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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Prenzlau vom 08.06.2020

( reine Textanzeige )

Niederschrift
über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Prenzlau am Montag, dem 08.06.2020,
Christa-und-Peter-Scherpf-Gymnasium, Teil II, Seeweg 6 (Aula)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 18.57 Uhr

Entschuldigt:
Herr Gutzmann 

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.02.2020
4. Einwohnerfragestunde 5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Berufung von einem sachkundigen Einwohner in den Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung 
(DS-Nr.: 47/2020)
7. Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018
7.1 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2018 der Stadt Prenzlau 
(DS-Nr.: 33/2020)
7.2 Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 (DS-Nr.: 18/2020)
8. Satzung über die Erhebung von Gebühren für Einsätze bzw. Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 46/2020)
9. 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Nutzung der Friedhöfe der Stadt Prenzlau (Friedhofssatzung) (DS-Nr.: 56/2020)
10. Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen
10.1 Streichung des zweiten Satzes von § 9 Abs. 5.2 (DS-Nr.: 35-2/2020)
10.2 Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen (DS-Nr.: 35-1/2020)
10.3 Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 35/2020)
11. 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Prenzlau über Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse sowie für Ortsvorsteher und Mitglieder von Ortsbeiräten (Entschädigungssatzung-2019) (DS-Nr.: 62/2020)
12. Bezuschussung für die Stelle "Ausländerbeauftragte (r) der Stadt Prenzlau" (DS-Nr.: 63/2020)
13. Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Prenzlau GmbH (DS-Nr.: 31/2020)
14. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am Strom" der Stadt Prenzlau
(DS-Nr.: 29/2020)
15. Erneuter Abwägungs- und Entwurfsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am Strom" der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 30/2020)
16. Abwägungs- und Satzungsbeschluss Ergänzungssatzung "Wiesenweg Schönwerder" (DS-Nr.: 42/2020)
17. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (vBP) Sondergebiet Photovoltaik "Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben" (DS-Nr.: 52/2020)
18. Feststellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 50/2020) 
19. Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (vBP) Sondergebiet Photovoltaik "Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben" der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 51/2020)
20. Stadtleitbild
20.1 Leitbild für die Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 38-1/2020)
20.2 Stadtleitbild Prenzlau 2050 (DS-Nr.: 38/2020)
21. Zeitweiliger Ausschuss zum Umbau des Dominikanerklosters (DS-Nr.: 41/2020)
22. Sachstand Einführung Ratsinformationssystem
23. Mitteilungen des Bürgermeisters
23.1 Haushaltssperre im Haushaltsjahr 2020 (DS-Nr.: 48/2020)
23.2 Information über Prüfungsleistungen im Jahr 2019 (DS-Nr.: 34/2020)
23.3 Benennung der Mitglieder von Fachausschüssen des Städte- und Gemeindebundes aus der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 36/2020)
23.4 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (IV. Quartal 2019) (DS-Nr.: 20/2020)
23.5 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (I. Quartal 2020) (DS-Nr.: 54/2020)
23.6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen IV. Quartal 2019 (Teil 1)                          (DS-Nr.: 59/2020)
23.7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen I. Quartal 2020 (DS-Nr.: 60/2020)
23.8 Mitteilung über die Vergaben nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) (DS-Nr.: 21/2020)
23.9 Mitteilung über die Vergaben nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) (DS-Nr.: 55/2020)
24. Anfragen der Ausschussmitglieder
25. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 11 Mitglieder des Hauptausschusses sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.02.2020
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
Frau Wieland erkundigt sich, warum der unter dem Tagesordnungspunkt 12 angegebene Ausländerbeauftragte jährlich mit 2.400 € bezuschusst wird. Sie erachtet dies als Ungleichbehandlung gegenüber den anderen Beiräten der Stadt Prenzlau, da diese nicht so viel Geld erhalten.

Der Bürgermeister antwortet, dass die Ausländerbeauftragte auf einer anderen Rechtsgrundlage von der Stadtverordnetenversammlung berufen wurde, als es bei den Beiräten der Fall ist. Aus seiner Sicht ist auch die Arbeit selbst nicht unmittelbar vergleichbar miteinander. In diesem Zusammenhang fügt er hinzu, dass sich die Arbeit der Ausländerbeauftragten sehr bewährt hat.

Direkt im Anschluss an die Einwohnerfragestunde bedankt sich der Bürgermeister, auch im Namen der Stadtverordneten, bei den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr in Bezug auf die Einsätze am Pfingstwochenende in Hohenleipisch im Landkreis Elbe- Elster. Er bittet Frau Hidde nach vorn und überreicht ihr einen Blumenstrauß. Stellvertretend nimmt sie die Danksagung symbolisch für alle Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr entgegen.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Der Vorsitzende sagt an, dass ein Antrag zur Drucksache 35/2020 "Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen " als DS 35-1/2020 vorliegt. Zudem ist unmittelbar vor Beginn der Sitzung ein weiterer Antrag zur Drucksache 35/2020 "Streichung des zweiten Satzes von § 9 Abs. 5.2 " von Herrn Richter eingereicht worden. Dieser Antrag kann als Drucksache 35-2/2020 behandelt werden. Über die Aufnahme in die Tagesordnung der benannten Drucksachen wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 11/0/0 einstimmig angenommen

