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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- u. Ortsteilentwicklung vom 03.03.2020

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- u. Ortsteilentwicklung der Stadt Prenzlau
am Dienstag, dem 03.03.2020,
Sitzungssaal Rathaus, Am Steintor 4 (Raum 203)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 19.15 Uhr

Entschuldigt:
Herr Raupach
Herr Brieske
Frau Zumpe 

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 21.01.2020
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Bericht zum Waldzustand, Berichterstatter: Hr. Rackelmann
7. Bericht zu den Staulamellen, dem Wasserstand am Unteruckersee und den Stauzielen, Berichterstatter: Hr. Wendt (Landkreis Uckermark)
8. Satzung zum Bürgerbudget der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 19/2020)
9. Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Prenzlau GmbH (DS-Nr.: 31/2020)
10. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am Strom" der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 29/2020)
11. Erneuter Abwägungs- und Entwurfsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am Strom" der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 30/2020)
12. Mitteilungen des Bürgermeisters
12.1 Benennung der Mitglieder von Fachausschüssen des Städte- und Gemeindebundes aus der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 36/2020)
12.2 Prioritätensetzung im Straßenbau und Stand der rechtlichen Grundlagen - Mehrbelastungsausgleich
12.3 Blühstreifen in der Kleinen Heide
13. Sachstand Campingplatz
14. Anfragen der Ausschussmitglieder
15. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 7 Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 21.01.2020
Gegen die oben genannte Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Über die Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 7/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Bericht zum Waldzustand, Berichterstatter: Hr. Rackelmann
Herr Rackelmann informiert über den Jahresabschluss 2019 und berichtet, dass aufgrund von Schäden durch die Witterung, den Borkenkäfer und Absterbeerscheinungen am Gehölz, viel mehr Bäume geschlagen werden mussten und der Stadtwald dadurch mehr als die vorhergehenden Jahre gelitten hat. Positiv sind dadurch die Mehreinnahmen für das geschlagene Holz zu benennen. Er hofft, dass im Jahr 2020 nicht das Gleiche passiert und hofft, dass der Sommer nicht sehr heiß wird, damit der Wald sich regenerieren kann.
Die Mitglieder des Ausschusses erteilen Herrn Hoff und Herrn Wendt Rederecht.
Herr Hoff will wissen, inwiefern der Borkenkäfer schon aktiv geworden ist.
Herr Rackelmann erklärt, dass der Borkenkäfer aufgrund der milden Witterung nicht zur Ruhe gekommen ist. Normalerweise zieht sich der Borkenkäfer im kalten Herbstwetter in die Bodenstreu zurück und überwintert dort. In diesem Winter ist der Borkenkäfer jedoch in der Baumrinde geblieben und wird bereits ab 14 Grad Celsius wieder aktiv. Am wichtigsten ist es, dass ausgiebig Niederschlag fällt und die Fichte dadurch Harz produzieren kann, um den Borkenkäfer abzuwehren.
Herr Wendt fragt, ob der kleine Buchenborkenkäfer auch im Stadtwald vorhanden sind.
Herr Suhr erkundigt sich wie groß die Beschädigungen des Waldes durch Schalwild ist.
Herr Rackelmann antwortet und gibt an, dass er diesen Käfer bisher im Stadtwald nicht feststellen konnte, er dies aber auch nicht zu 100 % sagen kann. Weiterhin geht er auf die Beschädigungen durch Schalwild ein und erklärt, dass Verbissschäden keine große Rolle spielen sondern eher das Abfressen der Rinde von jungen Bäumen Probleme bereitet.
