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Niederschrift  
zur öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Seelübbe am 10.06.2020

( reine Textanzeige )

Niederschrift
über die öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Seelübbe der Stadt Prenzlau
am Mittwoch, dem 10.06.2020,
Gemeindezentrum "Dörphus" (Am Seelübber See 46)

Beginn: 18.00 Uhr  Ende: 19.45 Uhr

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 05.06.2019
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Beschilderung Kitesurfer, Sachstand
7. Information zum Stand des Wohnblockabrisses, neue Nutzung des Standortes und Aussagen der Abrundungssatzung
8. Schallschutz des Innenraums "Dörphus" Seelübbe
9. Information zum Funkturm Siefertshof
10. Weitere Verfahrensweise des ehemaligen Kindergartens
11. Straßenbau: Straße zum Friedhof und Betonplatten neben dem "Dörphus"
12. Straßenbeleuchtung
13. Veranstaltungsplan Alt und Neu 2019/2020
14. Aktuelles

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Ortsvorsteher eröffnet um 18.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Ortsvorsteher stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 3 Mitglieder des Ortsbeirates sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 05.06.2019
Gegen die o. g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
Herr Kopp verweist anhand von Handyfotos darauf, dass nach dem Abriss des Neubaublockes in der Dorfmitte das eingebrachte Recyclingmaterial von sehr schlechter Qualität ist. Es sind grobe Steine dabei, die es ihm und auch seiner Frau schwer machen, diesen Bereich zu begehen.

Der Bürgermeister fragt nach, ob er diesen Bereich denn überhaupt betreten müsse, da unmittelbar um den ehemaligen Block ein Betonweg verläuft.

Herr Kopp erklärt daraufhin , dass er jeden Tag mehrfach von seiner Wohnung auf direktem Weg zu den Garagen, wo er eine Werkstatt hat, gehen muss. Man verständigt sich darauf, dass dies zum Tagesordnungspunkt 6 (Informationen zum Stand des Wohnbaublockabrisses) noch im Detail erläutert wird.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Es wird vorgeschlagen den TOP 11 (Beschilderung Kitesurfen) als TOP 6 zu behandeln. Alle weiteren Tagesordnungspunkte verschieben sich dementsprechend.
Über die geänderte Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 3/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Beschilderung Kitesurfer, Sachstand
Der Ortsvorsteher bittet den Bürgermeister den Sachstand darzustellen.

Der Bürgermeister erläutert die bisherigen Gespräche, die zu diesem Thema geführt worden sind, unter anderem auch in der vergangenen Woche mit Herrn Manfred Suhr und Herrn Sebastian Suhr. Er informiert darüber, was er im letzten Hauptausschuss am 08.06.2020 den Stadtverordneten mitgeteilt hat. Es ist ein Durchfahrtsverbot angeordnet und verkehrsrechtliche Anordnungen sind vorgenommen worden, die ein Parken dort verhindern sollen und der Bürgermeister versucht schon seit längerer Zeit mit dem Landesschifffahrtsamt in Verbindung zu kommen, um zu prüfen, ob ggf. durch Verteilung von Bojen hier bestimmte Bereiche für das Kitesurfen auf dem schiffbaren Gewässer Unteruckersee freigegeben werden könnten.
Der Bürgermeister unterstreicht, dass er keine Möglichkeit habe, ständig Ordnungsamtpräsenz vor Ort zu zeigen. Zumal die Einhaltung des Verbotes von Kitesurfen nicht nur durch die Stadt, sondern eben auch durch den Landkreis Uckermark und die Wasserwacht sichergestellt werden müsste. Er lässt durchblicken, dass er kein "Feind" der Kitesurfer ist. Für den Bürgermeister stellen die im Uckerseengebiet sich häufenden Müllablagerungen, die regelmäßig von der Stadt Prenzlau und niemand anderem kostenaufwendig entfernt werden, ein viel größeres Problem da. Außerdem erläutert er das geltende Opportunitätsprinzip, das bei Ordnungswidrigkeiten wie beim o.g. Kitesurfen auch gegeben ist. Er unterstreicht auf Nachfrage von den Einwohnern noch einmal, dass die aufgestellten Durchfahrtsverbotsschilder nicht die touristische Nutzung, insbesondere für Fahrradfahrer, behindern sollten.

Eine Bürgerin verweist darauf, dass durch das Parkverbot die Älteren aus Seelübbe nicht mehr dorthin fahren und nicht mehr baden können.