Die vorliegenden Anträge wurden nach Veröffentlichung der Tagesordnung bzw. vor Beginn der Sitzung eingebracht, so dass die nach TOP 5 beschlossene Tagesordnung protokollarisch erweitert wird. Über die so geänderte Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 11/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Berufung von einem sachkundigen Einwohner in den Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung DS-Nr.: 47/2020
Beschluss: Version: 1 "Die Stadtverordnetenversammlung beruft auf Vorschlag der SPDFraktion folgenden sachkundigen Einwohner:
Abstimmung: 11/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen Finanzen und Rechnungsprüfung SPD Mike Schirrmeister " Ausschuss Fraktion sachkundige/r Einwohner/in 

TOP 7. Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018

TOP 7.1 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2018 der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 33/2020
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 7.2 Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 DS-Nr.: 18/2020
Beschluss: Version: 1 "1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 82 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2018 (Anlage). 2. Die Stadtverordnetenversammlung erteilt dem Bürgermeister der Stadt Prenzlau entsprechend § 82 (4) BbgKVerf die Entlastung für das Haushaltsjahr 2018." Über die Punkte 1. und 2. des Beschlusses wird kein separates Abstimmungsergebnis erfasst. Das abgestimmte Ergebnis ist dennoch als Abstimmung für beide Punkte zu werten.
Abstimmung: 11/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 8. Satzung über die Erhebung von Gebühren für Einsätze bzw. Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 46/2020
Beschluss: Version: 1 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Einsätze bzw. Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Prenzlau gemäß Anlage 1." Abstimmung: 11/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 9. 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Nutzung der Friedhöfe der Stadt Prenzlau (Friedhofssatzung) DS-Nr.: 56/2020
Frau Oyczysk gibt im Auftrag des Bürgermeisters bekannt, dass ab dem 10.07.2020 die ersten sieben Urnenstelen für Beisetzungen zur Verfügung stehen. Die Änderung der Friedhofssatzung ist auf Grund der baulichen Errichtungen der Urnenstelen erforderlich.

Der Vorsitzende fragt, ob für den zweiten Teil der Wiese auch eine Errichtung von Urnenstelen geplant ist.

Frau Oyczysk antwortet im Auftrag des Bürgermeisters, dass eine Errichtung neuer Urnenstelen durchaus erforderlich sein könnte, da davon auszugehen ist, dass die bereits bestehende Urnengemeinschaftsanlage in etwa 3 - 4 Jahren belegt sein wird und somit eine Nachfrage der Stelen denkbar ist. 

Beschluss: Version: 1 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die " 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Nutzung der Friedhöfe der Stadt Prenzlau (Friedhofssatzung)" gemäß Anlage 1."
Abstimmung: 11/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 10. Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen

TOP 10.1 Streichung des zweiten Satzes von § 9 Abs. 5.2 DS-Nr.: 35-2/2020
Der Vorsitzende bittet alle anwesenden in die Anlage 1 der DS 35/2020 auf den § 9 Abs. 5.2 zu schauen und verliest den Inhalt des Antrages von Herrn Richter.

Herr Richter erläutert die Gründe für seinen Antrag und sagt, dass eine Streichung dieses Satzes nicht zur Rechtswidrigkeit der Satzung führen würde. Im Weiteren erläutert er den Hintergrund seines Antrages. Als Grundlage für die Berechnung der Beiträge wird einerseits das Einkommen herangezogen, andererseits die Sozialverträglichkeit betrachtet. Mit dem Einkommensbegriff lehnt man sich an das Einkommensteuergesetz an. Im Einkommenssteuergesetz wird unter dem Begriff "Einkommen", "Gewinn" und "Verlust" subsumiert. Somit sollen aus seiner Sicht positive wie auch negative Einkunftsarten berücksichtigt werden. Da laut Satzungsentwurf jedoch lediglich das positive Einkommen zur Berechnung der Beiträge herangezogen werden soll, weil die Saldierung mit negativem Einkommen ausgeschlossen wird, widerspricht dies aus seiner Sicht der Intention des Einkommensteuergesetz. Er führt ein Beispiel an, in dem er einen Fall beschreibt, wo die kostenbeitragspflichtige Person einer Arbeit nachgeht und somit Lohn erhält und zusätzlich eventuell eine Nebentätigkeit auf selbständiger Basis ausführt. Durch verschiedene wirtschaftliche Verhältnisse könnte es sein, dass aus der selbstständigen Tätigkeit zeitweise nicht immer nur positive Gewinne zu verzeichnen sind. Sollte dies mitunter der Fall sein, müsse man die negativen Einkünfte bei der Berechnung berücksichtigen. Durch dieses Verrechnungsverbot entstehen mitunter für den Einzelnen belastende Nachteile, was aus seiner Sicht zu einer Ungleichbehandlung führt.