Der Zweite Beigeordnete fragt, ob der Biber bereits bis zum Oberuckersee gewandert ist und informiert, dass der Fahrgastschiffer im Kanal sowie der Ortsbeirat in Blindow in seiner Gemarkung Biberbauten entdeckt haben. Weiterhin will er wissen, wie die Rechtslage hinsichtlich der Biberpopulation und des Artenschutzes ist.
Herr Rackelmann teilt mit, dass der Biber sich am Oberuckersee, am Potzlower See und an fast allen anderen Seen in der Uckermark ausgebreitet hat.
Herr Wendt führt aus, dass es eine Biberverordnung im Land Brandenburg gibt und geht auf die einzelnen Schritte der Vorgehensweise bei der Vergrämung des Bibers ein. Er betont, dass es durch die Gesetzeslage schwierig ist, den Biber zu vertreiben. Aus seiner Sicht ist der Biber in der Uckermark keine gefährdete Art mehr.
Herr Rackelmann stellt anhand einer Flurkarte (Anlage 1 zur Niederschrift) die aus Naturschutzsicht besonders wertvollen Biotope am südlichen Rand der Kleinen Heide vor. Hier befindet sich ein idealer Waldaufbau, da es sich hierbei um einen Übergangsbereich mit vielfältigen ökologischen Funktionen zwischen Wald und Offenland handelt. Aus ökologischer Sicht ist diese Landschaft sehr bedeutsam und wird daher auch gern von den Bürgern als Naherholungsort genutzt. Gemeinsam mit der Agrargenossenschaft Uckermark eG. ist die Idee eines Flächentausches zur Aufwertung dieser Flächen entstanden. Zum Beispiel soll entlang der Waldkante ein 12 Meter breiter Streifen als Blühstreifen umfunktioniert werden. Dieser Streifen wird dann nicht mehr gedüngt und gespritzt, um dadurch die Wildpopulationen der Insekten und Reptilien zu stärken.
Der Bürgermeister führt aus, dass die Verwaltung den Stadtverordneten eine Beschlussvorlage bezüglich eines Flächentausches vorlegen wird. Die Stadt würde dann 111 ha dazu gewinnen und müsste dafür andere kleinere Ackerflächen eintauschen. In der Kleinen Heide wäre dann ein Blühflächenanteil von insgesamt 11.000 m² zu verzeichnen. Dies wäre nur eine von vielen Maßnahmen, um den Beschluss der pestizidfreien Gemeinde umzusetzen. Außerdem informiert er in diesem Zusammenhang, dass die Firma Reserv GmbH sich eine neue nachhaltige Maschine zur schonenden Gehwegreinigung anschaffen wird.
Herr Rackelmann ergänzt, dass die Kleine Heide bereits durch den Nemo & Fine Erlebniswanderweg touristisch aufgewertet wurde und auch das zusätzlich getauschte Gebiet dann sehr gut in das Gesamtkonzept passen würde. Das Naherholungsgebiet Kleine Heide und das Gebiet Charlottenhöhe könnten dann gestalterisch mit einem Wegesystem verbunden werden und würden organisatorisch komplett in der Hand der Stadt Prenzlau liegen. Die Agrargenossenschaft Uckermark eG. würde dann im Nachgang auch die ökologische Bewirtschaftung übernehmen wollen.
Herr Lubenow erkundigt sich, ob diese Flächen bereits einen konkreten Schutzstatus vorweisen. Er merkt an, dass ein Naturschutzgebiet auch eine Kehrseite hat, da oftmals die Nutzung/Begehbarkeit für Bürger eingeschränkt wird. Er fügt hinzu, dass er die Projektidee befürwortet, aber auch darauf geachtet werden sollte, dass eine Kulturlandschaft nutzbar bzw. begehbar für die Allgemeinheit gemacht wird.
Herr Rackelmann verneint den konkreten Schutzstatus und erklärt, dass das Argument stimmt, jedoch die Begehbarkeit auch bisher schon durch die Landwirtschaft eingeschränkt ist und man die geplante Kulturlandschaft perspektivisch auch mit einem Wegesystem ausstatten sollte.
Herr Hildebrandt will wissen, welche Flächen der Stadt dann getauscht werden sollen. Außerdem fragt er, wieviel Pachteinnahmen im Haushalt durch den Tausch verloren gehen würden.
Der Bürgermeister zeigt anhand einer Karte (Anlage 2 zur Niederschrift) eine mögliche Austauschfläche als Beispiel und bringt an, dass die getauschten Flächen weiterhin bewirtschaftet und verpachtet werden. Daher wird es keinen Einnahmeverlust geben.

