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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur u. Soziales der Stadt Prenzlau am Mittwoch vom 04.03.2020

( reine Textanzeige )

Niederschrift
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur u. Soziales der Stadt Prenzlau am Mittwoch, dem 04.03.2020,
Sitzungssaal Rathaus, Am Steintor 4 (Raum 203)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 19.12 Uhr

Entschuldigt: 
Herr Stresemann 

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22.01.2020
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Bericht der Wohngeldstelle, Berichterstatter: Hr. Böhme
7. Sachstand Dominikanerkloster, Berichterstatter: Hr. Dr. Diller
8. Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 35/2020)
9. Satzung zum Bürgerbudget der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 19/2020)
10. "Förderprogramm Nationalfeiertag" der Stadt Prenzlau - Prüfauftrag (DS-Nr.: 23/2020)
11. Bericht Prenzlauer Profil 4. Quartal 2019 - Jahresbericht
12. Mitteilungen des Bürgermeisters
12.1 Benennung der Mitglieder von Fachausschüssen des Städte- und Gemeindebundes aus der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 36/2020)
13. Anfragen der Ausschussmitglieder
14. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 9 Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22.01.2020
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Über die Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Bericht der Wohngeldstelle, Berichterstatter: Hr. Böhme
Herr Böhme stellt sich als Mitarbeiter der Wohngeldstelle der Stadt Prenzlau vor und berichtet über die Arbeit in der Wohngeldstelle mittels einer Präsentation (Anlage zur Niederschrift).

TOP 7. Sachstand Dominikanerkloster, Berichterstatter: Hr. Dr. Diller 
Herr Dr. Diller informiert die Ausschussmitglieder über aktuelle Veranstaltungen, Programme, Baumaßnahmen, laufende Förderprojekte und Kooperationen im Dominikanerkloster.
Der Bürgermeister informiert, dass weitere Informationen -insbesondere Details zum Konzept- voraussichtlich in der nächsten Sitzung gegeben werden.

TOP 8. Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 35/2020
Der Bürgermeister resümiert den Werdegang, der zur Überarbeitung der Satzung führte. Die zur Beschlussfassung vorliegende Satzung ist überwiegend an die Mustersatzung des Landkreises Uckermark angelehnt. Die Kostenbeiträge wurden erneut angepasst. Die Satzung ist ein weiterer Schritt zu einer zukünftigen Beitragsfreiheit und insgesamt sehr sozial ausgestaltet.
Herr Kirchner beanstandet einige Passagen hinsichtlich ihrer Formulierung. Seiner Ansicht nach sind diese teils widersprüchlich und könnten zur Nichtigkeit der Satzung führen.
Daraufhin entsteht eine rege Diskussion.
Der Bürgermeister schlägt vor, die vorgebrachten Einwände schriftlich festzuhalten und der Verwaltung zur Prüfung einzureichen. Gerne können die Punkte dann auch persönlich besprochen und ggf. bis zur Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung in der Satzung überarbeitet werden.
Beschluss: Version: 1 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Stadt Prenzlau gemäß Anlage 1."
Abstimmung: 8/0/1 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 9. Satzung zum Bürgerbudget der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 19/2020
Der Bürgermeister teilt mit, dass über die Drucksache im Ausschuss für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung am 03.03.2020 nicht abgestimmt wurde, um den Fraktionen mehr Zeit für die Beratung über einzelne Punkte der Satzung geben zu können.
Er erläutert die vorgenommenen Aktualisierungen und benennt die im Ausschuss für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung vorgeschlagenen Änderungen. Für weitere Vorschläge steht die Verwaltung (insbesondere Frau Schön) gern zur Verfügung. Die Drucksache wird anschließend, ggf. mit den vorgeschlagenen Änderungen, im Hauptausschuss am 23.03.2020 behandelt.
Beschluss: Version: 1 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung zum Bürgerbudget der Stadt Prenzlau gemäß anliegender Variante 1) oder Variante 2)."
Abstimmung: über die DS wird nicht abgestimmt

Herr Kath verlässt die Sitzung.