Der Bürgermeister bittet die Stadtverordneten dem vorliegenden Antrag nicht zu folgen und nennt die Gründe hierfür. Er sagt, dass eine einheitliche Herangehensweise im Landkreis Uckermark gewünscht ist und somit der Mustersatzung des Landkreises Uckermark gefolgt wurde. Er begründet, dass die Art der Berechnung des Einkommens anhand der Einkommensbescheide auch bei der bisher bestehenden Satzung zu keinen Problemen in der Anwendung führte und verweist darauf, dass es bei dieser Vorgehensweise, die momentan in der Stadt Prenzlau bereits Anwendung findet, bislang keine Klagen gab. Weiterhin weist er darauf hin, dass erst ab einem Jahreseinkommen von 20.000 € Beiträge gezahlt werden müssen, was aus seiner Sicht sehr sozialverträglich ist.

Der Erste Beigeordnete ergänzt, dass auch der § 10 Abs. 1 des Satzungsentwurfes nicht außer Acht gelassen werden darf. Somit sind Einkünfte aus selbstständigen Tätigkeiten dem Einkommenssteuerbescheid zu entnehmen. Aus seiner Sicht kann hier präzise nachvollzogen werden, wieviel Einkommen und auch Verluste aus selbstständiger Tätigkeit zu Grunde liegen. Der Beitragsschuldner ist zur Mitwirkung verpflichtet. Sind Mehr- oder auch Mindereinnahmen des Betragsschuldners zu verzeichnen, hat dieser dies mitzuteilen. Dann wird unterjährig eine Neuberechnung der zu zahlenden Beiträge durchgeführt. 

In diesem Zusammenhang erkundigt sich Herr Teichner, wie man in der Praxis mit zu viel gezahlten Beiträgen umgeht, wenn im Nachgang festgestellt wird, dass die Beiträge entsprechend der vorgelegten Einkommensnachweise geringer ausfallen.

Der Erste Beigeordnete antwortet, dass mit dem geänderten Einkommensnachweis eine Verrechnung mit den bereits bezahlten Beiträgen ab Vorliegen der Veränderungen erfolgt.

Herr Kirchner kann aus dem vorliegenden Satzungsentwurf nicht erkennen, dass eine unterjährige Verrechnung stattfindet und der Beitragsschuldner somit zeitnah die angepassten Beiträge zu zahlen hat.

Herr Richter ist der Auffassung, dass erst mit dem Nachweis des Einkommenssteuerbescheides, also im Folgejahr eine Korrektur erfolgen kann und somit eine Verzögerung der Berechnung für den Beitragsschuldner durchgeführt wird.

Der Erste Beigeordnete stellt anhand eines Beispiels dar, wie in der Praxis mit der Berechnung der Beiträge verfahren wird. Kommt ein Kind etwa ab September in die Einrichtung, ist von dem Beitragsschuldner ein Nachweis über den Verdienst durch Vorlage des Einkommensteuerbescheides des Vorjahres einzureichen. Sollte sich dann anhand des Einkommnenssteuerbescheides im Nachhinein eine Änderung der Beiträge ergeben, werden diese mit den bereits bezahlten Beiträgen verrechnet.

Aus dem weiteren Diskussionsverlauf ergibt sich, dass seitens des Antragstellers und der Verwaltung unterschiedliche Auffassungen bezüglich des positiven/negativen Einkommens und der Verrechnung der bereits gezahlten Beiträge vertreten werden. Ein Ausgleich aus Verlusten aus anderen Einkunftsarten ist nicht gleichzusetzen mit der Verrechnung der Beiträge für den Beitragsschuldner.

Herr Himmel fragt, ob eine genaue und vor allem rechtssichere Aussage bis zur Stadtverordnetenversammlung seitens der Verwaltung getroffen werden kann, damit sich die Stadtverordneten ein rechtssicheres Bild von dem Satzungsentwurf machen können und somit keine Fragen offen bleiben.

Herr Teichner erkundigt sich in diesem Zusammenhang nach einem eventuell auftretenden Fall, dass der Beitragsschuldner zu viel gezahlte Beiträge nicht mit Folgezahlungen verrechnet bekommen kann, wenn das Kind und auch keine Weiteren beispielsweise nicht mehr in der Einrichtung betreut werden und somit keine Beiträge mehr anfallen.

Anmerkung der Verwaltung: Zu der Rechtssicherheit der Satzung wird auf die Entscheidung des OVG Berlin- Brandenburg (Urteil vom 06.10.2017, 6 B 1.16) verwiesen. Hier wurde entschieden, dass der verwendete Einkommensbegriff, der einen Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten ausschließt, von der höchstrichterlichen Rechtsprechung als zulässiger Maßstab für eine einkommensbezogene Gebührenstaffelung angesehen worden ist.

Auf die Frage von Herrn Teichner zur Auszahlung von überhöhten Beiträgen, bestätigt die Verwaltung, dass ein möglicherweise sich ergebendes Guthaben selbstverständlich ausgezahlt wird, sollte eine Verrechnung nicht mehr möglich sein. 

Herr Meyer kann durch eigene Erfahrung (Unterbringung der Kinder in einer städtischen Einrichtung) sagen, dass Schwankungen im Einkommen immer bei der Berechnung der Beiträge berücksichtigt wurden und sich die Anpassung nie als problematisch darstellte und seitens der Verwaltung zudem nachvollziehbar aufgelistet wurde.

