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Niederschrift   
über die öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Klinkow der Stadt Prenzlau vom 26.02.2020

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Klinkow der Stadt Prenzlau am Mittwoch, dem 26.02.2020, Gemeindezentrum Klinkow, Am Quillow 42 a
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 18.30 Uhr

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 04.06.2019
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Information zu den geplanten Windkraftanlagen
7. Vorbereitung 700 Jahrfeier 2020
8. Aktuelles

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Ortsvorsteher eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung. 

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Ortsvorsteher stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und Beschlussfähigkeit fest. Der Ortsbeirat Klinkow ist mit 2 Mitgliedern beschlussfähig.
Herr Ramm kommt zu einem späteren Tagesordnungspunkt.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 04.06.2019
Gegen die o. g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
Ein Einwohner aus Hausnummer Am Quillow 25 kritisiert die nach seiner Darstellung seit Jahren unzureichende Befestigung der Wendeschleife vor seinem Haus gegenüber dem Friedhof. Diese unbefestigte Wendeschleife wird regelmäßig durch LKW´s kaputtgefahren. Auch die Fahrzeuge der Uckermärkischen Dienstleistungsgesellschaft mbH wenden hier. Er hat nach seiner Darstellung schon mehrfach angeboten, hier Hilfestellung zu geben, aber man habe sich seitens des Hoch- und Tiefbauamtes nicht mit ihm in Verbindung gesetzt.
Der Bürgermeister vereinbart mit ihm einen weiteren Ortstermin zusammen mit dem Hoch- und Tiefbauamt.
Anmerkung der Verwaltung:
Dieser Termin fand am 05.03.2020 vor Ort statt.
Herr Niebach meldet sich zu Wort (auch wenn er kein Einwohner von Klinkow ist) und kritisiert den intensiven Windkraftausbau und verweist auf den von ihm gedrehten YouTube-Film, der schon mehrfach geteilt worden sei.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Über die Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 2/0/0

