Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 18.06.2020 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die jährliche Bezuschussung für die Stelle "Ausländerbeauftragte(r) der Stadt Prenzlau" in Höhe von 2.400 €.
Die DS 23/2015 (Grundsatzbeschluss zur Einrichtung der Stelle "Ausländerbeauftragte(r) der Stadt Prenzlau" beinhaltet die Festlegung einer angemessenen Aufwandsentschädigung in Höhe von 200,00 € im Monat.
Seitens der Kommunalaufsicht wird bemängelt, dass der Ausländerbeauftragte infolge einer fehlenden Rechtsgrundlage keine monatliche Aufwandsentschädigung erhalten kann.
Für ehrenamtlich Beauftragte gilt § 24 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf), der nur den Ersatz von Auslagen und des Verdienstausfalles vorsieht. Dies setzt den Nachweis der entstandenen Auslagen und des Verdienstausfalles voraus.
In Anlehnung an die Zahlung der Aufwandsentschädigung für die Gemeindevertreter war ein Nachweis der durch den Ausländerbeauftragten getätigten Auslagen anhand des Beschlusses DS 23/2015 nicht vorgesehen.
Demnach würde die Stadt Prenzlau gegen höherrangiges Recht verstoßen. Infolgedessen sollte die Aufwandsentschädigung in einen Zuschuss umgewandelt werden, dessen Zahlung dem Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde unterliegt.
Hauptamt