Frau Karstädt berichtet aus der Praxis, dass nach der Aufnahme des zu betreuenden Kindes, unabhängig von dem Eintrittsmonat, immer der Einkommenssteuerbescheid des vorangegangenen Jahres als Berechnungsgrundlage dient und bei einer Änderung des Einkommens die Beiträge auch unterjährig angepasst werden. Somit kann durchaus auch eine "Überzahlung" bereits vorweg verhindert werden.

Wortlaut: Version: 1 "Der Satz "Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten ist nicht zulässig." wird gestrichen."
Abstimmung: 2/2/7 mehrheitlich nicht zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 10.2 Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen DS-Nr.: 35-1/2020
Herr Kirchner erklärt, dass die Intention des Antrages darin liegt, Eltern mit drei und mehr Kindern, die einer Beschäftigung nachgehen, zu entlasten. Aus Sicht seiner Fraktion könnte angesichts noch anhängiger Verfahren die Satzung für nichtig erklärt werden und im Nachgang somit eventuell ein Schaden für die Kommune entstehen. Dieser sollte abgewendet werden. Somit bittet er um Zustimmung der im Antrag vorgeschlagenen Höchstbeiträge. Der Stellungnahme der Verwaltung ist zu entnehmen, dass die beantragte Änderung rechtlich unzulässig wäre und er bittet somit um Hilfestellung der Verwaltung, den Antrag mit in den Satzungsentwurf einfließen zu lassen, wenn ein politischer Wille hierfür besteht.

Der Vorsitzende erkundigt sich, ob alle in der Familie lebenden Kinder für die Berechnung herangezogen werden sollen oder lediglich die, die einen Platz in einer kommunalen Kindertagesstätte der Stadt Prenzlau in Anspruch nehmen.

Herr Kirchner antwortet, dass die Kinder, die in einer Kindertagesstätte betreut werden, für die Berechnung zu Grunde liegen sollen.

Frau Karstädt entgegnet, dass bei der Berechnung der Beiträge immer alle unterhaltsberechtigten Kinder herangezogen werden. Insofern müssten auch Kinder, die sich nicht mehr in der Betreuung in einer Kindertagesstätte befinden, berücksichtigt werden.

Der Bürgermeister verweist auf die Stellungnahme und betont, dass er keine Unterstützung hinsichtlich des Vorschlages in dem Antrag geben kann, da dies rechtlich nicht in Einklang zu bringen ist. Des Weiteren weist er darauf hin, dass eine weitere Minderung oder gar Befreiung von Beiträgen fälschlicherweise ein Signal an die Landesregierung sein könnte, dass die Kommune diese Kosten selbst stemmen kann. Er mahnt hier zur Vorsicht, da bereits an anderen Stellen das Konnexitätsprinzip seitens des Landes Brandenburgs nicht eingehalten wird. Des Weiteren teilt er mit, dass dem vorliegenden Satzungsentwurf zugrunde liegt, dass die tatsächlichen Platzkosten höher liegen als die für die Berechnung maßgeblichen Höchstbeiträge. Somit ist für den Fall einer möglichen Klage auch hier bereits im Vorfeld eine gewisse Sicherheit seitens der Stadt Prenzlau eingeplant worden.

Der Erste Beigeordnete weist darauf hin, dass es den Stadtverordneten durchaus frei steht diese Höchstbeiträge zu verändern. Er mahnt aber an, in diesem Zusammenhang jedoch auch die privaten Träger hierbei nicht außer Acht zu lassen, da diese durch noch geringere Beiträge der städtischen Kindertagesstätten dann auch enorm unter Druck geraten, ihre Beiträge weiter zu verringern. Eine Ausfinanzierung und somit eine Beitragsfreiheit wird derzeit durch die Landesregierung noch nicht umgesetzt und ein großer Betrag wird durch die Träger weiterhin gestemmt werden müssen.

Herr Melters erachtet die Mustersatzung des Landkreises Uckermark für sehr verlässlich. Er warnt davor, eventuell nicht rechtssicheren Änderungen in dem Satzungsentwurf zuzustimmen und sich somit der Gefahr auszusetzen, dass die Satzung im Nachgang als nicht rechtskonform angesehen wird.

Herr Richter erachtet die vorgeschlagenen Ansetzungen der Höchstbeiträge des vorliegenden Antrages für sicherer und ist der Auffassung, dass lieber jetzt Einsparungen gemacht werden sollten, als dass im Nachgang die Satzung für rechtswidrig erklärt wird, was zu einem viel größeren finanziellen Schaden der Stadt Prenzlau führen würde.

Der Bürgermeister betont und erläutert nochmals, dass die vorliegenden Änderungen des Antrages rechtlich so nicht zulässig sind.

Der Erste Beigeordnete ergänzt und hält abschließend fest, dass die Verringerung der Elternbeiträge den Ergebnishaushalt schon belasten wird, dies jedoch keinesfalls Auswirkungen auf die Qualität der Arbeit in den Kindertagesstätten hat.

