Anlage zur DS 60/2020 (20.8 KB)
Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 18.06.2020.
Textauszug aus der Drucksache
Kenntnisnahme:
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
Inhalt der Mitteilung:
Durch den Kämmerer der Stadt Prenzlau wurden gemäß § 70 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) im I. Quartal 2020 die in der Anlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bewilligt.
Kämmerei