführungen von Herrn Teichner zur EEG-Umlage im Zusammenhang mit dessen Aussagen zu TOP 19 ein und erklärt, dass diese gedeckelt ist und sogar gesenkt wird. Aus seiner Sicht ist es an der Zeit nach 15 Jahren ein neues Leitbild zu entwickeln, womit sich die Prenzlauer identifizieren können, da sich in der Stadt vieles verändert hat. Er spricht die damalige Erarbeitung gemeinsam mit Vereinen, Bürgern und Abgeordneten an und informiert, dass die Menschen die Stadt damals für sich neu entdeckt haben. Diese Arbeit hat das Miteinander immens gefördert. Herr Dittberner ergänzt, dass das Stadtleitbild eine Ideensammlung und Neuorientierung für die Zukunft darstellt. Das Wesentliche aus dem Stadtleitbild 2005 wurde bereits abgearbeitet. Eine Stadt ohne Leitbild ist für ihn eine sehr arme Stadt. Er kritisiert das rückständige Denken der AfD-Fraktion. Herr Teichner spricht die Versprechen der Politiker zur EEG-Umlage an und untermalt die Steigerung. Er betont, dass er grundsätzlich nicht gegen ein Stadtleitbild ist. Das Bestehende ist sicherlich gut und könnte nur etwas abgeändert und angepasst werden. Aus seiner Sicht müsste man hierfür jedoch keine 15.000 € ausgeben.
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Der Bürgermeister wird beauftragt, ein zeitgemäßes Leitbild für die Stadt Prenzlau zu entwickeln. 2. Es ist eine externe Moderation zu beauftragen. 3. Im Ergebnis ist den Stadtverordneten ein beschlussfähiges Leitbild vorzulegen."
Abstimmung: 25/3/0 mehrheitlich angenommen

TOP 23. Zeitweiliger Ausschuss zum Umbau des Dominikanerklosters Antrag Fraktion DIE LINKE.Prenzlau DS-Nr.: 41/2020
Frau Reinke weist auf die redaktionelle Änderung hin, dass der zeitweilige Ausschuss aus 9 Mitgliedern bestehen soll und nicht aus 12 Mitgliedern. Der Vorsitzende erklärt, dass der § 2 der Zuständigkeitsordnung die Ausschussgröße regelt. Danach gehören den Fachausschüssen (im Fall der Beschlussfassung durch die SVV ist auch der zeitweilige Ausschuss ein Fachausschuss) jeweils 9 Stadtverordnete als stimmberechtigte Mitglieder und 5 sachkundige Einwohner als Mitglieder mit beratender Stimme an. Die Sitzverteilung des Ausschusses ergibt sich wie folgt: CDU/FDP 3 Sitze SPD 2 Sitze Wir Prenzlauer 2 Sitze AfD 1 Sitz Linke 1 Sitz Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der Ausschussvorsitz nach dem Höchstzahlverfahren nach d´Hondt der CDU/ FDP" Fraktion zusteht. Herr Teichner findet einen zeitweilligen Ausschuss in der jetzigen Phase des Umbaus des Dominikanerklosters wirtschaftlich und organisatorisch widersinnig. Dieser Ausschuss hätte aus seiner Sicht nur in der anfänglichen Projektphase Sinn ergeben. Er schlägt vor, den Umbau des Dominikanerklosters als dauerhaften Tagesordnungspunkt in den hierfür passenden Ausschuss für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung einzubauen. Seine Fraktion wird den Antrag ablehnen. Frau Reinke weist darauf hin, dass die Projektphase des Umbaus nicht abgeschlossen ist und die Stadtverordnetenversammlung nicht nur ein Kontrollgremium ist sondern auch bei den Entwicklungen in der Stadt mitgestalten sollte. Aus ihrer Sicht ist dies auch mehr als nur ein Bauprojekt und würde thematisch in jeden Fachausschuss finanziell und kulturell gehören. Sinn dieses Antrages ist es, die Fachausschüsse bezüglich des Umbaus des Dominikanerklosters zu entlasten und so effizienter im zeitweiligen Ausschuss zu arbeiten.
Wortlaut: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 3 Absatz 2 der Zuständigkeitsordnung (ZustO) der Stadtverordnetenversammlung Prenzlau und § 43 Absatz 1 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) einen zeitweiligen Ausschuss zum Umbau des Dominikanerkloster einzuberufen. Dabei handelt es sich um einen beratenen Ausschuss. Der Ausschuss m öge so lange bestehen, wie die Umbau- und Umstrukturierungsarbeiten des Klosters andauern. Der Ausschuss besteht aus 12 Mitgliedern. Die/Der Ausschusssprecher*in wird aus der Mitte der Ausschussmitglieder gewählt. Eine zus ätzliche Entsch ädigung f ür den/die Ausschusssprecher*in entfällt. gez. Anne-Frieda Reinke und Jörg Dittberner Fraktion DIE LINKE.Prenzlau

Downloads

Niederschrift SVV vom 18.06.2020 (öffentlich) (144.7 KB)

Anlage 1 zur Niederschrift SVV vom 18.06.2020 (1.0 MB)

Anlage 2 zur Niederschrift SVV vom 18.06.2020 (948.6 KB)

zurück Seitenanfang Seite drucken