TOP 7. Bericht zu den Staulamellen, dem Wasserstand am Unteruckersee und den Stauzielen, Berichterstatter:
Herr Wendt führt aus, dass die beiden Uckerseen nicht losgelöst vom Fluss "Ucker" zu betrachten sind, da der Wasserstand der beiden Seen auch Auswirkungen auf den Fluss hat. Der Fluss " Ucker" ist unter anderem auch ein touristisches Highlight, da er die Regionen auf dem Wasserweg miteinander verbindet. Weiterhin spricht er die Staubewirtschaftungen der Uckerseen in der Vergangenheit an und geht dabei auf die zwei Hochwasserereignisse ein. Im Zuge des Hochwassers wurde eine Untersuchung hinsichtlich der Abflussverhältnisse des "Quillows" und des "Stroms" veranlasst und die Regulierung des Wasserstandes des Unteruckersees untersucht. Daraufhin wurde der See mit einem wasserrechtlichen Stauziel versehen, welches den klimatischen Eventualitäten entgegen wirken sollte. Jedoch haben sich die klimatischen Bedingungen gerade hinsichtlich des fehlenden Niederschlages dramatisch für die Uckerseen verändert. Er betont, dass es keine Option ist unüberlegt den Wasserstand zu erhöhen, da dann auch einige Niedermoorflächen und Ackerflächen Probleme wie Sackungserscheinungen bekommen werden. Es wird zur kurzfristigen Lösungsfindung eines Stauziels zeitnah einen Termin mit dem Wasser- und Bodenverband "Uckerseen", der Stadtverwaltung und der unteren Wasserbehörde geben.
Außerdem informiert Herr Wendt, dass das Landesamt für Umwelt (LfU) im Jahr 2021 eine Studie zum Hochwasserrisikomanagement und zur Seenbewirtschaftung in Auftrag geben will. Parallel dazu ist bereits ein Seggenrohrsänger-Projekt in Vorbereitung gegeben worden. In diesem Zusammenhang sollen auch die Staubewirtschaftungen der umliegenden Niedermoorbereiche untersucht werden. Er sagt an, dass nach Absprache mit dem LfU der Stand des Wasserpegels temporär bei 90 cm als Stauziel gehalten werden sollte, um auch die Krautung der "Ucker" vornehmen zu können. Er fasst zusammen, dass die Seen nicht nur touristisch genutzt werden sollten, sondern auch eine gute Wirkung auf die Landwirtschaft, das Umland und die Infrastruktur aufweisen sollen.
Der Zweite Beigeordnete informiert darüber, dass diese Thematik auch im Ortsbeirat Seelübbe am 31.03.2020 besprochen wird.
Herr Suhr will wissen, ob die Uckerseen bisher schon einmal so einen niedrigen Wasserstand hatten.
Herr Wendt und Herr Hoff verneinen dies zuerst und berichten dann aber, dass der Wasserstand vor sehr langer Zeit bei einem Pegel von 50 lag.
Herr Hoff befürwortet den gemeinsamen Termin zur Lösungsfindung eines Stauziels.

