Anlage 1 zur DS 56/2020 (75.0 KB)
Anlage 2 zur DS 56/2020 (278.6 KB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 18.06.2020 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die "5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Nutzung der Friedhöfe der Stadt Prenzlau (Friedhofssatzung)" gemäß Anlage 1.
Auf dem Städtischen Friedhof Prenzlau wurde auf einer Teilfläche des Gräberfeldes IX ein Stelengarten mit insgesamt 400 Urnennischen errichtet. Die Urnenstelen sind Wahlgrabstellen für Urnen mit einer Nutzungszeit von 20 Jahren, die bei Bedarf verlängert werden kann.
Die Änderung der Friedhofssatzung ist erforderlich, um die Grabgestaltung für die Grabstättenformen Urnenstele und Urnenwand zu konkretisieren.
Hoch- und Tiefbauamt