Der Bürgermeister antwortet darauf, dass man sich nun dazu durchringen muss, zu entscheiden, was man nun möchte. Möchte man ein generelles Parkverbot oder möchte man nur ein Parkverbot für Auswärtige (was rechtlich so nicht möglich ist)realisieren?

Herr Wilke erklärt, dass das Kitesurfen grundsätzlich im Land Brandenburg verboten ist und deswegen muss es konsequent bestraft werden.

Frau Suhr verweist darauf, dass es sich bei den in Rede stehenden Flächen ausschließlich um landwirtschaftliche Nutzflächen handelt. Ostern wurden bis zu 32 PKW´s in diesem Bereich gezählt.

Der Bürgermeister erläutert noch einmal, dass das Kitesurfen eine Ordnungswidrigkeit, aber keine Straftat darstellt und wie er die Anwendung des Opportunitätsprinzips sieht. Zu Ostern - also in Coronazeiten - kamen viele Surfer aufgrund der Einreisebeschränkungen in den Nachbarbundesländern.

Der Zweite Beigeordnete verweist darauf, anknüpfend an die Ausführung von Herrn Wilke, wenn die Stadtverordneten den Bürgermeister beauftragen das Kitesurfverbot rigeros durchzusetzen, dass dann die Stadt bzw. der Landkreis mit deutlich erhöhter Präsenz, die also auch entsprechende Personalkosten nach sich ziehen, dies umsetzen müssten.

Der Ortsvorsteher bittet Herrn Wendt seine Sichtweise darzustellen.

Herr Wendt bestätigt, dass das Kitesurfen landesweit verboten ist, mit Ausnahme im Bereich des Schwielochsees, wobei dieser Schwielochsee nicht mit der naturschutzfachlichen Einbettung wie der Unteruckersee vergleichbar ist. Seiner Kenntnis nach handelt es sich bei Kitesurfern um eine "Spontansportart", deren Akteure ausgesprochen gut vernetzt sind. Er sieht keinen positiven Effekt für den Tourismus, da die Kitesurfer nur kommen, ihren Sport ausüben und wieder wegfahren. Er bezeichnet diese Kitesurfer als "Sportnomaden". Der Unteruckersee hat ohnehin mit sehr viel, teilweise divergierenden Nutzungsinteressen zu kämpfen, dies häufig in Zeiten in denen Rastvögel und Brutvögel sehr sensibel reagieren. Es gibt zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen zu den Auswirkungen von Kitesurfern auf solche Biotope. Er unterstreicht noch einmal, dass der Uckersee einer Vielfachnutzung unterliegt, die von ihm im Internet gefundenen Aufrufe kommen einer Duldung nach, dies könne man nicht akzeptieren. Er geht davon aus, dass bereits zwei Drittel des Sees von Menschen intensiv genutzt sind und ein Drittel dann wenigstens der Natur vorbehalten werden müsste. Diese Aussage bezieht er aber ausdrücklich nicht auf den Campingplatz, den findet er durchaus in Ordnung.

Der Ortsvorsteher meint, dass eine Kontrolle nur dann erforderlich wäre, wenn Westwind herrscht.

Im Ergebnis einer längeren Diskussion einigt man sich mit Blick auf die anwesenden Stadtverordneten darauf, dass sich die Stadtverordneten hierzu erklären sollen.

TOP 7. Information zum Stand des Wohnblockabrisses, neue Nutzung des Standortes und Aussagen der Abrundungssatzung 
Der Zweite Beigeordnete erläutert anhand von verschiedenen Fotos den erfolgten Rückbau des alten Blockes und zeigt an einer schematischen Darstellung, dass auf dem Restgrundstück der Wohnbau drei bis vier dorftypische Eigenheimstandorte etabliert werden könnten. Hinsichtlich der Bauflucht muss geprüft werden, ob die Bauflucht eingehalten wird oder ob hinter den vorhandenen Bäumen hier die Eigenheime entwickelt werden könnten. Anfragen sind an die Wohnbau Prenzlau (Geschäftsführer Herr Stüpmann) zu stellen.

Anmerkung der Verwaltung: 
Im Nachgang der Ortsbeiratssitzung hat das Stadtplanungsamt mit dem Landkreis Uckermark bezüglich der Nachbebauung verhandelt. Der Landkreis Uckermark empfiehlt bereits jetzt einen Vorbescheid über die Möglichkeiten einer späteren Bebauung zu beantragen, damit die "prägende Vorwirkung" der abgerissenen Gebäude nicht verloren geht.