TOP 8. Satzung zum Bürgerbudget der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 19/2020
Der Erste Beigeordnete informiert, dass in der Satzung redaktionelle Dinge geändert wurden, die in der Synopse dargestellt wurden.
Der Bürgermeister spricht den § 7 Nr. 4 an und weist darauf hin, dass hier 2 Varianten vorgeschlagen worden sind. Die Fraktionen sollen sich für eine Version entscheiden.
Frau Schön ergänzt im Auftrag des Bürgermeisters, dass das Gesamtbudget von 30.000 € erst einmal weiterhin so angedacht ist und sich die Fraktionen überlegen können, ob sie dieses gegebenenfalls erhöhen wollen. Sie informiert, dass für das Bürgerbudget 2021 derzeit zwei Vorschläge eingegangen sind.
Der Bürgermeister fügt hinzu, dass es sich bereits abzeichnet, dass viele Bürgerbudgetideen finanziell knapp über der 5.000 € Grenze liegen und es dann schade wäre diese nicht umzusetzen. Aus seiner Sicht könnte man hier überlegen, den Maximalbetrag auf 7.000 € oder 8.000 € zu erhöhen und somit ein oder mehrere Projekte weniger zu realisieren. Das Gesamtbudget läge dann weiterhin bei 30.000 €.
Herr Dittberner informiert, dass seine Fraktion sich für die erste Variante des § 7 Nr. 4 entschieden hat. Er spricht sich dafür aus, dann nur das Gesamtbudget hinsichtlich der Vielfältigkeit zu erhöhen, um damit finanziell aufwendigen Projekten bis zu einer Grenze von maximal 6.000 € eine Chance zu geben. Angedacht war es, dass die Bürger kleine Dinge für die Stadt tun können. Zusammenfassend spricht er sich jedoch gegen eine Erhöhung des Gesamtbudgets aus.
Herr Lubenow will wissen, warum eine Erhöhung durch Co-Finanzierung ausgeschlossen ist (§ 6 Nr. 3d).
Der Bürgermeister erklärt, dass co-finanzierte Projekte einen größeren öffentlichen Eindruck machen würden und die kleinen Ideen keine Chancen mehr hätten. Dies war so nicht das Ziel des Bürgerbudgets.
Frau Oyczysk teilt im Auftrag des Bürgermeisters mit, dass gerade bauliche Projekte wie zum Beispiel die Spielplätze in der Kleingartenanlage "Sonneneck" und im Ortsteil Klinkow oft im Nachgang unvorhergesehene Probleme mit sich bringen, die dann die Grenze von 5.000 € überschreiten. Hier sind dann Dritte, Sponsoren oder die eigenen Leute im Ortsteil aktiv geworden und haben geholfen. Sie empfindet es positiv, dass die Vorschläge eine gewisse Bürgerinitiative veranlassen. Sie schlägt vor, dass bis zu 7.000 € pro Idee veranschlagt wird.
Frau Schön berichtet im Auftrag des Bürgermeisters, dass sich auch in Eberswalde und anderen Städten das Gesamtbudget und das Budget der einzelnen Maßnahmen bereits erhöht hat.
Herr Dittberner führt nochmal aus, dass aus seiner Sicht jedes Jahr mindestens 5-6 Projekte umgesetzt werden sollten und die Summe der einzelnen Maßnahmen daher finanziell nicht höher als 6.000 € sein sollten oder die Gesamtsumme dann erhöht werden muss. Der Grundgedanke war es schließlich, dass die Bürger mit kleinen Projekten an der Gestaltung der Stadt teilnehmen können.
Der Vorsitzende erkundigt sich nach einer Formulierung in der Satzung und empfiehlt im § 10 Nr. 3 den Satz 2 zu streichen, da die Verwaltung nach Eingang der Vorschläge prüfen muss, ob die 5.000 € nicht überschritten werden und ggf. die zusätzlich notwendige Deckung von der Verwaltung getragen wird.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass man dies nicht immer einschätzen kann, da oft unvorhergesehene Probleme auftreten können.
Der Vorsitzende schlägt vor, die Drucksache weiter zu schieben und nicht darüber abstimmen zu lassen. So haben die Fraktionen nochmals Zeit sich zu besprechen.
Herr Bastert spricht sich ebenfalls für die erste Variante des § 7 Nr. 4 aus, da die zweite Variante im Widerspruch zu anderen Paragrafen steht.
Beschluss:
Version: 1 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung zum Bürgerbudget der Stadt Prenzlau gemäß anliegender Variante 1) oder Variante 2)."
Abstimmung: über die DS wird nicht abgestimmt

