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Niederschrift   
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung der Stadt Prenzlau am 05.03.2020

( reine Textanzeige )

Niederschrift
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung der Stadt Prenzlau
am Donnerstag, dem 05.03.2020, Sitzungssaal Rathaus, Am Steintor 4 (Raum 203)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 19.25 Uhr

Entschuldigt:
Herr Haga
Frau Janke
Herr Jugl
Herr Naujokat-Großpietsch

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 23.01.2020
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Angelegenheiten der Rechnungsprüfung
6.1 Information über Prüfungsleistungen im Jahr 2019 (DS-Nr.: 34/2020)
6.2 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2018 der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 33/2020)
7. Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 (DS-Nr.: 18/2020)
8. Satzung zum Bürgerbudget der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 19/2020)
9. Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 35/2020)
10. Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Prenzlau GmbH (DS-Nr.: 31/2020)
11. Senkung der Realsteuer ab 2021 (DS-Nr.: 25/2020)
12. „Förderprogramm Nationalfeiertag“ der Stadt Prenzlau – Prüfauftrag (DS-Nr.: 23/2020)
13. Befristete Beschäftigungsverhältnisse bei der Stadt Prenzlau und ihren Tochterunternehmen (DS-Nr.: 24/2020)
14. Stand der Baumaßnahmen mit finanzieller Darstellung
15. Mitteilungen des Bürgermeisters
15.1 Benennung der Mitglieder von Fachausschüssen des Städte- und Gemeindebundes aus der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 36/2020)
15.2 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (IV. Quartal 2019) (DS-Nr.: 20/2020)
16. Anfragen der Ausschussmitglieder
17. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 9 Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 23.01.2020
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben. '

TOP 4. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Über die Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Angelegenheiten der Rechnungsprüfung

TOP 6.1 Information über Prüfungsleistungen im Jahr 2019 DS-Nr.: 34/2020
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 6.2 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2018 der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 33/2020
Diese Mitteilungsvorlage DS 33/2020 und die nachfolgende Beschlussvorlage DS 18/2020 werden zusammen diskutiert, da diese inhaltlich zusammenhängen. Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 7. Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 DS-Nr.: 18/2020
Der Rechnungsprüfer verweist darauf, dass die Anzahl der Vergabeprüfungen gegenüber dem Haushaltsjahr 2018 erheblich gestiegen ist. Der Gesamtwertumfang der geprüften Vergaben liegt mit 4.958 T€ erheblich über dem Wertumfang gegenüber dem Haushaltsjahr 2018, wo lediglich 2.317 T€ zu verzeichnen waren. Dies zeigt, dass die im Rahmen des Jahresbabschlusses 2018 gebildeten Haushaltsreste im Folgejahr entsprechend eingesetzt wurden.
Des Weiteren erläutert der Rechnungsprüfer die Zielstellung der Prüfung. Wesentliche Aspekte, wie die Einhaltung des Haushaltsplanes, die vorschriftsmäßige, richtige und vollständige Erstellung des Jahresabschlusses und dessen Darstellung, können durch das Rechnungsprüfungsamt als korrekt bewertet werden. Eine Zusammenfassung der Prüfergebnisse enthält die Textziffer 163. Die Prüfung hat ergeben, dass der ordentliche Ergebnishaushalt, entgegen des geplanten Fehlbetrages in Höhe von 746 T€, ein positives Ergebnis in Höhe von 2.874 T€ ergeben hat. Hierbei weisen alle Produktbereiche ein besseres Ergebnis als vorerst geplant auf. Das bessere Ergebnis ist somit überwiegend nicht an einigen wenigen Produktkonten festzumachen. Die Senkung des Hebesatzes der Kreisumlage ergab eine Entlastung um 844 T€ gegenüber dem Planansatz 2018 und trug damit deutlich zur Ergebnisverbesserung bei, was nicht planbar war. Gegenüber dem Ergebnis 2017 haben sich die Gewerbesteuererträge um 931 T€ verringert. Sie erweisen sich unverändert als schwer planbar. Insofern ist die vorsichtige Planung auch aus Prüfungssicht richtig. Der Rechnungsprüfer geht teilweise auf die Investitionen, wie u.a. in der Oberschule “C.-F. Grabowschule“ ein. Den geplanten 900 T€, das sind 32 % der gesamten veranschlagten investiven Auszahlungen, stehen lediglich 10 T€ Auszahlungen gegenüber. Ein wesentlicher Grund ist die Planungsverzögerung durch das beauftragte Ingenieurbüro. Am 31.12.2018 verfügte die Stadt Prenzlau somit über 13.905 T€ an Zahlungsmitteln. Somit ist die Finanzlage als positiv und stabil einzuschätzen. Kredite zur Liquiditätssicherung waren demzufolge ganzjährig nicht erforderlich. Der Rechnungsprüfer verweist abschließend darauf, dass gemäß § 82 (4) der BbgKVerf, über die zwei Beschlussteile der DS 18/2020 gesondert zu beschließen ist. 