Bezüglich der Kritik von Herrn Kopp informiert der Zweite Beigeordnete anhand von mehreren Fotos zu den Außenanlagen in Seelübbe darüber, dass die beauftragte Abrissfirma ( 3S Schwedt) den überschüssigen Oberboden und das abgeharkte Unkraut in den nächsten Wochen beräumen wird. Gleichzeitig werden größere Steine und Fremdkörper sowie Schotter abgesammelt. Die Information war den Mietern schon 2019 bekannt, leider hat sich die Ausführung auf jetzt verschoben. Diese Aussagen befriedigen Herrn Kopp nicht.

Herr Kopp verweist darauf, dass hier Draht, Toilettenringe etc. im Recyclingmaterial sind und wie oben erwähnt, er jeden Tag mehrfach diesen Weg von etwa 200 m zu den Garagen und Werkstätten laufen muss.

Der Bürgermeister schlägt nach längerer Diskussion vor, dass er sich hier nochmal mit dem Geschäftsführer, Herrn Stüpmann in Verbindung setzt und ihn bittet die Qualität des Bodens zu prüfen. Die grundsätzliche Entscheidung hat die Wohnbau GmbH Prenzlau als Grundstückseigentümer.

Der Ortsvorsteher fragt, ob man perspektivisch näher am See bauen könnte.

Der Zweite Beigeordnete verweist auch auf eine frühere Anfrage von Herrn Linde bzgl. der Nachnutzung des ehemaligen Wasserwerk-Grundstückes und erläutert die derzeit geltende Abrundungssatzung, die eine Bebauung zum See hin ausschließt. Der Zweite Beigeordnete schlägt vor, zunächst die Verdichtung auf der ehemaligen Wohnbaublockfläche abzuwarten und dann zu entscheiden, ob man dann die Abrundungssatzung anfasst.

Der Bürgermeister und der Zweite Beigeordnete verweisen darauf, dass nach dem Abriss des ersten Blockes nun der zweite Block auch bereits zu 75% leer steht.

TOP 8. Schallschutz des Innenraums "Dörphus" Seelübbe
Frau Oyczysk erläutert den Sachstand. Es wurde ein Schallschutzgutachten erarbeitet, welches auch die Nachhallzeiten ermittelt hat. Grundsätzlich müssten die Decken und die Wände teilweise verkleidet werden. Nach einer Nachberechnung des Statikers müsste der vorhandene Leimholzbinder für Schallschutzmaßnahmen an der Decke deutlich ertüchtigt werden. Das würde mit einem sehr hohen Aufwand verbunden sein. Daher ist es sinnvoll und kosteneffizienter, einige Flächen an den Wänden für das Aufbringen von Schallschutzmaßnahmen zu nutzen. Die Maßnahmen im Dörphus wurden im Zusammenhang mit parallel laufenden Maßnahmen in der Kita Scholl ausgeschrieben. Die Firma Wehner hat den Zuschlag erteilt und wird dann in Seelübbe die Maßnahmen realisieren. Zuvor wird es noch eine Abstimmung zwischen dem Hoch-und Tiefbauamt sowie dem Ortsbeirat hinsichtlich der farblichen Gestaltung der Elemente geben. Als Zeitschiene ist angedacht, Ende Juni in der Kita Scholl zu beginnen und danach wäre dann Seelübbe dran.

Ein Einwohner empfiehlt darüber nachzudenken, ob man nicht auch Spritzputz mit Styroporkügelchen an der Decke aufbringen kann. Nach seiner Darstellung hat dies keine größeren Auswirkungen auf die Statik.

Frau Oyczysk sagt zu, dies zu prüfen (Abtimmung mit dem Gebäudemanagement).