TOP 6. Information zu den geplanten Windkraftanlagen
Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes verliest der Ortsvorsteher ein Statement, in dem er insbesondere die Stadtverwaltung dahingehend kritisiert, dass er nicht mehr bei Bauvorhaben mitgenommen werde und er keine Informationen über wichtige, auf das Leben der Bürger einflussnehmende Bauvorhaben, erhält. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die Haushaltsberatung des Kämmerers und Bürgermeisters mit den Ortsvorstehern vom 30.10.2019. Als Beispiele für fehlende Kommunikation zu wichtigen Bauvorhaben führte er an:
a) Den Bau eines Gärrestbehälters der Agrarprodukte Dedelow Hier habe er erst auf Nachfrage von diesem Bauantrag erfahren.
b) Die Windkraftanlage Ventus Bürgerstrom Hier gab es eine Standortverschiebung nach einem Bauantrag aus dem Jahre 2016. Der jetzige Standort liegt jetzt jedoch erstmalig in der Sichtachse zwischen dem Weinberg als Aussichtspunkt und der Stadt Prenzlau, insbesondere dem Blick auf die Marienkirche. Dies sei nicht abgestimmt gewesen.
Der Ortsvorsteher übergibt in dem Zusammenhang Auszüge aus dem Internetauftritt der Stadt Prenzlau, wo gerade die Aussicht vom Weinberg als besonders lohnenswert dargestellt sei. Wenn diese Windkraftanlage, so wie jetzt abgesteckt, errichtet werden würde, ist diese Sichtachse zerstört.
Der Bürgermeister und der Zweite Beigeordnete gehen auf die Vorwürfe im Einzelnen wie folgt ein:
zu a)
Der Zweite Beigeordnete verweist darauf, dass dieser Gärrestbehälter wie auch in anderen Ortsteilen, im Außenbereich als privilegiertes landwirtschaftliches Vorhaben bewertet wird. Er verweist auf die Regelungen der Hauptsatzung, wonach Bauanträge regelmäßig ein Geschäft der laufenden Verwaltung sind und es auch sein müssen, da hier persönliche Informationen des Bauantragstellers besonders schützenswert sind. Außerdem gibt es hierzu eine einschlägige Rechtsprechung, die belegt, dass die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens generell ein Geschäft der laufenden Verwaltung ist. In diesem konkreten Fall zum Gärrestbehälter informiert der Zweite Beigeordnete anhand von Luftbildern über die Entfernung von analogen Gärrestbehältern nahe verschiedener Ortsteile zur ersten schützenswerten Wohnbebauung. Der Abstand in Klinkow beträgt etwa 180 bis 190 m vom ersten Wohnhaus. Der Gärrestbehälter liegt hier südlich der Ortslage. Ein analoger Gärrestbehälter steht bereits seit vielen Jahren in der Nähe von Güstow, etwa 140 m vom ersten Wohnhaus entfernt an der Landesstraße in Richtung Basedow-Dedelow und ein ebenfalls baugleicher Behälter steht in Alexanderhof 70 m vom ersten Wohnhaus in der Hauptwindrichtung. Der Zweite Beigeordnete bietet an, den anwesenden Ortsvorsteher von Alexanderhof zu befragen, ob es jemals im Ortsteil Alexanderhof Beschwerden wegen Belästigungen gab.
Mehrere Bürger stellen daher an den Ortsvorsteher Alexanderhof die Frage, ob er hierzu Erfahrungen hat.
Nach einigen Missverständnissen erklärt der Ortsvorsteher von Alexanderhof, dass es bei ihm keine Beschwerden in den letzten Jahren gab.
Der Zweite Beigeordnete ergänzt, dass er auch Herrn Teichner als Ortsvorsteher von Güstow befragt hat und der bestätigte, dass bei ihm keine Beschwerden eingegangen sind.
Bezüglich des Punktes b) des Statements des Ortsvorstehers verweist der Zweite Beigeordnete auf das sehr umfängliche Schreiben der Stadtverwaltung an den Ortsvorsteher Klinkow vom 12.12.2019 (Anlage 1 zur Niederschrift) in dem er den sicherlich etwas komplizierten Werdegang dieses Bauvorhabens sehr detailliert erläutert hat.
Er bietet den anwesenden Stadtverordneten an, dass dieses Schreiben ebenfalls den Stadtverordneten zur Kenntnis gegeben wird.
Nach einer längeren sich anschließenden Diskussion erklären sich der Bürgermeister und der Zweite Beigeordnete bereit, künftig die Ortsvorsteher über alle Bauanträge und Vorgänge, die immissionsschutzrechtliche Auswirkungen haben könnten, (speziell Windkraftanlagen, Gärrestbehälter etc.) die Ortsvorsteher des jeweiligen Ortsteils zu informieren, damit gegebenenfalls festgelegt werden kann, ob die Bürger auch noch in die Diskussion einbezogen werden sollten. Allerdings macht der Zweite Beigeordnete darauf aufmerksam, dass, bezogen auf Windkraftanlagen, dies bereits seit 25 Jahren durch ihn regelmäßig gepflegt wird, sowohl in Güstow, Klinkow als auch Schönwerder, Blindow und Dauer.
Herr Bartel kritisiert, dass durch die neu geplante Windkraftanlage kein Blick auf Prenzlau mehr möglich sei und empfiehlt dem Bürgermeister hierzu sich vor Ort einen Eindruck zu beschaffen.
Der Bürgermeister und der Zweite Beigeordnete weisen eindringlich darauf hin, dass in den Festlegungen des Windeignungsgebietes Güstow (zu dem auch die Ortsteile Klinkow und Basedow gehören) die Einhaltung von Sichtachsen rechtlich (leider) keine Rolle spielen. Als Beispiel zeigt der Zweite Beigeordnete ein Bild der Situation auf die Stadt aus Richtung Charlottenhöhe, bei der die sehr hohe Marienkirche deutlich hinter den dahinterliegenden Windkraftanlagen im Windfeld Blindow, Dauer, Schenkenberg verschwindet.
Dies stellt Herr Bartel jedoch nicht zufrieden, er möchte sein Anliegen, nämlich das die Windkraftanlage verschoben werden soll, ins Protokoll aufgenommen haben, was hiermit geschieht.