                                                                  Der Bürgermeister nimmt teil.


Der Erste Beigeordnete stellt anhand einer Präsentation den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 dar und erläutert die Ursachen für die Planabweichungen (Anlage 1 zur Niederschrift).
Frau Kaufmann hält die Planabweichungen in der Ergebnisrechnung insbesondere im Bereich Schule und Kita für nicht unerheblich und erkundigt sich, welchen Maßnahmen dies zuzuschreiben ist.
Der Erste Beigeordnete antwortet, dass hier zahlreiche Dienstleistungsarbeiten für Handwerksbetriebe mit eingebunden sind.
Frau Lemke ergänzt im Auftrag des Bürgermeisters, dass hier u.a. die Erneuerung des Daches der Grundschule Pestalozzi, wie auch die Fassadenerneuerung der Diesterwegrundschule mit aufgezeigt sind. Dies stellt keine Investitionen dar, sondern Erhaltungsmaßnahmen, die hier mit aufgeführt sind, aber zum Teil nicht mehr im veranschlagten Haushaltsjahr durchgeführt wurden. Sie fügt hinzu, dass bei den Schulen immer anteilmäßig, durch den dort eingebundenen Hort, auch Kosten im Kitabereich veranschlagt werden, da der Hort immer der Kita zugeordnet ist. Somit ist die Aufsplittung auf Schule und Kitabereich zu begründen.
Herr Tank erkundigt sich, ob auch in den folgenden Jahren wieder mit einer erhöhten Schlüsselzuweisung zu rechnen ist.
Der Erste Beigeordnete antwortet, dass das Land einen Überschuss ausgewiesen hatte, und dieser somit teilweise an die Kommunen zurückgegeben worden ist. In den kommenden Jahren ist mit einer Steigerung der Schlüsselzuweisungen nicht zu rechnen. Eine genaue Aussage lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht treffen, da der Bescheid immer Anfang der zweiten Jahreshälfte zu erwarten ist.
Beschluss: Version: 1 „1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 82 (4) der Kommunal- verfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2018 (Anlage). 2. Die Stadtverordnetenversammlung erteilt dem Bürgermeister der Stadt Prenzlau entsprechend § 82 (4) BbgKVerf die Entlastung für das Haushaltsjahr 2018.“ 
Abstimmung:
zu 1.: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen
zu 2.: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 8. Satzung zum Bürgerbudget der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 19/2020
