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Beschlussvorlage 18/2020
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018

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Drucksache 18/2020 (96.8 KB)

Anlage zur DS 18/2020 (3.0 MB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 18.06.2020 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 82 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2018 (Anlage).

2. Die Stadtverordnetenversammlung erteilt dem Bürgermeister der Stadt Prenzlau entsprechend § 82 (4) BbgKVerf die Entlastung für das Haushaltsjahr 2018.

Begründung

Die Stadt Prenzlau hat gemäß § 82 (1) BbgKVerf für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen.

Der Jahresabschluss 2018 besteht aus nachfolgenden Teilen:
- der Ergebnisrechnung 2018 (I)
- der Finanzrechnung 2018 (II)
- den Teilrechnungen 2018 (III)
- der Bilanz zum Stichtag 31.12.2018 (IV)
- dem Rechenschaftsbericht 2018 (V)

Dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 sind als Anlagen beigefügt:
- der Anhang (VI-1)
- die Anlagenübersicht (VI-2)
- die Forderungsübersicht (VI-3)
- die Verbindlichkeitenübersicht (VI-4)
- der Beteiligungsbericht (VI-5)

Der Kämmerer hat den Entwurf des Jahresabschlusses 2018 mit seinen Anlagen gemäß § 82 (3) BbgKVerf aufgestellt. Nach Prüfung durch die Rechnungsprüfer der Stadt Prenzlau wurde der Jahresabschluss dem Bürgermeister zur Feststellung vorgelegt. Der Bürgermeister leitet den Jahresabschluss mit seinen Anlagen der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung zu.

Die Ergebnisrechnung weist zum 31.12.2018 einen Gesamtüberschuss in Höhe von 3.030,1 T € aus. Dabei ergibt sich für das ordentliche Jahresergebnis ein Überschuss in Höhe von 2.874,5 T€ und für das außerordentliche Ergebnis ein Überschuss in Höhe von 155,6 T €. Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses beruht u. a. auf Mehrerträgen bei der allgemeinen Schlüsselzuweisung (+521,2 T€) sowie beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (+349,7 T €). Hinzu kommen Minderaufwendungen für die Kreisumlage aufgrund der Senkung des Hebesatzes von 45,9 v. H. auf 41,0 v. H. der Umlagegrundlagen (-844,3 T €) und für Sach- und Dienstleistungen (-824,5 T €). Der positive Saldo des außerordentlichen Ergebnisses 2018 ergibt sich durch Grundstücksverkäufe über den im Anlagevermögen der Stadt Prenzlau festgesetzten Buchwerten. Hierbei handelt es sich u. a. um die Flächen der ehemaligen Schröderschen Grundstücke, eine Grünfläche in der Dr.-Wilhelm-Külz-Straße, Gartenflächen Neustädter Damm und Am Durchbruch sowie Grundstücke in der Neustädter Feldmark und in der Grabowstraße.

Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses 2018 wurde gemäß § 26 (1) der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Der Bestand dieser Rücklage beträgt somit zum 31.12.2018 17.035,3 T €. Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses 2018 wurde gemäß § 26 (5) KomHKV der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt, deren Bestand sich somit zum Stichtag auf 610,3 T€ erhöht.

Die Finanzrechnung weist zum 31.12.2018 einen positiven Bestand an Zahlungsmitteln in Höhe von 13.905,2 T € aus (davon 991,2 T € fremde Finanzmittel). Gebildete Haushaltsausgabereste in Höhe von insgesamt 3.421,8 T € beeinflussen den angegebenen Zahlungsmittelbestand negativ, sobald diese im Folgejahr zur Auszahlung gelangen.

Weitere ergebnisrelevante Aussagen werden im Rechenschaftsbericht (Punkt V) dargestellt.

Der Jahresabschluss 2018 mit seinen Anlagen wird den Stadtverordneten lt. Verteiler in gedruckter oder digitaler Form zur Verfügung gestellt und ist Bestandteil dieser Drucksache.

Gesamtabschluss/ Beteiligungsbericht

Aus dem Beschluss des Landtages über das Gesetz zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene (GVBl. Teil I - 2018, Nr. 22) ergab sich eine Änderung des § 141 BbgKVerf. Danach ist der Gesamtabschluss gemäß § 83 BbgKVerf für die Stadt Prenzlau erstmals spätestens für das Haushaltsjahr 2024 zu erstellen. Es ist nicht beabsichtigt, vor diesem Zeitpunkt entsprechende Gesamtabschlüsse vorzulegen. Gemäß § 82 BbgKVerf ist die Stadt Prenzlau dazu verpflichtet, im Rahmen des Jahresabschlusses einen Beteiligungsbericht vorzulegen, sofern dieser nicht im Rahmen des Gesamtabschlusses erstellt wird. Der Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2018 soll der Stadtverordnetenversammlung einen Überblick über die städtische Beteiligungsstruktur geben. Er enthält wesentliche Informationen über die strukturellen als auch wirtschaftlichen Verhältnisse der direkten und indirekten Beteiligungsunternehmen der Stadt Prenzlau und ist dem Jahresabschluss als Anlage VI-5 beigefügt.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Kämmerei

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