TOP 9. Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Prenzlau GmbH DS-Nr.: 31/2020
Herr Jahnke berichtet anhand einer Präsentation (Anlage 3 zur Niederschrift) über die Änderung des Unternehmensgegenstandes der Stadtwerke Prenzlau GmbH und geht dabei auf die Gründe der Änderungen ein. Weiterhin erklärt er, welche Schritte notwendig waren und noch sind, um den Gesellschaftsvertrag ändern zu können. Außerdem thematisiert er die derzeitige Breitbandversorgung im Stadtgebiet und zeigt eine Bedarfsprognose auf.
Beschluss:
Version: 1 "Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau stimmt der Änderung des § 2 "Öffentlicher Zweck und Gegenstand des Unternehmens" des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Prenzlau GmbH gemäß Anlage 1 zu. Falls sich aufgrund rechtlicher Änderungen oder aufgrund von Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde, das Finanzamt oder das Registergericht Änderungen als notwendig erweisen sollten, werden der Bürgermeister und der Geschäftsführer ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird. Über die Änderungen ist die Stadtverordnetenversammlung zu informieren."
Abstimmung: 7/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 10. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am Strom" der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 29/2020
Der Vorsitzende schlägt vor, die Tagesordnungspunkte 10 und 11 gemeinsam zu beraten und dann getrennt darüber abzustimmen. Dieser Vorgehensweise wird zugestimmt.
Der Zweite Beigeordnete informiert, dass im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie der Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange einige Hinweise insbesondere zum Immissionsschutz eingegangen sind.
Herr Leddermann berichtet anhand einer Präsentation (Anlage 4 zur Niederschrift) über das Bebauungsplanverfahren und erklärt, dass die Thematik Immission an diesem Standort (Urbanes Gebiet) von besonderer Bedeutung für das Umfeld ist. Er erläutert, dass die Planung verträglich für alle sein muss und daher der Bebauungsplan grundlegend verändert und angepasst werden musste. Außerdem spricht er die neue Anordnung der Wohn- und Gewerbeflächen an und informiert, dass ein Wall als temporäre Lärmschutzmaßnahme an der Bundesstraße erforderlich ist.
Der Zweite Beigeordnete führt aus, dass es sich hierbei um einen komplexen Bebauungsplan hinsichtlich der immissionsschutzrechtlichen Festsetzung handelt, der auch eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Dies hängt mit der konkreten Lage und dem speziellen Vorhaben zusammen. Weiterhin geht er darauf ein, dass dieses Urbane Gebiet (Kombination aus Mischgebiet und Wohnnutzung) Neuland ist. Im ersten Schritt der Bebauung werden an der Bundesstraße temporäre Lärmschutzwälle errichtet, die dann bis 31.12.2024 durch zwei Mehrfamilienhäuser ersetzt werden. Die Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen sollen hierfür aus verschiedensten Gründen nicht im Stadtgebiet vollzogen werden.
Beschluss:
Version: 1 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Der gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch abzuschließende Durchführungsund Erschließungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am Strom" der Stadt Prenzlau (zum Entwurf, Stand Januar 2020) zwischen der Stadt Prenzlau, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Hendrik Sommer und der Vorhabenträgerin, der Adolf Siebeneicher KG, vertreten durch Herrn Detlef Tietz, Schenkenberger Straße 45b, 17291 Prenzlau, wird bestätigt. Der Durchführungs- und Erschließungsvertrag ist mit den Planungsunterlagen zur DS 30/2020 öffentlich auszulegen."
Abstimmung: 7/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 11. Erneuter Abwägungs- und Entwurfsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am Strom" der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 30/2020
Beschluss: Version: 1 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Am Strom", Stand Juli 2018, werden mit dem in Anlage 1 dargestellten Abwägungsergebnis beschlossen.
2. Dem erneuten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Am Strom", Stand Januar 2020 (Anlage 2), wird zugestimmt. Die Entwurfsbegründung sowie der Umweltbericht (Anlage 4) werden gebilligt.
3. Der erneute Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Am Strom", Stand Januar 2020, bestehend aus Planzeichnung Teil A, dem Text Teil B sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3), der Begründung und dem Umweltbericht sowie weiteren Fachgutachten und umweltbezogenen Informationen (Anlagen 4-7), werden zur öffentlichen Auslegung nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer mindestens eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch bestimmt. Mit dem Entwurf werden ebenfalls die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen ausgelegt. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. "
Abstimmung: 7/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 12. Mitteilungen des Bürgermeisters