Wortlaut: Version 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Stadt Prenzlau wie folgt zu ändern:

1. In Ergänzung zu § 5 wird der Absatz 6 eingefügt - Beitragsfreistellung ab dem dritten Kind - „Ab dem dritten Kind wird für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Stadt Prenzlau kein Kostenbeitrag erhoben. Bei der Erhebung der Kostenbeiträge werden nur die zwei jüngsten Kinder berücksichtigt.“

2. Änderung der Höchstbeiträge lt. Anlagen zur Satzung

a) Höchstbeitrag der Anlage 1 (Krippenkinder) zur Satzung - 1-Kind-Familie iHv 266,00 € - 2-Kind-Familie iHv 199,00 € - 3-Kind-Familie iHv 133,00 €

b) Höchstbeitrag der Anlage 2 (Kindergartenkinder) zur Satzung - 1-Kind-Familie iHv 250,00 € - 2-Kind-Familie iHv 187,00 € - 3-Kind-Familie iHv 125,00 € “

Abstimmung: 3/3/5 mehrheitlich nicht zur Beschlussfassung empfohlen 

TOP 10.3 Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 35/2020
Beschluss: Version: 1 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Stadt Prenzlau gemäß Anlage 1."
Abstimmung: 3/0/8 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 11. 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Prenzlau über Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse sowie für Ortsvorsteher und Mitglieder von Ortsbeiräten (Entschädigungssatzung-2019) DS-Nr.: 62/2020
Beschluss: Version: 1 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Prenzlau über Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse sowie für Ortsvorsteher und Mitglieder von Ortsbeiräten (Entschädigungssatzung- 2019) gemäß Anlage 1."
Abstimmung: 11/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 12. Bezuschussung für die Stelle "Ausländerbeauftragte (r) der Stadt Prenzlau" DS-Nr.: 63/2020
Beschluss: Version: 1 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die jährliche Bezuschussung für die Stelle "Ausländerbeauftragte(r) der Stadt Prenzlau" in Höhe von 2.400 €."
Abstimmung: 9/0/2 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 13. Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Prenzlau GmbH DS-Nr.: 31/2020
Der Zweite Beigeordnete erläutert kurz, dass die Änderung des Gesellschaftervertrages sicherstellen soll, dass sich die Stadtwerke Prenzlau GmbH am Breitbandausbau und somit an der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen beteiligen dürfen.

Beschluss: Version: 1 "Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau stimmt der Änderung des § 2 "Öffentlicher Zweck und Gegenstand des Unternehmens" des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Prenzlau GmbH gemäß Anlage 1 zu. Falls sich aufgrund rechtlicher Änderungen oder aufgrund von Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde, das Finanzamt oder das Registergericht Änderungen als notwendig erweisen sollten, werden der Bürgermeister und der Geschäftsführer ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird. Über die Änderungen ist die Stadtverordnetenversammlung zu informieren."
Abstimmung: 11/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 14. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am Strom" der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 29/2020
Der Zweite Beigeordnete bittet darum, die Tagesordnungspunkte 14 und 15 im Zusammenhang zu betrachten, jedoch getrennt darüber abzustimmen. Bereits im Ausschuss für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung wurde hierüber ausführlich berichtet und die Planung vorgestellt. Das Unternehmen steht bereits in den Startlöchern, um die Erschließung beauftragen zu können.

Beschluss: Version: 1 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Der gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch abzuschließende Durchführungs- und Erschließungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am Strom" der Stadt Prenzlau (zum Entwurf, Stand Januar 2020) zwischen der Stadt Prenzlau, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Hendrik Sommer und der Vorhabenträgerin, der Adolf Siebeneicher KG, vertreten durch Herrn Detlef Tietz, Schenkenberger Straße 45b, 17291 Prenzlau, wird bestätigt. Der Durchführungs- und Erschließungsvertrag ist mit den Planungsunterlagen zur DS 30/2020 öffentlich auszulegen."
Abstimmung: 11/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 15. Erneuter Abwägungs- und Entwurfsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am Strom" der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 30/2020
Beschluss: Version: 1 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Am Strom", Stand Juli - 12 - 2018, werden mit dem in Anlage 1 dargestellten Abwägungsergebnis beschlossen.
2. Dem erneuten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Am Strom", Stand Januar 2020 (Anlage 2), wird zugestimmt. Die Entwurfsbegründung sowie der Umweltbericht (Anlage 4) werden gebilligt.
3. Der erneute Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Am Strom", Stand Januar 2020, bestehend aus Planzeichnung Teil A, dem Text Teil B sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3), der Begründung und dem Umweltbericht sowie weiteren Fachgutachten und umweltbezogenen Informationen (Anlagen 4-7), werden zur öffentlichen Auslegung nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer mindestens eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch bestimmt. Mit dem Entwurf werden ebenfalls die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen ausgelegt. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen."
Abstimmung: 11/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 16. Abwägungs- und Satzungsbeschluss Ergänzungssatzung "Wiesenweg Schönwerder" DS-Nr.: 42/2020
Der Zweite Beigeordnete informiert, dass es eine große Nachfrage zur Schaffung von Wohneigentum sowohl in der Stadt als auch in den Ortsteilen gibt. Dieser Abwägungsund Satzungsbeschluss dient nunmehr dafür, der Nachfrage durch Schaffung von Eigenheimstandorten gerecht zu werden. Seitens der Stadt Prenzlau in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Prenzlau GmbH wurden hier die Ansiedlungsmöglichkeiten verbessert. Es wurden bereits Erneuerungen der Straßenbeleuchtung wie auch der Trinkwasserleitungen durchgeführt, damit Interessenten bauen können. Er fügt hinzu, dass der erste Bauantrag bereits vorliegt.

