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Beschlussvorlage 51/2020
Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (vBP) Sondergebiet Photovoltaik "Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben" der Stadt Prenzlau

Downloads

Drucksache 51/2020 (94.2 KB)

Anlage 1 zur DS 51/2020 (169.7 KB)

Anlage 2 zur DS 51/2020 (676.4 KB)

Anlage 3 zur DS 51/2020 (573.7 KB)

Anlage 4 zur DS 51/2020 (536.2 KB)

Anlage 5 zur DS 51/2020 (2.7 MB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 18.06.2020 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1. Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (vBP) Sondergebiet Photovoltaik "Gärtnerei- Areal/ Schäfergraben" der Stadt Prenzlau wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft und gebilligt.

2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan (vBP) Sondergebiet Photovoltaik "Gärtnerei- Areal/ Schäfergraben" (Anlage 2) mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan als Bestandteil des vBPs (Anlage 3) wird zur Satzung erhoben. Die Begründung (Anlage 4) sowie der Umweltbericht mit integriertem Artenschutzfachbeitrag (Anlage 5) werden gebilligt.

Begründung

Gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch hat die Stadtverordnetenversammlung den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen. Da die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes (DS 50/2020) der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde bedarf, kann der vorhabenbezogene Bebauungsplan (vBP) Sondergebiet Photovoltaik "Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben" erst mit Rechtswirksamkeit der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung öffentlich bekannt gemacht und somit rechtsverbindlich werden.

Dem Bebauungsplan ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde. Dies erfolgt nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung

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