Der Bürgermeister teilt mit, dass im WSO-A am 03.03.2020 sowie im BKS-A am 04.03.2020 über diese Drucksache nicht abgestimmt wurde, da vorerst noch Beratungen bis zum HAU-A am 23.03.2020 hierzu innerhalb der Fraktionen durchgeführt werden, um ein klareres Meinungsbild herzustellen. Er berichtet, dass bei der Variante 1 zum Satzungsbeschluss auch kleinere Projekte, die das Budget von 5.000 € nicht erreichen, umgesetzt werden und die nicht verbrauchten Mittel in das Folgejahr übertragen werden können. Zudem wird vorgeschlagen, dass Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, in Begleitung ihrer Eltern, an der Abstimmung teilnehmen können. Weiterhin ist eine Doppelförderung (Co-Finanzierung) ausgeschlossen. Er merkt an, dass auch die Größenordnung der Projekte betrachtet werden soll. Aus der Erfahrung heraus ist festzustellen, dass auch ein Kostenrahmen der Projekte (6.000 € - 7.000 €) in Betracht gezogen werden sollte, da auch interessante Vorschläge eingebracht werden und diese lediglich wegen der Kostenobergrenze von momentan 5.000 € nicht in Betracht gezogen werden können.
Herr Beimler schlägt eine Kostenstaffelung der Projekte vor. Es könnten Beispielsweise 2 Projekte mit 8.000 €, 2 Projekte mit 6.000 € und 1 - 2 kleinere Projekte umgesetzt werden.
Der Bürgermeister sieht hier das Problem, dass man im Vorfeld nicht immer eine exakte Kostenschätzung durchführen kann. Er fügt hinzu, dass gerade diese genauen Kostenschätzungen vom Einreicher kaum bis gar nicht mit eingereicht werden. Dies erfolgt meist ausschließlich durch die Verwaltung. Zudem wäre dies eine Art Beeinflussung der Bürger. Er vermutet nämlich, dass teurere Projekte den Anschein haben könnten, wertiger zu sein und somit der Bürger in seiner Willensbildung beeinflusst werden könnte. Die Verwaltung selbst würde somit auf das Abstimmungsergebnis durch diese Vorgabe ungewollt Einfluss nehmen, was nicht Sinn und Zweck dieser Satzung ist.
Der Erste Beigeordnete ergänzt, dass das Bürgerbudget ausschließlich für die Bürger gedacht ist. Der Zusammenhalt und das aktive Miteinander der Bürger soll gestärkt werden.
Der Zweite Beigeordnete fügt hinzu, dass nach dem positiv bevoteten Projekt im Nachhinein, trotz sorgfältiger Prüfung, ab und an Kosten entstehen können, die vorher nicht abzusehen waren. Er führt ein Beispiel anhand eines bereits vorhandenen Spielgerätes an, welches keinen TÜV erhielt und somit weitere Folgekosten verursachte.
Der Vorsitzende fragt, ob allen Mitgliedern die Ausführungen und die damit einhergehenden Änderungen des Satzungsentwurfes schlüssig sind. In diesem Zusammenhang wird festgelegt, dass durch das Hauptamt nochmals eine detaillierte Aufschlüsselung der prägnanten Punkte an die Fraktionsvorsitzenden gesandt wird, um bis zum Hauptausschuss am 23.03.2020 eine klare Meinungsbildung der Fraktionen zu erzielen.
Beschluss: Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung zum Bürgerbudget der Stadt Prenzlau gemäß anliegender Variante 1) oder Variante 2).“
Abstimmung: Weiterleitung an HAU-A

