Anlage 1 zur DS 46/2020 (94.0 KB)
Anlage 2 zur DS 46/2020 (105.5 KB)
Anlage 3 zur DS 46/2020 (106.8 KB)
Anlage 4 zur DS 46/2020 (123.4 KB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 18.06.2020 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Einsätze bzw. Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Prenzlau gemäß Anlage 1.
Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katstrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katstrophenschutzgesetz-BbgBKG) wurde im Jahr 2019 grundlegend überarbeitet und im Gesetz vom 19. Juni 2019 (GVBl.I/19 [Nr. 43], S.25) neu gefasst.
In der neuen Fassung wurde der § 45 des BbgBKG dahingehend abgeändert, dass nunmehr eine Gebühr nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) anstatt eines Kostenersatzes erhoben werden kann. Dies schafft bei der Bescheidung von kostenpflichtigem Feuerwehreinsatz Rechtssicherheit.
Die Kämmerei der Stadt Prenzlau erstellte diesbezüglich einen Betriebsabrechnungsbogen nach den Vorgaben des KAG (Anlage 2).
Neuanschaffungen im Fuhrpark und technische Änderungen wurden hierbei ebenfalls berücksichtigt.
Aus diesem Grund wird eine angepasste Satzung über die Erhebung von Gebühren für Einsätze bzw. Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Prenzlau der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die vorgeschlagenen Gebührensätze sind in Anlage 3 im Vergleich zu den derzeitig geltenden Kostenersätzen dargestellt.
Ordnungsamt