Herr Melters erkundigt sich, ob es diesbezüglich seitens des Ortsbeirates ein Votum gibt.

Der Zweite Beigeordnete antwortet, dass der Ortsbeirat das Vorhaben sehr begrüßt.

Beschluss: Version: 1 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die Abwägung (Anlage 1) zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, Träger öffentlicher Belange sowie sonstiger Behörden eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.
2. Die Ergänzungssatzung "Wiesenweg Schönwerder", bestehend aus der Planzeichnung mit Lageplan und Satzungstext (Anlage 2), Stand 10.03.2020, wird beschlossen. Die Begründung, Stand 10.03.2020, (Anlage 3) wird gebilligt."
Abstimmung: 11/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 17. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (vBP) Sondergebiet Photovoltaik "Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben" DS-Nr.: 52/2020
Der Vorsitzende sagt an, dass die Tagesordnungspunkte 17, 18 und 19 zusammengehören und diese ebenso gemeinsam thematisiert werden.

Herr Teichner erkundigt sich, welchen Nutzen die Stadt Prenzlau und auch die Prenzlauer Bürger von der Errichtung der Photovoltaikanlage haben, da die Firma hier nicht ansässig ist und somit weder Gewerbesteuer vor Ort entrichtet, noch Arbeitsplätze schafft. Fraglich ist somit, ob dies für Prenzlauer Bürger ein Gewinn ist und sie eventuell von günstigeren Strompreisen profitieren. Er fügt im Namen seiner Fraktion hinzu, dass die Errichtung einer Photovoltaikanlage nur Zustimmung findet, wenn der Bürger und auch die Stadt Prenzlau einen merklichen Nutzen davon hätten.

Herr Frick informiert, dass die Fläche von etwa 16.000 qm bisher eine brachliegende Gewerbefläche war, die nun sinnvoll genutzt werden kann. Die Fläche bleibt im Eigentum der Firma Reserv GmbH und es erfolgt lediglich eine Verpachtung an die Firma Mayer & Sellin GmbH. Diese Mehreinnahmen für die Firma Reserv GmbH sieht er auch als Gewinn für die Stadt Prenzlau, da somit auch mehr Gewerbesteuereinnahmen verzeichnet werden können. Darüber hinaus ist vertraglich vereinbart, dass die Bauleistungen ebenfalls durch die Firma Reserv GmbH durchgeführt werden, was sich wiederum in den Gewerbesteuereinnahmen widerspiegeln wird.

Der Bürgermeister ergänzt, dass die Firma Mayer & Sellin GmbH zwar nicht ortsansässig ist, aber dennoch Gewerbesteueranteile an die Stadt Prenzlau zu entrichten hat. Er merkt zudem an, dass eine Einspeisung von Strom in das Netz der öffentlichen Versorgung, egal ob dies große Anlagen betrifft oder auch nur kleinere Anlagen von Privatpersonen, immer der EEG-Umlage unterliegen.

Herr Teichner dankt Herrn Frick für die Ausführungen. Er wird diese Thematik innerhalb seiner Fraktion nochmals thematisieren und signalisiert, dass er sich zur heutigen Abstimmung erst einmal enthalten wird.

Beschluss: Version: 1 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Der gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch abzuschließende Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (vBP) Sondergebiet Photovoltaik "Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben" zwischen der Stadt Prenzlau, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Hendrik Sommer und der Vorhabenträgerin, der Mayer & Sellin GmbH, Maulbronner Straße 45, 75443 Ötisheim, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Sellin, wird bestätigt."
Abstimmung: 10/0/1 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen 

TOP 18. Feststellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 50/2020
Beschluss: Version: 1 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: 1. Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau vom 13.04.2019 wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft und gebilligt. 2. Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, wird festgestellt (Anlage 2). Die Begründung (Anlage 3) sowie der Umweltbericht (Anlage 4) werden gebilligt."
Abstimmung: 10/0/1 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 19. Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (vBP) Sondergebiet Photovoltaik "Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben" der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 51/2020
Beschluss: Version: 1 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: 1. Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (vBP) Sondergebiet Photovoltaik "Gärtnerei- Areal/ Schäfergraben" der Stadt Prenzlau wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft und gebilligt. 2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan (vBP) Sondergebiet Photovoltaik "Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben" (Anlage 2) mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan als Bestandteil des vBPs (Anlage 3) wird zur Satzung erhoben. Die Begründung (Anlage 4) sowie der Umweltbericht mit integriertem Artenschutzfachbeitrag (Anlage 5) werden gebilligt."
Abstimmung: 10/0/1 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 20. Stadtleitbild

TOP 20.1 Leitbild für die Stadt Prenzlau DS-Nr.: 38-1/2020
Herr Meyer zitiert den Wortlaut des Antrages. Dem demografischen Wandel soll entgegengewirkt werden, damit die Stadt Prenzlau auch weiterhin Kreisstadt und somit Mittelzentrum bleibt.