TOP 9. Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 35/2020
Der Bürgermeister berichtet über die Abstimmung und die Diskussionen im Ausschuss für Bildung, Sport und Soziales am 04.03.2020. Er führt aus, dass Herr Kirchner die Richtigkeit des § 9 (5.2) der in der Anlage 1 zur DS 35/2020 aufgeführten Satzung hinsichtlich eines Ausgleiches mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten anzweifelt. Er begründete dies mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom 06.10.2017. Die von Herrn Kirchner angeführten Zweifel sind jedoch unberechtigt.
Anmerkung der Verwaltung: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in seiner Entscheidung am 06.10.2017 darauf hingewiesen, dass der verwendete Einkommensbegriff, der einen Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkommensarten ausschließt, von der höchstrichterlichen Rechtsprechung als zulässiger Maßstab für eine einkommensbezogene Gebührenstaffelung angesehen worden ist (Urteil vom 06.10.2017, 6 B 1.16, Rn 19, zitiert nach juris).
Weiterhin führt der Bürgermeister aus, dass der Satzungsentwurf gemäß der Anlage 1 zur DS 35/2020 eine erhebliche finanzielle Entlastung für die Eltern darstellt. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die Anlage 3 zur DS 35/2020. Eine komplette und von vielen gewünschte Beitragsfreiheit kann durch die Stadt Prenzlau zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht umgesetzt werden, wird aber für die Zukunft nicht ausgeschlossen sein. Er betont, dass bei einem Einkommen der Einkommensstufe A (bis 1666,67 €) keine Beiträge entrichtet werden und die Einkommensstufen bis zu einem Einkommen ab 5.500,00 € (Höchstbetrag) eine sehr gerechte Staffelung aufzeigen. Für alle Einkommensbereiche sind gleichermaßen Vergünstigungen für den Beitragszahler anzumerken. Somit ist diese Kostenbeitragssatzung aus seiner Sicht sehr sozialverträglich gestaltet.
Herr Tank stellt fest, dass durch die finanzielle Entlastung der Eltern, der Haushalt der Stadt Prenzlau stark belastet wird und fragt, wie lange der städtische Haushalt diese Belastung aushält.
Der Erste Beigeordnete führt aus, dass dies für die Zukunft nur mit der Unterstützung des Landes umsetzbar ist. Er informiert, dass es ein neues Kindertagesstättengesetz vom Land geben wird, für dessen Erarbeitung bereits Arbeitsgruppen, die sich mit den Grundsätzen der pädagogischen Arbeit aber auch den finanziellen Auswirkungen beschäftigen, gebildet wurden. Er betont, dass auch er als Kämmerer angeboten hat, sich den Arbeitsgruppen anzuschließen. Er hat diesbezüglich bereits Kontakt über den Städte- und Gemeindebund Brandenburg aufgenommen. Es wird begrüßt, dass jemand aus der kommunalen Ebene diesbezüglich mitwirkt.
Der Bürgermeister fügt hinzu, wenn das Land eine Beitragsfreiheit für die Zukunft anstrebt, sind die Kommunen aufgrund des Konnexitätsgebotes entsprechend zu entlasten.
Herr Tank findet die großen Sprünge der Beitragssenkungen dieses Satzungsentwurfes sehr groß und bemängelt, dass nicht nur die Eltern Vergünstigungen erhalten sollten, sondern auch der Steuerzahler allgemein. Er schlägt vor, dass Beitragssenkungen für die Eltern zwar umgesetzt werden sollten, würde man hier nicht so große Zuschüsse seitens der Stadt Prenzlau zahlen, könnten diese eingesparten Gelder auch an anderer Stelle dem Steuerzahler zu Gute kommen.
Der Bürgermeister betont, dass dieser Satzungsentwurf aus Sicht der Stadt Prenzlau für die Entlastung der Eltern angemessen ist und gerade an dieser Stelle im Bildungsbereich eine sehr gute Familienpolitik darstellt. Es steht den Fraktionen aber frei, Anträge zu stellen, über die dann seitens der Stadtverordnetenversammlung abgestimmt werden muss.
Frau Karstädt merkt an, dass die freien Träger von Kindertagesstätten in ihrer Ausgestaltung der Kostenbeiträge nicht so frei sind wie eine Kommune, da diese kostendeckend arbeiten müssen. Es ist somit zu befürchten, dass diese dann weniger Zulauf haben könnten, weil es in den städtischen Kindertagesstätten günstigere Beiträge gibt.