Im weiteren Fortgang informiert Frau Burmeister über die derzeit zwei vorliegenden Bauanträge der Firma BOREAS Energie GmbH. Sie erläutert, dass dort etwa 4-5 Alt- Anlagen abgebaut und zwei neue Anlagen errichtet werden. Sie verweist eindringlich darauf, dass diese neuen Anlagen sehr große Abstände zu Güstow, Basedow und Klinkow einhalten (deutlich über 1000 m, teilweise bis zu 2000 m), informiert aber darüber, dass eine der neu geplanten Anlagen von BOREAS Energie GmbH nur knapp 830 m vor der Ortslage Wilhelmshof-Ausbau liegt (Anlage 2 zur Niederschrift).
Der Zweite Beigeordnete kritisiert, dass das Landesamt für Umwelt Brandenburg in seinem Baugenehmigungsverfahren nicht die Gemeinde Nordwestuckermark beteiligt hat und informiert darüber, dass dies durch die Stadt Prenzlau dann übernommen wurde. Die Stadt Prenzlau ist der Auffassung, dass jene Abstände zur Wohnbebauung (1000 Meter), wie sie für die Ortsteile von Prenzlau gefordert werden, dann auch für die Ortsteile in Nachbargemeinden einzuhalten sind. Er fragt direkt die Vertreter der Firma BOREAS Energie GmbH, warum sie diese Anlage 830 Meter vor der Ortslage von Wilhelmshof-Ausbau aufstellen.
Herr Noack und Herr Freimann weisen darauf hin, dass sie sich an die Ausweisung des rechtskräftigen Windeignungsgebietes Güstow aus dem rechtskräftigen Teilregionalplan Windkraft Uckermark-Barnim halten. Sie haben vorab eine Voranfrage bei der regionalen Planungsstelle gestellt, ob hier Altanlagen, die unter 1000 m bereits stehen, im Zuge des Repowering erneuert werden können. Hierzu haben sie eine positive Auskunft seitens der regionalen Planungsstelle erhalten.
Der Bürgermeister weist noch einmal darauf hin, dass er als Mitglied der Regionalversammlung seinerzeit zusammen mit dem Bürgermeister von Ahrensfelde die einzigen waren, die eine solche Repowering-Möglichkeit ausschließen wollten. Er war damals ein Verfechter eines so genannten "harten Kriteriums", d. h künftig sollten alle Anlagen mindestens 1000 m von der Ortslage entfernt sein. Ein Repowering von Altanlagen, die deutlich unter 1000 m stehen, durch neue große Anlagen von über 240 m Gesamthöhe, wie jetzt hier im Bereich Wilhelmshof Ausbau möglich ist, wäre damit verhindert worden. Allerdings konnten weder er noch der Bürgermeister von Ahrensfelde sich in der Regionalversammlung durchsetzen.
Der Zweite Beigeordnete und der Bürgermeister weisen darauf hin, dass sie jetzt hier in der Situation sind, Fehlentscheidungen auf regionaler Ebene bzw. auf Landesund Bundesebene auszubaden und den Bürgern erklären zu müssen. So ist es z.B. in Bayern üblich, dass Windkraftanlagen einen Abstand der 10fachen Höhe zur Ortslage einhalten müssen. In Brandenburg ist diese Regelung seitens der Landesregierung abgelehnt worden, um nicht die Energiestrategie des Landes, inklusive des geplanten Ausbaus der Windenergienutzung, zu gefährden.
Der Bürgermeister informiert darüber, dass mittlerweile auch der Bund (Minister Altmaier) wiederum schwankt und die 1000 m lediglich als Orientierung sehen will.
Der Zweite Beigeordnete macht sein Verständnis über den Frust der Bürger deutlich. Er würde verstehen, dass derartig große Anlagen deutlich mehr als 1000 m von der Ortslage entfernt stehen müssten, dieses ist aber leider nicht Rechtslage in Brandenburg und in der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark Barnim.
Frau Burmeister erläutert im Weiteren noch einmal das Vorhaben von BOREAS Energie GmbH und verweist auf die Internetseite https://eks.brandenburg.de (Energieund Klimaschutzatlas).
Bezüglich der Windkraftanlage von MLK Consulting GmbH & Co. KG, die aus Sicht der Bürger in der Sichtachse zwischen Weinberg und der Stadt Prenzlau steht, werden der Bürgermeister und der Zweite Beigeordnete aufgefordert noch einmal mit der Firma MLK Consulting GmbH & Co. KG zu reden.
Anmerkung der Verwaltung:
Dieser Termin findet am 11.03.2020.
Der Zweite Beigeordnete sagt zu, dass er sich mit Herrn Lohmann, Geschäftsführer der Firma MLK Consulting GmbH & Co. KG, in Verbindung setzen wird.
Ein weiterer Bürger (der anscheinend nicht Einwohner von Klinkow ist) kritisiert den Bürgermeister, warum er nur negative Beispiele aufzeigt, hier müsste man eine andere Herangehensweise praktizieren, um die Bürger zu beruhigen.
Herr Niebach erläutert noch einmal seinen Standpunkt zur Kritik der Verdichtung von Windfeldern. Es gäbe keine Vögel mehr, es gäbe keine Schmetterlinge mehr und der Lärm mache krank. Schließlich beendet der Ortsvorsteher die Diskussion zu diesem Thema.

TOP 7. Vorbereitung 700 Jahrfeier 2020
Hier erläutert der Ortsvorsteher den mittlerweile durch das Festkomitee erarbeiteten Ablauf (Anlage 3 zur Niederschrift). Er dankt den Beteiligten, insbesondere Herrn Bartel für die Unterstützung.

TOP 8. Aktuelles
Es liegen keine weiteren aktuellen Themen vor.

Downloads

Niederschrift OB Klinkow vom 26.02.2020 (öffentlich) (45.9 KB)

Anlage 1 zur Niederschrift OB Klinkow vom 26.02.2020 (122.3 KB)

Anlage 2 zur Niederschrift OB Klinkow vom 26.02.2020 (814.9 KB)

Anlage 3 zur Niederschrift OB Klinkow vom 26.02.2020 (56.5 KB)

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