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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung vom 14.05.2020

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung
des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung der Stadt Prenzlau
am Donnerstag, dem 14.05.2020,
Christa-und-Peter-Scherpf-Gymnasium, Teil II, Seeweg 6 (Aula)

Beginn: 17.00 Uhr
Ende: 18.20 Uhr 

Entschuldigt: 
Herr Hildebrandt
Herr Krüger
Herr Naujokat-Großpietsch

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 05.03.2020
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Satzung über die Erhebung von Gebühren für Einsätze bzw. Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 46/2020)
7. Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 35/2020)
8. Stadtleitbild Prenzlau 2050 (DS-Nr.: 38/2020)
9. Berufung von einem sachkundigen Einwohner in den Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung (DS-Nr.: 47/2020)
10. Bericht Prenzlauer Profil 1. Quartal 2020
11. Mitteilungen des Bürgermeisters
11.1 Haushaltssperre im Haushaltsjahr 2020 (DS-Nr.: 48/2020)
11.2 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen IV. Quartal 2019 (Teil 1) (DS-Nr.: 59/2020)
11.3 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen I. Quartal 2020 (DS-Nr.: 60/2020)
11.4 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (I. Quartal 2020) (DS-Nr.: 54/2020)
12. Anfragen der Ausschussmitglieder
13. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 8 Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 05.03.2020
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Über die Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig angenommen 

TOP 6. Satzung über die Erhebung von Gebühren für Einsätze bzw. Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 46/2020
Herr Schmidt erläutert im Auftrag des Bürgermeisters, dass eine Anpassung der Gebührensatzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Prenzlau auf Grund einer Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes notwendig ist. Aus diesem Grund hat die Kämmerei einen neuen Betriebsabrechnungsbogen (BAB) erstellt, der als Anlage 2 der Drucksache beigefügt ist. Eine einheitliche Berechnung der Gebühren bietet die Rechtsgrundlage aus dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG). Somit können einheitliche Berechnungen im Land Brandenburg erfolgen.

Herr Kirchner erkundigt sich nach dem genauen Entstehen der Zahlen bei der Gegenüberstellung der Kostentarife, da für ihn hier keine eindeutige Struktur hervorgeht.

Herr Schmidt antwortet im Auftrag des Bürgermeisters, dass in der Gegenüberstellung der Kostentarife wie auch im BAB immer auf volle Stunden eine Darstellung erfolgt. Die Stadt Prenzlau ist dazu verpflichtet minutengenau abzurechnen. Da im BAB auf volle Stunde eine Darstellung erfolgt, sollte ein einheitliches Bild geschaffen werden. Aus diesem Grund wurde auch bei der Gegenüberstellung der Kostentarife (ermittelter Wert aus dem BAB x 60 Minuten) diese in Stunden angegeben und am Ende ungerade Zahlen aufgerundet.

Herr Tank fragt, warum die Summe gemäß BAB für den Einsatzleiter/Einsatzkraft bei der Gegenüberstellung der Kostentarife (Anlage 3 zur DS 46/2020) so enorm abweicht.

Herr Schmidt erklärt dies im Auftrag des Bürgermeisters damit, dass der Einsatzleiter Herr Wolf, der fest Angestellter der Stadt Prenzlau ist, nicht bei allen Einsätzen vor Ort ist. Ein Einsatzleiter kann somit durchaus auch jemand aus der Freiwilligen Feurwehr sein. Aus diesem Grund ist der Wert tiefer als im BAB veranschlagt. Dies ist auch im Sinne des Gebührenschuldners.
Beschluss: Version: 1 
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Einsätze bzw. Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Prenzlau gemäß Anlage 1."
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 7. Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 35/2020
Der Bürgermeister sagt, dass diese Kostenbeitragssatzung eine gute Entlastung für die Eltern darstellt. Da in allen Bereichen eine nicht unerhebliche Minderung der Gebühren zu verzeichnen ist, stellt dies eine sehr sozialverträgliche Satzung dar. Er informiert, dass der Landkreis Uckermark bereits seine Zustimmung erteilt hat. Die Verringerung der Beiträge ist ein guter Weg zur Beitragsfreiheit, die perspektivisch angestrebt wird. Des Weiteren sagt er, dass von der Stadt Prenzlau zwei beauftragte unabhängige Steuerberater die Händelbarkeit der Satzung bestätigt haben.
Er gibt weiter zur Kenntnis, dass es konkrete Vorgaben, u.a. auch die lineare Staffelung der Einkommensstufen, vom Land bezüglich der Berechnungen gibt. Die Höchstbeiträge liegen relativ weit unterhalb der tatsächlichen Platzkosten, um im Fall einer eventuellen Klage noch genügend Spielraum zu haben.