Herr Beimler stimmt Frau Karstädt zu und denkt, dass die städtischen Einrichtungen eine Konkurrenz zu den freien Trägern darstellen könnten.
Der Erste Beigeordnete sagt, dass es durchaus eine Herausforderung für die freien Träger sein wird, ihre Gebühren anzupassen und eventuell neu zu kalkulieren. Jedoch muss auch beachtet werden, dass viele Familien ihre Kinder gerne in etwas kleinere und private Einrichtungen unterbringen und die Stadt Prenzlau aus Kapazitätsgründen ohnehin nicht allen Kindern der Stadt Prenzlau einen Platz anbieten kann, sodass auch weiterhin Kitaplätze in den städtischen, wie auch in den freien Einrichtungen in Anspruch genommen werden und die Entscheidung für eine private Kita eher nicht finanzielle Beweggründe hat.
Herr Wesenberg möchte wissen, ob es nicht auch möglich wäre, die jetzigen Mehrkosten oder zumindest die Hälfte von diesen Kosten, die die Stadt Prenzlau jetzt durch die Entlastung der Elternbeiträge trägt, eventuell in die Qualität der Kitas zu investieren.
Der Bürgermeister äußert, dass dies bei der Kalkulation nicht erlaubt ist.
Der Vorsitzende stellt auf Grund der vorangegangenen Diskussion fest, dass ein klares Meinungsbild noch nicht bei allen Stadtverordneten gegeben ist und schlägt vor, dass sich die Stadtverordneten bei noch offenen Fragen an das zuständige Amt für Bildung, Sport und Soziales wenden können, da dies ein sehr komplexes Thema ist.
Frau Kehn sichert im Auftrag des Bürgermeisters dies zu.
Herr Hildebrandt begrüßt dieses Angebot, da auch insbesondere der Betriebsabrechnungsbogen nicht für jedermann selbsterklärend ist und somit nicht für alle die daraus resultierenden Ergebnisse klar erkennbar sind.
Beschluss: Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Stadt Prenzlau gemäß Anlage 1.“
Abstimmung: 4/0/5 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 10. Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Prenzlau GmbH DS-Nr.: 31/2020
Herr Töpke stellt anhand einer Präsentation (Anlage 2 zur Niederschrift) die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Prenzlau GmbH vor und geht dabei speziell auf den Breitbandausbau, die wirtschaftliche Analyse, die Leerrohrverlegung und weitere Aspekte ein.
Herr Krüger erkundigt sich nach den angesprochenen anderen Gesellschaften, die hier mit beteiligt sind und möchte wissen, ob man jetzt schon einen zeitlichen Rahmen festlegen kann, wann der Breitbandausbau vollkommen abgeschlossen sein wird.
Herr Töpke führt einige der Gesellschaften auf und weist darauf hin, dass diese auch im Handelsregister einsehbar sind. Ein festgelegter zeitlicher Rahmen kann derzeit noch nicht angegeben werden.
Beschluss: Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau stimmt der Änderung des § 2 „Öffentlicher Zweck und Gegenstand des Unternehmens“ des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Prenzlau GmbH gemäß Anlage 1 zu. Falls sich aufgrund rechtlicher Änderungen oder aufgrund von Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde, das Finanzamt oder das Registergericht Änderungen als notwendig erweisen sollten, werden der Bürgermeister und der Geschäftsführer ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird. Über die Änderungen ist die Stadtverordnetenversammlung zu informieren.“
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 11. Senkung der Realsteuer ab 2021 Antrag CDU/FDP-Fraktion DS-Nr.: 25/2020
Herr Hildebrandt merkt an, dass es einen Wandel im Grundsteuersystem geben wird. Er vermutet, dass es somit derzeit noch nicht sinnvoll erscheint eine Senkung der Realsteuern zu veranlassen und betont, dass er aus diesen Gründen dem Antrag nicht zustimmen wird.
