Anlage zur DS 52-2020 (4.3 MB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 18.06.2020 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch abzuschließende Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (vBP) Sondergebiet Photovoltaik "Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben" zwischen der Stadt Prenzlau, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Hendrik Sommer und der Vorhabenträgerin, der Mayer & Sellin GmbH, Maulbronner Straße 45, 75443 Ötisheim, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Sellin, wird bestätigt.
Die Gemeinde kann durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn die Vorhabenträgerin auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben und der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB durch den Abschluss eines Durchführungsvertrages verpflichtet.
Die Verfügungsberechtigung für die Überplanung und Nutzung des Grundstückes wurde seitens der Vorhabenträgerin als Grundstückseigentümerin nachgewiesen.
Der inhaltlichen Erarbeitung des Durchführungsvertrages lagen die Planunterlagen zu DS 50/2020 und DS 51/2020 zugrunde.
Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung