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Antrag 41/2020
Zeitweiliger Ausschuss zum Umbau des Dominikanerklosters

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Drucksache 41/2020 (76.7 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 18.06.2020 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Wortlaut:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 3 Absatz 2 der Zuständigkeitsordnung (ZustO) der Stadtverordnetenversammlung Prenzlau und § 43 Absatz 1 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) einen zeitweiligen Ausschuss zum Umbau des Dominikanerkloster einzuberufen. Dabei handelt es sich um einen beratenen Ausschuss. Der Ausschuss möge so lange bestehen, wie die Umbau- und Umstrukturierungsarbeiten des Klosters andauern. Der Ausschuss besteht aus 12 Mitgliedern. Die/Die Ausschusssprecher*in wird aus der Mitte der Ausschussmitglieder gewählt. Eine zusätzliche Entschädigung für den/die Ausschusssprecher*in entfällt.

Begründung:
Der Umbau des Dominikanerklosters ist ein entscheidendes Vorhaben für die Zukunft unserer Stadt. Die Stadtverordnetenversammlung sollte sich diesem also mit besonderer Aufmerksamkeit widmen. Dabei ist es wichtig das Projekt ganzheitlich zu betrachten. Der Umbau des Klosters vereint Aspekte der Kultur und Bildung, des Städtebaus, sowie starke finanzielle Aspekte. In allen Ausschüssen am Rande darüber zu reden, wird unserer Meinung nach der Bedeutsamkeit und dem Umfang dieses Vorhabens nicht gerecht. Ein dedizierter Ausschuss für das Dominikanerkloster könnte regelmäßig in vollem Ausmaß über Fortschritte des Unterfangens informiert werden und diese ausführlich diskutieren, um sicherzustellen, dass beim Umbau des Klosters die bestmöglichen Ergebnisse für unsere Stadt erzielt werden können.

Begründung

Stellungnahme des Bürgermeisters:
Die Zuständigkeitsordnung vom 20.09.2019 regelt auf der Grundlage des § 43 Absatz 1 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) die Einrichtung von zeitweiligen Ausschüssen.

Demnach kann die Stadtverordnetenversammlung gemäß § 1 Absatz 2 der Zuständigkeitsordnung zur Erörterung von projektbezogenen Themen zeitweilige Ausschüsse bilden. Im Rahmen dieser Beschlussfassung ist der Ausschuss namentlich zu betiteln. Des Weiteren sind konkrete Beratungsinhalte festzulegen.

§ 2 der Zuständigkeitsordnung regelt die Ausschussgröße. Danach gehören den Fachausschüssen (im Fall der Beschlussfassung durch die SVV ist auch der zeitweilige Ausschuss ein Fachausschuss) jeweils 9 Stadtverordnete als stimmberechtigte Mitglieder und 5 sachkundige Einwohner als Mitglieder mit beratender Stimme an. Die Ausschussbesetzung wird mittels deklaratorischen Beschluss festgestellt.

Vor dem Hintergrund der durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.09.2019 festgelegten Regelungen wäre der Wortlaut des Antrages in Teilen anzupassen bzw. zu konkretisieren.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Fraktion DIE LINKE.Prenzlau

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