Der Erste Beigeordnete gibt an, dass die Ermäßigungen für die Eltern durchaus eine Belastung für den städtischen Haushalt darstellen. Jedoch verstärkt er die Aussage des Bürgermeisters und unterstreicht die Sozialverträglichkeit, was aus seiner Sicht sehr positiv zu bewerten ist.

Herr Kath erkundigt sich nach dem Abstimmungsergebnis im Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales (BKS-A) am 13.05.2020.

Im BKS-A wurde wie folgt abgestimmt:
6 - Ja Stimmen
0 - Nein Stimmen
2 - Enthaltungen

Herr Kirchner sagt, dass er sich beim gestrigen BKS-A enthalten hat, da insbesondere zu der Anlage 2 der Drucksache noch Fragen seinerseits offen sind und zu dem Delta von über 3 Mio € noch Klärungsbedarf besteht. Dennoch wird seitens seiner Fraktion eine Senkung positiv begrüßt.

Herr Tank spricht sich für eine Senkung der Gebühren aus, meint aber, dass er die nun vorgeschlagene Senkung zu hoch findet, da diese den Haushalt der Stadt Prenzlau enorm belasten wird. Er mahnt, dass Mehrausgaben durch den zukünftig erhöhten Personalschlüssel anfallen werden und auch dies durch die Stadt getragen werden muss. Er befürchtet, dass durch die Mehrbelastung dann andere Projekte, wie Beispielsweise das Prenzlauer Profil, darunter leiden könnten.

Der Bürgermeister hält den vorliegenden Satzungsentwurf für vertretbar und auch leistbar. Auf dem Weg in Richtung Beitragsfreiheit, was zukünftig angestrebt wird, ist man mit dieser Satzung ein Stück näher.

Frau Karstädt stellt fest, dass den Unterlagen nicht eindeutig zu entnehmen ist, wie hoch die Mehrbelastung für die Stadt ist, wenn man diesen Satzungsentwurf mit der jetzt bestehenden Satzung vergleicht.

Der Erste Beigeordnete antwortet, dass dies aktuell auch nicht genau beziffert werden kann, da vorher nicht einschätzbar ist, in welcher Einkommensstufe sich die jeweiligen Eltern befinden. Momentan beläuft sich die Mehrbelastung, die jährlich in der Haushaltsplanung veranschlagt wird, geschätzt auf etwa 200.000 - bis vielleicht 250.000 € im Ergebnishaushalt. Er ergänzt, dass auf Grund der Steigerung des Höchstbeitrages noch weniger Eltern diesen zu zahlen haben. Er findet die Entlastung und die somit einhergehende Staffelung im mittleren Bereich, in der sich die meisten der Gebührenzahler befinden, für sehr gerecht.

Frau Kehn informiert im Auftrag des Bürgermeisters, dass bei der bisherigen Satzung immer nur das zu betreuende Kind betrachtet wurde. Bei dem nun vorliegenden Satzungsentwurf werden alle im Haushalt lebenden Kinder berücksichtigt und in den jeweiligen Tabellen (Krippe, Kindergarten, Hort) als "1-Kind-Familie", "2-Kind- Familie", "3-Kind-Familie" dargestellt. In der Anlage 3 der Drucksache wurde ein Beispiel dargestellt, welches eine Entlastung einer Familie mit zwei Kindern darstellt. 

Der Erste Beigeordnete streitet nicht ab, dass die Mehrausgaben durchaus kompensiert werden müssen. Aber die Beitragsfreiheit wird ohnehin in naher Zukunft angestrebt, sodass ein langsames Herantasten von Nöten ist, um später nicht abrupt einen Einbruch im Haushalt verzeichnen zu müssen.