Herr Richter hält das Anliegen des Antrages für durchaus sinnvoll und begrüßt diesen. Er denkt dennoch, dass dieser Antrag entbehrlich ist, da dieser der kommenden Diskussion bezüglich des Stadtleitbildes vorgreift. 

Der Bürgermeister schlägt vor, die benannte Textpassage in dem Prozess zur Entwicklung eines Stadtleitbildes mit aufzunehmen. Er weist nochmals darauf hin, dass dies der erste Auftakt zum Erstellen des Leitbildes ist. Es werden noch viele Abstimmungen gemeinsam mit den Stadtverordneten in den Arbeitsgruppen, mit den Mitbürgern, Vereinen, kirchlichen Institutionen wie auch mit gewerbetreibendenden Gastronomen erfolgen werden. Er bittet aus diesen Gründen den Antrag zurückzuziehen.

Herr Meyer stimmt dieser Verfahrensweise zu und zieht den Antrag zurück.

Herr Kirchner möchte dem Prozess des Beschließens dieser Drucksache nicht entgegenstehen, merkt aber dennoch an, dass die Stadtverordneten bei der Prozessfindung zum Erstellen des Leitbildes beteiligt werden sollen.

Der Bürgermeister sichert dies selbstverständlich zu.

Wortlaut: Version: 1 "Die Aufgabenstellung der in Pkt. 3 vorgeschlagenen Arbeitsgruppe 4 soll wie folgt ergänzt werden: - Erweiterung von Ansiedlungsmöglichkeiten für private Wohnbebauung als Maßnahme gegen die demografische Entwicklung und Unterstützung des Mittelzentrumstatus"
Abstimmung: zurückgezogen

TOP 20.2 Stadtleitbild Prenzlau 2050 DS-Nr.: 38/2020
Beschluss: Version: 1 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: 1. Der Bürgermeister wird beauftragt, ein zeitgemäßes Leitbild für die Stadt Prenzlau zu entwickeln. 2. Es ist eine externe Moderation zu beauftragen. 3. Im Ergebnis ist den Stadtverordneten ein beschlussfähiges Leitbild vorzulegen."
Abstimmung: 11/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 21. Zeitweiliger Ausschuss zum Umbau des Dominikanerklosters Antrag Fraktion DIE LINKE.Prenzlau DS-Nr.: 41/2020
Frau Reinke erachtet den zeitweiligen Ausschuss für sinnvoll und auch notwendig. Sie betont, dass das Thema bezüglich des Dominikanerklosters dann aber in den Fachausschüssen nicht so umfänglich thematisiert werden soll, sondern sich präzise auf den zeitweiligen Ausschuss konzentriert.

Wortlaut: Version: 1 "Die Stadtverordnetenversammlung beschlie ßt gem äß § 3 Absatz 2 der Zust ändigkeitsordnung (ZustO) der Stadtverordnetenversammlung Prenzlau und § 43 Absatz 1 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) einen zeitweiligen Ausschuss zum Umbau des Dominikanerkloster einzuberufen. Dabei handelt es sich um einen beratenen Ausschuss. Der Ausschuss m öge so lange bestehen, wie die Umbau- und Umstrukturierungsarbeiten des Klosters andauern. Der Ausschuss besteht aus 12 Mitgliedern. Die/Die Ausschusssprecher*in wird aus der Mitte der Ausschussmitglieder gewählt. Eine zus ätzliche Entsch ädigung f ür den/die Ausschusssprecher*in entfällt."
Abstimmung: 10/0/1 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 22. Sachstand Einführung Ratsinformationssystem
Frau Schön informiert im Auftrag des Bürgermeisters, dass im Zuge mit der Einführung des Ratsinformationssystems sowohl die Corona-Pandemie als auch die Datenübertragung von dem alten System uns zeitlich etwas zurückgeworfen hat. Dennoch sind wir zum jetzigen Zeitpunkt so weit, dass der Sitzungsdienst den heutigen Hauptausschuss und die am 18.06.2020 stattfindenden Stadtverordnetenversammlung zur Erprobung das System nutzt. Im Weiteren ist angedacht, dass die Sitzungsfolge August/September genutzt wird, um die Anwendung des Systems zuzüglich des Workflows für die digitale Unterzeichnung durch die gesamte Verwaltung sicherzustellen. Wenn gewünscht, kann ein Mitglied je Fraktion diesen Probelauf begleiten. Sie bittet in diesem Zusammenhang um namentliche Benennung der Fraktionsmitglieder bis zur Stadtverordnetenversammlung am 18.06.2020. Für diese gegebenenfalls fünf Stadtverordneten erfolgt die Übergabe der Tablets bereits ab dem 29.06.2020. Die restlichen Stadtverordneten erhalten ihre Tablets im Zeitraum vom 31.08. - 11.09.2020. Die Schulungstermine der Mandatsträger sind für die 1./2. Oktoberwoche angedacht. Die vollumfängliche/reguläre Nutzung des neuen Systems ist für die Sitzungsfolge November/Dezember geplant.