TOP 9. Information zum Funkturm Siefertshof
Der Zweite Beigeordnete informiert darüber, dass seit November 2017 eine Anfrage der Telekom für den Bau eines LTE Mastes vorliegt. Sie planen im Raum Seelübbe (entlang der Bahnlinie) auch die Aufstellung einer Mobilfunkstation für GSM und LTE, um insbesondere entlang der durch die Gemarkung Seelübbe sich ziehende Bahnstrecke den GSM und LTE Empfang zu verbessern. Zunächst hat die Telekom entsprechend den einschlägigen Rahmenvereinbarungen zwischen den Mobilfunkanbietern und den Städte- und Gemeindebund bei der Kommune angefragt, ob sie städtische Grundstücke zur Verfügung stellen kann. Nach kurzer Abstimmung mit dem Ortsbeirat hat dieser damals dieses abschlägig beschieden, denn sie möchten weiterhin, dass die Kirche in Seelübbe das höchste Gebäude im Dorf ist. Daraufhin hat die Stadt der Telekom eine Absage erteilt. Einige Monate später fragte die Telekom an, ob sie denn auf einem privaten Grundstück im Bereich Siefertshof diesen Mast errichten könnten. Hier hat die Stadt dann darauf verwiesen, dass dieser neue angedachte Standort eine hohe Empfindlichkeit des Naturraums (LSG Unteruckersee europäisch bedeutsamen Vogelschutzgebietes etc.) aufweist. Eine Vorbelastung ist nicht vorhanden. In den vorliegenden Unterlagen sind keine Aussagen zu naturschutzrechtlichen und landschaftsplanerischen Vermeidungen sowie Minderungen bzw. Bewältigung der möglichen Konflikte durch die Errichtung der Mobilfunkstation mit Antennenmast enthalten. Diese wurden nachgefordert und das gemeindliche Einvernehmen kann nur mit dem Nachweis der Abwägungsschreiben fehlerfreier Durchführung des naturschutzrechtlichen Verfahrens der Eingriffsregelung erteilt werden und wurde derzeit, da die Unterlagen nicht vollständig waren, abgelehnt. Nunmehr liegt seit Ende Mai 2020 eine Anfrage von Vodafone vor, um einen weiteren Mobilfunkmast zu errichten. Dieser soll in der Nähe von Dre Brök, gegenüber der ehemaligen Motocrossanlage auf einem privaten Grundstück, errichtet werden.

Der Zweite Beigeordnete bittet die Einwohner um ihre Stellungnahme und Meinung zu dieser Thematik.

Ein Einwohner fragt besorgt nach, was denn für eine technische Einrichtung an die Maste kommen soll und ob hier etwa der Ausbau im Rahmen von 5G stattfinden soll. Er verweist empört auf die einschlägigen internationalen Studien, wonach gerade der 5G-Ausbau zu starken gesundheitlichen Einschränkungen der umliegenden Bevölkerung führen kann (Krebserkrankungen etc.).

Der Bürgermeister und der Zweite Beigeordnete erläutern, dass analog zu der anhaltenden öffentlichen Diskussion bzgl. Infraschall bei Windkraftanlagen dies im Rahmen der behördlichen Genehmigungen derzeit keine Rolle spielt, da das Amt für Immissionsschutz und das Landesumwelt als Genehmigungsbehörden hier keine Relevanz festgestellt haben.

Herr Tietje schlägt vor, dass man den verschiedenen Vorhabenträgern empfehlen sollte an einen Mast zu gehen.

Herr M. Suhr unterstreicht noch einmal, dass eine Verhinderung jeglichen Funkmastes nicht geht, dennoch sollte die Kirche der höchste Punkt sein. Man habe deswegen in der Nähe des Dorfes den tiefsten Punkt gesucht und bei Siefertshof gefunden.

In der weiteren Diskussion schlagen mehrere Einwohner vor, zu prüfen, ob man an die alte Windmühle an den Weißen Bergen nicht dieses anbringen könnte, da hier ja schon ein turmartiges Gebäude besteht.

Fazit
Der Zweite Beigeordnete wird mit der Unteren Naturschutzbehörde hierzu sprechen, ob es möglich ist die Vorhabenträger an einen Mast zu bringen und diesen dann entweder im Bereich von Siefertshof, auf dem tiefsten Punkt zu errichten. Dann muss aber die naturschutzfachliche Eingriffsregelung ordentlich abgearbeitet werden. Alternativ ist die Windmühle ins Angebot zu bringen.

TOP 10. Weitere Verfahrensweise des ehemaligen Kindergartens
Der Bürgermeister verweist anhand eines Luftbildes auf die unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse am ehemaligen Kindergarten. Ein Drittel des Gebäudeteils befindet sich in Privatbesitz und im gutem Zustand. Das städtische Grundstück in der Mitte ist im desolaten Zustand und müsste abgerissen werden. Der danebenliegende Nachbar wäre grundsätzlich bereit, da dieser Gebäudeteil ebenfalls ruinös ist, dieses Grundstück möglicherweise der Stadt Prenzlau symbolisch für 1,00 € zu übereignen.
Er verweist darauf, dass versucht wird, den Gebäudeabriss im Rahmen einer Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme ggf. durch eine Windkraftfirma finanzieren zu lassen. Zuvor muss allerdings eine neue Brand- und Schutzwand zum übrig bleibenden Gebäudeteil errichtet werden. Eine Nachbebauung ist in diesem Bereich langfristig nicht vorgesehen, da durch die hinterliegende gewerbliche Nutzung durch die Firma Steinhage dieses Grundstück nicht besonders attraktiv für eine Eigenheimbebauung ist.