TOP 12.1 Benennung der Mitglieder von Fachausschüssen des Städte- und Gemeindebundes aus der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 36/2020

Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 12.2 Prioritätensetzung im Straßenbau und Stand der rechtlichen Grundlagen - Mehrbelastungsausgleich
Frau Oyczysk berichtet im Auftrag des Bürgermeisters über die Prioritätensetzung des Straßenbaus (Anlage 5 zur Niederschrift) mit Stand 2020 und geht zu allererst auf die vorliegenden Voraussetzungen hierzu (Seite 3) ein. Im Weiteren informiert sie über die einzelnen Straßenbaumaßnahmen und deren Finanzierung bzw. Förderung, die im Zeitraum 2020 - 2026 gebaut werden sollen.
Herr Dittberner erkundigt sich, warum die Kosten für die Uckerpromenade (1. Bauabschnitt) und der Ausbau des Thomas-Müntzer-Platz/Lessingstraße besonders hoch sind.
Herr Hildebrandt will wissen, ob die Liste jetzt immer aktuell gehalten wird und neue Straßen mit Stand 2021 hinzukommen, die auch baufällig sind.
Frau Oyczysk weist darauf hin, dass hier die Baumaßnahmen besondere Belastungen durch die Untergrundböden und schwierigen Belege der Straße aufweisen. Sie kündigt an, dass diese Prioritätenliste regelmäßig aktualisiert wird.
Herr Pohl merkt an, dass es aus seiner Sicht sehr schade ist, dass der Lückenschluss zwischen Dauer/Blindow nach Göritz bezüglich des Geh-/Radweges Prenzlau - Blindow keine Beachtung in der Prioritätenliste gefunden hat.
Der Bürgermeister betont, dass dies grundsätzlich eine Angelegenheit des Landesbetriebes für Straßenwesen sei und die Stadt Prenzlau dafür nicht allein zuständig ist. Er merkt an, dass es auch erst einmal um den Geh- und Radwegbau von Prenzlau nach Blindow geht und der Ortsteil Dauer dann auch noch nicht angeschlossen wurde.
Der Zweite Beigeordnete weist darauf hin, das straßenbegleitende Geh- und Radwege an klassifizierten Straßen Aufgabe des Baulastträgers sind und dieser dann auch das Planfeststellungsverfahren anschieben muss. Der Landesbetrieb für Straßenwesen ist aktuell dabei den Geh- und Radweg zwischen Göritz und der Landesgrenze nach Mecklenburg Vorpommern (Abzweig Rollwitz) zu planen. Dies ist dann eine Maßnahme, die im Haushaltsplan der Gemeinde Göritz eingestellt werden muss, wenn das Planfeststellungsverfahren durchgeführt wurde.
Der Zweite Beigeordnete informiert außerdem über den Sachstand der rechtlichen Grundlagen der Abschaffung der Ausbaubeiträge und deren Auswirkungen auf Prenzlau (Anlage 6 zur Niederschrift). Hierbei definiert er die Unterschiede zwischen den Erschließungsbeiträgen und den Anliegerbeiträgen. Er geht weiterhin auf die Mehrbelastungen für die Kommunen, die jährliche Pauschale als Ausgleich und die nachträglich kommende Spitzabrechnung ein. Fazit dessen ist es, dass derzeit noch nicht absehbar ist, ob die durch das Verbot der Beitragserhebung enstehenden Mindereinnahmen bei den Kommunen tatsächlich vollumfänglich durch das Land ausgeglichen werden.
Herr Lubenow möchte wissen, ob die für die Spitzabrechnung als Grundlage zu nehmende Straßenbaubeitragssatzung bereits einen bestimmten Zeitraum Bestand haben muss.
Der Zweite Beigeordnete erklärt, dass hier die in der Kommune geltende Satzung vor dem 01.01.2019 herangezogen wird, wenn die Kommune eine Satzung vorweisen kann. Die Straßenbaubeitragssatzung in der Stadt Prenzlau wurde 2017 zuletzt geändert und ist somit anerkannt. Die Stadt muss nun nachweisen, dass sie eine bestehende rechtswirksame Satzung hat.