Der Bürgermeister informiert in diesem Zusammenhang nochmals darüber, dass die Stadt Prenzlau in enger Zusammenarbeit mit dem Städte- und Gemeindebund wahrscheinlich eine Normenkontrollklage einreichen wird, da das Konnexitätsprinzip seitens des Landes keine Umsetzung findet und die Verordnung der Landesregierung somit in Frage gestellt wird. Im Moment werden für die Beitragsfreiheit eines Vorschulkindes 125,00 € monatlich vom Land übnernommen, jedoch erhält die Stadt Prenzlau für die Kinder mit Elterneinkommen bis ca. 20.000 € jährlich lediglich einen Ausgleich in Höhe von 12,50 € pro Kind im Monat. Dies deckt nicht ansatzweise die zu tragenden Kosten, um eine Beitragsfreiheit realisieren zu können.

Herr Wesenberg erkundigt sich im Zuge der ganzen Diskussion über die Kosten, ob nicht eventuell die Qualität der Kitaeinrichtungen unter der Senkung der Gebühren leiden könnte.

Der Bürgermeister negiert dies und führt Beispiele an, wie u.a. die Schaffung der Kitaassistentenstellen und das Bestellen von Einzelfallhelfern und sogenannten "Springer-Erzieherinnen".

Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Stadt Prenzlau gemäß Anlage 1."
Abstimmung: 3/0/5 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 8. Stadtleitbild Prenzlau 2050 DS-Nr.: 38/2020
Herr Kirchner sagt, dass seine Fraktion dem Gedanken, einen Grundsatzbeschluss zum Stadtleitbild herbeizuführen, grundsätzlich zustimmt. Jedoch stellt die Formulierung unter Nr. 1 und 3 zum Beschlussentwurf für ihn ein Problem dar, weil hieraus nicht eindeutig hervorgeht, dass die Stadtverordnetenversammlung an der Erarbeitung zum Leitbild konstruktiv mit teilnimmt. Es sei zu befürchten, dass der Stadtverordnetenversammlung somit im Ergebnis lediglich ein von der Verwaltung erarbeitetes Leitbild zum Beschluss vorgelegt wird. Eine Beteiligung an der Erstellung des Leitbildes wurde der Stadtverordnetenversammlung zwar mündlich von der Verwaltung zugesichert, dennoch wird seitens seiner Fraktion ein Änderungsantrag spätestens zur Stadtverordnetenversammlung angekündigt.

Der Bürgermeister sieht die Stadtverordneten als Teil der Verwaltung, sodass dann zur Erstellung des Leitbildes eine enge Zusammenarbeit auch zwingend notwendig und auch erwünscht ist. Es werden zudem auch Diskussionsrunden mit Bürgern organisiert, wodurch die Erstellung ein ganz offenes Projekt mit allen Prenzlauern wird.

Herr Beimler erkundigt sich, wofür die 15.000 €, die in der Drucksache angegeben sind, veranschlagt werden. 

Der Bürgermeister antwortet, dass die Summe eine Einschätzung anhand der bisherigen Erfahrung für die bis jetzt durchgeführten Planungen darstellt. Angebote werden seitens der Verwaltung aber noch eingeholt. Es werden weitere Drucksachen folgen, in denen auch die konkreten finanziellen Auswirkungen dargestellt werden. Diese Drucksache stellt vorerst den Auftakt zur Erstellung des Leitbildes dar.

Der Vorsitzende merkt an, dass er der Drucksache inhaltlich zustimmen kann, gibt jedoch zu bedenken, dass angesichts der momentanen "Krise" durch das Coronavirus und der damit einhergehenden Haushaltssperre, der Zeitpunkt zur Erstellung des Leitbildes aus seiner Sicht nicht sehr sinnvoll erscheint.

Der Bürgermeister sieht gerade jetzt in der Erstellung des Leitbildes eine Chance, da sicher so manche Schwerpunkte nach der Coronakrise aus einem ganz anderen Blickwinkel betrachten werden. Es könnten aus der Krise heraus ganz neue Gedanken entstehen. Seiner Meinung nach sollte somit die Erstellung des Leitbildes nicht verschoben werden.

Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Der Bürgermeister wird beauftragt, ein zeitgemäßes Leitbild für die Stadt Prenzlau zu entwickeln.
2. Es ist eine externe Moderation zu beauftragen.
3. Im Ergebnis ist den Stadtverordneten ein beschlussfähiges Leitbild vorzulegen."
Abstimmung: 6/0/2 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 9. Berufung von einem sachkundigen Einwohner in den Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung DS-Nr.: 47/2020
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beruft auf Vorschlag der SPD-Fraktion folgenden sachkundigen Einwohner:
Ausschuss                        Fraktion                      sachkundige/r Einwohner
Finanzen-                          SPD                             Mike Schirrmeister
Rechnungsprüfung

Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 10. Bericht Prenzlauer Profil 1. Quartal 2020
Der Erste Beigeordnete berichtet, dass zur Zeit jegliches Vereinsleben auf Grund der Coronakrise still steht. Für den Herbst sind bereits Projekte angedacht, die dann hoffentlich Umsetzung finden können. Die nicht verbrauchten Gelder durch Nichtumsetzung vieler Projekte werden dem Haushalt der Stadt Prenzlau wieder zurückgeführt.

Herr Tank fragt, wie es zu begründen ist, dass der Hort der Kita Geschwister Scholl 200,00 € erhält und anderen Einrichtungen 300,00 €. 

Frau Kehn antwortet im Auftrag des Bürgermeisters, dass dies damit zu begründen ist, dass die Kita Geschwister Scholl lediglich 200,00 € beantragt hat.

TOP 11. Mitteilungen des Bürgermeisters

TOP 11.1 Haushaltssperre im Haushaltsjahr 2020 DS-Nr.: 48/2020
Herr Kirchner erkundigt sich, ob die Möglichkeit besteht, dass man zukünftig immer einen Tagesordnungspunkt bezüglich der Haushaltssperre im Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss vorsieht, um auf Grund der derzeitigen Situation immer aktuelle Informationen der Haushaltsdarstellung zu erhalten. Weiterhin fragt er, ob die Stadtverordneten bereits mit Eckdaten zum Haushalt auch vor der ersten Haushaltsberatung und dem Sonderfinanzausschuss im Oktober informiert werden können.

Der Erste Beigeordnete antwortet, dass die Stadtverordneten in der jetzigen Lage, insbesondere durch die Haushaltsbelastung, bedingt durch die Corona-Pandemie, selbstverständlich informiert werden. Die erste Abrechnung des ersten Quartals ist bereits erfolgt. Er gibt an, dass die Planung der Gewerbesteuern in Höhe von 5,5 Mio € ganz gewiss nicht eingenommen werden können und es hier definitiv zu Mindereinnahmen kommen wird. Er informiert in diesem Zusammenhang, dass Erlasse der Gewerbesteuern nicht möglich sind, jedoch den Firmen Stundungen und Ratenzahlungen angeboten werden können. Derzeit stellt sich es als sehr schwierig dar eine konkrete Liquiditätsplanung vorzunehmen. Es bleibt somit abzuwarten wie sich die Lage in den kommenden Wochen und Monaten entwickelt. Er bietet jedoch an, jederzeit, abhängig von der sich zu entwickelnden Lage, einen Sonderfinanzausschuss einzuberufen. Abschließend informiert er noch, dass die Stadt Prenzlau die ersten Zahlen für die Schlüsselzuweisungen vom Land Ende August erhalten wird.

Der Bürgermeister informiert in diesem Zusammenhang, dass Überlegungen beim Land durchgeführt werden, inwiefern man den kleineren Kommunen unter die Arme greifen und finanziell unterstützen kann in der Krise. Abschließende Maßnahmen und fundierte Zahlen stehen jedoch noch aus. Genauso, ob die Stadt Prenzlau auch Unterstützung erhalten wird.

Frau Kaufmann stellt fest, dass große Einsparungen bei der Bezuschussung vom Essengeld ausgewiesen sind und fragt, ob dies der geringen Anzahl der derzeit zu betreuenden Kinder in den Einrichtungen geschuldet ist.