TOP 11. Straßenbau: Straße zum Friedhof und Betonplatten neben dem "Dörphus"
Hierzu macht Frau Oyczysk folgende Aussagen zum Thema:
Betonplatten neben dem Dörphus:
- Hier passt das Gefälle nicht. Da es die Zufahrt des Grundstücks von Suhr betrifft, ist der Grundstückseigentümer für eine Regelung zuständig.

Straße zum Friedhof:
- Hier wird kein grundhafter Ausbau in Betracht gezogen. Man könnte über Reparaturen und die Verlegung einer Drainage in der Grünfläche sprechen. Frau Oyczysk schlägt einen vor Ort Termin mit dem Baukontrolleur, dem Ortsbeirat und Herrn Tietje vor.

TOP 12. Straßenbeleuchtung
Hier geht es vor allem um den Bereich in Richtung Ortsausgang nach Seehausen und der Pflasterstraße. Hier waren drei Leuchtpunkte defekt. Die Leuchtmittel und die Vorschaltgeräte wurden ausgetauscht, sodass hier Abhilfe geschaffen wurde.

TOP 13. Veranstaltungsplan Alt und Neu 2019/2020
Herr Wilke resümiert folgende Veranstaltungen im Jahr 2019:
- Preisskart (5 mal)
- Osterfeuer
- Frauentagsfeier
- Tanz in den Mai
- Schützenfest
- Gemeindefest der Kirchengemeinde
- Busfahrt zur Landesgartenschau nach Wittstock
- Dorffest
- Theaterstück der UBS
- Adventsfeier
- Weihnachtsfeier Schützengilde
- Gedenkveranstaltung "100 Jahre Kriegsgräberfürsorge"
- Silvesterfeier

Für 2020 sind, Corona bedingt, weniger Veranstaltungen geplant.

Folgende Veranstaltungen fanden statt:
- Frauentagsfeier
- Preisskart (2 x)
- Fahrt der Schützengilde in den Spreewald wurde verschoben

stattfinden sollen noch:
- Dorffest
- Theaterstück
- Hubertusmesse
- Adventsfeier
- Weihnachtsfeier der Schützengilde
- Silvesterfeier

TOP 14. Aktuelles
Herr Wilke verweist darauf, dass die Baumpflege der Obstbäume am Weg von Seelübbe zum Bahnübergang sehr schlecht durchgeführt worden ist.

Anmerkung der Verwaltung:
Laut den Informationen aus dem Gebäudemanagement hatte Herr Suhr selbst den Rückschnitt der Obstbäume angemahnt. Da die Bäume praktisch direkt an der Straße stehen, haben sie einen Umerziehungsschnitt bekommen. Diese sollen sich zukünftig als Spalierobst entwickeln, damit die Landwirtschaftsmaschinen dort auch künftig noch lang fahren können. Deswegen ist zunächst ein etwas radikalerer Schnitt vorgenommen worden.

Herr Linde informiert über den Rückbau der Freileitungsmasten durch die Stadtwerke. Ein Mast wird jedoch an einem wichtigen Knotenpunkt erhalten bleiben, weil der Umbau sehr kostenintensiv wäre.
Herr Linde schlägt vor, dort ein Storchennest aufzubauen. Hierzu gibt es unterschiedliche Positionen. Eine Reihe von Einwohnern findet diesen Vorschlag gut, einer spricht sich dagegen aus.

Eine Einwohnerin empfiehlt darüber nachzudenken, ob nicht ein Schwalbenturm auf diesen Mast errichtet werden könnte.

Herr Linde verweist auf die spielenden Kinder am Bietikower Weg und bittet das Ordnungsamt um eine entsprechende Beschilderung, die darauf hinweist.

Herr Wilke bittet darum, dass sowohl die Bestuhlung im Dörphus grundgereinigt wird, da hier eine Reihe von Flecken sind und auch der Fußboden.
Herr Wilke empfiehlt auch die Firma Aktiv in die Auftragsvergabe mit einzubeziehen.

Mehrere Einwohner verweisen darauf, dass entlang der Kreisstraße Bietikow/ Seelübbe die straßenbegleitende Bepflanzung sehr lückenhaft ist und regen an, dass hier eine entsprechende Nachpflanzung zusammen mit dem Kreis besprochen und veranlasst wird.

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