direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales vom 13.05.2020

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung
des Ausschusses für Bildung, Kultur u. Soziales der Stadt Prenzlau
am Mittwoch, dem 13.05.2020,
Christa-und-Peter-Scherpf-Gymnasium, Teil II, Seeweg 6 (Aula)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 18.17 Uhr

Entschuldigt:
Herr Kath 
Herr Stresemann
Frau Bieche

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 04.03.2020
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Nutzung der Friedhöfe der Stadt Prenzlau (Friedhofssatzung) (DS-Nr.: 56/2020)
7. Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 35/2020)
8. Stadtleitbild Prenzlau 2050 (DS-Nr.: 38/2020) 
9. Bericht Prenzlauer Profil 1. Quartal 2020
10. Mitteilungen des Bürgermeisters
11. Anfragen der Ausschussmitglieder
12. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 8 Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 04.03.2020
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Über die Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Nutzung der Friedhöfe der Stadt Prenzlau (Friedhofssatzung) DS-Nr.: 56/2020
Der Zweite Beigeordnete fasst die Gründe für die Änderung der Satzung zusammen. Überwiegend handelt es sich um Klar- bzw. Richtigstellungen, resultierend aus den Erfahrungen mit den Urnenwänden. Eine Änderung der Gebührensatzung ist aufgrund der bisher guten Kalkulation derzeit nicht notwendig.
Der Aufbau der Stelen wird sich aufgrund der aktuellen Lage (Corona) etwas verzögern.

Der Vorsitzende fragt nach, warum das Ablegen von Blumenschmuck vor den Urnenwänden zukünftig nicht mehr gestattet sein wird. 

Der Bürgermeister antwortet, dass der Blumenschmuck teilweise so üppig ist, dass die unteren Urnenstellen komplett verdeckt werden. Dies wiederum wiederstrebt den Eigentümern dieser Grabstellen. Eine separate Stelle zur Ablage des Blumenschmuckes soll deshalb neu eingerichtet werden.

Herr Reichel möchte wissen, warum die Schriftform so genau vorgegeben und dadurch keine Möglichkeit zur Individualität gegeben wird.

Der Zweite Beigeordnete antwortet, dass individuelle Gestaltungsmöglichkeiten bspw. durch das Aufbringen verschiedener Symbole gegeben sind.

Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die "5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Nutzung der Friedhöfe der Stadt Prenzlau (Friedhofssatzung)" gemäß Anlage 1. "
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 7. Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 35/2020
Der Bürgermeister verdeutlicht, dass die Satzung eine sehr spürbare finanzielle Entlastung für die Eltern bringen wird und einen weiteren Schritt in Richtung Beitragsfreiheit darstellt. Die zur Beschlussfassung vorliegende Satzung orientiert sich nah an der Mustersatzung des Jugendamtes und wurde bereits vom Landkreis Uckermark bestätigt.

Herr Krüger bemängelt das fehlende Gleichheitsprinzip im Vergleich zu anderen Trägern in der Stadt Prenzlau.

Der Bürgermeister antwortet, dass mit der Satzung nur der Kostenbeitrag für die Betreuung von Kindern in Trägerschaft der Stadt Prenzlau geregelt werden kann. Jeder Träger muss seine Kostenbeiträge selbst berechnen. Dabei entstehen natürlich Unterschiede. Den Kostenbeitrag der freien Träger mittels einer Satzung der Stadt Prenzlau zu regeln stellt einen unerlaubten Eingriff in die Rechte anderer Träger dar und ist folglich rechtsunwirksam.

Herr Reichel fragt nach, ob die Stadt Prenzlau garantieren kann, dass der Höchstbeitrag für einen Betreuungsplatz nicht über den Einzelplatzkosten liegt.

Der Bürgermeister antwortet, dass die derzeitigen Höchstbeiträge sogar ein ganzes Stück unter den tatsächlichen Platzkosten liegen, um sich bei möglichen Klagen notfalls noch einen Heilungsspielraum einräumen zu können.

Herr Kirchner begrüßt die Entlastung der Eltern durch die Satzung und verdeutlicht die Unterstützung der Fraktion "Wir Prenzlauer" hierfür. Er merkt an, dass hinsichtlich der Ermittlung des Höchstbeitrages geprüft werden sollte, ob nicht besser die durchschnittlichen Platzkosten über alle Betreuungsformen angewendet sollten. Dies hätte nochmals eine geringe Senkung der Höchstbeiträge zur Folge. Des Weiteren schlägt er vor, eine Legitimation für den Erlass von Gebühren, bspw. aufgrund der aktuellen Lage, mit in die Satzung aufzunehmen. Er fragt nach, was mit dem in § 4 Absatz 1 enthaltenen Begriff "Tag genaue" Abrechnung gemeint ist, wie die Ermittlung stattfindet und von welcher Größe ausgegangen wird. Er sieht hier die Notwendigkeit der weiteren Konkretisierung. Weiterhin findet er den in § 9 Absatz 5.2 festgehaltenen Ausschluss von Verlusten bei der Berechnung nicht richtig. Er sieht dadurch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Beitragspflichtigen nicht reell dargestellt.

Frau Kehn sagt zu, den Begriff "Tag genau" in der Satzung nochmals genauer zu definieren. Sie führt weiter aus, dass sich der Höchstbeitrag nach den tatsächlichen Platzkosten abzgl. der institutionellen Förderung (MBJS, LK bspw. Personalkosten) berechnet. Platzkosten sind von Träger zu Träger unterschiedlich. Die Höchstbeiträge sind gemäß gesetzlicher Vorschriften in der entsprechenden Betreuungsform zu ermitteln. Eine Berechnung über alle Betreuungsformen sind Ihrem Wissen nach nicht gesetzeskonform. Sie merkt weiter an, dass die in § 9 Absatz 5.2 beschriebene Herangehensweise zur Behandlung von Verlusten durch das OVG bestätigt wurde. Weitere Hinweise nimmt sie gern entgegen.

Herr Kirchner fragt nach, ob die Höchstbeiträge anhand der tatsächlich betreuten Anzahl von Kindern berechnet wurden oder entsprechend der Kapazitäten.

Frau Kehn antwortet, dass die Berechnung entsprechend der bewilligten Kapazitäten erfolgte.

Beschluss: Version: 1 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Stadt Prenzlau gemäß Anlage 1."
Abstimmung: 6/0/2 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 8. Stadtleitbild Prenzlau 2050 DS-Nr.: 38/2020
Der Zweite Beigeordnete erläutert das Vorhaben.

Es entsteht eine Diskussion darüber, inwieweit die Stadtverordneten in den Prozess mit einbezogen werden sollten.

Der Zweite Beigeordnete antwortet, dass mit der Drucksache zunächst nur ein Grundsatzbeschluss gefasst werden soll. Die weitere Vorgehensweise und Umsetzung wird in den folgenden Ausschüssen vorgestellt und abgestimmt. Der Vorschlag die Koordinierung und Umsetzung aus den Fachausschüssen heraus vorzunehmen wird negiert. Der Haupttenor soll bei der Bürgerbeteiligung liegen. Hierbei soll ein externes Büro, welches sich mit Bürgerbeteiligung auskennt, strukturierend aber nicht inhaltlich unterstützen.

Der Vorsitzende ist der Meinung, dass die Stadtverodneten und Beiräte eine gewichtigere Rolle spielen sollten. 

Der Bürgermeister antwortet, dass selbstverständlich eine enge Beteiligung der Stadtverordneten stattfindet. Letztendlich muss das Stadtleitbild ja auch durch diese beschlossen werden.

Beschluss: Version: 1 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Der Bürgermeister wird beauftragt, ein zeitgemäßes Leitbild für die Stadt Prenzlau zu entwickeln.
2. Es ist eine externe Moderation zu beauftragen.
3. Im Ergebnis ist den Stadtverordneten ein beschlussfähiges Leitbild vorzulegen. "
Abstimmung: 7/0/1 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 9. Bericht Prenzlauer Profil 1. Quartal 2020
Herr Kirchner merkt an, dass aufgrund der aktuellen Situation (Corona) Mittel nicht abgerufen werden können. Er fragt nach, ob diese in den Haushalt 2021 übertragen werden können.

Der Bürgermeister antwortet, dass die Mittel im Rahmen des Prenzlauer Profils auch aus Gleichbehandlungsgründen und mit Blick auf die Haushaltssperre nur bei Durchführung der Veranstaltung abgerufen werden können. Nicht abgerufene Mittel werden dem allgemeinen Haushalt zurückgeführt.

Die Ausschussmitglieder nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 10. Mitteilungen des Bürgermeisters
Frau Kehn informiert im Auftrag des Bürgermeisters zur Klassenbildung im Schuljahr 2020/2021 wie folgt:

Mit Stand vom 23.04.2020 wurden im Rahmen der Ausgleichskonferenz für das Schuljahr 2020/2021 die künftigen Schüler der 1. Klassen wie folgt zugeordnet:

Verlässliche Halbtagsgrundschule "Diesterweg" (2-zügig):
gesamt 48 Schüler

Grundschule "J. H. Pestalozzi" (2-zügig):
gesamt 43 Schüler

Grundschule "A. Becker" (2-zügig):
gesamt 43 Schüler
Oberschule mit Grundschulteil "C. F. Grabow"; Grundschule (1-zügig):
gesamt 23 Schüler 

Herr Reichel fragt nach, ob die Schuleingangsuntersuchungen durchgeführt werden konnten.

Frau Kehn antwortet, dass alle Untersuchungen im März/ April erfolgt sind.

Der Bürgermeister informiert die Ausschussmitglieder darüber, dass das Bahnhofsvordach nach derzeitigem Planungsstand voraussichtlich im Juli 2023 fertig gestellt wird.

TOP 11. Anfragen der Ausschussmitglieder
Herr Reichel möchte wissen, ob das Ortsteilsbudget und die Gelder für Feste in den Ortsteilen "verfallen".

Der Erste Beigeordnete antwortet, dass angestrebt ist, diese Mittel bis zum Jahresende auszugeben. Ggf. werden Haushaltsreste gebildet.

Herr Scheel möchte wissen, ob die Kita-Kostenbeiträge auch im Monat Mai allen Eltern erlassen werden.

Der Bürgermeister antwortet, dass dies eine Ausnahme für den Monat April darstellt und die weiteren Entscheidungen auf Landesebene abzuwarten sind.

TOP 12. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 18.17 Uhr.1

Downloads

Niederschrift BKS-A vom 13.05.2020 (öffentlich) (41.9 KB)

zurück Seitenanfang Seite drucken