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Mitteilungsvorlage 48/2020
Haushaltssperre im Haushaltsjahr 2020

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Drucksache 48/2020 (94.8 KB)

Anlage zur Ds 48/2020 (29.2 KB)

Beschlussfolge

Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 18.06.2020.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

Begründung

Gemäß § 84 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) obliegen dem Kämmerer u. a. die Haushaltsüberwachung und die Verwaltung des Geldvermögens und der Schulden der Gemeinde.

Im Rahmen dieser Verantwortlichkeit hat der Kämmerer gemäß § 71 BbgKVerf die Inanspruchnahme von Aufwands- und Auszahlungsansätzen sowie Verpflichtungsermächtigungen zu sperren, wenn die Entwicklung der Erträge und Einzahlungen oder der Aufwendungen und Auszahlungen dies erfordert.

Obwohl der Haushalt 2020 unter Beachtung strenger Sparsamkeitsprinzipien und Ausschöpfung aller Ertragsmöglichkeiten aufgestellt worden ist, konnte er im Ergebnisplan nicht ausgeglichen werden. Der geplante Fehlbedarf beträgt -455.300 €.

Des Weiteren sind zahlreiche Investitionen geplant, die im Haushaltjahr 2020 realisiert werden sollen. Der Saldo aus Investitionstätigkeit beträgt lt. Finanzplan 2020 -2.103.900 €, hinzu kommen Haushaltsausgabereste aus Vorjahren für Investitionen in Höhe von ca. 8,5 Mio. €, die die Liquidität der Stadt Prenzlau deutlich spürbar belasten, sobald sie zur Auszahlung gelangen.

Bereits vor Eintreten der Corona-Krise lagen die Erträge aus Gewerbesteuern deutlich unter dem Planansatz von 5,5 Mio. €. Nunmehr sind aufgrund der strikten Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus weitere gravierende Einnahmeverluste zur erwarten. Bei den Erträgen aus Gewerbesteuern wird insgesamt mit einem Rückgang von 1,5 bis 2,0 Mio. € gerechnet. Im Bereich der Gemeinschaftssteuern (Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer) werden sich ebenfalls Einnahmeausfälle ergeben. Zusätzlich wird auch ein Anwachsen von offenen Forderungen bei anderen Ertragsarten (Gebühren, Mieten/ Pachten u.dgl.) angenommen. Die umfassenden finanziellen Auswirkungen - auch auf die Haushalte der Folgejahre - sind derzeit noch gar nicht abschätzbar.

Aus den vorgenannten Gründen hat der Kämmerer mit Wirkung vom 06.04.2020 eine Haushaltssperre ausgesprochen.

Die Haushaltssperre umfasst die in der Anlage aufgeführten Aufwands- und Auszahlungsansätze und erstreckt sich über alle Fachbereiche der Verwaltung. Die Haushaltsansätze sind in der Regel nicht voll gesperrt und lassen den Fachämtern weiterhin Handlungsspielraum. Vorgemerkte Aufträge sowie Aufwendungen und Auszahlungen, zu denen die Stadt gesetzlich oder aufgrund bestehender Verträge verpflichtet ist, sind von der Haushaltssperre ausgenommen, ebenso wie Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen. Insgesamt sind alle Mitarbeiter zum sparsamen Einsatz der Mittel aufgefordert. Auf zusätzliche freiwillige Leistungen ist zu verzichten.

Über Anträge zur Aufhebung der Haushaltssperre entscheidet abschließend der Kämmerer. Die Anträge sind von Seiten der Fachämter aussagefähig zu begründen, dabei ist insbesondere die Unabweisbarkeit der Maßnahmen darzulegen.

Die eingeleiteten Maßnahmen dienen zur Sicherung der Liquidität, insbesondere zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen durch ausbleibende Zahlungseingänge und notwendige Auszahlungen. Es gilt die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Prenzlau zu sichern. Die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes soll verhindert werden ebenso wie die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes für die Folgejahre.

Die Haushaltssperre hat solange Bestand, bis der Kämmerer oder die Stadtverordnetenversammlung diese ganz oder teilweise wieder aufhebt.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Kämmerei

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