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Beschlussvorlage 38/2020
Stadtleitbild Prenzlau 2050

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Drucksache 38/2020 (97.4 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 18.06.2020 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Der Bürgermeister wird beauftragt, ein zeitgemäßes Leitbild für die Stadt Prenzlau zu entwickeln.
2. Es ist eine externe Moderation zu beauftragen.
3. Im Ergebnis ist den Stadtverordneten ein beschlussfähiges Leitbild vorzulegen.

Begründung

Es wird folgende Verfahrensweise für die Erarbeitung eines neuen Stadtleitbildes vorgeschlagen:

1. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung mit Auftrag an die Stadtverwaltung hier ein nachhaltiges Zukunftskonzept der Stadtentwicklung zu erarbeiten. Dieses Zukunftskonzept soll öffentlich gemeinsam mit Mitbürgern, Vereinen, kirchlichen Institutionen, Arbeitsgruppen und gewerbetreibenden Gastronomen erarbeitet werden.

2. Externe Begleitung und Organisation des Leitbildprozesses: Aus den Erfahrungen bei der Entwicklung des Agendaprozesses in den Jahren 2002-2008 leitet sich die Notwendigkeit ab, dass die Organisation eines solchen Leitbildprozesses keinesfalls in der Verwaltung angesiedelt werden sollte. Hierzu bedarf es eines externen Büros, welches der zum einen ohne persönliche Interessen hier in der Stadt selbst in der Lage ist einen unverfälschten Blick von außen einzubringen und die verschiedenen Akteure dann auch entsprechend zu strukturieren. Außerdem muss diesem Büro der Auftrag erteilt werden, die im Rahmen der verschiedenen Beteiligungsformate eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise zu wichten, zu werten und der Stadtverwaltung und damit auch der SVV entsprechende Empfehlungen zu weiteren Vorgehensweisen zu unterbreiten. Insofern ist es erforderlich, dass dieses Büro auch im Bereich der Stadtplanung und Moderation derartiger Prozesse einschlägige Erfahrungen hat. Vorschläge werden durch den Zweiten Beigeordneten und 61.2 noch erarbeitet.

3. Durchführung einer Auftaktveranstaltung mit Bildung verschiedener Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themenbereichen.
Vorschlag der thematischen Ausrichtung der Arbeitsgruppen:
Arbeitsgruppe 1
- Verkehr (SPNV, ÖPNV, Kfz-Verkehr, Parken in der Innenstadt)
Arbeitsgruppe 2
- Wirtschaft - Digitalisierung - Marketing und Tourismus
Arbeitsgruppe 3
- Kultur und Freizeit - Sport und Veranstaltungen
Arbeitsgruppe 4
- Bauen und Wohnen in der Stadt und ihren Ortsteilen
- Umwelt, Natur, Energie und Klimaschutz Hier wäre zu überlegen, ob für die Themen Umwelt, Natur, Energie und Klimaschutz eine gesonderte Arbeitsgruppe bilden könnten.
Arbeitsgruppe 5
- Familie und Soziales
- Kinder, Jugend und Gesundheit (z.B. Förderung von einem Pandemie vorbeugenden Verhalten) DS: 38/2020 
Arbeitsgruppe 6
- Ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement
- Integration und Teilhabe

Es sollte vermieden werden, dass innerhalb der einzelnen Arbeitsgruppen eine zu starke Ausdifferenzierung in einzelne Aspekte erfolgt, da dies erfahrungsgemäß (siehe die damaligen Erfahrung beim Agendaprozess) nicht zielführend ist.

4. Parallel zu den Aktivitäten der Arbeitsgruppen sollte eine repräsentative Bürgerbefragung durchgeführt werden. Diese ist ebenfalls inhaltlich und organisatorisch vom externen Dienstleister vorzubereiten und dann über einschlägige Medien, in Abstimmung mit ÖA und GSM, zu verteilen. Bestandteil dieser Bürgerbefragung wäre dann die Bildung einer repräsentativen Stichprobe, die auf die Bevölkerung der Kreisstadt inklusive den Ortsteilen schließen lässt. Die Auswahl der Befragten sollte mittels Zufallsgenerator erfolgen. Es wäre auch überlegenswert, ob im Zuge einer Kooperation mit einer ortsansässigen Schule (Oberschule Philipp Hackert, Gymnasium o.a.) eine Beteiligung von Schülerinnen und Schüler an der Befragung betrachtet wird. Hier sollte insbesondere der Kinder- und Jugendbeirat (KJB) eine große Rolle spielen, da dadurch die vermutlich sonst geringere Beteiligung jüngerer Zielgruppen aufgefangen werden kann.

5. Erstellung einer Dokumentation zum Leitbild nach Auswertung aller Akten und Fakten sowie Übergabe an die Stadtverordnetenversammlung. Denkbar wäre in diesem Zusammenhang auch, ob die laut Hauptsatzung mögliche Bildung temporärer Ausschüsse hier angeregt werden sollte.

6. Abschließend ist ein Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Stadtleitbild und dessen Schwerpunkten zu erfassen.

7. Da ein solches Stadtleitbild, wenn es denn erarbeitet ist, auch umgesetzt werden muss, ist über die Etablierung einer Lenkungsgruppe zu entscheiden, die über die Umsetzungsreife der Projekte und weitere Maßnahmen entscheidet. Diese Lenkungsgruppe sollte sich aus Vertretern der einzelnen Arbeitsgruppen der Politik und der Verwaltung zusammensetzen. Sinnvoll ist auch die Ernennung von Paten für einzelne Schlüsselprojekte, damit diese tatsächlich umgesetzt werden und in der Zivilgesellschaft und in der Wirtschaft auch etabliert werden können.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadtplanung

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