Anlage zur DS 59/2020 (25.0 KB)
Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 18.06.2020.
Textauszug aus der Drucksache
Kenntnisnahme:
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
Inhalt der Mitteilung:
Durch den Kämmerer der Stadt Prenzlau wurden gemäß § 70 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) im IV. Quartal 2019 die in der Anlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bewilligt.
Da bis Ende April 2020 noch vereinzelt Rechnungslegungen für den Leistungszeitraum 2019 erwartet werden und noch zahlreiche Abschlussbuchungen für das Haushaltsjahr 2019 erfolgen, die erfahrungsgemäß die Bewilligung weiterer über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen erfordern, wird zu gegebener Zeit für das IV. Quartal 2019 eine ergänzende Übersicht nachgereicht.
Kämmerei