TOP 12.3 Blühstreifen in der Kleinen Heide
Der Vorsitzende sagt an, dass dieser Tagesordnungpunkt bereits in der Präsentation von Herrn Rackelmann besprochen worden ist.

weitere Mitteilungen:
Der Bürgermeister spricht die Thematik der Ortseingangsschilder in Plattdeutscher Sprache für Prenzlau an und geht auf die weitere Verfahrensweise ein.

TOP 13. Sachstand Campingplatz
Der Zweite Beigeordnete berichtet über die neuesten Informationen zum Bauablauf der Campingplatzgesellschaft (Anlage 7 zur Niederschrift). Das Bauvorhaben liegt auch im Hinblick auf die Archäologie im Zeitplan, sodass demnächst mit dem Hochbau begonnen werden kann. Des Weiteren geht er auf das Bodenmanagement und die Projektkosten ein und gibt einen Ausblick auf die kommenden Termine, wie zum Beispiel die Grundsteinlegung.

TOP 14. Anfragen der Ausschussmitglieder
Herr Hildebrandt will wissen, ob die Thematik des Breitbandausbaus auch für die Ortsteile präsentiert werden könnte, da der Landkreis Uckermark den Ausbau fördern will. Des Weiteren erkundigt er sich über den aktuellen Stand der Entwässerung des Garagenkomplexes am Georg-Dreke-Ring.
Der Zweite Beigeordnete informiert, dass theoretisch in jedem Kabelverteilerschrank der Ortsteile 50 Mbit pro Sekunde zur Verfügung stehen. Die Frage ist hier nur, was dann entgültig noch beim Nutzer ankommt. Er wird Herrn Reichow als Breitbandbeauftragten des Landkreises Uckermark einladen.

Anmerkung der Verwaltung:
Herr Reichow wurde zum Ausschuss für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung am 12.05.2020 eingeladen und hat seine Teilnahme zugesagt.

Frau Oyczysk erläutert im Auftrag des Bürgermeisters, dass hierbei der Knackpunkt die Munitionsbergung und die Personalveränderungen beim Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) waren. Der richtige Ansprechpartner war bereits vor Ort und hat beteuert, dass er noch 4 Wochen benötigt, sodass es dann weitergehen kann.

TOP 15. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 19.15 Uhr.

Downloads

Niederschrift WSO-A vom 03.03.2020 (öffentlich) (75.5 KB)

Anlage 1 zur Niederschrift WSO-A vom 03.03.2020 (2.8 MB)

Anlage 2 zur Niederschrift WSO-A vom 03.03.2020 (1.3 MB)

Anlage 3 zur Niederschrift WSO-A vom 03.03.2020 (2.6 MB)

Anlage 4 zur Niederschrift WSO-A vom 03.03.2020 (4.4 MB)

Anlage 5 zur Niederschrift WSO-A vom 03.03.2020 (961.9 KB)

Anlage 6 zur Niederschrift WSO-A vom 03.03.2020 (1.3 MB)

Anlage 7 zur Niederschrift WSO-A vom 03.03.2020 (2.2 MB)

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