TOP 10. "Förderprogramm Nationalfeiertag" der Stadt Prenzlau - Prüfauftrag Antrag AfD-Fraktion DS-Nr.: 23/2020
Wortlaut: Version: 1 "Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Bürgermeister, die Machbarkeit des folgenden Entwurfes zur Errichtung eines Förderprogrammes zum deutschen Nationalfeiertag zu prüfen. Fonds zur Förderung der Feiern zum deutschen Nationalfeiertag in der Stadt Prenzlau
§ 1 Fonds
I. Die Stadt Prenzlau gründet einen Fonds mit der Bezeichnung "Nationalfeiertag".
II. In den in Absatz 1 benannten Fonds können natürliche Personen ebenso wie juristische Personen Einzahlungen tätigen.
III. Jede Einzahlung wird von der Stadt Prenzlau aus den ihr eigenen Mitteln im Verhältnis 1:1 erhöht.
§ 2 Bekanntmachung / Werbung
Die Stadt Prenzlau verpflichtet sich, das Förderprogramm in einer Weise öffentlich zu bewerben, die geeignet und bei der überdies zu erwarten ist, die Gesamtheit der ortsansässigen Bevölkerung zu erreichen.
§ 3 Verwendung der Mittel
I. Die Mittel des Fonds werden vorrangig zur festlichen Beschmückung der Stadt zum Tag der deutschen Einheit (3. Oktober) verwendet. Sofern dieser Erstzweck als in angemessener Weise erreicht anzusehen ist, können darüber hinaus zur Verfügung stehende Mittel zur Ausrichtung themenbezogener Veranstaltungen genutzt werden.
II. Als erste und bis zu ihrem Abschluss vorrangige Maßnahme ist in jedem Jahr jeweils die Anschaffung und feste Installation bzw. gegebenenfalls die notwendige Erneuerung von Fahnenhaltern an Straßenlaternen anzusehen, als zweite Maßnahme eine termingerechte Beflaggung ebendieser Fahnenhalter mit Deutschlandfahnen. Beide Maßnahmen sind spätestens bis zum jeweiligen 2. Oktober durchzuführen.
III. Zum Zwecke der Eruierung geeigneter Standorte im Sinne von Absatz 2 sind alle potentiell zuständigen Stellen der städtischen Verwaltung auf städtische Kosten miteinzubeziehen. Überdies sind alle eventuell erforderlichen Genehmigungen unentgeltlich von der Stadt zu erbringen.
IV. Die sachgerechte Lagerung der in Absatz 2 benannten Beflaggung ist Aufgabe der Stadt Prenzlau.
V. Die Materialbeschaffung im Sinne von Absatz 2 sowie weitergehende Projekte im Sinne von Absatz 1 sollen aus regionalen Quellen (Landkreis Uckermark) erfolgen, sofern diese einen etwaig vorliegenden überregionalen Kostenvoranschlag nicht um mehr als 30% überschreiten.
§ 4 Verwendung der Materialien
Die termingerechte Beschmückung der Stadt mit den in § 3 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 benannten Materialien stellt keine genuine Aufgabe der Stadt Prenzlau dar, sondern soll vorrangig von engagierten Bürgern und Vereinigungen betrieben werden.
§ 5 Verwendung überschüssiger Mittel
Sollten die tatsächlich eingeworbenen Mittel die für die Erfüllung der in § 3 Abs. 2 und § 3 Abs. 3 benannten Aufgaben notwendige Höhe übersteigen, so ist eine Verwendung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 möglich. Die Ausgestaltung dieser Verwendung liegt vorrangig bei Beteiligten im Sinne des § 4, kann im Falle logistischer oder anderweitiger organisatorischer Notwendigkeit aber auch durch die Stadt oder gemeinsam durch Stadt und Beteiligte übernommen werden.
§ 6 Verwendung von Mitteln bei Nichtnutzung
Werden Materialien aus diesem Programm mehr als 2 Jahre lang nicht im Sinne von § 3 Abs. 1 und / oder § 3 Abs. 2 genutzt und / oder werden Mittel aus dem in § 1 Abs. 1 bezeichneten Fonds nicht im Sinne von § 5 verwendet, so hat die Stadt Prenzlau die Beendigung des Programmes öffentlich mitzuteilen und zu begründen. Verbliebene Mittel des Fonds fallen der Stadtkasse zu."
Abstimmung: 1/5/2 mehrheitlich nicht zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 11. Bericht Prenzlauer Profil 4. Quartal 2019 - Jahresbericht
Frau Kehn erläutert im Auftrag des Bürgermeisters das Zustandekommen der Differenz zwischen bewilligten und abgeforderten Mitteln.
Die Ausschussmitglieder nehmen den Bericht zur Kenntnis.