Der Erste Beigeordnete antwortet, dass durch die geringe Anzahl der zu betreuenden Kinder, deren Eltern einen systemrelevanten Beruf ausüben, die Summe weitaus geringer war, als sonst.

Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 11.2 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen IV. Quartal 2019 (Teil 1) DS-Nr.: 59/2020
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 11.3 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen I. Quartal 2020 DS-Nr.: 60/2020
Herr Tank erkundigt sich, wie sich Summe in Höhe von 9.000 € unter Punkt 3 der Anlage zusammensetzt.

Der Bürgermeister antwortet, dass sich die Kosten auf die komplette Neuvermessung des Gebäudes beziehen. Dies war eine Auflage des Katasteramtes und musste zwingend durchgeführt werden.

Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 11.4 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (I. Quartal 2020) DS-Nr.: 54/2020
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

weitere Mitteilungen:
Der Erste Beigeordnete berichtet über verschiedene finanzielle Unterstützungsprogramme, die in der Zeit der Corona-Pandemie von der Stadt Prenzlau beantragt werden können. Ob ein Zuschuss bewilligt wird, steht aber noch nicht abschließend fest.

Der Bürgermeister informiert:
- Im April wurden auf Grund der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden eingeschränkten Nutzung der Kindertagesstätten die Gebühren für diesen Monat ausgesetzt.
- Der Bau auf dem Campingplatz geht trotz der Coronakrise voran. Auf Grund von Ausgrabungen wurden bereits hierfür 250.000 € ausgegeben. Hierbei wurden historische Funde ausgegraben, die dann hoffentlich auch einmal zukünftig im Dominikanerkloster ausgestellt werden können. Auch die Internetseite bezüglich des Campingplatzes ist so gut wie fertig erstellt.
- Die Erneuerung des Bahnhofsvordaches wird sich nach Informationen der Deutschen Bahn AG aller Wahrscheinlichkeit nach noch bis Juli 2023 hinziehen. 
- Abschließend informiert er die anwesenden Stadtverordneten darüber, dass im Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales am 13.05.2020 Herr Harald Luxath anwesend war. Er ist als Vorsitzender des Kreisschulbeirates wie ein sachkundiger Einwohner des Ausschusses zu betrachten und hat somit das Recht auch an der nicht öffentlichen Sitzung teilzunehmen. Er verliest den § 99 Absatz 5 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbGSchulG) und bittet die anwesenden Stadtverordneten diese Informationen mit in die Fraktionen zu nehmen.

TOP 12. Anfragen der Ausschussmitglieder
Herr Kirchner erkundigt sich, ob die Ausgaben für die Ausgrabungen in Höhe von 250.000 € auf dem Campingplatz Mehrausgaben darstellen oder dies die Gesamtkosten für die archäologischen Grabungen sind.

Der Bürgermeister antwortet, dass dies Mehrausgaben sind. Hierüber wird es im nächsten Finanz - und Rechnungsprüfungsausschuss konkrete Informationen geben.

Herr Tank fragt, ob es Sofortprogramme für die Kommune als Hilfe in der Coronakrise seitens des Landes oder des Bundes gibt. Weiterhin erkundigt er sich, ob die Angleichung der Mustererzieherin bei der Gehaltstabelle, wie auch im Westen gehandhabt, im Osten auch stattfinden wird. Abschließend möchte er wissen wann der genaue Baubeginn für den neuen ALDI-Markt geplant ist.

Der Bürgermeister antwortet, dass Soforthilfeprogramme in Planung sind. Diese Hilfeprogramme sind vorerst aber für die Wirtschaft gedacht. Ob den Kommunen finanzielle Hilfe zusteht, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden und wird mit Sicherheit auch von der eigenen finanziellen Lage abhängig sein. Weiterhin führt der Bürgermeister aus, dass es durchaus Unterschiede von Ost und West geben wird. Bezüglich des Baubeginns des ALDI-Marktes sagt er, dass voraussichtlich Ende Mai Baubeginn ist.

TOP 13. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 18.20 Uhr.

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