Anlage zur DS 62/2020 (69.1 KB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 18.06.2020 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Prenzlau über Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse sowie für Ortsvorsteher und Mitglieder von Ortsbeiräten (Entschädigungssatzung-2019) gemäß Anlage 1.
Seitens der Kommunalaufsicht wurde die neu erlassene Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Prenzlau in der derzeit geltenden Fassung auf Übereinstimmung mit der Verordnung über die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse , für sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner sowie über den Ersatz des Verdienstausfalls (KomAEV) und der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) geprüft. Infolgedessen ergingen einige Hinweise, deren Berücksichtigung sich in der 2. Änderung der Entschädigungssatzung-2019 widerspiegeln.
Folgende Anpassungen wurden vorgenommen: Grundsätzlich aufzunehmen waren Zahlungsbestimmungen, die u.a. die Entstehung und das Ende der Zahlungsansprüche regeln. Daraus folgend wurde der § 2 Absatz 8 der derzeit geltenden Entschädigungssatzung ersatzlos gestrichen, da er zwar diesbezügliche Regelungen enthielt, diese aber nicht dem erforderlichen Umfang entsprachen. Gänzlich neu aufgenommen wurde der § 8 "Zahlungsbestimmungen".
Hauptamt