TOP 12. Mitteilungen des Bürgermeisters

TOP 12.1 Benennung der Mitglieder von Fachausschüssen des Städte- und Gemeindebundes aus der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 36/2020
Die Ausschussmitglieder nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
weitere Mitteilungen:
Der Bürgermeister teilt mit, dass die Stadt Prenzlau den in Angermünde bereits erfolgreich etablierten "Feuerwehrunterricht" auch einführen möchte. Grundsätzlich sieht er den Landkreis Uckermark und das Staatliche Schulamt in der Pflicht. So könnte die Thematik als AG oder Wahlpflichtfach in der Schule angeboten oder auch in den Lehrplan aufgenommen werden. Eine Beteiligung der Stadt Prenzlau könnte bspw. durch eine Zuschussfinanzierung erfolgen. Problematisch gestaltet sich derzeit eine Lehrkraft für diesen Unterricht zu finden, da entsprechend qualifizierte Personen bereits beruflich gebunden sind. Grundsätzlich hält er das Vorhaben für unterstützenswert und -auch wenn finanzielle Mittel dafür bereitgestellt werden müssenbesser als zukünftig eine wesentlich kostenintensivere Berufsfeuerwehr finanzieren zu müssen.
Herr Tank fragt zur Thematik an, ob eine Unterstützung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr mittels einer von der Stadt Prenzlau finanzierten Rentenversicherung möglich ist.
Der Bürgermeister sagt zu, dies durch die Verwaltung prüfen zu lassen.
Anmerkung der Verwaltung:
Im Land Brandenburg wurde diese Möglichkeit zur Förderung des Ehrenamtes in der Freiwilligen Feuerwehr gepr üft. Aufgrund des enormen Verwaltungsaufwandes wurde davon aber Abstand genommen. Dieser stand nicht im Verh ältnis zum erw ünschten Erfolg. Es sind zu viele Zu- und Abgänge in den Reihen der Freiwilligen Feuerwehr zu verzeichnen und nicht jeder Kamerad ist jeden Monat aktiv im Einsatz, sodass diese Leistung ihm nicht zustehen würde. Vielmehr werden seitens des Landes Brandenburg den aktiven Feuerwehrkameraden seit 2019 f ür jedes Jahr 200,00 € Aufwandsentschädigung gezahlt. Alle 10 Jahre erhalten die Kameraden seitdem auch eine Jubiläumsprämie i.H.v. 500,00 €. Diese beiden Zuwendungen vom Land werden neben der Aufwandsentsch ädigungen der Stadt Prenzlau gezahlt. In der Stadt Prenzlau erhalten alle aktiven Feuerwehrkameraden neben der einsatzbezogenen Aufwandsentschädigung (10,00 € pro Einsatz) auch eine monatliche Aufwandsentschädigung i.H.v. 40,00 € . In anderen Kommunen erhalten nur Funktionsträger eine monatliche Aufwandsentsch ädigung. Mit diesen ausgereichten Geldern seitens des Landes und der Stadt Prenzlau ist jeder Feuerwehrkamerad in der Lage sich zus ätzlich zu versichern. Andere Verfahrensweisen in anderen Bundesländern sind der Stadt Prenzlau nicht bekannt.

TOP 13. Anfragen der Ausschussmitglieder
Es werden keine Anfragen gestellt.

TOP 14. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 19.12 Uhr.

Downloads

Niederschrift BKS-A vom 04.03.2020 (öffentlich) (82.4 KB)

Anlage zur Niederschrift BKS-A (1.1 MB)

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