Herr Krüger meint, dass die Realsteuern damals im Hinblick auf die bevorstehende Landesgartenschau (LaGa) in Prenzlau erhöht wurden, um die starke Belastung im Haushalt zu kompensieren. Jetzt, Jahre nach der LaGa, kann man feststellen, dass der Haushalt der Stadt Prenzlau stabil ist und man könnte den Bürgern der Stadt Prenzlau somit wieder ein Stück entgegenkommen und sie durch die Senkung entlasten.
Der Bürgermeister stimmt Herrn Hildebrandt hinsichtlich des Wandels der Grundsteuerreform zu. Er betont, dass dies ein rein politischer Beschluss ist, ob diese Senkung beschlossen wird. Er merkt weiterhin an, dass sich seit dem Jahr 2013 viele Gesetzesänderungen ergeben haben, die finanzielle Auswirkungen auf die Stadt Prenzlau haben. Hier sind u.a. der Wegfall der Straßenausbaubeiträge für Anlieger, erhöhten tariflich bedingter Personalkostenaufwand und steigendes, dringend benötigtes Personal in den Kindertagesstätten wie auch neben allgemeinen Betriebskostensteigerungen die steigenden Kosten für die Unterhaltung der baulichen Anlagen in den letzten Jahren zu benennen. Dies alles muss Berücksichtigung finden.
Der Erste Beigeordnete fügt hinzu, dass eine momentane Senkung der Steuern nicht nur negative Auswirkungen auf den Haushalt, sondern auf das gesamte Ansehen der Stadt Prenzlau hat. Wenn auf der einen Seite weniger Einnahmen generiert werden können, muss man an einer anderen Seite wieder Einsparungen vornehmen. Er verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Sauberkeit und Ordnung der Stadt Prenzlau, die sich in den letzten Jahren durch Mehraufwendungen verbessert hat, aber dann aller Wahrscheinlichkeit so nicht mehr aufrecht erhalten werden kann.
Herr Beimler erkundigt sich, ob die Hebesätze der Stadt Prenzlau im Verhältnis derer im gesamten Bundesland Brandenburg über dem Durchschnitt liegen.
Der Erste Beigeordnete verweist hier auch auf die Ausführungen der Anlage zur DS 25/2020 und sagt in diesem Zusammenhang, dass u.a. im Speckgürtel von Berlin weitaus geringere Gewerbesteuerhebesätze gelten, da die Wirtschaftsstruktur dort mit der aus der Uckermark nicht verglichen werden kann, weil auch deutlich mehr Firmen ansässig sind. Er betont, dass auch zu bedenken ist, dass eine Steuersenkung nicht nur für ein Jahr Bestand hat, sondern auch in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt werden muss.
Wortlaut: Version: 1 „Die CDU/FDP Fraktion beantragt die Senkung der Realsteuerhebesätze. Genauer schlagen wir vor, die Grundsteuer B von 445 auf 400 und die Gewerbesteuer von 375 auf 350 zu senken.“
Abstimmung: 3/6/0 mehrheitlich nicht zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 12. „Förderprogramm Nationalfeiertag“ der Stadt Prenzlau – Prüfauftrag Antrag AfD-Fraktion DS-Nr.: 23/2020
Wortlaut: Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Bürgermeister, die Machbarkeit des folgenden Entwurfes zur Errichtung eines Förderprogrammes zum deutschen Nationalfeiertag zu prüfen. Fonds zur Förderung der Feiern zum deutschen Nationalfeiertag in der Stadt Prenzlau
§ 1 Fonds I. Die Stadt Prenzlau gründet einen Fonds mit der Bezeichnung „Nationalfeiertag“. II. In den in Absatz 1 benannten Fonds können natürliche Personen ebenso wie juristische Personen Einzahlungen tätigen. III. Jede Einzahlung wird von der Stadt Prenzlau aus den ihr eigenen Mitteln im Verhältnis 1:1 erhöht.
§ 2 Bekanntmachung / Werbung Die Stadt Prenzlau verpflichtet sich, das Förderprogramm in einer Weise öffentlich zu bewerben, die geeignet und bei der überdies zu erwarten ist, die Gesamtheit der ortsansässigen Bevölkerung zu erreichen.