TOP 23. Mitteilungen des Bürgermeisters

TOP 23.1 Haushaltssperre im Haushaltsjahr 2020 DS-Nr.: 48/2020
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 23.2 Information über Prüfungsleistungen im Jahr 2019
DS-Nr.: 34/2020

Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 23.3 Benennung der Mitglieder von Fachausschüssen des Städte- und Gemeindebundes aus der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 36/2020
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis. 

TOP 23.4 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (IV. Quartal 2019) DS-Nr.: 20/2020
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 23.5 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (I. Quartal 2020) DS-Nr.: 54/2020
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 23.6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen IV. Quartal 2019 (Teil 1) DS-Nr.: 59/2020
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 23.7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen I. Quartal 2020 DS-Nr.: 60/2020
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 23.8 Mitteilung über die Vergaben nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) DS-Nr.: 21/2020
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 23.9 Mitteilung über die Vergaben nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) DS-Nr.: 55/2020
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

weiter Mitteilungen: Der Bürgermeister informiert, dass durch den Landesbetrieb Straßenwesen Lärmimmissionsüberschreitungen im Bereich Neustädter Damm wie auch in der Brüssower Allee festzustellen sind. Aus diesem Grund wird die Höchstgeschwindigkeit zukünftig in diesen Bereichen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr auf 30 km/h für LKW sowie PKW begrenzt werden. Im Bereich des Neustädter Damm betrifft dies die Strecke ab der Einfahrt zur Uckerpromenade bis zur Abfahrt Güstower Straße. In der Brüssower Allee wird die 30-Zone ab der Kreuzung zum Kaufland bis zur Abfahrt der Philipp-Hackert Straße gekennzeichnet.

Herr Teichner erkundigt sich, ob dann auch seitens der Stadt Prenzlau beabsichtigt wird, an den genannten Bereichen Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen.

Der Bürgermeister antwortet, dass bereits jetzt schon Geschwindigkeitsmessungen in der Stadt und den Ortsteilen durch das Ordnungsamt durchgeführt werden. Die Auswahl der Örtlichkeiten an denen Messungen, aufgrund von Geschwindigkeitsbegrenzungen durchgeführt werden sollten, können durchaus erweitert werden. Aber auch die Polizei wird hier Kontrollen durchführen.

TOP 24. Anfragen der Ausschussmitglieder
Frau Reinke erkundigt sich auf Grund der Ortsbeiratssitzung am 26.05.2020 in Güstow, wann die Stadtverordneten mit einer Planzeichnung und den Entwürfen für den Umbau des Gemeindesaals rechnen können.

Der Zweite Beigeordnete informiert darüber, dass dem Ortsbeirat in der Sitzung am 26.05.2020 ein Entwurf vorgestellt und um ein Feedback bis Mitte Juni gebeten wurde. Sobald den Entwürfen seitens des Ortsbeirates zugestimmt wird, werden diese auch im Ausschuss für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung vorgestellt und Unterlagen ausgereicht. Die Grundsatzentscheidung, dass in dem Gemeindesaal ein Umbau stattfinden wird, wurde bereits in der Ortsbeiratssitzung beschlossen. Im Weiteren erörtert er die Förderproblematik.

Der Bürgermeister ergänzt, dass dennoch der Verkauf des Gemeindehauses geplant ist, da es hier Interessenten gibt und bittet zukünftige Veranstaltungen wie die Ortsbeiratssitzungen in dem Gemeindesaal durchzuführen.

Herr Teichner nimmt die Information, dass dieses Projekt vorerst aus der Förderung raus fällt, mit in den Ortsbeirat. Des Weiteren merkt Herr Teichner an, dass durch die Coronakrise die finanzielle Lage in Deutschland und die damit verbundenen fehlenden Steuereinnahmen in Milliardenhöhe sehr starke Auswirkungen haben werden. Somit erkundigt er sich, ob die Stadt Prenzlau bereits jetzt eine Einschätzung treffen kann, inwieweit diese Krise die Kommune finanziell belasten wird. Er bittet in diesem Zusammenhang die Liste der freiwilligen Leistungen auf Grund der prekären Lage anzupassen und präzise zu schauen, wo Einsparungen gemacht und auf welche freiwilligen Leistungen im Zweifelsfall auch verzichtet werden kann.

Der Erste Beigeordnete antwortet, dass die Steuerschätzungen des Landes bei etwa 5,5 Mio € Mindereinnahmen liegen. Er kündigt an, dass erst im Oktober, nach Anrechnung des dritten Quartals, verlässliche Zahlen genannt werden können. Das erste Quartal war von der Coronakrise noch nicht betroffen. Somit kann keine genaue Einschätzung nach der Abrechnung des ersten und zweiten Quartals durchgeführt werden, da es im zweiten Quartal zu erheblichen Abweichungen insbesondere der Gewerbesteuereinnahmen kam. Zudem müssen die Auszahlungen der Schlüsselzuweisungen vom Land Brandenburg Ende August abgewartet werden. Er sichert zu, die Liste der freiwilligen Leistungen nochmals zu ergänzen und mit dem aktuellen Stand den Stadtverordneten zukommen zu lassen.

TOP 25. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 18.57 Uhr.

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Niederschrift HAU-A vom 10.06.2020 (öffentlich) (146.8 KB)

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