§ 3 Verwendung der Mittel I. Die Mittel des Fonds werden vorrangig zur festlichen Beschmückung der Stadt zum Tag der deutschen Einheit (3. Oktober) verwendet. Sofern dieser Erstzweck als in angemessener Weise erreicht anzusehen ist, können darüber hinaus zur Verfügung stehende Mittel zur Ausrichtung themenbezogener Veranstaltungen genutzt werden. II. Als erste und bis zu ihrem Abschluss vorrangige Maßnahme ist in jedem Jahr jeweils die Anschaffung und feste Installation bzw. gegebenenfalls die notwendige Erneuerung von Fahnenhaltern an Straßenlaternen anzusehen, als zweite Maßnahme eine termingerechte Beflaggung ebendieser Fahnenhalter mit Deutschlandfahnen. Beide Maßnahmen sind spätestens bis zum jeweiligen 2. Oktober durchzuführen. III. Zum Zwecke der Eruierung geeigneter Standorte im Sinne von Absatz 2 sind alle potentiell zuständigen Stellen der städtischen Verwaltung auf städtische Kosten miteinzubeziehen. Überdies sind alle eventuell erforderlichen Genehmigungen unentgeltlich von der Stadt zu erbringen. IV. Die sachgerechte Lagerung der in Absatz 2 benannten Beflaggung ist Aufgabe der Stadt Prenzlau. V. Die Materialbeschaffung im Sinne von Absatz 2 sowie weitergehende Projekte im Sinne von Absatz 1 sollen aus regionalen Quellen (Landkreis Uckermark) erfolgen, sofern diese einen etwaig vorliegenden überregionalen Kostenvoranschlag nicht um mehr als 30% überschreiten.
§ 4 Verwendung der Materialien Die termingerechte Beschmückung der Stadt mit den in § 3 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 benannten Materialien stellt keine genuine Aufgabe der Stadt Prenzlau dar, sondern soll vorrangig von engagierten Bürgern und Vereinigungen betrieben werden.
§ 5 Verwendung überschüssiger Mittel Sollten die tatsächlich eingeworbenen Mittel die für die Erfüllung der in § 3 Abs. 2 und § 3 Abs. 3 benannten Aufgaben notwendige Höhe übersteigen, so ist eine Verwendung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 möglich. Die Ausgestaltung dieser Verwendung liegt vorrangig bei Beteiligten im Sinne des § 4, kann im Falle logistischer oder anderweitiger organisatorischer Notwendigkeit aber auch durch die Stadt oder gemeinsam durch Stadt und Beteiligte übernommen werden.
§ 6 Verwendung von Mitteln bei Nichtnutzung Werden Materialien aus diesem Programm mehr als 2 Jahre lang nicht im Sinne von § 3 Abs. 1 und / oder § 3 Abs. 2 genutzt und / oder werden Mittel aus dem in § 1 Abs. 1 bezeichneten Fonds nicht im Sinne von § 5 verwendet, so hat die Stadt Prenzlau die Beendigung des Programmes öffentlich mitzuteilen und zu begründen. Verbliebene Mittel des Fonds fallen der Stadtkasse zu.“
Abstimmung: 1/6/2 mehrheitlich nicht zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 13. Befristete Beschäftigungsverhältnisse bei der Stadt Prenzlau und ihren Tochterunternehmen Antrag AfD-Fraktion DS-Nr.: 24/2020
Herr Gutzmann äußert, dass die Attraktivität des öffentlichen Dienstes gestärkt werden soll, um zukunftsorientiert einen größeren Bewerberpool anzusprechen. Insbesondere spricht er die Stadtwerke Prenzlau GmbH an, wo fast immer nur befristete Arbeitsstellen ausgeschrieben werden. Dies führt bei den Bewerbern, wie auch bei den Mitarbeitern zu großer Unsicherheit und soll, wenn keine Gründe wie beispielsweise projektbezogene Arbeiten dem entgegenstehen, weitestgehend vermieden werden.
Der Bürgermeister informiert, dass eine befristete Einstellung in der Kernverwaltung ohnehin nicht zum Tragen kommt. Er spricht jedoch inhaltlich die Tochterunternehmen wie die Stadtwerke Prenzlau GmbH und auch die Wohnbau GmbH Prenzlau an, wo es durchaus Befristungen gibt. Hier gibt es auch einige technische Berufszweige, die den Abschluss befristeter Arbeitsverhältnisse erforderlich machen. Er schlägt vor, dass dieses Thema eher in den Aufsichtsräten thematisiert werden sollte.
Wortlaut: Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Neueinstellungen sowie Verlängerungen bereits bestehender Arbeitsverhältnisse werden durch die Stadt Prenzlau stets unbefristet vorgenommen. Ausnahmen hierzu bilden solche Beschäftigungsverhältnisse, die aus erheblichen Gründen von vornherein temporären Charakter besitzen. Hierunter fallen insbesondere projektbezogene Arbeitsstellen sowie solche, die im Rahmen einer Vertretungsnotwendigkeit, z.B. aufgrund von Schwangerschaftsurlaub, Elternzeit oder Krankheit, geschaffen werden. Weiterhin hält die Stadt Prenzlau Unternehmen, an welchen sie beteiligt ist, aktiv dazu an, im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten auf Befristungen zu verzichten.“
Abstimmung: 1/7/1 mehrheitlich nicht zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 14. Stand der Baumaßnahmen mit finanzieller Darstellung
Der Erste Beigeordnete informiert, dass den Stadtverordneten eine Auflistung aller Baumaßnahmen mit den finanziellen Auswirkungen zugegangen ist. Sollte es hierzu noch spezielle Fragen geben, bittet er diese an den Zweiten Beigeordneten zu richten oder auch das zuständige Hoch- und Tiefbauamt zu kontaktieren.
Der Zweite Beigeordnete führt aus, dass die Submission für den grundhaften Ausbau der Uckerpromenade bereits stattgefunden hat. Die Kosten belaufen sich auf 100.000 € über der Kostenschätzung. Es ist jedoch anzumerken, dass bei einer Gesamtsumme von etwa 1.300,000 € die Steigerung der Kosten lediglich 8-9 Prozent über dem Schätzwert liegen. Er betont, dass hier die gleiche Firma, die den Campingplatz baut, den Zuschlag erhalten hat, was durchaus Vorteile mit sich bringt.
Herr Hildebrandt gibt an, dass bei dem Brückenbau auf der B 109 in Richtung Blindow die Umgehungsstraße teilweise stark beschädigt wurde und erkundigt sich, wer die Instandsetzungskosten im Nachhinein trägt.
Der Bürgermeister antwortet, dass der Stadt Prenzlau die Schäden bekannt sind und diese nach Abschluss der Baumaßnahmen vom Landesbetrieb Straßenwesen wieder behoben werden müssen.
Der Vorsitzende merkt an, dass die geplante Aufstellung der Stelen auf dem Friedhof zeitlich nicht mit der gewünschten Bestattungsart einhergeht. Wenn diese Bestattungsart angeboten wird, müsse diese bei Bedarf auch vorhanden sein. Momentan ist die Nachfrage nach Bestattungen in der Urnenwand wie auch in den Stelen sehr gefragt. Jedoch kann diese Nachfrage nicht gedeckt werden, was bei den Angehörigen zu Unmut führt. Er betont, dass in Zukunft immer ausreichend Plätze in der Urnenwand und den Stelen vorgehalten werden sollen.
Der Zweite Beigeordnete sagt, dass sich die Friedhofskultur sehr schnell verändert und nicht immer eine sofortige Umsetzung möglich ist, da u.a. die Stadt Prenzlau für den Bau der Stelen in Vorkasse gehen muss und diese dann auch erst gebaut werden müssen.
Der Erste Beigeordnete erinnert daran, dass ja auf Grund der hohen Nachfrage der Urnenwand im letzten Haushaltsjahr eine außerplanmäßige Auszahlung durch die Stadtverordneten beschlossen worden ist.
Die Verwaltung nimmt diese Anregung natürlich mit und sichert für die Zukunft zu, für diese Bestattungsart rechtzeitig ausreichend Plätze zur Verfügung zu stellen, wobei der Bürgermeister auf die damit einhergehende Änderung der Bestattungskultur verweist.

TOP 15. Mitteilungen des Bürgermeisters

TOP 15.1 Benennung der Mitglieder von Fachausschüssen des Städte- und Gemeindebundes aus der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 36/2020
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 15.2 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (IV. Quartal 2019) DS-Nr.: 20/2020
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
weitere Mitteilungen:
Der Bürgermeister informiert, dass er heute, zusammen mit Frau Buse von der Werbe und Interessengemeinschaft Prenzlau e.V. und der Citymanagerin Frau Ramm in Potsdam war, um dort den Hauptpreis der IHK-“CityOffensive“, gefördert durch die Ostdeutsche Sparkassenstiftung, entgegenzunehmen. Die Stadt Prenzlau belegte mit dem „HeimatShoppen“ den 1. Platz und erhält hierfür ein Preisgeld in Höhe von 14.000 €.

TOP 16. Anfragen der Ausschussmitglieder
Es werden keine Anfragen gestellt.

TOP 17. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 19.25 Uhr.

Downloads

Niederschrift FR-A vom 05.03.2020 (öffentlich) (100.2 KB)

Anlage 1 zur Niederschrift FR-A vom 05.03.2020 (2.0 MB)

Anlage 2 zur Niederschrift FR-A vom 05.03.2020 (2.6 MB)

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